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Abteilung Arbeit Referat 24 BAP-Interventionsblatt
BAP-Fonds C 1: Anschlussfähigkeit des lebenslangen Lernens verbessern – Ausbildung für junge Menschen
Schwerpunkt C 1, 1: Ausbildungssicherung
1 Geltungsbereich BAP Unterfonds C 1
2 Laufende Nummer C 1,1 A Chance betriebliche Ausbildung 3 Mitgeltende Fördergrundsätze: • Allgemeine Fördergrundsätze in der aktuellen
Fassung.
• Besondere Fördergrundsätze für den Unterfonds C1 in der aktuellen Fassung.
4 Ziel der Förderung: Erhöhung der Anzahl von Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem letzten allgemeinbildenden Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz im dualen Berufsbildungssystem gefunden haben.
5 Gegenstand der Förderung: Gefördert werden Ausbildungsplätze, die von Betrie- ben für Jugendliche und junge Erwachsene mit be- sonders schlechten Startchancen zusätzlich bereit- gestellt und besetzt werden. Die Förderung mildert die Mehraufwendungen der Betriebe (Overhead, Ausbildungsmittel, Ausbildungsvergütung etc.) für die Ausbildung ab.
6 Antragsberechtigte: Ausbildungsberechtigte KMU mit Sitz einer Betriebs- stätte/ Filiale im Land Bremen. In besonders be- gründeten Ausnahmefällen und nach Abstimmung mit der bewilligenden Stelle können in die Förderung auch Betriebe und Betriebsfilialen aus dem Umland einbezogen werden.
7 Anforderungen an die Ziel- gruppe/n:
Gefördert werden Jugendliche/ junge Erwachsene, die
• zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
• zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns ihren Wohnsitz im Land Bremen haben und
• bei tarifgebundenen Betrieben mindestens eine den tarifvertraglichen Vereinbarungen entspre-
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chende Ausbildungsvergütung erhalten oder
• bei tarifungebundenen Betrieben mindestens eine monatliche Ausbildungsvergütung von 350
€ (AN-Brutto) erhalten.
Zusätzlich gelten die folgenden Bedingungen für den schulischen Werdegang der Jugendlichen/ jungen Erwachsenen :
• Der allgemeinbildende Schulabschluss oder das Ende der Schulpflicht liegt länger als 1 Jahr zu- rück und
• es wurde höchstens der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) erreicht und
• beim Zeugnis zum Mittleren Schulabschluss war die Benotung in mindestens 1 Hauptfach nicht besser als die Note 4.
Für eine Förderung von Jugendlichen mit Migrati- onshintergrund muss nur eine der schulischen Be- dingungen erfüllt sein.
Die Bedingungen für den schulischen Werdegang gelten nicht für Jugendliche/ junge Erwachsene, die
• nachweislich bereits eine Ausbildung abgebro- chen haben, oder
• alleinerziehend sind.
8 Anforderungen an den Projek- tinhalt:
• Die Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt,
• der der Ausbildung zugrundeliegende Ausbil- dungsrahmenplan sieht eine mindestens 3jährige Ausbildungsdauer vor,
• die verbleibende Ausbildungsdauer zur Fortset- zung einer Berufsausbildung nach einem Ausbil- dungsabbruch beträgt mindestens 12 Monate.
9 Ausschlusskriterien: Der Ausbildungsvertrag darf vor Zustimmung der bewilligenden Stelle zur beantragten Förderung noch nicht geschlossen und unterschrieben sein.
Von einer Förderung sind Ausbildungsverhältnisse zudem ausgeschlossen, wenn deren Förderung be- reits aus anderen Bundes-, Landes- oder Kommu- nalprogrammen erfolgt.
Ein Ausschluss von der Förderung erfolgt außer- dem, wenn die Jugendlichen/ jungen Erwachsenen
• bereits über eine abgeschlossene Berufsausbil- dung verfügen, oder
• im vorgesehenen Ausbildungsbetrieb bereits eine durch die Bundesagentur für Arbeit
und/oder Träger der Grundsicherungen geförder- te Einstiegsqualifizierung nach § 235 b, SGB III von mehr als vier Monaten absolviert haben, o- der
• die Betriebsinhaber durch eine Ehe, Lebenspart- nerschaft oder verwandtschaftliche Beziehungen 1. Grades (Elternschaft, Kindschaft, Geschwis- terschaft) miteinander verbunden sind.
10 Art der Beantragung: Einzelantragsverfahren; Antragstellungen sind lau-
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fend möglich, ein gesondertes Auswahlverfahren findet nicht statt.
11 Antragsunterlagen: Für die Beantragung sind die jeweils aktuellen For- mulare der bewilligenden Stelle zu nutzen. Die For- mulare werden auf der Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht. Im Einzelnen kommen die fol- genden Formulare zur Anwendung:
• Antragsformular,
• De-minimis Erklärung,
• Eigenerklärung zur Klassiifizierung als KMU.
Je nach Status der Jugendlichen/ jungen Erwachse- nen müssen dem Antrag zusätzlich die folgenden Nachweise beigefügt werden:
• letztes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule,
• ggfs. Nachweis zum Ausbildungsabbruch,
• ggfs. zum Status „Alleinerziehend“ (z.B. Lohn- steuerbescheinigung),
• ggfs. Erklärung zum Migrationshintergrund.
12 Art der Förderung: Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzie- rung in Form von Standardeinheitskosten (Pauscha- len) vorgenommen. Die Pauschale wird als Zu- schuss zu den betrieblichen Lohnkosten der Auszu- bildenden im ersten Jahr des betrieblichen Ausbil- dungsverhältnisses gewährt.
13 Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung bemisst sich an der durch- schnittlichen Ausbildungsvergütung (Arbeitnehmer- bruttolohn) für das 1. Ausbildungsjahr zuzüglich des gezahlten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
Der Zuschuss du den Ausbildungskosten ist, ent- sprechend der jeweiligen Ausbildungsvergütung, gestaffelt. Er beträgt
• 3000 € bei einer Ausbildungsvergütung bis 462,99 € (Arbeitnehmerbrutto),
• 4000 € bei einer Ausbildungsvergütung zwischen 463 € und 578,99 € (Arbeitnehmerbrutto),
• 5000 € bei einer Ausbildungsvergütung ab 579,00 € (Arbeitnehmerbrutto).
Wird die Ausbildung nach 4 Monaten und nach Be- endigung der Probezeit abgebrochen, beträgt der Zuschuss lediglich 1.200 €
14 Auszahlung der Förderung: Die Förderung wird nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises und des Zahlungsnach- weises ausgezahlt. Die Nachweise können frühes- tens nach 12 Monaten, gerechnet ab Beginn der Ausbildung, eingereicht werden.
Im Falle eines Ausbildungsabbruches können die Nachweise frühestens nach 4 Monaten, gerechnet ab Beginn der Ausbildung, eingereicht werden.
15 Verwendungsnachweis: Für den Nachweis der verwendeten Fördermittel sind die jeweils aktuellen Formulare der bewilligen- den Stelle zu nutzen. Die Formulare werden auf der
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Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht. Im Einzelnen kommen die folgenden Formulare zur Anwendung:
• Verwendungsnachweis,
• Zahlungsnachweis.
16 Berichtspflichten: Im ESF-Stammblattverfahren ist kein Stammblatt auszufüllen. Die Daten der Teilnehmenden werden vom Zuwendungsgeber eingespeist.
17 Beihilferelevanz: Die Förderung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-Minimis-Verordnung) und unter Anwendung von Artikel 87 und 88 EG-Vertrag als „De-Minimis“-Beihilfe.
18 Besondere Verfahren: • Die bewilligende Stelle erteilt nach Antragsein- gang eine Zustimmung zum Maßnahmebeginn, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
• Nachdem der antragstellende Betrieb die Zu- stimmung zum Maßnahmebeginn erhalten hat, kann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen und unterzeichnet werden.
• Nach Einreichung des unterschriebenen und mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle versehenen Ausbildungsvertrages bei der bewil- ligenden Stelle erhält der Antragstellende einen Zuwendungsbescheid.
19 Besondere Hinweise: Ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit oder der Träger der Grundsicherung nach dem SGB II, Angebote zur Vermeidung von Ausbil- dungsabbrüchen sowie sozialpädagogische Betreu- ung und Begleitung der Auszubildenden durch ande- re Stellen können gleichzeitig in Anspruch genom- men werden, ohne dass eine Förderung entspre- chend der vorliegenden Fördergrundsätzen aus- geschlossen ist.
20 Frühester Förderbeginn: 01.08.2014 21 Spätester Förderbeginn: 01.11.2015 22 Spätestes Projektende: 31.07.2016 23 Inkrafttreten des Blattes: 24.06.2014
24 Versionsnummer des Blattes: Version 1 vom 24.06.2014
25 Auskunft erteilt: Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Frank Holland-Moritz, Tel. 0421-36197912, Frank.Holland-Moritz@arbeit.bremen.de
26 Website: www.bba-bremen.de