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7. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt Beschluss der Landessynode zu TOP 9.7 – Nachwahl eines Mitglieds in den Finanzausgleichsausschuss

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7. Tagung der I. Landessynode

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt

Beschluss der Landessynode

zu TOP 9.7 – Nachwahl eines Mitglieds in den Finanzausgleichsausschuss

Die Landessynode hat am 19. November 2011 auf Antrag des Wahlvorbereitungsausschusses folgenden Beschluss gefasst:

Herr Martin Ostheeren wird gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 3 Finanzgesetz (EKKPS alt) in den Finanzausgleichsausschuss nachgewählt.

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