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Maskenpflicht in Arztpraxen

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Academic year: 2022

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Die Entwicklung der Coronavirus-Infek- tionszahlen hat nicht nur in Sachsen an Dynamik zugenommen . Bundesweit steigen die Fälle rasant an . Die Minis- terpräsidenten der Länder haben des- halb am 28 . Oktober 2020 gravierende Maßnahmen für das öffentliche Leben beschlossen, um Infektionsketten zu durchbrechen . Die sächsische Staats- regierung hatte bereits am 21 . Oktober 2020 mit einer neuen Corona-Schutz-

Verordnung auf die Lage reagiert . Neu in die Verordnung aufgenommen wur - de die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung in Gesundheitsein- richtungen wie Krankenhäusern, Reha- Einrichtungen, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen . Außerdem gibt es eine Neuerung in Bezug auf Hygienekon- zepte . Erstmals ist ein Ansprechpartner für die Einhaltung und Umsetzung des Konzeptes, der geltenden Kontaktbe-

schränkungen und Abstandsregelun- gen sowie zum Tagen einer Mund- Nasen-Bedeckung zu benennen . Mehr Informationen unter www .coronavirus .sachsen .de .

Knut Köhler M .A . Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Maskenpflicht in Arztpraxen

Neue Corona-Schutz-Verordnung des sächsischen Sozialministeriums

CORONA-PANDEMIE

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