4. Tagung der II. Landessynode
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt
Beschluss der Landessynode zu TOP 15.1
Die Landessynode hat am 19. November 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Landessynode hat gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 KVerf EKM Herrn Micha Hofmann
als stellvertretendes Mitglied, das hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht, in den Landeskirchenrat gewählt.
4. Tagung der II. Landessynode
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 16. bis 19. November 2016 in Erfurt Wahlzettel
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Landeskirchenrates, das hauptberuflich in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis steht (gemäß Art. 62 Abs. 2 Satz 3 KVerf EKM):
(Es kann eine Person angekreuzt werden)