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BEGRIFF ART DEFINITION QUELLE

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BEGRIFF ART DEFINITION QUELLE

Abtretung Legaldef Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit

einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung) § 398 BGB AGB, Verwender Legaldef Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine vielzahl von

Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

§ 305 I BGB

Allgemein- Darlehensvertra g

Legaldef Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als

Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.

Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge, 1.bei denen der Nettodarlehensbetrag (Artikel 247 § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) weniger als 200 Euro beträgt,

2.bei denen sich die Haftung des Darlehensnehmers auf eine dem Darlehensgeber zum Pfand übergebene Sache beschränkt, 3.bei denen der Darlehensnehmer das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen hat und nur geringe Kosten vereinbart sind,

4.die von Arbeitgebern mit ihren Arbeitnehmern als

Nebenleistung zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins (§ 6 der

Preisangabenverordnung) abgeschlossen werden und anderen Personen nicht angeboten werden,

5.die nur mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind,

6.bei denen es sich um Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträge oder

Immobilienverzehrkreditverträge gemäß Absatz 3 handelt.

§ 491 II BGB

Angelegenheite n des täglichen Lebens

Legaldef Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben

§ 1687 I BGB

Anspruch Legaldef Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu

verlangen (Anspruch) § 194 BGB

Auflassung Legaldef Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 BGB erforderliche Einigung des Veräußers und des

Erwerbers (Auflassung)

§ 925 I BGB

Auftrag Legaldef Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

§ 662 BGB

(2)

Ausstattung Legaldef Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung)

§ 1624 I BGB

beschränkte pers.

Dienstbarkeit

Legaldef Berechtigung, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit)

§ 1090 I BGB

Besitzdiener Legaldef Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu Leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.

§ 855 BGB

Betreuung Legaldef Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes

§ 1606 III BGB

Betriebskosten Legaldef Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

§ 556 I 2 BGB

dauerhafter

Datenträger Legaldef dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so

aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und 2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

§ 126 b BGB

eigene Mittel Legaldef Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

§ 110 BGB

Eigentumsvorbe

halt Legaldef Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt)

§ 449 I BGB

Einrede der

Vorausklage Legaldef Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der

Vorausklage)

§ 771 BGB

Einwilligung Legaldef vorherige Zustimmung (Einwilligung) § 183 BGB

(3)

elektronische

Form Legaldef der Aussteller der Erklärung muss dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

§ 126 a I BGB

elterliche Sorge, Personensorge, Vermögenssorg e

Legaldef Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

§ 1626 I BGB

Erbfall,

Erbschaft, Erbe Legaldef Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

§ 1922 I BGB

Erbgemeinschaf

t Legaldef Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass

gemeinschaftliches Vermögen der Erben. § 2032 I BGB Erbschaftsbesitz

er Legaldef jeder, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat

(Erbschaftsbesitzer)

§ 2018 BGB

Erbteil Legaldef Anteil eines Miterben (Erbteil) § 1922 II BGB

Erfüllung Zug

um Zug Legaldef Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung

(Erfüllung Zug um Zug) § 274 I BGB

Ersitzung Legaldef Wer eine Bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat,

erwirbt das Eigentum (Ersitzung) § 937 I BGB

Fahrlässigkeit Legaldef Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt

außer Acht lässt. § 276 II BGB

Fernabsatzvertr

ag Legaldef Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,

1.die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des

Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2.für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,

3.die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der

Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des

Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

4.die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.

Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.

§ 312 b I BGB

(4)

Früchte Legaldef (1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.

(2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen

Bestandteile.

(3) Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt.

§ 99 BGB

Garantie Legaldef Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen,

nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie)

§ 443 I HS 1 BGB

Garantiegeber Legaldef derjenige, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber) § 443 I HS 2 BGB geheimer

Vorbehalt Legaldef Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der

Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. § 116 BGB Genehmigung Legaldef nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) § 184 I BGB Gesamtgläubige

r Legaldef Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist

(Gesamtgläubiger)

§ 428 BGB

Gesamtschuldn

er Legaldef Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner)

§ 421 BGB

Geschäftsfähigk

eit, beschränkte Legaldef Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 106 BGB

Geschäftsunfähi

gkeit Legaldef Geschäftsunfähig ist: 1. Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der

Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

§ 104 BGB

Gesellschaftsver

mögen Legaldef gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter

(Gesellschaftsvermögen) § 718 I BGB

Getrenntleben Legaldef Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

§ 1567 I BGB

(5)

Grunddienstbar

keit Legaldef Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht

vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechts ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit).

§ 1018 BGB

Grundschuld Legaldef Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld)

§ 1191 I BGB

guter Glaube, (nicht) guter Glaube

Legaldef Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

§ 932 II BGB

Haltbarkeitsgara

ntie Legaldef Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie)

§ 443 II BGB

Hypothek Legaldef Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek).

§ 1113 I BGB

Immobiliendarle

hensvertrag Legaldef Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als

Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, die

1.durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder

2.für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind.

Keine Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 4. Auf Immobiliar-

Verbraucherdarlehensverträge gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 ist nur § 491a Absatz 4 anwendbar. Keine Immobiliar-

Verbraucherdarlehensverträge sind

Immobilienverzehrkreditverträge, bei denen der Kreditgeber 1.pauschale oder regelmäßige Zahlungen leistet oder andere Formen der Kreditauszahlung vornimmt und im Gegenzug nur einen Betrag aus dem künftigen Erlös des Verkaufs einer Wohnimmobilie erhält oder ein Recht an einer Wohnimmobilie erwirbt und

2.erst nach dem Tod des Verbrauchers eine Rückzahlung fordert, außer der Verbraucher verstößt gegen die

Vertragsbestimmungen, was dem Kreditgeber erlaubt, den Vertrag zu kündigen.

§ 491 III BGB

(6)

Kappungsgrenze Legaldef Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560

abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze)

§ 558 III BGB

Kennenmüssen Legaldef wenn jemand etwas infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte

(kennen musste). § 122 II BGB

Kinderfreibetrag , erste, zweite, dirtte Altersstufe

Legaldef Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

1.für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,

2.für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und

3.für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent

des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.

§ 1612 a I BGB

Kopplungsgesch

äft Legaldef Darlehensnehmer oder ein Dritter erwirbt weitere

Finanzprodukte oder -dienstleistungen (Kopplungsgeschäft) § 492 a I BGB Mangel der

Ernstlichkeit Legaldef Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden

§ 118 BGB

Mehrwert Legaldef Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert).

§ 591 I BGB

Mietdatenbank Legaldef Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.

§ 558 e BGB

Mietspiegel Legaldef Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.

§ 558 c I BGB

mittelbarer

Besitz Legaldef Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz)

§ 868 BGB

(7)

Modernisierung Legaldef Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, 1.durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),

2.durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig

eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,

3.durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird, 4.durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,

5.durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

6.die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine

Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind, oder 7.durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

§ 555 b BGB

Mutter Legaldef Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. § 1591 BGB Nießbrauch Legaldef Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu

dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).

§ 1030 I BGB

Nutzungen Legaldef Nutzungen sinde die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.

§ 100 BGB

öffentliche

Versteigerung Legaldef Die Versteigerung hat durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich zu erfolgen (öffentliche Versteigerung)

§ 383 III BGB

Pauschalreise Legaldef Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn 1.die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl

zusammengestellt wurden oder

2.der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.

§ 651 a II BGB

Personengesells chaft,

rechtsfähige

Legaldef Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine

Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 14 II BGB

qualifizierter

Mietspiegel Legaldef Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.

§ 558 d I BGB

Quittung Legaldef schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) § 368 BGB

(8)

Reiseleistung Legaldef Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind 1.die Beförderung von Personen,

2.die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient, 3.die Vermietung

a)von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und

b)von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,

4.jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.

Nicht als Reiseleistungen nach Satz 1 gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.

§ 651 a III BGB

Reiseveranstalte

r Legaldef der Unternehmer (Reiseveranstalter) § 651 a I BGB

Sache Legaldef Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände. § 90 BGB Scheingeschäft Legaldef Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber

abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben

§ 117 BGB

Scheitern der

Ehe Legaldef Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

§ 1565 I BGB

Schriftform Legaldef die Urkunde muss von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

§ 126 I BGB

Schuldanerkenn

tnis Legaldef Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses

anerkannt wird (Schuldanerkenntnis) § 781 BGB

Schuldverhältnis Legaldef Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen

§ 241 I BGB

Schuldversprech

en Legaldef Vertrag, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbständig begründen soll (Schuldversprechen)

§ 780 BGB

Schwägerschaft Legaldef Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der

Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.

§ 1590 I BGB

sozial-familiäre

Beziehung Legaldef Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung)

§ 1685 II BGB

Standardgeschä

fte Legaldef regelmäßig anfallende standardisierte Geschäftsvorgänge

(Standardgeschäfte) § 675 a BGB

(9)

Störung der Geschäftsgrundl age

Legaldef schwerwiegende Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind nach Vertragsschluss und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten

§ 313 I BGB

Textform Legaldef es muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden

§ 126 b I BGB

Umschuldung Legaldef Verbraucherdarlehensvertrag der mit Wissen des

Darlehensvermittlers der vorzeitigen Ablösung eines anderen Darlehens (Umschuldung) dient

§ 655 c BGB

Unternehmer Legaldef Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 14 I BGB

unverzüglich Legaldef ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) § 121 I BGB Vater Legaldef Vater eines Kindes ist der Mann,

1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder

3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

§ 1592 BGB

verbotene

Eigenmacht Legaldef Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die

Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht)

§ 858 I BGB

verbrauchbare

Sache Legaldef (1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem

Verbrauch oder in der Veräußerung besteht.

(2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht.

§ 92 BGB

Verbraucher Legaldef Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können

§ 13 BGB

Verbraucherdarl

ehensvertrag Legaldef Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein- Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträge.

§ 491 I BGB

Verbrauchervert

rag Legaldef Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

(Verbraucherverträge) § 310 III BGB

Verbrauchsgüte

rkauf Legaldef Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

§ 474 I BGB

(10)

Vergleich Legaldef Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich)

§ 779 I BGB

Vertrag im elekt.

Geschäftsverkeh r

Legaldef Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr)

§ 312 i I BGB

vertretbare

Sache Legaldef Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.

§ 91 BGB

Verwandtschaft Legaldef Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.

§ 1589 I BGB

Volljährigkeit Legaldef Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres

ein. § 2 BGB

Vollmacht Legaldef durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (Vollmacht) § 166 II BGB Vorfälligkeitsent

schädigung Legaldef Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht

§ 490 II BGB

wesentliche

Bestandteile Legaldef § 93: Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile)

§ 94: (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen.

Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.

§§ 93, 94 BGB

Zurückbehaltun

gsrecht Legaldef Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird

(Zurückbehaltungsrecht).

§ 273 I BGB

Verwender, AGB Legaldef Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

§ 305 I BGB

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