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COVID-19 Information für Arztpraxen des Zulassungsbezirkes Plön

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Academic year: 2022

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K REIS P LÖN

D I E L A N D R Ä T I N

-Amt für Gesundheit-

Kreisverwaltung:

Hamburger Straße 17 / 18, 24306 Plön E-Mail: verwaltung@kreis-ploen.de Web: www.kreis-ploen.de

De-Mail: verwaltung@kreis-ploen.de-mail.de

Sprechzeiten:

Mo – Fr: 08.30 – 12.30 Uhr Di: 14.30 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Bankverbindung:

Förde Sparkasse BIC: NOLADE21KIE

IBAN: DE54 2105 0170 0000 0088 88 Gläubiger-ID:DE24ZZZ00000020780 Kreisverwaltung Plön  Postfach 7  24301 Plön

Rückfragen an : Herr Holger Helbing Tel.: 04522/743-207 Fax: 04522/743-95-207 holger.helbing@kreis-ploen.de Haus C, Zimmer 332

Aktenzeichen: 2302- Plön, den 28.02.2020

COVID-19 Information für Arztpraxen des Zulassungsbezirkes Plön

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der für Sie wichtigsten Informationen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der neuen Epidemielage nach heutigem Stand.

Uns muß klar sein:

- die Epidemie ist da und „es wird schlimm werden (Prof. Drosten 27.02.20)“

- die Lage kann sich täglich ändern

Alle derzeitigen Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionswelle so weit wie möglich zeitlich zu strecken.

Auf Grund der beschränkten Ressourcen in Klinikbetten, Laboruntersuchungen und Personal in öffentlichen Gesundheitswesen gilt: Patienten müssen soweit wie möglich von ihren Ärzten im ambulanten Bereich behandelt werden. Dafür müssen Sie Ihre Praxen vorbereiten und Ihr Personal sowie andere Patienten schützen, um funktionsfähig zu bleiben.

Patienten mit einem dringenden Verdacht auf COVID-19 sollten so wenig Kontakt wie möglich zu der Umwelt haben, in diesem Fall sind Hausbesuche sinnvoll, Anamnesen können per

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K REIS P LÖN

D I E L A N D R Ä T I N

-Amt für Gesundheit-

Kreisverwaltung:

Hamburger Straße 17 / 18, 24306 Plön E-Mail: verwaltung@kreis-ploen.de Web: www.kreis-ploen.de

De-Mail: verwaltung@kreis-ploen.de-mail.de

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Mo – Fr: 08.30 – 12.30 Uhr Di: 14.30 – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Bankverbindung:

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Telefon erhoben werden. In der Praxis sind potentielle Patienten zügig zu identifizieren und zu isolieren.

- Nach der Untersuchung ist bei aus Anamnese und Befund ernsthaft begründetem Verdacht ein Nasenabstrich zu nehmen (feuchter Abstrich ohne Transportmedium) und an ein geeignetes Labor zu senden.

- Praxen erstellen bei Patienten in der Praxis eine Kontaktliste (Mitarbeiter und Patienten) und bewahren diese auf.

- Der Patient ist dann nach Hause zu schicken ( kein ÖPNV!). Bis zum Ergebnis sollen Patienten zu Hause bleiben und keine weiteren Umweltkontakte haben.

Symptomatische Patienten sollen bis zur Genesung unabhängig vom Testergebnis zu Hause bleiben.

Eine Einweisung in die Klinik erfolgt nur, wenn dieses klinisch notwendig ist, d.h. wenn der Patient so krank ist, dass es auch bei einem anderen Infekt in die Klinik müßte.

Die Information des Gesundheitsamtes erfolgt bei symptomatischen Patienten mit einer wahrscheinlichen Ansteckungsanamnese oder bei positvem Test.

Die Versorgung der Patienten ist und bleibt eine Aufgabe der niedergelassenen Ärzte. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist für Information, Koordination und hoheitliche Aufgaben wie Verhängung von Absonderungsmaßnahmen zuständig.

Nur wenn wir alle die Ernsthaftigkeit der Situation anerkennen und alle in ihrem Bereich gemeinsam tätig werden, werden wir diesen Pandemiefall mit möglichst geringem Schaden bewältigen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen, Im Auftrag

Holger Helbing

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