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BAP-Interventionsblatt - B 2.2.1 offene Beratung, Version 1 vom 08.12.2014

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Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

BAP - Interventionsblatt

ESF-Förderperiode 2014 - 2020

ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämp- fung von Armut und jeglicher Diskriminierung BAP – Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe

Schwerpunkt B 2.2 Offene arbeitsorientierte Beratung / Stadtteilbe- ratung

Intervention B 2.2.1 Offene arbeitsorientierte Beratung und Stadtteil- beratung

1 Geltungsbereich BAP Unterfonds B 2

2 Laufende Nummer B 2.2.1 3 Mitgeltende Förder-

grundsätze

• „Allgemeine Fördergrundsätze“ in der jeweils aktuellen Fassung

• „Besondere Fördergrundsätze“ für den Unterfonds B 2 in der aktuellen Fassung

4 Ziel der Förderung Übergreifende Zielsetzungen des Unterfonds B 2 sind die Er- haltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die Er- möglichung sozialer Teilhabe und die Förderung des sozialen Zusammenhaltes.

Insbesondere für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte sind niedrigschwellige und von den gesetzlich geregelten Be- teiligungsangeboten und entsprechenden Sanktionsmecha- nismen unabhängige Beratungsangebote erforderlich. Sie er- gänzen und unterstützen die Regelangebote durch einen ganzheitlichen und lebenslagenbezogenen Beratungsansatz und tragen durch fachkompetente Beratung zu den gesetzli- chen Rechten und Pflichten zur Konfliktlösung und zu einer Perspektiventwicklung bei.

Arbeitsorientierte Beratung stärkt die Selbsthilfepotenziale ar- beitsloser, von Arbeitslosigkeit bedrohter und prekär beschäf-

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tigter Menschen. Sie soll Personen in arbeitsmarktbezogenen Problemlagen und in beruflichen Umbruchsituationen beim Entwickeln einer tragfähigen Erwerbsperspektive unterstützen.

Neben dieser Unterstützung sollen auch Hilfe-stellungen bei Fragen in der Zusammenarbeit mit dem Job-center erfolgen.

Entsprechend dient die Beratung auch der guten Zusammen- arbeit zwischen Hilfesuchenden und Job-center.

Um die Zielgruppen vor Ort zur erreichen und Zugangs- schwellen niedrig zu halten, sind die Beratungsangebote regi- onal ausgerichtet und/oder an sozialen Brennpunkten ange- siedelt.

Ziel der Beratungsangebote ist es, Menschen in ihrem jeweili- gen sozialen Kontext zu erreichen, sie zu stabilisieren und schrittweise an den Arbeitsmarkt (wieder) heranzuführen. Da- bei besteht ein wichtiges Zwischenziel darin, sie für die Nut- zung der Regelangebote, insbesondere der Agenturen und Jobcenter, zu gewinnen und zur Lösung von Konflikten beizu- tragen. Für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen werden Wege der Beschäftigungssicherung aufgezeigt bzw. Hilfestel- lung bei der Orientierung in den Leistungssystemen der Ar- beitsförderung angeboten.

Die Beratungsprojekte sollen auch als Lotsen in einem breiten regionalen Netzwerk von spezialisierten Beratungs- und Be- treuungsinstanzen agieren. Durch diese Netzwerke soll die Lösung auch komplexer Problemlagen, zum Beispiel durch Rechts- und Schuldnerberatung, durch psychologische und Suchtberatung unterstützt und Hilfestellung bei der Berufsori- entierung angeboten werden. Die Beratungseinrichtungen ha- ben mithin eine Scharnierfunktion und bringen die Menschen mit anderen Instanzen zusammen, um weitere Zugänge in Be- schäftigung zu eröffnen.

Durch einmalige Intensivberatung oder durch Beratungs- prozesse sollen für Ratsuchende folgende Ergebnisse erreicht werden,

• Bei Fragen zu Möglichkeiten von beruflicher Orientie- rung, Beschäftigung und Weiterbildung werden benötig- te Informationen gegeben bzw. erfolgt eine Beratung bzw. ein Verweis auf weitere spezialisierte Anlaufstel- len.

• In beruflichen Konfliktsituationen werden Lösungen gefunden bzw. Lösungswege aufgezeigt, bzw. es er- folgt ein Verweis auf entsprechend spezialisierte Ein- richtungen.

• Missverständnisse bzw. Konflikte mit Behörden werden beigelegt und geklärt; Fragen zur Rechten und Pflichten bei (drohender) Erwerbslosigkeit beantwortet. Hier wird der besonderen Situation von Menschen mit Migrati- onshintergrund bzw. von Menschen mit fehlenden Sprachkompetenzen besonders Rechnung getragen.

• Für besondere Fragestellungen – z.B. der Möglichkeit zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zu Mög- lichkeiten der Nachqualifizierung, zu medizinischen bzw. psychosozialen Problemlagen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – erfolgt eine erste Problemklä-

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rung und Verweis auf entsprechend spezialisierte An- laufstellen..

5 Gegenstand der Förde- rung

Gefördert werden regional oder stadtteilbezogen organisierte arbeitsmarktorientierte offene Beratungen für arbeitsuchende, arbeitslose, prekär beschäftigte und von Arbeitslosigkeit be- drohte Menschen.

6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechtes mit Sitz im Land Bremen.

Die Antragstellenden müssen die Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung sicherstellen. Die Jahresabschlüsse der An- tragstellenden müssen extern geprüft werden; die Angaben zu externer Wirtschaftsprüfung müssen nachgewiesen werden.

Die Antragstellenden müssen über ein zertifiziertes Qualitäts- managementsystem verfügen und über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen.

Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass das beantrag- te Vorhaben ihrem Kompetenzprofil entspricht. Hierfür müssen folgende Punkte nachgewiesen werden:

• Erfolgreiche Aktivitäten im Beratungsfeld in den letzten drei Jahren vor Antragstellung,

• Umfangreiche Kooperationsbezüge zu anderen spezia- lisierten Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, Bildungs- einrichtungen, Jobcenter etc. sowie bestehender fachli- cher und regionaler Vernetzungen,

• besondere fachliche und zielgruppenbezogene Bera- tungskompetenz,

• besondere interkulturelle Kompetenz und Kompetenz im Gender Mainstreaming,

• angemessene Berufserfahrung und kontinuierliche Wei- terbildung des eingesetzten Personals,

• aufgaben- bzw. zielgruppenspezifischen Ausgestaltung des Beratungsangebots, z.B. spezifische Beratungszei- ten für Frauen, Berücksichtigung kultureller Besonder- heiten etc.,

• gute Erreichbarkeit der Räumlichkeiten mit dem öffentli- chen Personennahverkehr sowie eine zweckmäßige Ausstattung der Räumlichkeiten (barrierefreie Zugänge, Wartebereich, angemessene Anzahl von Beratungs- räumen, Spielecke für Kinder usw.).

. 7 Anforderungen an die

Zielgruppe/n

Die geförderten Beratungsangebote können grundsätzlich von Ratsuchenden genutzt werden, die ihren Wohnsitz im Bundes- land Bremen haben.

Zielgruppen der Beratung sind alle Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchenden, die in erwerbsbezogenen Problemlagen Rat benötigen, überwiegend jedoch arbeitslose und von Arbeitslo- sigkeit bedrohte Personen.

In der Interventionsart sollen insgesamt durchschnittlich 45%

der beratenen Personen Menschen mit Migrationshintergrund

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und 60 % Frauen sein, dabei sind projektspezifische Abwei- chungen möglich.

8 Anforderungen an den Projektinhalt

(Auswahlkriterien)

Das Vorhaben muss ein kompetentes, zielgruppenadäquates bzw. aufgabenadäquates Beratungskonzept nachvollziehbar darlegen und ganzheitliche Beratungsstrategien einbeziehen.

Das Vorhaben muss konkrete sowie nachprüfbare Kennziffern beinhalten. Obligatorisch sind folgende Kennziffern:

• Personen in Kurzberatung, in einmaliger persönlicher Beratung und in persönlichen Beratungsprozessen,

• Anteil von Frauen an Beratungsprozessen und ein- maligen Beratungen,

• Anteil von Migrant/innen an Beratungsprozessen und einmaligen Beratungen,

• Beitrag zum Verbleib der Personen nach Beratungspro- zessen (in Beschäftigung, Ausbildung, Selbstständig- keit, Weiterbildung etc.)

Bezogen auf die genannten Kennziffern sind jahresbezogene Zielzahlen zu benennen.

Für das Beratungsvorhaben sind die Beratungsmethoden ein- schließlich einer nachvollziehbaren Steuerung und Auswertung der Wirksamkeit der Beratungen darzulegen.

Zur Förderung geeignete Vorhaben müssen ein durch- gängiges Konzept zur Umsetzung von Gender Mainstreaming vorweisen.

Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Migrations- hintergrund, (Allein-)Erziehenden und Menschen mit Behinde- rung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen sind bei den Be- ratungsangeboten besonders zu berücksichtigen, z.B. durch fremdsprachige und interkulturelle Kompetenz des Personals, durch barrierefreie Zugänge und durch familiengerechte Bera- tungszeiten.

Die Zufriedenheit der Beratenen mit dem Angebot wird konti- nuierlich erhoben.

Das im Projekt einzusetzende Personal ist bezogen auf den Umfang und die Qualifikation bei Antragstellung verbindlich festzulegen. Der Umfang und die Qualifikation müssen dem Projektinhalt, der Zielgruppe und den geplanten Zielzahlen entsprechen.

Das Projekt soll auch ermöglichen, dass sich Ratsuchende vor Ort über (Förder-)Möglichkeiten in der individuellen Weiterbil- dung bzw. von Nachqualifizierungsmaßnahmen informieren können. Sofern keine eigenen spezifischen Beratungskompe- tenzen beim Anbieter bestehen, sind bei Bedarf Beratungster- mine entsprechender anderer Einrichtungen vor Ort zu ermög- lichen.

Für die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund können ggf. fremdsprachige Personen bei der Beratung hinzu gezogen werden.

9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien)

Beratungsangebote ohne arbeitsmarktliche Orientierung sind nicht förderfähig.

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10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren)

Für offene arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote ist ein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen.

11 Antragsunterlagen Für die Antragstellung gelten die Vordrucke / Formulare, die vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Verfügung gestellt werden.

Dabei werden für wettbewerbliche Verfahren die Antragsunter- lagen mit Veröffentlichung des Wettbewerbsaufrufes zur Ver- fügung gestellt.

12 Art der Förderung Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und Festbetragsfinanzierung. Eine Förderung von Dolmetscherdiensten erfolgt als Fehlbedarfs- förderung.

Die Zuwendung wird aus Mitteln des ESF oder Landesmitteln des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in Form von Standardeinheitskosten (SEK) pro persönlich beratener Person in Einmal- und Prozessberatungen gewährt.

13 Höhe der Förderung

Der Standardeinheitskostensatz beträgt in der arbeitsmarkt- orientierten offenen und Stadtteilberatung 90 € pro Beratung von Personen in Einmal- und Prozessberatungen. Verfügbare Eigen- oder Drittmittel werden bei der Festlegung berücksich- tigt.

Für Beratungen, für die eine Hinzuziehung von Dolmetscher- diensten erforderlich ist und erfolgt, werden im Rahmen von jeweils mit dem Bescheid zu vereinbarenden Höchstkontingen- ten zusätzlich bis zu 50 € pro beratener Person erstattet.

Eine Förderung wird grundsätzlich für einen 12-Monats- Zeitraum gewährt. Projekte können bei positivem Verlauf nach Zustimmung der Deputation verlängert oder erneut bewilligt werden

14 Auszahlung der Förde- rung

Pauschalierte Zuwendungen werden nur für erbrachte Leistun- gen gewährt. Die Fördersumme wird jeweils monatlich nach- träglich nach Vorlage und Prüfung eines Nachweises der tat- sächlich im Projekt beratenen Personen erstattet.

Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach Feststellung der Zielerreichung, die über einen einzureichenden Verwendungsnachweis nachzu- weisen ist, ausgezahlt (zur erforderlichen Dokumentation siehe auch Nr. 16).

Zuwendungsempfangende müssen in geeigneter Art und Wei- se die Erreichung der vereinbarten Zielzahlen und ggf. verein- barter qualitativer Ziele nachweisen, um die Zuwendung in vollem Umfang zu erhalten.

Auf Antrag wird zu Projektbeginn einmalig ein Vorschuss in Höhe von 75% der erwarteten Förderung für zwei Monats- margen gewährt. Dieser Vorschuss wird jeweils mit den letzten Monatsabrechnungen verrechnet.

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15 Verwendungsnachweis Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus einem Sachbe- richt, der Dokumentation der erreichten Ziele und Zielzahlen und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Im zahlenmäßigen Nachweis ist darzulegen, dass die bei der Projektdurchführung entstandenen zuwendungsfähigen Kosten mindestens in Höhe der gewährten Zuwendung liegen.

Im Sachbericht zum Verwendungsnachweis sind die er- reichten Ergebnisse ausführlich darzulegen. Die erreichten Personen in Kurz-, Einmal- und Prozessberatungen sowie die Kontaktfrequenz bei Prozessberatungen sind darzulegen.

Ebenso sind die tatsächlich erreichten Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen.

Im Rahmen der Prozessberatungen sind die erreichten Ergeb- nisse sowie der Verbleib der beratenen Personen (Beschäfti- gung, Ausbildung, Selbständigkeit, Weiterbildung usw.) zu do- kumentieren.

Umfang und Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Fach- personals sind im Verwendungsnachweis zu belegen.

Der Einsatz von Dolmetscherdiensten in der Beratung ist durch die Angabe von Datum und Zeit, Name und Anschrift der über- setzenden Person, Name der beratenen Person und durch eine quittierte Rechnung der dolmetschenden Person zu bele- gen. Die Erstattung für diese Dienste erfolgt grundsätzlich nur nachträglich nach Vorlage der Unterlagen.

Eine Auszahlung eines Restbetrages der Zuwendung erfolgt, wenn die Prüfung des zahlenmäßigen Nachweises abge- schlossen ist und aus Sachbericht und vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Zielerreichung hervorgeht.

16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist das Beratungsstammblatt auszufüllen.

Beratungsakten sind so zu führen, dass der Beratungsinhalt und das Ergebnis der Beratung zu erkennen sind. Die Akten der beratenen Personen werden bei Einmalberatungen ano- nymisiert geführt, die Beratungsnummer muss jedoch eindeu- tig nur einer Person zuzuordnen sein. Einmalberatungen müs- sen zudem eindeutig einem/einer BeraterIn zuzuordnen sein, die diese per Handzeichen bestätigt.

Bei Beratungsprozessen ist der Name der beratenen Person zu erfassen und in der Beratungsakte zu hinterlegen. Auch hier ist die Beratung per Handzeichen durch den/die BeraterIn zu bestätigen.

17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV

18 Besondere Verfahren ./.

19 Besondere Hinweise ./.

20 Frühester Förderbeginn 01.01.2015

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21 Spätester Förderbeginn 01.07.2020 22 Spätestes Projektende 30.06.2021 23 Inkrafttreten des

Blattes

08.12.2014 24 Versionsnummer des

Blattes

Version Nr. 1

25 Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24, Ralf Lüling, Tel. 0421/361-97931;

ralf.lueling@arbeit.bremen.de

26 Website www.bba-bremen.de

Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am 08.12.2014

Referenzen

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