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05 - Rechteauszeichnung in der Langzeitarchivierung Thema

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Thema

05 - Rechteauszeichnung in der Langzeitarchivierung

Warum Rechte auszeichnen?

Sicherstellung der langfristigen Verfügbarkeit zielt auf die Bereitstellung für zukünftige Nutzer oder „Daten- konsumenten“. Hierbei muss das Archiv in der Lage sein zu entscheiden was, wie, wem, wann bereitgestellt werden darf – und wer für die Entscheidung verantwortlich ist. Die Informationen dazu müssen bereits in den ans Archiv gelieferten Daten enthalten sein, weil eine nachträgliche Recherche oder Rücksprache mit den ursprünglichen Datengebern entweder zu aufwendig ist oder kein Ansprechpartner mehr vorhanden ist.

Insbesondere das Urheberrecht verlangt vor einer Zugänglichmachung von Daten die Klärung der Frage, wer über die Weitergabe zu welchen Bedingungen verfügen darf. Auch Datenschutzrechtliche Beschränkungen mit Embargofristen spielen eine wichtige Rolle. Bevor Daten in die Verantwortung des Langzeitarchivs übergehen, muss der rechtliche Status für jedes einzelne digitale Objekt bekannt sein.

Anforderungen an die Rechteauszeichnung

Das Langzeitarchiv besitzt idealerweise eine oder mehrere Richtlinien, die die Rechtemodellierung beschreiben.

Diese schreiben vor, welche Rechteangaben an welcher Stelle in den Metadaten beschrieben sein sollen. Solche Rechteauszeichnungen sollten bereits im Rahmen der Erschließung zu den Metadaten jedes digitalen Objekts hinzugefügt werden. Alternativ kann dies im Rahmen der Übergabe an ein Langzeitarchiv erfolgen, wenn eine Auszeichnung pro Objekt nicht vorhanden oder auswertbar ist.

Dabei werden einheitliche Rechte allen Objekten in einer Lieferung zugewiesen.

Weil gerade rechtliche Aspekte teilweise schwer zu formalisieren sind, sollten sich diese Richtlinien an standardisierten Modellen (PREMIS [1] oder Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) Metadata Terms [5]) und Vokabularen (Library of Congress Linked Data Service) [2] zur Langzeitarchivierung anlehnen und urheberrechtlich relevante Lizenzen wie Creative Commons [3] oder Open Data Commons [4] zur Rechteauszeichnung vorsehen. Die Festlegung des rechtlichen Status für jedes Objekt muss durch den Datengeber erfolgen, möglichst auch die Rechteauszeichnung in den Metadaten.

Dabei ist eine Beratung oder Unterstützung durch das Langzeitarchiv sinnvoll.

Was auszeichnen?

Aus Archivsicht sind zwei Arten von Daten zu unterscheiden:

• Primärdaten (digitale Objekte an sich), die nachgenutzt werden sollen.

• Deskriptive Metadaten, die das Auffinden (Discovery) erleichtern und den Kontext beschreiben.

Bei der Rechteauszeichnung können diese Arten von Daten unterschieden werden oder sich auf das Informa- tionsobjekt als Ganzes beziehen. Es muss klar sein, für welche Datenart die Rechteauszeichnung gilt.

Formale deskriptive Metadaten (Autor, Titel, Jahr etc.) unterliegen nach vorherrschender Meinung keinen urheberrechtlichen Beschränkungen.

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Pragmatische (minimale) Rechteauszeichnung

Um ausreichend handlungsfähig zu sein, benötigt das Langzeitarchiv zumindest eine Angabe zu Rechte- inhabern. Hinzu kommen möglichst Informationen zu Nachnutzungsrechten. Bevorzugt erfolgt dies durch Verweis auf persistente Online-Ressourcen, Freitext-Felder sollten bei der Rechteauszeichnung vermieden werden. Eine einfache Angabe kann durchaus in DCMI Metadata Terms erfolgen. Die folgende Auszeichnung formuliert den Rechtestatus, dass das Objekt zwar gemeinfrei ist, jedoch mit einer vertraglich vereinbarten Beschränkung erzeugt wurde, wer Rechteinhaber ist, und bis wann ein Veröffentlichungsembargo besteht:

dcterms:rights http://rightsstatements.org/vocab/

NoC-CR/1.0/

dcterms:rightsHolder https://viaf.org/viaf/148328332/

dcterms:accessRights https://creativecommons.org/public domain/mark/1.0/

premis:restriction/ embargo premis:termOfRestriction/

premis:endDate

2020-09-06

Rechteauszeichnung mit PREMIS

PREMIS ist der in der Langzeitarchivierung bevorzugte Standard. Er modelliert die Rechteauszeichnung aus rechtlicher Grundlage (rightsBasis) mit Geltungsbereich und Rechteangaben (rightsStatement) mit ausführlichen Beschreibungsmöglichkeiten, z.B. zur zeitlichen Gültigkeit und erlaubten oder verbotenen Erhaltungsmaßnahmen (rightsGranted). Die Erklärung hierzu findet sich im PREMIS Data Dictionary [1]

[1] http://www.loc.gov/standards/premis/

[2] http://id.loc.gov/vocabulary/preservation [3] https://creativecommons.org/

[4] http://opendatacommons.org/licenses/

[5] http://dublincore.org/documents/dcmi-terms/

Marco Klindt

Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin , AG Digital Preservation, Takustraße 7, 14195 Berlin

Weitere Kurzartikel aus der Reihe „nestor Thema“ finden Sie auf www.langzeitarchivierung.de - der Webseite von nestor – Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung.

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