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BAP-Interventionsblatt - B 2.2.2 Sozialräumliche Beratungsangebote für (Allein-) erziehende, Version 1 vom 08.12.2014

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Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

BAP - Interventionsblatt

ESF-Förderperiode 2014 - 2020

ESF-Prioritätsachse B Förderung der sozialen Inklusion und Bekämp- fung von Armut und jeglicher Diskriminierung BAP – Unterfonds B 2 Verbesserung der sozialen Teilhabe

Schwerpunkt B 2.2 Offene arbeitsorientierte Beratung / Stadtteilbe- ratung

Intervention B 2.2.2 Sozialräumliche Beratungsangebote für (Allein-) erziehende

1 Geltungsbereich BAP Unterfonds B 2

2 Laufende Nummer B 2.2.2 3 Mitgeltende Förder-

grundsätze

• „Allgemeine Fördergrundsätze“ in der jeweils aktuellen Fassung

• „Besondere Fördergrundsätze“ für den Unterfonds B 2 in der aktuellen Fassung

4 Ziel der Förderung Übergreifende Zielsetzungen des Unterfonds B 2 sind die Er- haltung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die Er- möglichung sozialer Teilhabe und die Förderung des sozialen Zusammenhaltes.

Ziel der Förderung dieser Intervention ist es, alleinerziehenden Eltern und Eltern in der Familienphase durch niedrigschwellige, arbeitsmarktorientierte Beratungsangebote eine berufliche Ori- entierung zu geben und sie beim Übergang in das Berufsleben beratend zu begleiten. Um die Zielgruppen vor Ort zur errei- chen und Zugangsschwellen niedrig zu halten, sind die Bera- tungsangebote an sozialen Brennpunkten angesiedelt und mit Betreuungsangeboten für Kinder, Treffpunkten und/oder Quar- tierszentren räumlich verbunden.

Alleinerziehende und Eltern in der Familienphase sollen in ih- rem jeweiligen sozialen Kontext erreicht werden, stabilisiert, beruflich orientiert und schrittweise an den Arbeitsmarkt (wie- der) herangeführt werden. Dabei besteht ein wichtiges Zwi-

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schenziel darin, sie für die Nutzung der Regelangebote, insbe- sondere der Agenturen und Jobcenter, zu gewinnen.

Die Beratung soll auch als Lotsenfunktion in einem breiten re- gionalen Netzwerk von spezialisierten Beratungs- und Betreu- ungsinstanzen (zum Beispiel Rechts- und Schuldnerberatung, psychologische und Suchtberatung) agieren. Darüber hinaus soll die Beratung eng mit der zentralen Frauenberatung koope- rieren und die Fachkompetenzen der zentralen Frauenbera- tung nutzen und die Arbeitsteilung bei der der eigenen Ange- botsplanung berücksichtigen.

5 Gegenstand der Förde- rung

Gefördert werden sozialraumorientierte Beratungsangebote für alleinerziehende Eltern mit besonderen Betreuungsverpflich- tungen und Eltern in der Familienphase.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen die folgen- den Vorgaben und Schwerpunkte umsetzen:

• Unterstützung und Orientierung bei Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und (künftiger) Erwerbstätigkeit,

• Unterstützung der Zielgruppe bei der beruflichen Orientie- rung und (Re)Integration,

• Motivation hin zu einem beruflichen Einstieg oder Wieder- einstieg,

• Unterstützung und Begleitung nach der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses,

• Vernetzung und Kooperation mit weiterführenden Angebo- ten für die Zielgruppe.

6 Antragsberechtigte (Auswahlkriterien)

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz im Land Bremen.

Antragstellende müssen

• ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eig- nung durch geeignete Nachweise belegen,

• über ausreichende fachliche Erfahrungen in der Arbeit mit der jeweiligen Zielgruppe verfügen,

• Erfahrung mit Beratungsprozessen haben und über gute Kenntnisse des Arbeitsmarktes verfügen,

• über interkulturelle Kompetenz und Kompetenz im Gender Mainstreaming verfügen.

Antragstellende müssen darüber hinaus über ein extern zertifi- ziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen und eine leis- tungsfähige Verwaltung nachweisen.

Geförderte Angebote müssen in der Regel in Sozialräumen angesiedelt sein, die in den Besonderen Fördergrundsätzen zum Unterfonds B 2 unter Punkt IIa auf die beiden Städte be- zogen definiert sind, und eine gute Vernetzung innerhalb des Sozialraumes nachweisen. Sie sind mit Betreuungsangeboten für Kinder, Treffpunkten und/oder Quartierszentren oder ande- ren Angeboten im Quartier räumlich verbunden.

Eine Kinderbetreuung ist bei diesen Beratungsangeboten wäh- rend der Beratung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die enge fachliche Kooperation und Vernetzung mit anderen ziel- gruppenspezifischen Beratungsangeboten (z.B. der zentralen

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Frauenberatung) nachzuweisen und sowohl die Zusammenar- beit als auch die Abgrenzung der Beratungsangebote konzep- tionell darzulegen.

7 Anforderungen an die Zielgruppe/n

Die Zielgruppe sind überwiegend alleinerziehende Frauen und Frauen in der Familienphase.

Die Zielgruppe verfügt in der Regel über einen Anspruch zur Grundsicherung entsprechend SGB II und gehört zur Gruppe der an- und ungelernten Personen.

Menschen mit Migrationshintergrund sollen im Umfang von 63% erreicht werden.

8 Anforderungen an den Projektinhalt

(Auswahlkriterien)

• Die Beratung soll sich intensiv mit den persönlichen Gege- benheiten auseinandersetzen, Kenntnisse über den regio- nalen und geschlechtsspezifisch geprägten Arbeitsmarkt vermitteln und Informationen über berufliche Chancen und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten geben.

• Das Vorhaben muss ein kompetentes, zielgruppenadäqua- tes Beratungskonzept nachvollziehbar darlegen und ganz- heitliche Beratungsstrategien einbeziehen.

• Das Vorhaben muss konkrete sowie nachprüfbare Kennzif- fern beinhalten. Obligatorisch sind folgende Kennziffern:

1. Personen in Kurzberatung, in einmaliger persönli- cher Beratung und in persönlichen Beratungspro- zessen,

2. Anteil von Migrant/innen an Beratungsprozessen und einmaligen Beratungen,

3. Beitrag zum Verbleib der Personen nach Bera- tungsprozessen (in Beschäftigung, Ausbildung, Selbstständigkeit, Weiterbildung etc.)

Bezogen auf die genannten Kennziffern sind jahresbezogene Zielzahlen zu benennen.

• Für das Beratungsvorhaben sind die Beratungsmethoden einschließlich einer nachvollziehbaren Steuerung und Auswertung der Wirksamkeit der Beratungen darzulegen.

• Zur Förderung geeignete Vorhaben müssen ein durchgän- giges Konzept zur Umsetzung von Gender Mainstreaming vorweisen.

• Zur Förderung geeignete Vorhaben tragen den spezifi- schen Problemen von Personen mit Migrationshintergrund Rechnung. Eine entsprechende interkulturelle Kompetenz ist nachzuweisen.

• Die Möglichkeit des Zugangs für Menschen mit Behinde- rungen wird vom Vorhaben beachtet.

• Die Zufriedenheit der Beratenen mit dem Angebot wird kontinuierlich erhoben.

Das im Projekt einzusetzende Personal ist bezogen auf den Umfang und die Qualifikation bei Antragstellung verbindlich festzulegen. Der Umfang und die Qualifikation müssen dem Projektinhalt, der Zielgruppe und den geplanten Zielzahlen entsprechen.

Das Projekt soll auch ermöglichen, dass sich Ratsuchende vor

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Ort über (Förder-)Möglichkeiten in der individuellen Weiterbil- dung und bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Ab- schlüsse bzw. zur Ermöglichung von Nachqualifizierungsmaß- nahmen informieren kann. Bei Bedarf sind Beratungstermine anderer Einrichtungen vor Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus sind bei Bedarf weiterführende Beratungsangebote der zentra- len Frauenberatung vor Ort zu ermöglichen.

9 Ausschlusskriterien (Auswahlkriterien)

Beratungsangebote ohne arbeitsmarktliche Orientierung sind nicht förderfähig

10 Art der Beantragung (Auswahlverfahren)

• Es gilt das Einzelantragsverfahren für das Jahr 2014. Posi- tiv bewertete Angebote werden der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung vorgeschlagen.

• Ab dem Jahr 2015 werden die jeweils bis zu den Stichta- gen 1. März und 1. September eines Jahres vorliegenden Anträge durch die mittelbewirtschaftende Stelle bewertet.

Bei einer positiven Bewertung werden die Vorhaben in ei- ner Tranche zusammengefasst der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung vorgeschlagen.

• Die Fördervorschläge erfolgen auf Basis der Gesamtbe- wertung der jeweils eingereichten Angebote sowie des vor- gegebenen Gesamtbudgets.

• Sofern eine Kofinanzierung durch ergänzende öffentliche Mittel vorgesehen ist, werden die Fördervorschläge mit den entsprechenden Mittelgebern abgestimmt.

11 Antragsunterlagen • Eine Antragstellung ist bis zur Veröffentlichung von An- tragsunterlagen formlos unter Beifügung eines aussagefä- higen Konzeptes und eines Gesamtfinanzierungsplanes möglich.

• Für die Beantragung sind ab Zeitpunkt der Veröffentlichung die jeweils aktuellen Formulare der mittelbewirtschaftenden Stelle zu nutzen. Die Formulare werden auf der Website der bewilligenden Stelle veröffentlicht.

• Die jeweilige Schwerpunktsetzung im Rahmen der Bera- tungs- und Unterstützungsleistungen, sowie die qualitativen und quantitativen Zielsetzungen sind bei der Antragstellung konzeptionell zu beschreiben. Zudem sind Indikatoren für die Wirksamkeit der Beratung und Unterstützung sowie zur Messung der erreichten Ziele zu benennen.

• In dem zum Antrag einzureichenden Konzept müssen Aus- sagen dazu getroffen werden, wie sich die angebotenen Beratungsleistungen von bereits bestehenden Angeboten unterscheiden oder diese ergänzen. . Gegebenenfalls sind diesbezüglich Kooperationsvereinbarungen zu schließen.

12 Art der Förderung Vorgesehen ist die Projektförderung mit ESF-Mitteln des Lan- des als Festbetragsfinanzierung in Form von Standardein- heitskosten (SEK) pro persönlicher Einzelberatung von Perso- nen in Einmal- und Prozessberatungen.

Eine Förderung wird grundsätzlich für einen 12-Monats- Zeitraum gewährt. Projekte können bei positivem Verlauf nach

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Zustimmung der Deputation verlängert oder erneut bewilligt werden.

13 Höhe der Förderung Der Standardeinheitskostensatz beträgt 90 € pro persönlicher Einzelberatung von Personen in Einmal- und Prozessberatun- gen. Verfügbare Eigen- oder Drittmittel werden bei der Festle- gung berücksichtigt.

14 Auszahlung der Förde- rung

Pauschalierte Zuwendungen werden nur für erbrachte Leistun- gen gewährt. Die Fördersumme wird jeweils monatlich nach- träglich nach Vorlage und Prüfung eines Nachweises der tat- sächlich im Projekt beratenen Personen erstattet.

Grundsätzlich werden bis zu 10 % der gewährten Förderung einbehalten und erst nach Feststellung der Zielerreichung, die über einen einzureichenden Verwendungsnachweis nachzu- weisen ist, ausgezahlt.

Zuwendungsempfangende müssen in geeigneter Art und Wei- se die Erreichung der vereinbarten Zielzahlen und ggf. verein- barter qualitativer Ziele nachweisen, um die Zuwendung in vollem Umfang zu erhalten.

Auf Antrag wird zu Projektbeginn einmalig ein Vorschuss in Höhe von 75% der erwarteten Förderung für zwei Monats- margen gewährt. Dieser Vorschuss wird jeweils mit den letzten Monatsabrechnungen verrechnet.

15 Verwendungsnachweis Der Schlussverwendungsnachweis besteht aus einem Sachbe- richt, der Dokumentation der erreichten Ziele und Zielzahlen und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Im zahlenmäßigen Nachweis ist darzulegen, dass die bei der Projektdurchführung entstandenen zuwendungsfähigen Kosten mindestens in Höhe der gewährten Zuwendung liegen.

Im Sachbericht zum Verwendungsnachweis sind die er- reichten Ergebnisse ausführlich darzulegen. Die erreichten Personen in Kurz-, Einmal- und Prozessberatungen sowie die Kontaktfrequenz bei Prozessberatungen sind darzulegen.

Ebenso sind die tatsächlich erreichten Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund auszuweisen.

Im Rahmen der Prozessberatungen sind die erreichten Ergeb- nisse sowie der Verbleib der beratenen Personen (Beschäfti- gung, Ausbildung, Selbständigkeit, Weiterbildung usw.) zu do- kumentieren.

Umfang und Qualifikation des tatsächlich eingesetzten Fach- personals sind im Verwendungsnachweis zu belegen.

Eine Auszahlung eines Restbetrages der Zuwendung erfolgt, wenn die Prüfung des zahlenmäßigen Nachweises abge- schlossen ist und aus Sachbericht und vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Zielerreichung hervorgeht.

16 Berichtspflichten Im ESF-Stammblattverfahren ist das Beratungs-Stammblatt auszufüllen.

17 Beihilferelevanz Die Intervention ist nicht beihilferelevant im Sinne des Art.107, Abs.1 AEUV

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18 Besondere Verfahren ./.

19 Besondere Hinweise

Sofern die Intervention eine Maßnahme anderer Stellen und Ressorts ergänzt, sind die von diesen geförderten und finan- zierten Inhalte bei Antragsstellung darzustellen.

20 Frühester Förderbeginn 01.01.2015 21 Spätester Förderbeginn 01.07.2020 22 Spätestes Projektende 30.06.2021 23 Inkrafttreten des

Blattes 08.12.2014

24 Versionsnummer des

Blattes Version Nr. 1

25 Auskunft erteilt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Ref. 24 Ralf Lüling, Tel. 0421/361-97931;

ralf.lueling@arbeit.bremen.de

26 Website www.bba-bremen.de

Bestätigung des ESF-Begleitausschusses am 08.12.2014

Referenzen

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