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BAP-Interventionsblatt - A 1.1.1 Frauenberatung, Version 2 vom 08.12.2014

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Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

BAP - Interventionsblatt

ESF-Förderperiode 2014 - 2020

ESF-Prioritätsachse A Förderung nachhaltiger und hochwertiger Be- schäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

BAP – Unterfonds A 1 Erhöhung der beruflichen Integration durch Be- ratung

Schwerpunkt A 1.1 Frauenberatungsangebote Intervention A 1.1.1 Frauenberatung

1 Geltungsbereich BAP Unterfonds A 1

2 Laufende Nummer A 1.1.1 3 Mitgeltende Förder-

grundsätze

• „Allgemeine Fördergrundsätze“ in der jeweils aktuellen Fassung

• „Besondere Fördergrundsätze“ für den Unterfonds A 1 in der aktuellen Fassung

4 Ziel der Förderung Ziel ist es, insbesondere arbeitslosen Frauen durch arbeits- marktorientierte Beratungsangebote eine berufliche Orientie- rung zu geben. Die Beratung soll Kenntnisse über den regiona- len und geschlechtsspezifisch geprägten Arbeitsmarkt vermit- teln und Informationen über berufliche Chancen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten sowie Maßnahme geben, die einen Wieder- Einstieg in das Berufsleben ermöglichen.

5 Gegenstand der Förde- rung

Gefördert werden zentrale und dezentrale arbeitsmarktorien- tiert Beratungsangebote für Frauen.

Die Beratungsangebote sollen folgende Vorgaben und Schwerpunkte umsetzen:

• Ergänzung der zentralen Angebote durch Vorhalten de- zentraler/regionaler Sprechstunden bzw. Angebote,

• Vernetzung und Kooperation mit weiteren frauenspezifi- schen und anderen Angeboten, um Synergieeffekte zu er-

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zielen,

• Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitslosen und Beschäftigten, möglichst mit dem Ziel der Erlangung eines anerkannten Abschlusses,

• Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse von Menschen mit Migrationshinter- grund durch Verweisberatung und Verfahrensbegleitung,

• Information, Orientierung und Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund,

• Unterstützung allein erziehender Eltern bei der beruflichen Orientierung und (Re)Integration,

• Existenzgründungsberatung.

6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz im Land Bremen.

Antragstellende müssen

• ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eig- nung durch geeignete Nachweise belegen,

• über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe verfügen,

• Erfahrung mit Beratungsprozessen haben und über gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes verfügen,

• über interkulturelle Kompetenz und Kompetenz im gender mainstreaming verfügen.

Antragstellende müssen darüber hinaus über ein extern zertifi- ziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und eine leis- tungsfähige Verwaltung nachweisen.

7 Anforderungen an die Zielgruppe/n

Die Zielgruppe sind überwiegend arbeitslose Frauen, die älter als 25 Jahre sind. Sie verfügen in der Regel über einen SGB- II-Leistungsanspruch und gehören zur Gruppe der an – und ungelernten Personen.

Frauen mit Migrationshintergrund sollen im Umfang von 44%

erreicht werden.

8 Anforderungen an den Projektinhalt

(Auswahlkriterien)

Die Frauenberatung vermittelt fehlende Kenntnisse über den regionalen und geschlechterspezifischen Arbeitsmarkt und weist auf berufsorientierende Maßnahmen bzw. Möglichkeiten zur Existenzgründung hin. Damit sollen die Weichen für die weitere berufliche Entwicklung gestellt werden.

Die Beratungsprozesse umfassen Kurzberatungen (z.B. tele- fonisch und persönlich unter 30 Minuten), Intensivberatungen (länger als 30 Minuten) sowie Prozessberatungen (länger als 30 Minuten und weitere darauf aufbauende Beratungsgesprä- che) und werden entsprechend dokumentiert.

Die fachliche Eignung des Beratungspersonals soll in der Re- gel durch eine pädagogische Hochschulausbildung oder ver- gleichbarer Qualifikation sowie ergänzende, auf die Bera- tungsanforderungen bezogene, Zusatzqualifikationen gewähr- leistet sein.

9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien)

./.

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10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren)

Für die Intervention ist das Einzelantragsverfahren im Rahmen von Zeitstaffeln vorgesehen.

Der Fördervorschlag der mittelbewirtschaftenden Stellen er- folgt auf Basis der Gesamtbewertung der jeweils eingereichten Angebote auf der Basis des vorgegebenen Gesamtbudgets.

11 Antragsunterlagen • Eine Antragstellung ist bis zur Veröffentlichung von An- tragsunterlagen formlos unter Beifügung eines aussagefä- higen Konzeptes und eines Gesamtfinanzierungsplanes möglich.

• Für die Beantragung sind ab Zeitpunkt der Veröffentlichung die jeweils aktuellen Formulare der mittelbewirtschaftenden Stelle zu nutzen. Die Formulare werden auf der Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht.

• Die jeweilige Schwerpunktsetzung im Rahmen der Bera- tungsleistungen, sowie die qualitativen und quantitativen Zielsetzungen sind bei der Antragstellung konzeptionell zu beschreiben. Zudem sind Indikatoren für die Wirksamkeit der Beratung und zur Messung der erreichten Ziele zu be- nennen.

• In dem zum Antrag einzureichenden Konzept sollen Aus- sagen dazu getroffen werden, wie sich die angebotenen Beratungsleistungen von bereits bestehenden Angeboten unterscheiden oder diese ergänzen.

12 Art der Förderung Gefördert werden Ausgaben für das hauptamtlich sozialversi- cherungspflichtig beschäftigte Personal. In den Personalaus- gaben können auch personelle Aufwendungen für das Teil- nahmemanagement enthalten sein. Bezogen auf die Kosten des hauptamtlichen sozialversicherungspflichtigen Personals werden pauschaliert 30% für andere im Projekt entstehende Kosten gefördert. Hierunter subsummieren sich Kosten für pro- jektbezogene Honorarausgaben, Sachausgaben sowie admi- nistrative Ausgaben.

Bei der Projektförderung handelt es sich um eine Fehlbedarfs- finanzierung.

13 Höhe der Förderung Der Fehlbedarf ergibt sich auf Grundlage der im Gesamtfinan- zierungsplan genannten und anerkannten Ausgaben, die nicht aus eigenen Mitteln oder Drittmitteln gedeckt werden können.

Eine Förderung ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich.

14 Auszahlung der Förde- rung

Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach abgeschlossener Prüfung des Ver- wendungsnachweises ausgezahlt.

15 Verwendungsnachweis • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbe- richt, der Dokumentation der erreichten Ziele und einem zahlenmäßigen Nachweis.

• Im Sachbericht sind insbesondere die Aktivitäten und die Zielerreichung ausführlich zu beschreiben. Das Erreichen des Gesamtzieles und von ggf. vereinbarten Zwischenzie- len und Meilensteinen ist mit den vereinbarten Nachweisen zu belegen.

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• Im zahlenmäßigen Nachweis ist darzulegen, dass die bei der Projektdurchführung entstandenen zuwendungsfähigen Kosten mindestens in Höhe der gewährten Zuwendung lie- gen. Der zahlenmäßige Nachweis folgt der Gliederung des Antrages.

16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist das Beratungs-Stammblatt auszufüllen.

17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV

18 Besondere Verfahren ./.

19 Besondere Hinweise ./.

20 Frühester Förderbeginn 01.01.2015 21 Spätester Förderbeginn 01.01.2015 22 Spätestes Projektende 31.12.2015 23 Inkrafttreten des

Blattes 08.12.2014

24 Versionsnummer des

Blattes Version Nr. 2

25 Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Ursula Strodtmann, Tel. 0421/361-97910;

ursula.strodtmann@arbeit.bremen.de

26 Website www.bba-bremen.de

Formelle Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am 08.12.2014

Referenzen

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