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Rechtliche Aspekte der Umsetzung

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Academic year: 2021

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Rechtliche Aspekte der Umsetzung dynamischer Beleuchtung

Module III – Promoting the concrete

implementation of dynamic lighting within the EU

Rostock, 24. Januar 2019

(2)

IKEM – Das Institut

Das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) ist ein gemeinnütziger Verein und An-Institut der Universität Greifswald

IKEM unterstützt auf internationaler Ebene als NGO die Vereinten Nationen

IKEM berät als interdisziplinäre Forschungseinrichtung Bundes- und Landesministerien

Hauptgebäude der Universität Greifswald Ehemalige Staatsdruckerei der DDR in Berlin

(3)

Inhalt

I. Energieeffizienz im EU-Recht

II. Einführung in das EU-Vergaberecht

III. Umweltorientierte Beschaffung im EU-Recht

(4)

Energieeffizienz im EU-Recht

Teilbereich des Energierechts

Enthält nichtbindende politische Absichten, aber auch bindende Zielvorgaben!

Richtlinien (RL) sind in nationales Recht umzusetzen, sind nicht direkt bindend

Energieeffizienz-RL; RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Energie-Label- und Ökodesign-RLen und ihre Durchführungsverordnungen:

Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten (874/2012)

Anforderungen Ökodesign von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten (1194/2012)

Anforderungen Ökodesign von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (244/2009) Anforderungen Ökodesign von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb (245/2009)

(5)

Energieeffizienz im EU-Recht

Art. 6 Energieeffizienz-RL (2012/27/EU): Beschaffung durch öff. Einrichtungen

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zentralregierungen nur Produkte,

Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz beschaffen, soweit dies gemäß Anhang III mit den Aspekten Kostenwirksamkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Nachhaltigkeit im weiteren Sinne und technische Eignung sowie ausreichender Wettbewerb zu vereinbaren ist.[…]

Verpflichtung betrifft Verträge über dem Schwellenwert

(3) Die Mitgliedstaaten ermuntern die öffentlichen Einrichtungen, auch auf regionaler und lokaler Ebene, unter gebührender Berücksichtigung ihrer jeweiligen Befugnisse und

Verwaltungsstruktur dazu, dem Vorbild der Zentralregierungen zu folgen und nur Produkte, Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz zu beschaffen. Die Mitgliedstaaten ermuntern die öffentlichen Einrichtungen, bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, die in erheblichem Maße energieverbrauchsrelevant sind, die Möglichkeit zu prüfen, langfristige

Energieleistungsverträge zu schließen, die langfristige Energieeinsparungen erbringen.

(6)

Inhalt

I. Energieeffizienz im EU-Recht

II. Einführung in das EU-Vergaberecht

III. Umweltorientierte Beschaffung im EU-Recht

(7)

Einführung in das EU-Vergaberecht

EU-Recht harmonisiert das Recht der öffentliche Vergabe:

Konzessions-RL: RL 23/2014/EU über die Konzessionsvergabe Vergabe-RL: RL 24/2014/EU über die öffentliche Auftragsvergabe

Öffentliche Auftragsvergabe Konzessionsvergabe

Die Anwendungsbereiche schließen sich aus.

Für jeden Fall ist je nur eine der beiden anwenbar!

(8)

Einführung in das EU-Vergaberecht

Öffentliche Auftragsvergabe:

entgeltlicher, schriflich

geschlossener Vertrag über die Ausführung von

Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die

Erbringung von Dienstleistungen

Geprägt wird der Begriff durch die Rechtssprechung des EuGH.

Konzession: entgeltlicher, schriflich geschlossener Vertrag mit öffentlichem Auftraggeber über die Erbringung von Bauleistungen oder die Erbringung und Verwaltung von

Dienstleistungen mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern, wobei die Gegenleistung allein in der Nutzung bzw. Verwertung des

Bauwerks oder der Dienstleistung oder dies verbunden mit einer Zahlung

besteht

Konzessions- nehmer

WIRTSHAFTLICHES RISIKO

Auftraggeber

(9)

Einführung in das EU-Vergaberecht

Vertragstypen: “Öffentliche Verträge über…”

Bauleistungen: Entwurf, Planung und/oder Ausführung (Errichtung von Bauwerken oder deren Instandhaltung)

z.B: “Installation eines Straßenbeleuchtungssystems”

Lieferung von Waren: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf (mit oder ohne Übernahmeoption) von Produkten

Erbringung von Dienstleistungen: erfasst ist jede Art von Dienstleistung mit Ausnahme von Arbeitsleistungen

Beachte: Es kann auch gemischte Verträge geben, die Elemente verschiedener der oben genannten. Typen aufweisen

(10)

Einführung in das EU-Vergaberecht

Schwellenwerte:

144.000 €

221.000 €

443.000 €

5.548.000 € 5.548.000 €

5.548.000 €

Bauleistungen Dienstleistungen

Waren/

Dienstleistungen für zentrale

Regierungsbe- hörden

Waren/

Dienstleistungen für sonstige

öffentliche Auftraggeber

Waren/

Dienstleistungen im Bereich

Wasser-, Energie- versorgung sowie Verkehrs- und Postdienste

Bauleistungen

(11)

Einführung in das EU-Vergaberecht

Vergabeverfahren:

Aufträge über dem Schwellenwert: ordentliches Verfahren entsprechend den durch die Richtlinien harmonisierten Normen

Aufträge unter dem Schwellenwert: fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien

Nationales Recht ist anwendbar, beachte aber, auch allgemeine Grundsätze des EU-Recht:

Keine Diskriminierung von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten / Ausschreibung muss für alle interessierten Unternehmen zugänglich sein Keine Bezugnahme auf konkrete Marken oder Patente in der Ausschreibung Keine Ablehnung von Dokumenten aus anderen Mitgliedstaaten, die

Bewerbung stützen (Zertifikate, Qualifikationsnachweise etc.)

(12)

Einführung in das EU-Vergaberecht

Zuschlagskriterium:

Wirtschaftlicher Gesamtvorteil

Kosteneffizienz maßgeblich unter

Berücksichtigung life-cycle costing (LLC):

Anschaffungs- und Entsorgungskosten Betriebskosten, incl. Energie-, Kraftstoff- und Wasserverbrauch, Instandhaltung Kosten für Einflüsse auf die Umwelt (z.B.THG oder andere Emissionen, für Beschränkung Klimaerwandel)

Quelle: Umweltbundesamt

(13)

Inhalt

I. Energieeffizienz im EU-Recht

II. Einführung in das EU-Vergaberecht

III. Umweltorientierte Beschaffung im EU-Recht

(14)

Umweltorientierte Beschaffung im EU-Recht

Mitteilung der Kommission 400/2008 zu umweltorieniertem Beschaffungswesen (GPP) Definition: “ein Prozess, in dessen Rahmen die staatlichen Stellen versuchen,

Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als

vergleichbare Produkte mit der gleichen Hauptfunktion”

Die GPP-Mitteilung ist die Vorläuferin des Art. 6 der Energieeffizienz-RL und nach wie vor relevant!

Die Mitgliedstaaten sind gehalten, nationale Aktionspläne für GPP und nachhaltiges Beschaffungswesen aufzustellen.

(15)

Umweltorientierte Beschaffung im EU-Recht

GPP-Kriterien sollen dem öff. Auftraggeber helfen, umweltschonendere Produkte, Dienstleistungen und Bauleistungen zu identifizieren und zu beschaffen.

Die EU hat GPP-Kriterien für 21 Produkt- und Dienstleistungsgruppen

entwickelt, darunter “Street Lighting and Traffic Signals”1, welche direkt in den Ausschreibungen angewendet werden können.

GPP-Kriterien werden auch auf Ebene der Mitgliedstaaten entwickelt, z.B. Italien.

Umweltlabel als Teil technischer Spezifikation (Ecolabel, EU energy label…)

Zuschlag bei GPP: umweltbezogene/technische Kriterien als Mindestanforderung (Spezifikation) ODER als eines von vielen, jedoch bevorzugtes Kriterium

(Zuschlagskriterium)

1 http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/criteria/street_lighting.pdf

(16)

Institut für Klimaschutz, Magazinstraße 15 – 16 Domstraße 20a www.ikem.de

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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