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Programm der Initiative Humanismus I

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Academic year: 2022

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Programm der Initiative Humanismus I

Mit freundlicher Genehmigung der Initiative Humanismus bringt wissenbloggt d a s ü b e r a r b e i t e t e P r o g r a m m . Bemerkenswerte Aussagen findet man z.B.

zur Religionsfreiheit (s.u.), was noch fehlt sind Punkte wie Migration, Drogenpolitik, Europa und Euro. Die Hoffnung sei hier ausgesprochen, dass die präzisen Stellungnahmen sich nicht gegen die IH auswirken, sondern dass man eventuelle Kontraindikationen nicht höher bewertet als Übereinstimmungen. Wer diskutieren möchte, findet die Möglichkeit dazu am Ende des Originalartikels. Auf der Seite der IH kann man auch den Newsletter per Mail abonnieren. Nun das Programm:

MENSCHENRECHTE UND MEINUNGSFREIHEIT

Es gehört zum Wesen des Humanismus den Menschen in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen zu stellen. Aus diesem Grund sind auch alle Rechte, für die der Humanismus eintritt, als Menschenrechte zu sehen, d. h. ihre Gültigkeit wird generell für Menschen gefordert, nicht eingeschränkt für bestimmte Staatsbürger oder Angehörige bestimmter Ethnien, eines bestimmtenGeschlechts etc.

Wie für alle Rechte gilt auch für Menschenrechte, daß sie nicht alle gleiches Gewicht haben sondern manche fundamentaler sind als andere. So setzt beispielsweise das Recht auf Freiheit jenes auf Leben voraus, denn nur wer lebt, kann frei sein.

Eine ganz besondere Stellung kommt in diesem Zusammenhang der Meinungsfreiheit zu. Sie liegt den anderen Menschenrechten zwar nicht begrifflich wohl aber politisch notwendig zugrunde, denn alle Rechte, deren Verletzung aufgrund einer eingeschränkten Meinungsfreiheit nicht mehr angeprangert werden können, sind letztlich wertlos.

Die Meinungsfreiheit

Unter Berücksichtigung des oben Gesagten soll folgende Festlegung gelten:

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Die Meinungsfreiheit gilt für Humanisten uneingeschränkt. Unter „Meinung“ wird dabei eine sachliche Aussage beliebigen Inhalts verstanden. Sie darf keinesfalls eventuell entgegen stehenden anderen Rechten unterworfen sein, oder durch diese eingeschränkt werden. Auch nachweislich falsche Aussagen unterliegen dabei nicht dem Strafrecht. Sie können aber, wenn sie in schädigender Absicht und wider besseres Wissen gemacht wurden, bei tatsächlich verursachtem Schaden zivilrechtliche Ansprüche gegen ihren Urheber begründen.

Dabei sind zwei Aspekte zu beachten: einerseits die Forderung nach unbeschränkter Meinungsfreiheit, andererseits aber die Abgrenzung gegenüber Äußerungen anderer als sachlich-inhaltlicher Art. Schmähungen, Beleidigungen, Aufforderungen zu irgendwelchen Handlungen etc. sind nicht Gegenstand des Prinzips der Meinungsfreiheit in unserem Sinn und können ohne diese zu verletzen von der Rechtsordnung auch beschnitten werden.

Die Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist (neben der derzeit zu schwachen Meinungsfreiheit) das zweite menschenrechtliche Prinzip, das aus humanistischer Sicht einer Veränderung bedarf. Sie ist nämlich infolge der bestehenden anderen Freiheitsrechte unnötig geworden und überdies geht Schaden von ihr aus, weil sie de facto nur noch zur Rechtfertigung von Privilegien für religiöse Bürger und Organisationen dient. Deshalb die folgende Festlegung:

Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und alle anderen Freiheitsrechte geben den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich Individuen und Organisationen betätigen können. Darauf darf der Staat keinen Einfluss nehmen.

Weltanschaulich definierte Spezialfälle der Meinungsfreiheit dürfen nicht durch Extra-Gesetze zusätzlich garantiert werden, weil dann die Gefahr besteht, daß einschlägig orientierte Gruppen versuchen, sich Rechte herauszunehmen, die nicht durch die für alle Bürger gültigen Gesetze abgedeckt sind, sondern ungerechtfertigte Privilegien darstellen.

Ergänzend ist noch zu erwähnen, daß die Abschaffung dieser „weltanschaulich definierten Spezialfälle der Meinungsfreiheit“ (also dessen, was man gemeinhin

„Religionsfreiheit“ nennt) nur dort Geltung haben kann, wo Meinungsfreiheit voll garantiert ist.

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TRENNUNG VON STAAT UND RELIGION

Verfassungsrechtlich verankert ist das Trennungsgebot in Art. 140 Grundgesetz (hier: Art. 137 WRV („Es besteht keine Staatskirche“).Ferner verlangen Art. 3 (3) (Antidiskriminierungsgebot), Art. 33 (3)und Art. 136 (1 bis 4) WRV (innerhalb Art.

140 GG), dass die weltanschauliche Orientierung eines Bürgers seine Rechte und Pflichten weder bedingen noch beschränken dürfen. Darüber hinaus spricht Art.

137 (4) WRV vom – die Trennung bestätigenden – Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und Art. 138 (1) WRV fordert ausdrücklich die Ablösung bestehender Staatsleistungen.

Alle genannten Verfassungsartikel betonen somit das Gebot der Trennung von staatlichen und religiösen Handlungsbereichen, obwohl in der politischen Praxis diese Verfassungsgebote massiv verletzt oder gar völlig ignoriert werden. In der Verfassung werden zugleich staatlicher Religionsunterricht, Anstalts- und Militärseelsorge, theologische Fakultäten und Kirchensteuerrecht geregelt. Diese der Verfassung widersprechenden Bereiche sind aus unserer Sicht als Ausnahmetatbestände anzusehen und führen zu einer sog. „hinkenden Trennung“. Zukünftig gilt es, die vollständige Trennung nach und nach zu realisieren.

Politisch ist die Trennung im Sinne eines Rückzugs des Staates aus religiös- weltanschaulichen Belangen auch um des gesellschaftlichen Friedens zwingend geboten. Deutschland ist inzwischen eine multiweltanschauliche Gesellschaft geworden. Einerseits nimmt die Zahl der Konfessionsfreien – derzeit fast 40% – durch Säkularisierung weiter zu, gleichzeitig nimmt die Anzahl anderer, sich teilweise gegenseitig bekämpfender Religionen neben der bisher dominierenden christlichen durch Zuwanderung ebenfalls zu. Die bisher praktizierte Privilegierung einer bestimmten Religion ist daher endgültig überholt. Das Recht, eine Religion auszuüben, wie das Recht, keiner Religion angehören zu wollen, erfordert um des friedlichen Nebeneinanders willen, dass religiös motiviertes Handeln im Wesentlichen in den privaten Bereich zurückgedrängt wird. Die öffentliche Darstellung religiös-weltanschaulicher Gemeinschaften darf daher nur so weit gehen, als damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte anderer verbunden ist.

Der Staat hat sich daher auf gesetzlicher Ebene so zu konstituieren und in der

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praktischen Politik so zu verhalten, dass er neutral gegenüber den religiösen und betont nicht-religiösen Weltanschauungen auftritt.

Wir treten ein für den Abbau kirchlicher Privilegien und Sonderrechte

Die bestehenden Konkordate und Kirchenverträge sind zu kündigen und – soweit noch im staatlichen Interesse liegend – durch zeitlich befristete Regelungen zu ersetzen. Die derzeit bestehenden Verträge mit der Kirche räumen ihr eine überproportionale Machtfülle ein und gestatten ihr, ihre religiösen Wertvorstellungen mittels staatlicher Unterstützung zu propagieren.

Das bisherige System des Kirchensteuereinzugs ist abzuschaffen und durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen.

Alle steuerlichen Vergünstigungen wie etwa die Befreiung von der Grundsteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer bei Geschäften, die die Kirchen betreiben, sind ersatzlos zu streichen. Gleiches gilt für die Befreiung von Gerichtskosten und Verwaltungsgebühren und die Übernahme von Anwaltskosten.

Die auf – z.T. überhaupt nicht mehr beleg- und begründbaren – historischen Rechtstiteln beruhenden erheblichen Zahlungen des Staates an die Kirchen sind einzustellen. Alle Ansprüche aufgrund von Enteignungen im 19. Jahrhundert gelten aufgrund der bisherigen Leistungen als befriedigt.

Finanzielle Zuwendungen des Staates und der Sozialkassen an sog. freie Träger sind nur statthaft, wenn die Einhaltung der verfassungsmäßigen Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Koalitionsfreiheit oder Wahrung der Privatsphäre („fehlendes privates Wohlverhalten“ als Kündigungsgrund muss verboten werden!) gewährleistet ist. In diesem Zusammenhangist das kirchliche Arbeitsrecht zu annullieren und die Sonderbestimmungen für kirchliche Einrichtungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§

9, Abs. 2) und im Betriebsverfassungsgesetz (hier § 118, Abs. 2) ebenfalls zu streichen. (Sonderrechte von religionsgemeinschaftlichen Tendenzbetrieben können bei überwiegender Selbstfinanzierung erhalten bleiben, sind aber auf Leitungs- und Verkündigungstätigkeiten zu beschränken.)

Die direkte und indirekte staatliche Finanzierung der Gehälter u.a. von Bischöfen und Kardinälen samt Nebenkosten, die Bezahlung der

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Ausbildung von Religionslehrern und Theologen, die Übernahme von Baulasten und andere Dienst- und Materialleistungen sind einzustellen.

Die überproportionale bzw. teilweise alleinige Vertretung der Kirchen als religiös-weltanschauliche Gemeinschaft in den Rundfunkräten, in Jugend- und Sozialausschüssen, in Ethikräten, Bundesprüfstellen oder z.B.

fachlichen Gremien ist abzubauen und durch eine angemessene Vertretung der religiös-weltanschaulich relevanten Gruppen zu ersetzen.

Wir treten ein für die Gleichbehandlung der Weltanschauungen

Wenn Einrichtungen der sog. freien Träger durch Staat und Sozialkassen finanziert werden, z.B. Krankenhäuser, müssen sie sowohl Dienstleistenden wie Nutzern allgemein zugänglich sein. Weltanschaulich Andersdenkende dürfen weder Benachteiligungen erfahren noch dem Zwang zum Eintritt in die jeweilige Religionsgemeinschaft ausgesetzt sein.

Rundfunkräte in den öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten müssen entsprechend der Stärke der religiös- weltanschaulichen Gruppierungen in der Gesellschaft besetzt werden, entsprechend ist mit den Sendezeiten zu verfahren, die den religiös- weltanschaulichen Gruppen zugeteilt werden. Die Kirchenredaktionen in den Sendern sind aufzulösen. Alternativ: Religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften haben keinerlei Vertretungen in den Rundfunkräten, ihnen sind keine eigenen Redaktionen in den Sendern zugestatten und keine regelmäßigen Sendezeiten einzuräumen.

Religionsunterricht ist als Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen abzuschaffen und durch ein verbindliches wertevermittelndes Fach

„Ethik“ bzw. „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ zu ersetzen.

Zusätzlich kann auf Wunsch Religions- oder Lebenskundeunterricht durch Weltanschauungsgemeinschaften außerhalb der regulären Unterrichtszeit angeboten werden.

Die theologischen Fakultäten an den Universitäten sind aufzulösen und bei Bedarf durch religionswissenschaftliche Institute zu ersetzen.

Theologie ist nur an Hochschulen zu betreiben, die von den Religionsgemeinschaften selbst eingerichtet und finanziert werden.

Sofern finanzielle Zuwendungen und steuerliche Begünstigungen an religiös-weltanschauliche Organisationen erteilt werden, sind sie allen in

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gleicher Weise zu gewähren.

Ein flächendeckendes und ausreichendes weltanschaulich neutrales Angebot im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich ist zu gewährleisten. Monopol- und Quasimonopolstellungen durch eine religiös- weltanschaulichen Gruppierung, wie derzeit schon zu beobachten, sind nicht zulässig (z.B. nur ein einziges Gymnasium oder Kindertagesstätte im Ort, beide religiös geleitet).

Bei Verträgen des Staates mit religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften gilt das Gleichbehandlungsprinzip. Irgendwelche Bevorzugungen etwa aufgrund von Größe oder geschichtlicher oder kultureller Bedeutung sind nicht zulässig.

Wir treten ein für die weltanschauliche Neutralität des Staates

Der Status einer öffentlichen Körperschaft für die Kirchen suggeriert staatliche Aufgaben, obwohl diese keinerlei solche Aufgaben haben oder staatlicher Kontrolle unterliegen. Er ist daher abzulösen durch ein eigens zu schaffendes Verbandsrecht.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates muss in allen Gesetzen und Verordnungen deutlich werden. Religiös-weltanschauliche Überzeugungen einzelner Gruppen dürfen nicht für alle anderen Bürger verbindlich gemacht werden (wie z.B. bei Gesetzen zur Sterbehilfe oder Präimplantationsdiagnostik). Sonderrechte (z.B. Beschneidungen oder Schächten) und rechtsfreie Räume aufgrund religiöser Forderungen sind, besonders wenn sie verfassungsmäßig garantierte Rechte tangieren, nicht zulässig.

Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft darf im staatlichen oder staatlich finanzierten Bereich keine Vor- oder Nachteile zur Folge haben.

Konfessionell geführten Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern oder Sozialeinrichtungen, die überwiegend vom Staat und den Sozialkassen finanziert werden, ist der Status von Tendenzbetrieben abzuerkennen.

An staatlichen Einrichtungen wie Parlamenten, Behörden, Gerichten, Schulen u. dgl. sind keine religiösen Symbole anzubringen oder Gottesdienste und Gebete abzuhalten. Auch das Tragen religiöser Kleidung oder Kennzeichen (Kruzifix, Nonnentracht, Kippa, Kopftuch, Turban …) ist bei Amtshandlungen nicht gestattet.

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Seelsorge bzw. psychologische Hilfe in Strafvollzug und Bundeswehr ist allen religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften zu ermöglichen. Die Seelsorge allein durch, zudem staatlich finanzierte, beamtete christliche Theologen ist abzuschaffen.

Die religiös-weltanschaulich neutrale Gemeinschaftsschule soll im gesamten Bundesgebiet die Regelschule sein. Sofern Religions- oder Weltanschauungsunterricht gewünscht wird, ist dieser außerhalb der regulären Unterrichtszeit anzubieten.

Religiöse Sondergesetze betreffend z.B. Beschneidung oder Tanzverbote an kirchlichen Feiertagen u. dgl. sind ersatzlos zu streichen. Der sog.

Blasphemie-Paragraph (166 StGB) ist zu streichen, er wird durch § 130 StGB (Volksverhetzung), § 167 StGB (Störung der Religionsausübung) und

§ 185 StGB (Beleidigung) hinreichend ersetzt.

Als Konsequenz aus obigen Forderungen folgt:

Der weltanschaulich neutrale Staat hat sich so zu konstituieren, dass er sich neutral gegenüber den religiösen und betont nichtreligiösen Weltanschauungen verhält. Er darf und wird wiederum nicht neutral sein dürfen gegenüber freiheits- und menschenrechtsbedrohenden Bestrebungen, gleichgültig ob diese politisch oder religiös motiviert sind, vor allem auch nicht gegen Absichten, seine Neutralität gegenüber religiösen und nichtreligiösen Bekenntnissen aufzugeben.

Somit verlangt der Entwurf auch eines weltanschaulich neutralen Staates, wie ihn die Befürworter einer Trennung von Staat und Religion verstehen, ein Minimum an verbindlichen Werten und Normen, um eben dieses friedliche Nebeneinander verschiedenster Bekenntnisse gewähren und schützen zu können – gemäß dem Konzept des modernen säkularen und liberalen Staates, der seine für alle Bürger verbindlichen Werte ohne religiös-weltanschaulichen Bezug begründet und so viel persönliche Freiheit wie möglich und so wenig staatliche Reglementierung wie nötig anstrebt.

Dieser angestrebte laizistische Staat ist weder christlich oder muslimisch noch atheistisch. Dieser neutrale Staat bietet eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nach humanistischen Prinzipien, die jeder Bürger im Rahmen der für alle geltenden Gesetze in seinem privaten Bereich in beliebiger Weise religiös- weltanschaulich ausgestalten kann.

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Realistischerweise sind obige Forderungen nur schrittweise zu realisieren. In einer ersten Phase wird es darum gehen, Diskriminierungen, die bereits heute im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen stehen, abzubauen. Sie wären ohne Grundgesetzänderung umsetzbar und bedürfen lediglich des politischen Willens.

In einer zweiten, sicherlich schwieriger zu bewältigenden Phase der Herstellung einer strikten Trennung von Staat und Religion wären Grundgesetzergänzungen und Grundgesetzänderungen vorzunehmen.

Als erster konkreter Schritt wäre in den Innenministerien von Bund und Ländern jeweils eine Abteilung „Staat und Weltanschauung“ einzurichten. Diese hat die parlamentarische und gesetzliche Umsetzung obiger Forderungen schrittweise vorzubereiten. Des Weiteren hat sie sämtliche schon bestehenden Gesetze und Verordnungen auf ihre weltanschauliche Neutralität zu überprüfen. Ihr obliegt auch die Überwachung der tatsächlichen Trennung von Staat und Religion sowie die Abwehr von politischen Aktivitäten, diese Trennung bzw. Neutralität des Staates zu unterlaufen.

EHE UND FAMILIE

Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft und „Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung“ (Artikel 6 (1), GG).

Angesichts der gesellschaftlichen Weiterentwicklung sieht es die INITIATIVE HUMANISMUS als notwendig an, die Begriffe Ehe und Familie im aktuellen Kontext neu zu definieren, sie von ihren sakral-religiösen Wurzeln und der damit verbundenen religiösen Bevormundung zu befreien. Sie müssen so modernisiert werden, dass dies für die bisherigen „Betroffenen“ gleichzeitig nicht von Nachteil ist.

Die Ehe

Unter dem Begriff Ehe bezeichnet die INITIATIVE HUMANISMUS alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen für einander Verantwortung übernehmen.

Dies betrifft alle Menschen, die sich vertraglich verpflichten, für einen andern Menschen Verantwortung (mit) zu übernehmen.

Die INITIATIVE HUMANISMUS strebt daher eine gesetzliche Regelung an, die diesen Schutz (gem. Art. 6 (1), GG) für alle selbst gewählten und vertraglich

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geregelten Lebensgemeinschaften sicher stellt und regelt.

Die Familie

Die INITIATIVE HUMANISMUS definiert den Begriff Familie als den „Ort“, wo Kinder aufwachsen und erzogen werden.

Dabei darf es keinen Unterschied geben, wer das Aufwachsen und die Erziehung der Kinder als Aufgabe übernimmt.

Das schwächste Mitglied in unserer Gesellschaft ist das Kind.

Es gilt daher für die INITIATIVE HUMANISMUS der Anspruch, dass das Aufwachsen und die Erziehung aller Kinder auf die gleiche Art unterstützt und besonders geschützt werden muss. Unabhängig von den Lebensumständen, in denen sie aufwachsen.

Dies zu verwirklichen ist der zentrale Anspruch unserer Familienpolitik.

Familienförderung

Die INITIATIVE HUMANISMUS ist davon überzeugt, dass die Gemeinschaft Familien in einer Weise unterstützen soll, die das Gründen einer Familie und die Erziehung von Kindern nicht zu einem sozialen Existenzrisiko werden lässt.

Es stellt sich hierbei die Frage, wie dies möglichst treffsicher geschehen kann.

Unterstützung benötigen insbesondere die Familien, die nicht über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen.

Wir sind daher der Überzeugung, dass es nach der Überschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze, wenn die Familie ihren Unterhalt auch eigener Kraft bestreiten kann, keiner weiteren Unterstützung durch den Staat bedarf.

Aus diesem Grund lehnt die INITIATIVE HUMANISMUS ein allgemeines Kindergeld ab, das auch den Familien zu gute kommt, die dieses Geld objektiv nicht benötigen.

Die Alternative zum Kindergeld sehen wir in einer Steuerentlastung, die sich an der Größe der Familie orientiert.

Die INITIATIVE HUMANISMUS fordern daher einen einheitlichen Steuerfreibetrag von mindestens 8000 € je Familienmitglied.

Für Familien, die diesen Steuervorteil aufgrund ihres Einkommens nicht erreichen können, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nicht realisierbare fiktive Steuerentlastung direkt als Zuschuss zu erhalten.

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Um die genaue Struktur dieses Modells zu ermitteln, soll eine Expertenkommission eingesetzt werden.

BILDUNG UND AUSBILDUNG

Aus dem Vorläufigen Parteiprogramm der INITIATIVE HUMANISMUS stellen wir das KAPITEL IV zur Diskussion: Bildung und Ausbildung– Hier der Wortlaut:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …“, sagt Artikel 2 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artikel ist unverrückbar die Grundlage der Bildungspolitik der INITIATIVE HUMANISMUS. Das Individuum und seine freie Entfaltung stehen für uns immer im Mittelpunkt aller Fragestellungen. Das gilt im Besonderen für die Bereiche Bildung und Erziehung.

Die INITIATIVE HUMANISMUS ist davon überzeugt, dass es das primäre Ziel von Bildungspolitik sein muss, jungen Menschen alle Möglichkeit zu eröffnen, ihre Persönlichkeit frei von religiös-dogmatischen und politisch-ideologischen Einflüssen zu entfalten und ihn damit in die Lage zu versetzen, am Ende einer allgemeinbildenden Schullaufbahn eine Berufsausbildung erfolgreich abschließen und in allen Bereichen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zu können.

Eine berufliche Vorausbildung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems lehnen wir angesichts eines herausragenden, erfolgreichen und effizienten beruflichen Bildungssystems ab.

Der Begriff der (allgemeinen) Bildung hat aus der Sicht der INITIATIVE HUMANISMUS drei wesentliche Dimensionen, die der Erläuterung bedürfen.

Die erste Dimension des Begriffs Bildung meint die kritisch-rationale Auseinandersetzung des Individuums mit seiner Umgebung, also der Welt, in der wir leben.

Um diesen Diskurs zu ermöglichen, bedarf der Mensch solider mathematisch- naturwissenschaftlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Naturwissenschaften liefern dem Menschen mit ihrer Suche nach der „Natur der Dinge und ihren Verhältnissen zueinander“ die notwendigen Informationen,

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die er braucht, um sein Leben und unsere Umwelt mit dem Ziel eines positiven Miteinanders zu gestalten. Dabei bedienen sie sich die Naturwissenschaften der analytisch-logischen Systeme der Mathematik.

Die zweite Dimension des Begriffs Bildung meint die ethisch-moralische Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich ihres Nutzens für das Individuum und das gesellschaftliche Miteinander zu bewerten und abzuwägen, damit die mögliche Umsetzung dieser Erkenntnisse verträglich für Mensch und Umwelt gestaltet werden kann.

Diese Bewertung kann sinnvoller Weise in möglichst objektiver Form nur jenseits von dogmatisch-religiösen und politisch-ideologischen Einstellungen erfolgen, da diesen im Allgemeinen keine objektiv rationalen Sichtweisen zugrunde liegen.

Als sinnvolle Basis für eine ethisch-moralische Bewertung sieht die INITIATIVE HUMANISMUS einzig die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ an.

Die dritte und letzte Dimension des Begriffs Bildung meint den Praxisbezug der gewählten Bildungsinhalte.

Soweit dies möglich ist, soll die Entwicklung der Fähigkeiten in den ersten beiden Dimensionen (kritisch-rationale Auseinandersetzung und ethisch-moralische Bewertung) stets im engen Verbund mit Themen erfolgen, die für das Individuum bzw. die Gesellschaft in der Praxis relevant sind.

Da der Bildungsansatz der INITIATIVE HUMANISMUS ergebnisorientiert ist, hat die Struktur des Bildungssystems für die INITIATIVE HUMANISMUS nur nachrangige Bedeutung.

Das meint, dass die INITIATIVE HUMANISMUS alle Ausprägungen des Bildungssystems unterstützt, die durch ihre Arbeit eine freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne der vorgenannten drei Dimensionen gewährleisten können.

Geschuldet der Tatsache, dass immer mehr Arbeitgeberverbände und Hochschulprofessoren beklagen, dass junge Menschen am Ende ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn nicht über die grundlegenden Fertigkeiten und Fähigkeiten verfügen (sprachliche und mathematisch-naturwissenschaftliche), um eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen, erheben sich für die INITIATIVE HUMANISMUS folgende Forderungen:

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Abschaffung des Religionsunterrichts zu Gunsten einer ethisch- philosophischen Allgemeinbildung. In einem säkularen Staat muss Religion Privatsache sein und bleiben. Es ist nicht die Aufgabe des staatlichen Bildungssystems, religiöse Mission zu betreiben oder diese zu ermöglichen.

Stärkung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allen Schulformen. Diese ist das Fundament, auf dem alle gesellschaftlichen Entscheidungen fußen müssen. Sie befähigt das selbstständige und eigenverantwortliche Individuum, doktrinäre Einflüsse auf unsere Gesellschaft als solche zu erkennen und zurückzudrängen.

Stärkung der sprachlichen Ausbildung. Nur wer die Landessprache beherrscht, verfügt über ein Fundament, das zu einer fruchtbaren Auseinandersetzung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens befähigt.

Aufhebung des Bildungsföderalismus zu Gunsten eines einheitlichen Qualitätsstandards an allgemein bildenden Schulen. Dieser hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Zersplitterung der Bildungslandschaft geführt. Das bundeseinheitliche duale System der Berufsausbildung belegt durch seine hohe Qualität und seine internationale Anerkennung die Überlegenheit einer zentralen Bildungspolitik.

Abschaffung einer “beruflichen Vorausbildung“ in allgemein bildenden Schulen zu Gunsten einer verbesserten Allgemeinbildung. Junge Menschen müssen ihre Ausbildungsphase erfolgreich absolvieren können.

Die Vermittlung von berufsspezifischen Kenntnissen nimmt ihnen Entwicklungsmöglichkeiten, da ihre Begabungen und Interessen auf bestimmte Berufsbilder verengt und kanalisiert werden.

Kritische Überprüfung der aktuellen Fächervielfalt. Es ist zu prüfen, ob die Inhalte von „neuen“ Fächern dem Anspruch der Essentialität für die Entwicklung einer freien Persönlichkeit in vollem Umfang genügen und ob die essentiellen Inhalte auch integraler Bestandteil bestehender Fächer sein können.

Qualitätsoffensive bei Ausbildung und Einstellung von Lehrpersonal (z.B.

Praxisjahr vor dem Studium). Die Ausbildung junger Menschen ist die vornehmste Aufgabe in einer Gesellschaft. Dafür sind die Besten Spezialisten gerade gut genug. Es ist daher aus Sicht der INITIATIVE HUMANISMUS wichtig, dass sich Lehrpersonen, die junge Menschen auf das eigenverantwortliche Leben in der Gesellschaft vorbereiten sollen,

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selbst in diesem Bereich besonders bewährt haben.

Anerkennung vorschulischer Einrichtungen (Kindergarten, KiTa, etc.) als Bildungseinrichtungen. Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Auch in den vorschulischen Einrichtungen wird wertvolle Bildungsarbeit geleistet.

Es ist daher wichtig, die Leistungen in diesem Bereich entsprechend zu würdigen und aufzuwerten.

Herauslösen vorschulischer Einrichtungen aus der Trägerschaft religiöser Institutionen. Im Zusammenhang mit der Forderung nach Abschaffung des Religionsunterrichts ist diese Forderung logisch konsequent, weil eine Erziehung frei von religiöser Mission sonst nicht gewährleistet werden kann.

WIRTSCHAFT UND SOZIALES

Die INITIATIVE HUMANISMUS sieht in der sozialen Marktwirtschaft die einzige Form vernünftigen Wirtschaftens. Die Marktwirtschaft ist (bei allen erkennbaren Schwächen, die es zu beheben gilt) die einzige Wirtschaftsordnung, die mit individueller Freiheit vereinbar ist. Gleichzeitig hat die soziale Marktwirtschaft immer wieder deutlich gemacht, dass nur sie (bei fairem Interessenausgleich) allgemeinen Wohlstand begründen kann.

Eine konsequente Ausrichtung an der Marktwirtschaft bedeutet nicht, den Interessen der Mächtigen der Wirtschaft zu Diensten zu sein. Vielmehr ist die Marktorientierung das Eintreten für den Wettbewerb und das Zurückdrängen von Monopolisierung und Kartellbildung. Es gilt heute mehr denn je die Aussage von Walter Eucken: „Die Wirtschaftspolitik der Wettbewerbsordnung unterscheidet sich von einer Politik der Freien Wirtschaft mehr, als sich die Wirtschaftspolitik der Freien Wirtschaft von der Zentralverwaltungswirtschaft in den letzten Jahrzehnten unterschied“. Ziel marktwirtschaftlicher Politik ist nicht die Pflege der oligopolistischen Marktordnung, sondern der Einsatz für eine Marktwirtschaft, die sowohl von staatlicher Willkür wie von privater Wirtschaftsmacht frei ist.

Die Marktwirtschaft ist die Wirtschaftsordnung, die ein Maximum an Wohlstand generieren kann. Zweifelsfrei hat die Entwicklung der Wirtschaft in den letzten zweihundert Jahren auch soziale Verhältnisse hervorgebracht, die zu Recht Kritik und den Wunsch nach Verbesserung laut werden ließen. Die Notlage der

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Arbeiter, die Marx eindringlich und richtig schilderte, ist von ihm unrichtig erklärt worden. Der große Irrtum in der Analyse von Marx ist die Tatsache, dass er die Marktformen ignorierte. Nicht die Trennung der Menschen in Eigentümer von Produktionsmittel und arbeitsuchenden Menschen ist die Ursache, sondern dass die Arbeitgeber, denen die Maschinen gehörten, in monopolistischen Marktformen nachfragten.

Häufig wird die ungleiche Einkommensentwicklung der letzten Jahre beklagt. Es ist deshalb zu beachten, dass zwischen Leistungsentgelt und der wirtschaftlichen Aktivität eine positive Korrelation besteht. Bei einer sehr gleichmäßigen Einkommensverteilung würde das Volkseinkommen geringer sein als bei einer ungleichmäßigeren, sofern sich die Ungleichmäßigkeit in jenen Grenzen hält, die von der Leistungsmotivation gedeckt sind. Eine hohe Wachstumsrate ist nur um den Preis einer ungleichmäßigeren Einkommensverteilung zu haben, eine gleichmäßigere kostet Wachstum. Ökonomische Ungleichheit ist unter einer Bedingung zu akzeptieren: Sie muss sich zum größtmöglichen Vorteil für die am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder auswirken. Die Förderung der sozial Benachteiligten muss absolut gesehen werden und nicht relativ.

Das Eintreten für eine marktwirtschaftliche Ordnung bedeutet keineswegs die Schleifung des Sozialstaats. Eine vitale und dynamische Wirtschaft ist Voraussetzung für soziale Wohlfahrt. Der Sozialstaat kann nicht finanziert werden, indem man die innovativen Unternehmen, Leistungswilligen und Unternehmensgründer übermäßig mit Abgaben belastet und den wirtschaftlichen Standort belastet und damit in der Konsequenz die gesamte Wirtschaftskultur lähmt. Sozialleistungen sind nur dann dauerhaft gesichert, wenn Dynamik und Wachstum die Wirtschaft stärken.

Die Wirtschaft hat einen Anspruch auf faire Rahmenbedingungen. Das heißt, dass sie von unnötigen Belastungen befreit wird. Unsinnige Steuervorschriften, wie z.

B. die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, sind zu beenden und die Steuertarife sind so zu gestalten, dass sie nicht das Wachstum behindern.

Gleichzeitig muss der Wirtschaft klar werden, dass sie ein Teil der Gesamtgesellschaft ist und nicht gegen sie handeln kann. In einer älter werdenden Gesellschaft hat die Wirtschaft Maßnahmen zu ergreifen, die Verbesserungen für ältere Arbeitnehmer zur Folge haben. Die Wirtschaft muss für Arbeitsbedingungen sorgen, in welchen junge Menschen mehr Mut zur Familiengründung entwickeln können.

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Ein Mindestlohn ist anzustreben. Dies ist keine Aushöhlung des marktwirtschaftlichen Prinzips. Es wird damit nur ein Zustand korrigiert, in welchem der Staat durch Aufstockungsleistungen an Geringverdiener die Unternehmen indirekt subventioniert.

Menschen, die in Not geraten sind, verdienen die Unterstützung der Gesellschaft.

Es ist nur eine Minderheit, die den Sozialstaat ausnutzt, deshalb muss der Grundsatz „Fördern und Fordern“ auch zukünftig gelten.

Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit ist eine Steuerprogression zu begrüßen. Sie soll den Verteilungsprozess im Rahmen der Wettbewerbsorientierung korrigieren.

Um die Wettbewerbsordnung zu erhalten, ist es nötig, die Progression zu begrenzen. So notwendig die Progression unter sozialem Gesichtspunkt ist, so notwendig ist es zugleich, durch die Progression nicht die Leistungsbereitschaft zu gefährden.

Für die INITIATIVE HUMANISMUS sind Vollbeschäftigung und solide Staatsfinanzen grundlegende Ziele. Deshalb ist mittelfristig eine deutliche Senkung der Staatsverschuldung anzustreben. Die Schuldenbremse ist hierzu ein bedeutsamer Anfang. Dass kurzfristige mit Schulden finanzierte Konjunkturprogramme keineswegs für eine nachhaltige Verbesserung der Vollbeschäftigung sorgen, sondern vielmehr langfristig zu einer Strangulation des Staates führen, hat die Schuldenkrise in der EU überdeutlich gezeigt. Die Humanisten versprechen sich durch eine vitale Marktwirtschaft eine bessere Wirkung für die Erwerbsquote.

D i e I N I T I A T I V E H U M A N I S M U S b e g r ü ß t i m G r u n d s a t z Arbeitnehmerschutzrechte. Es ist aber im Einzelfall zu überprüfen, inwieweit diese Beschäftigung hemmenden Effekt erzielen. (in Spanien hat das Schutzrecht für junge Arbeitnehmer dafür gesorgt, dass Spanien die höchste Jugendarbeitslosigkeit in der EU hat).

Die INITIATIVE HUMANISMUS fordet ein klares und vereinfachtes Steuerrecht.

Das gegenwärtige Steuerrecht ist wegen der Kompliziertheit nicht mehr zumutbar. Diese Kompliziertheit führt dazu, dass für gleiche Steuertatbestände von den Steuerberatern und den Finanzämtern verschiedene Lösungen ermittelt werden. Steuerberater dürfen nicht mehr Steuerrater sein. Es ist auch auf dem Gebiet des Steuerrechts Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass inflationsbedingte Einkommenserhöhungen nicht mehr zu automatisch von höheren Tarifen erfasst werden. Die sogenannte

„kalte Progression“ ist eine stille und automatische Steuererhöhung. Sie ist wirksam zu begrenzen.

Voraussetzung der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die den Wettbewerb sicherstellen bzw. für mehr Wettbewerb sorgen.

Einer „vermachteten Wirtschaftsstruktur“ (Walter Eucken) ist entgegenzuwirken.

Hierzu gehört auch die Förderung von Existenzgründungen.

In der Marktwirtschaft sind Insolvenzen ein natürlicher Sachverhalt. Es ist durch ein entsprechendes Insolvenzrecht sicherzustellen, dass auch Großbanken in der Insolvenzverwaltung ihren systemnotwendigen Verpflichtungen nachkommen können.

Aufgrund der demografischen Situation ist eine längere Lebensarbeitszeit nicht zu vermeiden. Es sind deshalb Anstrengungen zu unternehmen, um Arbeitnehmer länger in der Erwerbstätigkeit zu halten. Ein späterer Renteneintritt bei einem gleichzeitigen Verdrängen der älteren Arbeitnehmer durch ihre Arbeitgeber ist nicht länger hinzunehmen.

Die INITIATIVE HUMANISMUS istim Grundsatz gegen staatliche Beteiligungen an Großunternehmen. Aber im Gegensatz zur FDP ist dies kein unerschütterliches Dogma. Ein staatliches Engagement an einem Unternehmen kann im Sinne der Marktwirtschaft sein, wenn dieses Unternehmen nach einer Übernahme mit dem übernehmenden Unternehmen zu einem Monopol wird. Die Verhinderung von Monopolstrukturen ist im Interesse des marktwirtschaftlichen Systems wichtiger als die Herkunft des Eigenkapitals. Solange staatliche Unternehmen sich in Wettbewerbsmärkte einordnen und die Preisbildung auf den Märkten nicht durch staatliche Subventionen gestört ist, sind sie in der Wettbewerbsordnung erträglich.

Das Patentrecht ist zu reformieren. Es war Absicht, mit Patentrecht die technische Entwicklung zu fördern und den Erfinder zu schützen. Die Geschichte hat gezeigt, dass das Patentrecht eine starke Tendenz zur Monopolbildung und zur Konzentration ausgelöst hat. Patentinhaber sollten verpflichtet sein, die Benutzung einer Erfindung gegen eine angemessene Lizenzgebühr jedem ernsthaften Interessenten zu gestatten. In Bezug auf lebenswichtige

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Medikamente in ärmeren Ländern hat sich eine internationale Debatte über den Patentschutz entwickelt. So kämpft die „Treatment Action Campaign“ (TAC) in Südafrika für mehr Wettbewerb auf dem Pharmamarkt. Sie fordert, dass die Märkte durch die Abschaffung des Patentschutzes für Anti-Aids-Medikamente für kleinere Pharmahersteller geöffnet werden. Tausende von Menschen sind in den letzten Jahren an Krankheiten wie Aids oder Malaria gestorben, weil die Oligopolgewinne die lebenswichtigen Medikamente unbezahlbar gemacht haben.

Die Versorgung der Kranken würde besser aussehen, wenn auf dem Pharmamarkt ein echter Wettbewerb herrschen würde.

Tausende von unabhängigen Saatgutunternehmen sind in den letzten Jahrzehnten verschwunden. Millionen von Landwirten wird das Recht genommen, ihr eigenes Saatgut weiter zu vermehren und damit Vielfalt zu sichern. Immer weniger Oligopole entscheiden über Ernährungsgrundlagen, von denen die Menschheit abhängt. Es ist zu prüfen, ob hier eine Reform des Sortenschutzrechtes Abhilfe schaffen könnte.

WISSENSCHAFT UND TECHNIK

Die Wissenschaften, insbesondere Natur- und Ingenieurwissenschaften, bilden die Lebensgrundlage des heutigen Menschen. Innovationen erhöhen die Lebensqualität. So haben z.B. die rasanten Fortschritte in der Medizin dazu beigetragen, viele Krankheiten zu heilen und menschliches Leben zu verlängern.

Auch Sozial- und Geisteswissenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der menschlichen Gesellschaft. Die Nutzung der Erkenntnisse aus der Wissenschaft, der Wissens- und Technologietransfer in die Praxis und die Schaffung von innovativen Produkten und Dienstleistungen sind die Quelle von Wohlstand. Aber es sind nicht allein die Produkte der Technik, die Wissenschaft wertvoll machen, es ist auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns.

Freiheit der Wissenschaft

Die Freiheit der Wissenschaft ist ein fundamentales Gut europäischer Zivilisation.

Wissenschaft muss, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, sowohl frei von staatlicher Instrumentalisierung als auch von übermäßigen ökonomischen Zwängen sein. Auch Grundlagenforschung, die zunächst keinen direkten,

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kurzfristigen ökonomischen Nutzen verspricht, muss gefördert werden.

Das wissenschaftliche Weltbild

Das wissenschaftliche Weltbild beruht auf einigen fundamentalen Annahmen.

Dazu gehört die Erkenntnis, dass alle Aspekte der Welt grundsätzlich verstehbar und einer wissenschaftlichen Untersuchung zugänglich sind. Gleichzeit aber auch die Tatsache, dass wissenschaftliche Erkenntnisse immer nur bedingt als gültig angesehen, durch neues Wissen ersetzt werden können Erkenntnis niemals vollständig ist. Jede Entdeckung wirft potentiell neue Fragen auf.

Wissenschaftliche Erkenntnis stützt sich auf falsifizierbare Fakten. Auch ethisch- moralische Werte befinden sich in einem evolutionären Prozess, der sich neuen Erkenntnissen öffnet und sich veränderten gesellschaftlichen Begebenheiten anpasst.

Die Wissenschaft kann nicht alles erklären, aber die Religionen erklären gar nichts.

Religionen und ihre Institutionen liefern weder nützliche Beiträge zur Erkenntnis der Welt noch hilfreiche zu ihrer ethischen Bewertung. Im Gegensatz zum wissenschaftlichen Ansatz berufen sich Religionen auf vermeintlich ewige und letzte Wahrheiten, die für unantastbar erklärt werden. Religiöse Vorgaben und religiöses Denken sind jedoch starr und erlauben keine den Problemen angemessenen Anpassungen an veränderte Lebensbedingungen. Auch die kritische Reflexion von Glaubenssätzen wird nicht geduldet. Obwohl ihnen jede begründbare Legitimation fehlt, beanspruchen Religionen und ihre Institutionen als vorgeblich ethisch-moralische Instanz die Mitsprache bei der Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Ergebnisse. Mythen wie die direkte göttliche Erschaffung von Pflanzen, Tieren und Menschen stehen im Widerspruch zur beobachtbaren Welt und ignorieren jahrhundertelange wissenschaftliche Erkenntnis. Die notwendige Trennung zwischen Staat und Religion umfasst daher auch die Trennung zwischen Wissenschaft und Religion. Beide Bereiche lassen sich nicht auf einen Nenner bringen. In der Religion geht es um Glauben, innere Überzeugungen, persönliche Visionen, basierend meist auf alten, historisch nicht abgesicherten Überlieferungen. Wissenschaft dagegen arbeitet nach standardisierten, erprobten Methoden, mit deren Hilfe plausible, nachvollziehbare Theorien aufgestellt und durch wiederholbare Experimente bestätigt werden können. Die wissenschaftliche Methode schließt die Forderung

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ein, Theorien jederzeit zu widerrufen, wenn sie aufgrund neuer Erkenntnisse als falsch angesehen werden müssen. Diese Anpassungsbereitschaft kennen religiöse Dogmen nicht.

Bildung und Wissenschaft

Im Bildungsbereich muss sichergestellt werden, dass ein wissenschaftlich- kritisches und demokratischen Prinzipien genügendes Weltbild vermittelt wird und keine religiösen Lehren, die insbesondere naturwissenschaftliche Erkenntnisse leugnen. Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über unsere Welt müssen deshalb die religiösen Legenden ablösen, die leider immer noch in den Lehrplänen unserer Kindergärten und Schulen zu finden sind. Insbesondere ist allen Versuchen entgegenzutreten, Glaubenselemente als wissenschaftliches Wissen darzustellen.

Technik und Verantwortung

Wir sind uns aber auch bewusst, dass die Technisierung unseres Planeten nicht nur geistige Folgen, sondern auch handfeste physische Beeinträchtigungen der Umwelt des Menschen zur Folge haben. Dazu zählen die Ausrottung von Tier- und Pflanzenarten, die Auswirkungen der industrialisierten Intensiv-Landwirtschaft, die Beeinträchtigung und teilweise Zerstörung der natürlichen Lebensräume und die Vergiftung von Boden, Wasser und Luft bis hin zur globalen Veränderung des Klimas und der Zerstörung der die Erde schützenden Ozonschicht. Diese Probleme verursacht nicht die Wissenschaft, sondern deren Anwendung. Deshalb ist die Technikfolgenabschätzung sehr wichtig. Die Probleme, die eine z.T.

verantwortungslose Anwendung der Technik verursacht hat, können jedoch wiederum nur mithilfe der Wissenschaft gelöst werden. Die ethischen Fragen, die durch neue Technologien aufgeworfen werden, exemplarisch seien hier Methoden der Molekularbiologie und ihre Anwendung auf den Menschen (künstliche Befruchtung (IVF), die Präimplantationsdiagnostik (PID) und die Klonierungstechniken) genannt, müssen verantwortungsvoll und undogmatisch diskutiert werden.

Wir treten deshalb ein für:

1. Die Trennung von Wissenschaft und Religion

Glaubensgemeinschaften dürfen keinen Einfluss auf Lehre und Forschung haben.

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Die wissenschaftliche Methode schließt die Forderung ein, Hypothesen jederzeit zu widerrufen, wenn sie durch neue Erkenntnisse widerlegt werden. Das gilt für religiöse Dogmen in keiner Weise.

2. Die Abschaffung von Religion als Lehr- und Theologie als Studienfach

Beide sind konsequenterweise an staatlichen Schulen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu streichen und durch ein weltanschaulich neutrales Fach Ethik- Unterricht an Schulen und Religionswissenschaft an wissenschaftlichen Einrichtungen zu ersetzen,

3. Die Vermittlung eines naturalistisch-wissenschaftlichen Weltbildes

An allen Schulen der Bundesrepublik Deutschland wird in den naturwissenschaftlichen Fächern ausschließlich wissenschaftlich begründeter Lehrstoff vermittelt. Über die in Religionen enthaltenen Mythen, wie z.B. die Schöpfungslehre, wird entsprechend wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgeklärt..

4. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung

Die Freiheit der Wissenschaft darf niemals eingeschränkt werden.

Dies beinhaltet die Förderung des verantwortungsvollen und effektiven Einsatzes wissenschaftlicher Erkenntnisse durch eine säkulare und religionsneutrale Politik, die objektiven Wissenszuwachs und Nutzen für die Menschheit als Ziel hat.

5. Innovationen zum Wohle der Gesellschaft

Diese müssen allen Menschen unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale zugutekommen. Das menschliche Wohl ist nach diesseitigen Kriterien zu verstehen, nicht nach jenseitigen, religiösen Heilsversprechen.

6. Technik-Folgen-Abschätzung

In jeder Phase des Innovationsprozesses (von der Idee bis zum Markt) sind mögliche Konsequenzen für Natur und Gesellschaft zu bewerten, um Nachhaltigkeit und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.

7. Bessere Kommunikation zwischen Wissenschaft, Technik und Bevölkerung Wissenschaftliche Erkenntnisse und ihre erkennbaren und potenziellen Einflüsse

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auf die Gesellschaft müssen durch eine allgemeinverständliche und sachliche Darstellung und Diskussion in den Medien und der Öffentlichkeit möglichst breiten Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden.

8. Transparenz von Wissenschaft und Forschung

Die wissenschaftliche Methode macht es notwendig, dass wissenschaftliche Ergebnisse so veröffentlicht werden, dass eine unabhängige Überprüfung möglich ist. In der Finanzierung der Wissenschaft ist Transparenz nötig, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Wissenschaftliche Studien, die als Grundlage für politische Entscheidungen dienen, müssen öffentlich unter Angabe von Auftrags- und Finanzgeber zugänglich sein.

Fortschritte in Wissenschaft und Technik sind nur auf der Basis des stetigen Austausches von Erkenntnissen möglich. Alle rechtlichen Hürden dieses freien wissenschaftlichen Austausches sind so weit wie möglich unter Wahrung der geistigen Eigentumsrechte der Urheber abzubauen. Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Institutionen finanziert wurden, müssen für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

GRUNDGEDANKEN ZUR AUSSENPOLITIK

Humanistische Außenpolitik beschäftigt sich mit den folgenden Punkten:

Werteexport

internationale Wirtschaftsbeziehung Umgang mit „Globalen Unternehmen“

Entwicklungshilfe

Intervention in Krisengebieten Bildung

Werteexport

Werteexport ist ein ebenso abstrakter wie umstrittener Begriff. Die einen beharren darauf die Weltbevölkerung an Menschenrechten, vor allem aber an westlicher Demokratie und freier Marktwirtschaft teil haben zu lassen, ganz in dem Sinne „am westlichen Wesen soll die Welt genesen“, die anderen lehnen jegliche Einmischung mit dem Stichwort Imperialismus ab. Wie so oft liegt die

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Wahrheit wohl in der Mitte. Ich denke, dazu bedarf es den wenig konkreten Begriff „westliche Werte“ aufzulösen. Dieser umfasst nicht nur die konkreten Menschenrechte, die nicht einmal rein westliche Werte sind, sondern auch die weit abstrakteren Begriffe Demokratie und Marktwirtschaft. Der Streit trifft genau da auf, wo unserer Meinung nach zwischen dem Einfordern konkreter Menschenrechte für die Bevölkerung eines Landes und der Förderung der auch bei uns noch in der Entwicklung befindlichen zarten Pflanze der Demokratie und Marktwirtschaft nicht streng genug getrennt wird.

Da Deutschland in der Außenpolitik bisher nicht konsequent war und je nach Ausgangslage mal so mal so gehandelt hat, ist das Produkt eine Widersprüchlichkeit von Nicht-Einmischen mit Waffenexport geworden. Zu oft werden Menschenrechtsverletzungen missachtet, um den Export zu steigern, und Kriege geführt, weil unsere Waffen in die falschen Hände geraten sind. Die langfristig effizienteste Möglichkeit „unsere Werte“ zu exportieren ist wohl als Leuchtturmprojekt zu dienen. Dazu gehört auch eine vernünftige außenpolitische Mischung aus Fordern und Fördern.

Wie könnte eine humanistische Außenpolitik unter Berufung und Einforderung von Menschenrechten und gleichzeitiger Wahrung der Selbstbestimmung von Nationen aussehen?

Wir sind uns wohl einig, dass eine militärische Intervention kein geeigneter Weg ist, um Nationen Demokratie zu bringen und es ebenso wenig hilfreich für die sich gerade im Aufbau befindlichen Märkte von Entwicklungsländern ist, diese zur globalen Öffnung ihres Markes zu zwingen. Der Humanismus bekennt sich klar zur Demokratie als bestes Modell der individuellen Selbst- und Mitbestimmung. Allerdings halte ich die grundsätzliche und konsequente Einforderung der Menschenrechte insbesondere der Meinungsfreiheit für ausreichend, um den jungen Keim der Demokratie zu schützen. Dieser wird unaufhaltsam wachsen und sich langfristig in die geeignete Form für die jeweilige Region entwickeln.

Ebenso sehen wir die soziale Marktwirtschaft als bestes Modell zur Versorgung der Bevölkerung an. Werden die Grundbedingungen eingefordert, kann ein Markt gesund wachsen und sich automatisch nach und nach öffnen.

Internationale Beziehungen

Eine humanistische Außenpolitik sollte sich nicht in erster Linie als

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Verkaufsförderer heimischer Produkte verstehen. Vor allem nicht, wenn sich einige Länder diese Produkte nur über wiederum von uns gegebene Kredite leisten können. Stattdessen sollte sich die Außenpolitik als Forum zur Völkerverständigung und zum Austausch von Know-How verstehen. Man kann durchaus gewisse Standards bei Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Bildung etc. einfordern, sollte dann aber gleichzeitig beim Know-How-Transfer und der Umsetzung helfen. Darüber hinaus sind sichere und faire Handelsabkommen unter allen beteiligten Ländern einzurichten/abzuschließen, damit Unternehmen über die Landesgrenzen hinweg verlässlich und vertrauensvoll zusammen arbeiten können.

Umgang mit globalen Unternehmen

Die Globalisierung hat unter anderem dazu geführt, dass Unternehmen spezielle Arbeitsschritte in alle möglichen Länder der Welt auslagern. Dies nutzen einige dazu aus, um unseren strengeren Arbeitsschutzrechten und Umweltstandards zu entgehen und dort unter nach Deutschem bzw. Europäischem Recht unwürdigen Bedingungen produzieren und diese Produkte dann auf unserem Markt mit erheblichem Gewinn verkaufen zu können. Dadurch profitieren diese Unternehmen massiv gegenüber Unternehmen, die regional und nachhaltig produzieren. Sie werden damit belohnt für die Missachtung unserer Standards.

Humanistische Wirtschaftspolitik steht zu einer Marktwirtschaft mit ausgewogener Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und gleichzeitig grundsätzlich zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz. In dem Sinne muss dieser Fehlentwicklung entschieden entgegen getreten werden. Es bedarf deutlich strengerer Kriterien für den Import.

Entwicklungshilfe

Entwicklungshilfe ist nach dem humanistischen Prinzip als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, die über einen Austausch von Know-How ermöglicht wird. Der momentan praktizierte Weg Entwicklungsländer mit Produkten zu überschwemmen, die dort um einiges günstiger sind als eigene Produkte (Stichwort Altkleiderspenden) sowie unsere Unterstützung an Bedingungen zu knüpfen, die eindeutig mehr uns helfen, läuft diesem Prinzip entgegen. Auch der IWF muss seine Rolle in diesem Punkt überdenken. So unterstützt seine Forderung solche Fehlentwicklungen bei Kreditvergabe den Markt nach

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westlichen Vorstellungen zu öffnen. Schutzzölle in einem begrenzten Rahmen sind in diesem Sinne als adäquates Mittel zu sehen und nicht über außenpolitischen Druck zu verhindern. Vielmehr gilt es andere Nationen darin zu unterstützen, die jeweils sinnvollste Lösung für ihre Bedürfnisse zu finden.

Intervention in Krisengebieten

Mit Krisengebiete werden Regionen bezeichnet, in denen grundlegende Menschenrechte regelmäßig missachtet werden oder die Bevölkerung ihre Grundbedürfnisse nicht befriedigen können.

Solche Krisengebiete entstehen unter Umständen nach Naturkatastrophen, aber vor allem in Ländern, in denen es keine hinreichende politische Kultur gibt, bzw.

in. Bürgerkriegsregionen oder Ländern, in denen ein Austausch von Argumenten gewaltsam unterbunden wird.

Die betroffenen Regionen sind als souveräne Staaten zu behandeln, wobei der erste Ansprechpartner das offizielle Staatsoberhaupt ist. Nur wenn dieser sich jeglicher Unterstützung verweigert und die Situation weiter eskalieren lässt, sind andere Eingriffsmöglichkeiten zu prüfen.

Eine Intervention muss dem Humanistischen Prinzip folgen. Ein Eingriff darf in keinem Fall mehr Leiden verursachen, als bereits vorhanden ist. In dem Sinne kann auch eine militärische Intervention nur Ultimo Ratio sein.

Bildung

Im Sinne einer selbstbestimmten und mündigen Nation ist Bildung unverzichtbar.

Selbstverständlich kann es nicht unsere Aufgabe sein in die Bildungssysteme anderer Länder einzugreifen. Dennoch halte ich eine flächendeckende Alphabetisierung und Grundkenntnisse in Mathematik für notwendig. Dies ist am besten über NGO zu verwirklichen, die sich leichter an die jeweiligen Begebenheiten anpassen können.

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