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Freihandelsabkommen Efta-Hongkong – Weiterentwicklung der Schweizer Freihandelspolitik | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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53 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2012

Die ehemalige britische Kronkolonie Hongkong ist seit 1997 eine Sonderver­

waltungszone der Volksrepublik China und ist eigenständiges Mitglied der Welthandels­

organisation (WTO). Das Land weist seit 10 Jahren ein jährliches Wirtschaftswachstum von 6%–8% auf. Dieser Trend wurde nur 2008/09 durch die internationale Finanzkrise unterbrochen. 2011 exportierte die Schweiz Waren für 7,9 Mrd. Franken nach Hongkong (Uhren, Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Maschinen usw.); die Importe betrugen 1,8 Mrd. Franken (u.a. Bijouterie, Uhrmacher­

waren, Maschinen). Honkong ist nach China und Japan in Asien der drittwichtigste Han­

delspartner der Schweiz und als drittgrösster Finanzplatz der Welt auch für den Dienst­

leistungshandel bedeutsam. Über 200 Schweizer Unternehmen von Sektoren wie Uhren, Banken, Versicherungen, Pharma, Maschinen sowie Handel und Logistik sind durch Niederlassungen oder Büros vertreten.

Der Bestand der Schweizer Direktinvestitio­

nen in Hongkong erreichte Ende 2010 4,9 Mrd. Franken.

Inhalt des Abkommens

Das im Rahmen der Europäischen Frei­

handelsassoziation (Efta)2 ausgehandelte Ab­

kommen erleichtert den bilateralen Waren­

verkehr und Dienstleistungshandel, gewähr­

leistet die Weiterführung der beidseits offe­

nen Investitionsregimes und verstärkt den Schutz geistiger Eigentumsrechte. Weiter enthalten sind Bestimmungen über Wettbe­

werb, öffentliches Beschaffungswesen und handelsrelevante Umweltfragen.3 Parallel da­

zu haben die Efta­Staaten und Hongkong ein Abkommen über Arbeitsstandards abge­

schlossen. Wie bei den bisherigen Efta­FHA wird der Handel mit unverarbeiteten Land­

wirtschaftsprodukten in bilateralen Abkom­

men der einzelnen Efta­Staaten geregelt.

Im Warenverkehr gilt ab Inkrafttreten des Abkommens Zollfreiheit für Industriepro­

dukte: Die Schweiz beseitigt gegenüber Hong­

kong die bestehenden Industriezölle, und Hongkong verpflichtet sich, gegenüber der Schweiz seine Nullzollpolitik weiterzuführen.

Dies erhöht die Rechtssicherheit für die Schweizer Exporteure, da Honkong die Zoll­

befreiung in der WTO nur teilweise völker­

rechtlich verpflichtet hat. Die Zollbefreiung Hongkongs wird auch für die Exporte von verarbeiteten und unverarbeiteten Agrar­

produkten weitergeführt. Umgekehrt ge­

währt die Schweiz Honkong Zollerleichte­

rungen für verarbeitete und für ausgewählte unverarbeitete Agrarprodukte.

Für den Handel mit Dienstleistungen ent­

hält das Abkommen beiderseits ein gegen­

über der WTO höheres Niveau der Markt­

zugangsverpflichtungen. Für Schweizer Anbieter von besonderem Interesse sind z.B.

Versicherungs­, Ingenieurs­ und Handels­

dienstleistungen, Installation und Unterhalt von Maschinen sowie Umwelt­ und Logistik­

dienstleistungen. Erstmals in einem FHA der Efta wurden die Dienstleistungsverpflichtun­

gen nach der Methode der Negativlisten fest­

gelegt, die ein anspruchsvolleres Verpflich­

tungsniveau als die bisher verwendeten Positivlisten fördern.4

Auch für bestimmte Rechte an geistigem Eigentum (namentlich Patente, Testdaten, Designs und Marken) sowie bei deren Durchsetzung wurde ein zum Teil über die WTO hinausgehendes Schutzniveau verein­

bart. So wurde u.a. der Patentschutz jenem des Europäischen Patentübereinkommens angenähert.

Mit den erstmals im Rahmen eines FHA der Efta bzw. der Schweiz vereinbarten Be­

stimmungen über handelsrelevante Umwelt- und Arbeitsstandards leitet das vorliegende Abkommen eine inhaltliche Weiterentwick­

lung der Schweizer Freihandelspolitik ein.

Konkret verpflichten sich die Parteien u. a., in ihren Gesetzgebungen hohe Schutzni­

veaus anzustreben und ihre Verpflichtungen in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den multilateralen Umweltab­

kommen wirksam umzusetzen.

Ausblick

FHA werden mit weiteren asiatischen und anderen Partnern angestrebt. Die Schweiz verhandelt seit 2011 bilateral mit China. Im Rahmen der Efta sind Verhandlungen mit Indien, der Zollunion Russland/Belarus/Ka­

sachstan, den zentralamerikanischen Staaten sowie mit Indonesien, Vietnam, Malaysia

und Thailand in Gang.

Freihandelsabkommen Efta-Hongkong – Weiterentwicklung der Schweizer Freihandelspolitik

Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Hongkong ist am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten. Es ist das vierte FHA mit ostasiatischen Partnern nach den Abkommen mit Singapur (in Kraft seit 1.1.2003), der Republik Korea (1.9.2006) und Japan (1.9.2009). Für die aussenwirtschaftsabhängige Schweizer Volkswirtschaft sind ein möglichst diskriminierungs- freier Marktzugang und Rechts- sicherheit auf den Exportmärkten besonders in Zeiten des starken Frankens von entscheidender Bedeutung.1

Dr. Christian Etter Botschafter, Delegierter des Bunderates für Handelsverträge, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 1 Der Autor war Efta-Sprecher und Leiter der Schweizer

Delegation in den Verhandlungen der Efta-Staaten mit Honkong (September 2009 bis Juni 2011).

2 Mitglieder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

3 Vgl. Botschaft des Bundesrates vom 16.9.2011 BBl 2011-1050, S. 7865–7962.

4 Negativlisten wurden bereits im bilateralen Abkommen der Schweiz mit Japan verwendet.

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