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FORUM-1-2-2021

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Rundschreiben und Bekanntmachungen

KVB FORUM

16 | KVB INTERN: Praxen tragen die Hauptlast der Corona-Pandemie 22 | VERSORGUNG FÖRDERN: Landesausschuss beurteilt Lage

27 | PATIENTENORIENTIERUNG: Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung

01 02 |21

AUSWEG UNBEKANNT

Praxen und Selbstverwaltung

im Labyrinth der Paragrafen

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16 Praxen tragen Hauptlast der Corona-Pandemie

Die Vertreter des KVB-Ärzte- parlaments hoben in ihrer Sitzung Mitte November insbesondere die Leistungen der niedergelas- senen Ärzte und Psychothera- peuten bei der Bewältigung der Corona-Krise hervor

17 VV beschließt, Verwaltungs- kostenumlage zu erhöhen Nach 13 Jahren konstanter Umlagen war eine Erhöhung nicht mehr zu vermeiden. Ein Überblick über die Gründe

18 Selektivverträge der KVB Vereinbarungen mit den Kranken- kassen über Versorgungsangebote außerhalb der Regelversorgung haben Vorteile für Ärzte und Patienten

12 Die entparlamentarisierte Gesetzgebung

Interview mit Professor Dr. rer.

pol. Wolfgang Merkel über die enorme Beschleunigung der Ge- setzgebungsmaschinerie in Zei- ten von Corona

KVB INTERN

14 KVB-Vorstand übt Kritik an Flut der Corona-Gesetze In seiner Jahrespressekonferenz zog der KVB-Vorstand Bilanz und warnte unter anderem vor den negativen Folgen einer kommer- ziell getriebenen Digitalisierung für die ambulante Versorgung 4 AKTUELLES IN KÜRZE

5 EDITORIAL

TITELTHEMA

6 In der Gesundheitspolitik nichts Neues

Schon vor Ausbruch der Corona- Pandemie gehörte das Bundes- gesundheitsministerium zu den fleißigsten Berliner Gesetzesliefe- ranten. Die aktuelle Krisensituati- on hat daran nichts geändert 10 Gesetzesflut als Heraus-

forderung für Lobbyisten Besonders in den jetzigen Pande- miezeiten stellt der „Fleiß“ von Jens Spahn die KVB als politische Interessenvertretung für ihre Mitglieder vor neue Herausfor- derungen

Der KVB-Vor- stand und seine Bilanz eines un- gewöhnlichen Jahres: Corona hat der KVB und ihren Mitgliedern viel abverlangt

14

Schlag auf Schlag: Neben Gesetzen zur Pandemie wur- den auf Bundes- ebene unlängst 18 Gesetze und 34 Verordnungen beschlossen

6

Unermüdlicher Einsatz für die Patienten: Die Praxen gelten als Bollwerk in der Corona- Pandemie

16

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PATIENTENORIENTIERUNG 27 Bedarfsermittlung für

Menschen mit Behinderung Ärzte und Psychologische Psycho- therapeuten, die im Zusammen- hang mit dem Bundesteilhabe- gesetz medizinische Gutachten erstellen, sollen von Schulungen profitieren

28 LESERBRIEFE KURZMELDUNGEN

29 Jahresinhaltsverzeichnisse 2020

29 IMPRESSUM

30 KVB SERVICENUMMERN PSYCHOTHERAPIE

24 Wenn psychische Störungen

„Sinn“ machen

Gastkommentar von Diplom- psychologe Sebastian Baumann zur „Systemischen Therapie für Erwachsene“, die neuerdings das vierte von der Solidargemeinschaft finanzierte Psychotherapie- verfahren ist

DMP

26 DMP: Neue Fortbildungen auf Cura Campus®

Ab sofort stehen neue Module zu mehreren Disease Management Programmen (DMP) auf der Online-Fortbildungsplattform der KVB bereit

19 PoiSe – Start der Pilotphase im Februar 2021

Das Innovationsfondsprojekt soll zur Optimierung von Diagnostik und Therapie akuter Schwindel- erkrankungen im haus- und fach- ärztlichen Bereich beitragen BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

20 Kennzahlen in der Praxis Die richtige Auswahl und Dar- stellungsform persönlicher Parameter kann für die Praxis von großem unternehmerischen Nutzen sein

VERSORGUNG FÖRDERN 22 Versorgung: Landesausschuss

beurteilt Lage

Nach Feststellung von Unter- versorgung und drohender Unter- versorgung in bestimmten Regio- nen schreibt die KVB neue Förderprogramme aus

22

Die KV Bayerns erhöht in be- stimmten Pla- nungsbereichen ihre Fördersum- men für die ärztli- che Versorgung

Die Neufassung der Medizini- schen Stellung- nahme setzt für Ärzte und Psy- chologische Psychotherapeu- ten Fortbildungs- angebote voraus

27

Nach vielen Stolpersteinen ist die Systemi- sche Therapie endlich als Pflichtleistung von der Gesetz- lichen Kranken- versicherung anerkannt

24

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Wichtiges für die Praxis ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

331.000

Menschen erhielten in Bayern im Quartal 3/2020 eine Grippeschutz- impfung - dreimal mehr als im Vorjahresquartal.

(Quelle: KVB)

„Es reicht einfach nicht, wir müssen mehr tun, wir müssen handeln.“

Ministerpräsident Markus Söder auf der Pressekonferenz am 6. Dezember 2020.

(Quelle: welt.de vom 6. Dezember 2020)

NEUE LOGOS FÜR KVB-SEMINARE

Die Corona-Einschränkungen wa- ren spätestens ab März 2020 auch für das Fortbildungsangebot der KVB eine enorme Herausforderung.

Und so mussten viele unserer als Präsenzveranstaltungen geplanten Termine kurzerhand zu KVB Online- Seminaren umfunktioniert werden – mit großem Erfolg. Mittlerweile haben allein von Oktober bis De- zember 120 Kurse als Online-Ter- mine stattgefunden. Und das Angebot wird für alle Themen, die dies datenschutzrechtlich zulassen, 2021 deutlich ausgeweitet. Online-Semi- nare sind somit auch in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund – damit Sie bei Ihrer Wahl für eine KVB-Fortbildung einen schnel- len Überblick darüber haben, ob es sich dabei um eine KVB Online- oder Präsenzveranstaltung handelt – haben wir ab sofort zwei neue Logos im Einsatz, die wir Ihnen hiermit erstmals vorstellen. In puncto Anmeldung bleibt dagegen alles beim Alten: Diese finden Sie wie gewohnt unter www.kvb.de/service/fortbildung.

Redaktion

Förderung Weiterbildung

Für die neunte Ausschreibung der fachärztlichen Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75a SGB V beginnt der nächste Ausschreibungszeitraum am 25. Januar 2021 und endet am 24. März 2021.

Durch diesen neu festgelegten Ausschreibungszeit- raum können Anträge berücksichtigt werden, deren beantragter Förderzeitraum ab dem 1. Januar 2021 beginnt. Bewerben können sich alle förderfähigen Fachgruppen:

Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Kinder- und Jugend- psychiater, Urologen, Fachärzte für Allgemein- chirurgie und für Kinderchirurgie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Die Vertreterversammlung der KV Bayerns hat am 21. November 2020 beschlossen, die pro Förder- jahr für Bayern insgesamt 315,62 verfügbaren fach- ärztlichen Stellen für alle grundsätzlich förderfähi- gen Fachgruppen zu öffnen, um die jährliche Aus- schöpfung der begrenzten Stellen zu maximie- ren. Das heißt konkret, dass sich Antragsteller aus den oben genannten Fachgruppen zukünftig auf alle ausgeschriebenen Stellen bewerben können und keine Quotierung nach Fachgruppen mehr vor- genommen wird (Ausnahme: Die qua Gesetz vor- geschriebene Mindestquote für Kinderärzte). Über- steigt die Anzahl der beantragten Stellen die ins- gesamt ausgeschriebenen Stellen, wird ein Auswahl- verfahren durchgeführt. Die Förderung umfasst einen monatlichen Gehaltszuschuss von 5.000 Euro für eine Vollzeitstelle.

Weitere Informationen und die Fördervoraussetzun- gen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Nachwuchs/Weiterbildung/Förderung fachärztliche Weiterbildung/Gesetzliche Förderung nach § 75a SGB V. Auch der Förderantrag wird dort zum Aus- schreibungsbeginn am 25. Januar 2021 ab 9.00 Uhr verfügbar sein.

Dr. rer. pol. Matthias Fischer, Stephanie Koller (beide KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2021

Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2021 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

„ Samstag, 20. März 2021

„ Mittwoch, 23. Juni 2021

„ Samstag, 20. November 2021

Nähere Informationen zum Ablauf der Sitzungen finden Sie zu gegebener Zeit unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreter- versammlung.

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Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Politik heißt es oft: „Qualität hat Vorrang vor Geschwindigkeit.“ Insbesondere bei Koalitionsverhandlungen wird dieser Satz gerne bemüht. Das Jahr 2020 hat berechtigte Zweifel zurückgelassen, ob dies auch für die Gesetzgebung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gilt. Sie kennen das vielleicht vom Karussellfahren auf dem Volksfest: Zu viele Runden machen einen schwindlig. Die Frequenz der Gesetze im Gesundheitswesen lässt einen in letzter Zeit ebenfalls aus dem Gleichgewicht geraten.

Wer die Ursache dafür nur in der Corona-Pandemie sucht, denkt unter Umständen zu kurz.

Spätestens seit der Finanzkrise, in der die Politik sich den Vorwurf gefallen lassen musste, zu langsam für den „Hochfrequenzhandel“ zu sein, hat sie die Geschwindigkeit in der Gesetz- gebung immer weiter erhöht. Die Medien befeuern dies oft noch und fordern immer wieder gesetzgeberische „Action“ ein. Bereits unter früheren Ministern und nun noch mehr unter Jens Spahn leiden Sie in Ihren Praxen unter einer Flut von Gesetzen und Verordnungen.

Mit der Pandemie hat sich dieser Prozess noch einmal beschleunigt. Welche Auswirkungen und auch Gefahren für das Gesundheitswesen eine „entparlamentarisierte Gesetzgebung“

hat, erläutern wir ausführlich in diesem Heft (siehe Seite 12). Sollte sich dieses Jahr mit dem bevorstehenden Bundestagswahlkampf das Gesetzgebungskarussell etwas verlangsamen, wäre dies nur zu begrüßen. Aber auch nach der Bundestagswahl 2021 sollte man sich erst einmal die Zeit nehmen, die verabschiedeten Gesetze wirken zu lassen. Gerade eine Evaluierung der Corona-Maßnahmen böte dafür eine gute Gelegenheit. Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr – in eine hoffentlich weniger turbulente Zeit!

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I

n gewohnter Taktung wurden, der Pandemie zum Trotz, vom Gesundheitsminister neue Ge- setzesentwürfe eingebracht. Kamen selbst erfahrenste Gesundheits- experten schon im pandemiefreien Vorjahr aufgrund der Fülle an unter- schiedlichen, hochkomplexen In- halten an die Grenzen der kogniti- ven Aufnahmefähigkeit, musste in diesem Jahr noch nebenbei eine Pandemie bewältigt werden. Für die KVB hieß das konkret: Schutz- material für die bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten im hart umkämpften internationalen Wett- bewerb besorgen, die Nummer des Bereitschaftsdienstes so aufsto- cken, dass der explosionsartige Anstieg an Anrufen bewältigt wer-

den konnte, einen 24-Stunden- Fahrdienst aus dem Boden stamp- fen oder auch regionale Lagezent- ren realisieren. Zusätzlich zu die- sem Mehraufwand waren wir ge- zwungen, mehrere in der Regel über 100-seitige Gesetzesentwürfe parallel intensiv auf mögliche ne- gative Auswirkungen für die Ver- tragsärzte und -psychotherapeu- ten zu prüfen und deren Inhalte zu evaluieren. Ein gestrichenes oder neu hinzugefügtes Wort kann da- bei den Inhalt eines ganzen Para- grafen auf den Kopf stellen und er- hebliche Auswirkungen für die ge- samte Ärzteschaft haben. Dem- entsprechend zeitintensiv fällt auch die Analyse eines solchen Gesetzes aus.

Im Spahnschen Gesetzes- dschungel den Überblick behalten

Dass wichtige Gesetzespassagen teilweise buchstäblich in letzter Sekunde umgeändert wurden, mach- te das Unterfangen, im Spahnschen Gesetzesdschungel den Durchblick zu behalten, noch schwieriger.

Neben der Pandemie wurden auf Bundesebene 18 Gesetze und 34 Verordnungen beschlossen oder sind in Kraft getreten. Acht weitere Gesetze befinden sich zum Zeit- punkt des Verfassens dieses Arti- kels im Entwurfsstadium und damit im parlamentarischen Prozess.

Hinzu kam, dass wir uns gleichzei- tig auch mit Allgemeinverfügungen

Bereits im vergangenen Jahr haben wir Ihnen einen Überblick über die Gesetzes- flut aus dem Hause Spahn gegeben. Wer nun dachte, dass das Bundesministe- rium aufgrund einer weltweiten Pandemie weitestgehend darauf verzichtet, Behörden und Ärzte zusätzlich mit weiteren neuen Regelungen zu überschwem- men, hat die Rechnung ohne den umtriebigen Münsterländer gemacht.

IN DER GESUNDHEITSPOLITIK NICHTS NEUES

Das Bundes- gesundheits- ministerium ge- hörte bereits vor Ausbruch der Corona-Pande- mie zu den flei- ßigsten Geset- zeslieferanten in Berlin. Auch die aktuelle Krisensituation hat daran nichts geändert.

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(34) und Verordnungen (41) auf bayerischer Landesebene intensiv auseinandersetzen mussten.

Im Folgenden werden die für die Vertragsärzteschaft wesentlichs- ten Gesetzesneuerungen kurz zu- sammengefasst. Aufgrund der Fül- le an Gesetzen konzentrieren wir uns hier lediglich auf die elemen- tarsten Inhalte.

Beschlossene Gesetze zur Corona-Gesetzgebung Erstes Bevölkerungs- schutzgesetz

Das nur fünf Seiten lange Erste Bevölkerungsschutzgesetz wurde in der Hochphase der ersten Pan- demiewelle im Eilverfahren be- schlossen, um die damals ex- ponentielle Ausbreitung des Virus zu bremsen. Grundlegend wurde festgelegt, dass das Gesundheits- ministerium zeitlich begrenzt er- mächtigt wird, im Schnellverfah- ren durch Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen Maß- nahmen zum Schutz der Bevölke- rung zu treffen.

Zweites Bevölkerungs- schutzgesetz

Mit dem wenig später beschlosse- nen Zweiten Bevölkerungsschutz- gesetz wurden die Maßnahmen schließlich konkreter gefasst. Im Vordergrund stand insbesondere, eine Grundlage zur Finanzierung von Massentests zu schaffen. Inner- halb einer Woche wurde festgelegt, dass die Krankenkassen fortan die Kosten für bestimmte Testungen übernehmen sollen. Die Finanzie- rung der Testungen bei symptom- freien Personen sollte aus den Liquiditätsreserven des Gesund- heitsfonds geschehen.

Drittes Bevölkerungs- schutzgesetz

Im Dritten Bevölkerungsschutz- gesetz sollten schließlich Impflogis- tik- und strategie vorbereitet und Grundlagen dafür geschaffen wer- den, die Testkapazitäten auszu- weiten. Laut Gesetzestext können die Kassenärztlichen Vereinigun- gen aufgrund einer Rechtsverord- nung zur Mitwirkung an der Impf- strategie verpflichtet werden.

Außerdem wurde geregelt, dass temporär in Ausnahmefällen be- züglich der Schnelltests vom Arzt- vorbehalt abgewichen werden kann. Hier werden wir genau im Auge behalten, dass dies nur auf die pandemiebedingte Situation begrenzt bleibt.

Covid-19-Krankenhaus- entlastungsgesetz

Mit dem Covid-19-Krankenhaus- entlastungsgesetz wurde, auch auf Drängen der FALK-KVen, ein finan- zieller Schutzschirm für die deut- schen Praxen aufgespannt. Bis 2021 erhalten die Praxen Ausgleichs- zahlungen, mit denen abgesichert ist, dass sie bei Vorliegen entspre-

chender, durch die Corona-Krise bedingter Rückgänge bis zu 90 Pro- zent des Honorars aus dem Vor- jahres-Quartal bekommen. Das Bundesfinanzministerium sträubt sich aktuell, den Schutzschirm zu verlängern. Wir haben gegenüber Finanzminister Scholz deutlich ge- macht, dass gerade in Hinblick da- rauf, was die ambulante Vertrags- ärzteschaft geleistet hat, ein Aus- laufen des Schutzschirmes nicht nur ein fatales Signal an die Ärzte- schaft wäre, sondern auch für die Praxen wirtschaftlich erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Reguläre Gesetzgebung Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG)

Beim PDSG handelt es sich wohl um das meistkritisierte und um- strittenste Gesetz des vergangenen Jahres, was nur bedingt damit zu- sammenhing, dass der Kabinetts- entwurf – für alle Akteure überra- schend – am 1. April 2020 und so- mit mitten in der Hochphase der ersten Pandemiewelle veröffent- licht wurde. Bei der Einführung der

Der Gesetzes- dschungel des BMG ist schwer durchschaubar:

Neben Gesetzen zur Pandemie wurden auf Bundesebene 18 Gesetze und 34 Verordnungen beschlossen, acht weitere befinden sich derzeit im Ent- wurfsstadium.

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elektronischen Patientenakte (ePA) konnte es dem Gesundheitsminis- ter zum wiederholten Male nicht schnell genug gehen, was schluss- endlich dazu führte, dass einige Gesetzespassagen unausgegoren waren und nach wie vor problema- tisch sind.

Dies veranlasste am Ende nicht nur die KV Bayerns wiederholt auf zweifelhafte Inhalte hinzuweisen, sondern auch den Bundesdaten- schutzbeauftragten Professor Ul- rich Kelber zu intervenieren (siehe KVB FORUM, Ausgabe 11/2020, Seite 7). Wie mehrmals hier be- richtet steht die mit dem PDSG eingeführte ePA unter keinem gu- ten Stern, wenn sie ab 2021 offi- ziell für Versicherte von den Kran- kenkassen bereitgestellt werden muss. Nicht nur, dass sie für viele Millionen Menschen ohne geeig- netes Endgerät nicht nutzbar ist, sie lässt auch in puncto Daten- schutz mehr als zu wünschen übrig.

Der Hacker-Angriff auf die finnische ePA, bei dem 40.000 Patienten- akten gestohlen wurden, verdeut- licht, wie wichtig eine sichere Lö- sung ist.

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz Das erst kürzlich verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz bildet die Basis für die Verlängerung der Refinanzierungsgrundlage pande- miebedingter Kosten für den ambu- lanten Sektor. Mit der Änderung des Paragrafen 105 Absatz 3 SGB V wird eine Regelung geschaffen, anhand derer es möglich ist, mit den Krankenkassen über die Finan- zierung pandemiebedingter Sonder- ausgaben zu verhandeln. Kritisch zu betrachten sind die Änderungen in Paragraf 140a wonach soge- nannte Beratungsleistungen nicht nur durch Vertragspartner, sondern

auch durch Dritte erbracht werden dürfen. Die Gefahr: Systemfremde Player mit Kapitalinteressen neh- men Einfluss auf die Versorgung.

Auch, dass fortan mit nicht zuge- lassenen Leistungserbringern Ver- träge abgeschlossen werden kön- nen, ist kritisch zu bewerten, da damit das Sachleistungsprinzip aufgeweicht und die Bedarfspla- nung konterkariert wird.

Intensivpflege- und Rehabili- tationsstärkungsgesetz Mit dem Ziel, die Versorgung von Patienten mit Bedarf an Intensiv- pflege und medizinischer Rehabili- tation zu verbessern, wurde im September das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen. Krankenhäuser und Heime werden darin verpflichtet, die Patienten, wenn möglich, von der künstlichen Beatmung zu ent- wöhnen. Geschieht dies nicht, dro- hen empfindliche Vergütungsab- schläge. Positiv für die Vertrags- ärzte: Die Verbindlichkeit der ver- tragsärztlichen Verordnung medi- zinischer Rehabilitation wird ge- stärkt. Der Genehmigungsvorbe- halt für geriatrische Rehabilitation wird aufgehoben und die Ableh- nungsmöglichkeiten für Kranken- kassen weitestgehend einge- schränkt.

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag, alle medizinischen Interventionen bei Minderjährigen zu verbieten, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Das Verbot gilt auch dann für erwachsene Perso- nen, wenn diese einem „Willens- mangel“ unterliegen, das heißt ge- täuscht, gezwungen oder bedroht wurden. Auch das Bewerben und

Vermitteln der „Konversionsthera- pien“ steht fortan unter Strafe.

Gesetze im

parlamentarischem Prozess Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Bereits im Januar sorgte der Refe- rentenentwurf zum Gesetz zur Re- form der Notfallversorgung für viel Beachtung. Viele bayerische Land- räte kritisierten den Entwurf dahin- gehend, dass es der vermeintliche Todesstoß für ihr ländliches, un- rentables Krankenhaus sein könn- te. Für die ambulante Ärzteschaft war es hingegen ein Vertrauensbe- weis seitens des Bundesministe- riums für Gesundheit (BMG). Ins- besondere die fachliche Leitung der Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die Neufassung des Sicher- stellungsauftrags für die notdienst- liche Versorgung sind im Referen- tenentwurf ganz in unserem Sinne verfasst. Im Laufe des parlamen- tarischen Verfahrens bleibt es wich- tig, zu verdeutlichen, dass die neu geschaffenen INZ, die 24/7 geöff- net sein werden, keine Parallel- strukturen zu den Praxen darstellen dürften. In den INZ soll nach unse- rer Auffassung nur weitervermit- telt, jedoch nicht behandelt werden.

Signalen aus dem BMG zufolge, liegt die Reform der Notfallversor- gung erstmal auf Eis und wird erst in der nächsten Legislaturperiode neu angestoßen.

Gesundheitsversorgungs- Weiterentwicklungsgesetz Im Oktober 2020 stellte das Bun- desgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesund- heitsversorgungs-Weiterentwick- lungsgesetz vor, das im späten Frühjahr 2021 in Kraft treten soll.

Bei diesem Gesetz handelt es sich in gewisser Weise um ein „Auffang-

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oder Bereinigungsgesetz“. Ein Ziel ist es, Passagen bereits beschlos- sener Gesetze, die sich nach In- krafttreten als nicht umsetzbar er- wiesen haben, zu korrigieren. Wich- tig für die ambulante Vertragsärz- teschaft sind dabei im Wesent- lichen die Verpflichtung zur Berufs- haftpflichtversicherung, die Ermög- lichung von einrichtungsbezogenen Praxisvergleichen und der Auftrag an den Bewertungsausschuss, ein Bereinigungsverfahren der morbi- ditätsbedingte Gesamtvergütung aus dem Terminservice- und Ver- sorgungsgesetzes durchzuführen.

Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz Das Digitale Versorgung und Pfle- ge-Modernisierungs-Gesetz ist das dritte große Digitalisierungs- gesetz unter der Ägide Jens Spahns. Es dürfte seine digitale Schlussakte in dieser Legislatur- periode sein. Die Botschaft hinter den Maßnahmen ist dieselbe wie in den vorherigen Gesetzen – das deutsche Gesundheitssystem soll so schnell wie möglich digital wer- den. Etwaige Fehler in der Gesetz- gebung könne man, ähnlich wie

Software-Updates, nachträglich immer noch ausbessern. Der Fokus des Entwurfs liegt auf der weiteren Stärkung der Videosprechstunden (Anhebung der Leistungsbegren- zung), sowie der Verbesserung der Kommunikation im Gesundheits- wesen über sogenannte KIM- Dienste. Das Ziel des Gesetzes ist es, die bisher beschlossenen digi- talen Maßnahmen/Innovationen so zu verbinden, dass Synergien entstehen. Die Nutzung der ePA, der KIM-Dienste und Digitalen Gesundheitsanwendung soll „in einem Guss“ möglich sein und so den Arbeitsalltag des Arztes und Psychotherapeuten erleichtern.

In diesem Zusammenhang sollen alle relevanten Gesundheitsdaten peu à peu in die ePA übertragen werden. Die vermeintlich freiwilli- ge Nutzung der ePA stellt sich so- mit als Luftschloss heraus. Wer zukünftig „besser“ behandelt wer- den möchte, ist mit einer ePA auf der sichereren Seite.

Darüber hinaus wird durch das Gesetz das bereits bestehende nationale Gesundheitsportal wei- ter aufgewertet. Neben Praxisin-

formationen (Adresse, Öffnungs- zeiten, Fremdsprachenkenntnis- sen, Abrechungsgenehmigungen usw.) sollen auch vermehrt quali- tätsgesicherte Informationen für Versicherte abgelegt werden – quasi als Ersatz für Dr. Google.

Neuregelung der ärztlichen Approbationsordnung Der Referentenentwurf der Neu- regelung der ärztlichen Approba- tionsordnung ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Hier wird der Tatsache mehr Tribut gezollt, dass ärztliche Versorgung auch zuneh- mend im ambulanten Sektor statt- findet. Um wieder vermehrt Inter- esse an der hausärztlichen Tätig- keit zu wecken, wird im Studium ein größerer Fokus auf die Allge- meinmedizin gelegt. Da auch all- tägliche Erkrankungen gelernt werden sollen, ist eine praxisnähe- re Ausbildung als bisher vorgese- hen. Dazu sollen auch ambulante Lehrpraxen noch intensiver in die Ausbildung miteinbezogen werden.

Simon Moßburger (KVB)

Die Spahnsche Gesetzesflut zwingt auch die KVB dazu, unter Zeitdruck mehre- re in der Regel über 100-seitige Gesetzesent- würfe gleichzei- tig auf mögliche Auswirkungen für die Vertrags- ärzteschaft zu prüfen und de- ren Inhalte zu evaluieren.

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S

chon in der vergangenen Legislaturperiode kursierte im gesundheitspolitischen Umfeld mit Blick auf die Neurege- lungen des damaligen Gesund- heitsministers Hermann Gröhe der Begriff des „Gesetzes-Tsunamis“.

Mit dem heutigen Wissen erscheint die Regulierungsgeschwindigkeit unter Gröhe mit Gesetzen wie dem Versorgungsstärkungsgesetz oder dem Krankenhausstruktur- gesetz jedoch unter einem anderen Licht. Ein mögliches Auseinander- brechen der Großen Koalition vor Augen, trieb sein Nachfolger Jens Spahn sein Gesundheitsministe- rium schon in den letzten Jahren stetig an, um die umfangreichen Regelungen des Koalitionsvertrags möglichst schnell umzusetzen. Im Jahr 2020 kamen die zahlreichen gesetzgeberischen und exekutiven Bewältigungsmaßnahmen der Co- rona-Pandemie hinzu, gepaart mit dem generellen Anspruch, etwaig auftretende Probleme zeitnah über neue Gesetze zu regeln. Die- ses Politikverständnis führt leider nicht zu besserer Rechtsetzung und überfordert Akteure, die in der größten Gesundheitskrise der Bundesrepublik Deutschland eigentlich andere Sorgen haben.

Beschränkte Kapazitäten Nicht nur Verbände und Lobby- gruppen ächzen unter dem Tempo des Gesundheitsministers. Selbst der Bundestag spiegelte dem Ge- sundheitsminister schon 2019, dass Tempo nicht vor Qualität ge- hen dürfe. Verständlich, schließlich muss der Bundestag zu jedem Ge- setzesvorhaben eine Anhörung durchführen und deren Ergebnisse in die Gesetzgebung einfließen lassen. Auch müssen Fristen im Auge behalten und die Rechte von Oppositionsparteien und der Län- derkammern gewahrt werden – besonders in Krisenzeiten.

Nicht nur die Menge der Gesetz- gebung, sondern auch die Art und Weise, in der Änderungen vorge- nommen werden, zieht Kritik auf sich. Spätestens mit dem Termin- service- und Versorgungsgesetz hat die Unsitte in der Gesetzgebung Einzug gehalten, selbst umfang- reichste Änderungsanträge kurz- fristig vor der Ausschussentschei- dung und der Verabschiedung im Bundestag in die Debatte einzuspie- len. Wenn man um die Komplexität des Sozialgesetzbuchs und des Gesundheitswesens weiß, kann man sich vorstellen, dass die genauen

Auswirkungen einer spezifischen Änderung oft nicht binnen weniger Stunden erfasst werden können.

Mehr Zeit bleibt den betroffenen Interessenvertretern aber oft nicht, um Regelungen, die über Ände- rungsanträge Einzug in die Gesetz- gebung finden, zu analysieren, zu bewerten und als geschliffene Positionen an die Entscheidungs- träger im Gesundheitswesen her- anzutragen. Bei der Verabschie- dung des Patienten-Datenschutz- Gesetzes wurde nicht zuletzt der Bundesdatenschützer vor der Ge- setzesverabschiedung von kurz- fristigen Änderungen überrascht.

Begrenzter Zugang zu Entscheidungsträgern

Dieser Aspekt wirft einen Blick auf ein weiteres Problem der Spahn- schen Politik: Die schiere Menge an Gesetzgebungs- und Regelungs- vorhaben führt dazu, dass die Be- teiligten mit einer Unsumme an einzelnen Regelungen parallel jon- glieren müssen. Die maßgeblichen Politiker haben dadurch aber na- türlich nicht mehr Zeit, um sich mit den berechtigten Interessen der Betroffenen auseinanderzu- setzen. Realistischerweise können in einem Hintergrundgespräch in

Der „Fleiß“ von Jens Spahn und seinen Mitarbeitern im Bundesgesundheits- ministerium (BMG) stellt auch die politische Interessenvertretung unserer Mitglieder – gerade in Pandemiezeiten – vor neue Herausforderungen. Immer schneller dreht sich das Hamsterrad ständig neuer gesetzlicher Reglungen und so wird es immer schwieriger, in der Flut von Gesetzes- und Referenten- entwürfen, Änderungsanträgen und Anhörungen die Interessen unserer Mit- glieder entsprechend zu platzieren.

GESETZESFLUT ALS HERAUS-

FORDERUNG FÜR LOBBYISTEN

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Die aktuelle Flut an Referenten- entwürfen und Gesetzesvorlagen macht es der KVB immer schwerer, die Interessen ihrer Mitglieder entsprechend zu platzieren.

der gebotenen Detailtiefe nicht mehr als zwei oder drei Themen besprochen werden. Somit fallen kleinere Anliegen zwangsläufig unter den Tisch. Dadurch entfällt die Möglichkeit, Gesetze realitäts- näher und umsetzbarer auszuge- stalten. Die Politik verpasst so die Chance, wichtige Hinweise aus der Praxis in die Rechtsetzung ein- fließen zu lassen. In der derzeitigen pandemischen Lage ist darüber hinaus die Befassung mit Themen, die nichts mit Corona zu tun ha- ben, naturgemäß extrem begrenzt.

Das Ergebnis von politischem Aktionismus

Ein dritter Aspekt ist der, dass die Gesundheitspolitik leider nicht mehr bereit ist, die Auswirkungen getroffener Regelungen abzuwar- ten, bevor die Gesetzesschraube weiter angedreht wird. Bisweilen legt die Politik Änderungen zu Re- gelungen vor, deren letzte Ände- rung erst wenige Wochen zuvor überhaupt in Kraft gesetzt wurde und bei denen die Umsetzung durch die Gremien der Selbstver- waltung erst noch bevorsteht. Die- ses Schema, das unter dem Schlag- wort „agile Gesetzgebung“ disku- tiert wird, zeigt ein völlig anderes Rechtsetzungsverständnis als bis- her. Gesetzgebung soll nicht mehr auf viele Jahre einen verlässlichen, abstrakten Rahmen bieten, inner- halb dessen die Selbstverwaltung Wirkung entfalten kann. Gesetze werden eher als Trial-and-Error Verfahren angesehen, in der Rege- lungen schnell in Kraft gesetzt werden, um im Nachgang bei Pro- blemen nachzubessern. Dieses aus der IT-Entwicklung bewährte Verfahren muss aber nicht unbe- dingt zu einem besseren Rechts- system führen. Denn es zwingt die Akteure – nicht nur die Selbstver- waltung, sondern vor allem auch die Praxen – sich permanent mit

neuen Rechtslagen auseinander- zusetzen: Dies ist der Inbegriff von unnötiger Bürokratie, der die Ärzte und Psychotherapeuten von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Behand- lung der Patienten, ablenkt. Und dies ist gerade in Zeiten, in der je- de verfügbare Ressource der Pan- demiebekämpfung gewidmet sein sollte, fatal.

ePA als negatives Paradebeispiel

Die Karriere der elektronischen Patientenakte (ePA) illustriert die- ses Phänomen am besten. Erst Mitte 2020 wurde die ePA durch das Patienten-Datenschutz-Gesetz für die Krankenkassen verpflich- tend. Seitdem ist klar, dass ab dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Mitgliedern eine solche Patienten- akte zur Verfügung stellen müssen.

Dabei wurde stets die Freiwilligkeit der Nutzung der ePA betont. Kein halbes Jahr später und noch bevor die Pflicht zur Bereitstellung der ePA gegriffen hat, wurde diese durch den Referentenentwurf zum Digitale Versorgung und Pflege- Modernisierungsgesetz zu dem zentralen Element der digitalen Gesundheitsversorgung weiter- entwickelt, ohne das eine künftige Patientenversorgung kaum mehr sinnvoll erscheint. Kurzum: Dem Patienten bleibt, will er die für sich beste Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, langfristig nichts anderes übrig, als die ePA zu nutzen.

Der Wunsch an die Politik Ein Treiber dieser Gesetzgebungs- flut ist dabei sicherlich die Tatsa- che, dass das BMG unter Jens Spahn mit zahlreichen neuen Ab- teilungen beträchtlich gewachsen ist. Dieser Zuwachs an Bedeutung macht das Haus nicht nur in Pan- demiezeiten schlagkräftiger, son- dern treibt auch die Gesetzgebung generell stark an.

Eine zielgerichtete Weiterentwick- lung unseres Gesundheitssystems kann letztlich jedoch nur gelingen, wenn in der Ausarbeitung und Dis- kussion neuer Gesetze ausreichend Zeit bleibt, um die konkreten Aus- wirkungen abzuschätzen.

Egal, welcher Regelungsbedarf von der Politik gesehen wird: Ge- rade bei wichtigen Weichenstel- lungen sollten Genauigkeit und durchdachte gute Rechtsetzung außerhalb von Krisenreaktionsfäl- len grundsätzlich immer den Vor- rang vor Schnelligkeit und politi- schem Aktionismus haben. Dazu gehört auch, dass neue gesetzli- che Regelungen erst ihre Wirkung entfalten können, bevor die Politik hier nachjustiert. Nur so gelingt die stetige Verbesserung unseres Gesundheitssystems, bei der die Beteiligten mitgenommen und nicht überfordert werden.

Adam Hofstätter (KVB)

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Herr Professor Dr. Merkel, Politik- wissenschaftler sprechen von einer Exekutivlastigkeit in der Gesetzgebung im Zuge der Corona-Pandemie. Welche Aus- wirkungen hat es für Interessen- vertretungen wie der Ärzteschaft, wenn Gesetze derart durch das Parlament gepeitscht werden?

Krisen sind immer die Stunde der Exekutive. Dies gilt in der drama- tischen Situation der Corona-Krise umso mehr. Der Gesetzgeber musste in weiten Teilen des Früh- jahrs dem Takt des Infektions- verlaufs folgen. Das Problematische ist, dass der Gesetzgeber, also Bundestag und Länderparlamente völlig aus dem Spiel genommen waren, beziehungsweise sich auch selbst aus dem Spiel genommen haben. Die Opposition fand zeit-

weise kaum noch statt. Die Grünen haben sich entschieden, die Regie- rungslinie weitgehend mitzutragen und die AfD wird nicht nur in der Öffentlichkeit als nicht legitimiert angesehen. Und die FDP konnte auch nicht verhindern, dass die Opposition ziemlich ausgedünnt war. Die Folge: Die Parlamentarier wurden häufig ex-post gehört. An- hörungen, in denen sich Interessen- gruppen artikulieren können, fan- den kaum statt – mit dem Ergebnis, dass die Gesetze handwerklich nicht solide waren.

Aber Experten wurden doch gehört. Manche sprachen gar von einer Diktatur der Virologen.

Das stimmt, aber oft waren die Virologen mit exklusivem Zugang zum Kanzleramt überrepräsentiert.

Im Parlament – im Übrigen nicht nur im Gesundheitswesen – wer- den deutlich häufiger Experten ge- hört, die nicht auf Regierungslinie sind.

Die ohnehin schwierigen Kom- promisse, die die Bundesregie- rung und Länder mühsam be- schließen, können von den Par- lamenten wenig abgeändert werden. Noch stärker als zuvor wird der Meinungskampf vorher über die Medien ausgefochten, etwa indem Beschlussvorlagen

„durchgestochen“ werden. Was hat dies für Konsequenzen?

Ich sehe zwei Effekte: Erstens im kooperativen Föderalismus unter Corona-Bedingungen sind Bund- und Länderexekutiven nahezu zu einer Ebene verschmolzen, obwohl die Stärke eines Bundesstaats ja genau darin bestehen kann, für ein unterschiedliches Infektionsgesche- hen verschiedene Antworten zu suchen. Die Länderparlamente fin- den im Grunde kaum noch statt und zwar noch weniger als zuvor.

Sie sind zu reinen Abnickinstitutio- nen verkommen. Zweite Folge: Im sogenannten Empire of Speed, zu dem die Corona-Pandemie die Poli- tik zwingt, kommt daher den Me- dien eine noch wichtigere Rolle zu.

Das Durchstechen einer Beschluss- vorlage ist für einen Akteur eine sehr gute Möglichkeit, in dieser Runde die anstehende Agenda vor einer Bund-Länder-Zusammenkunft in eine bestimmte Richtung zu len- ken.

Sie haben bereits mehrfach öffentlich noch einen anderen Punkt bei der Corona-Politik kritisiert und das ist die Rolle der Angst, die einige Politiker nutzen, um bei den Wählern zu punkten. Worin besteht diese Gefahr?

Die Corona-Pandemie hat die Gesetzgebungsmaschine enorm beschleunigt. Im Interview mit KVB FORUM spricht Professor Dr. rer. pol. Wolfgang Merkel über die Folgen von Corona für unsere Demokratie. Merkel war von 2004 bis 2020 Direk- tor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

DIE ENTPARLAMENTARISIERTE GESETZGEBUNG

Wolfgang Merkel, gebürti- ger Oberfranke,

zählt zu den angesehensten Vertretern der Vergleichenden Politikwissen- schaft im

deutsch- sprachigen Raum.

(13)

Ohne Zweifel besteht bei Corona eine durchaus rationale Angst, dass Menschen an dieser Krankheit sterben können. Das reine Kom- munizieren von Infektions- und Todeszahlen ist allerdings zu we- nig, um politische Maßnahmen zu erklären, beziehungsweise zu recht- fertigen. Hier ist vor allem im Som- mer, als die Zahlen niedrig waren, viel Zeit verspielt worden. Nicht um die Gefährlichkeit der Krankheit zu diskutieren, sondern um über die Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen zu sprechen. Gefähr- lich wird die Angst in Verbindung mit einer Moralisierung der Politik.

Wer nicht meiner Meinung ist, ist ein politischer Feind. Fragen von Leben und Tod sind für eine solche Moralisierung sehr anfällig. Dies ist dann in einen Verbotspopulismus gemündet. Einige Bundes- und Lan- despolitiker haben die Pandemie durchaus genutzt, um mit möglichst markigen Forderungen bei den Bür- gern zu punkten, was dazu geführt hat, dass Markus Söder nun ein sehr ernsthafter Kanzlerkandidat ist.

Warum hat der Populist Donald Trump diesen Mechanismus nicht genutzt?

Donald Trump hat schnell erkannt, dass das Establishment, gegen das er permanent wettert, die Politik der Einschränkungen, das heißt den Schutz des Lebens über die Interessen der Wirtschaft zu stellen, unterstützt. Weil die Posi- tionierung gegen das Establishment ihn zu einem großen Maße über- haupt ins Amt gebracht hat, fiel dieser Weg für ihn aus. Das heißt, Verbotspopulismus braucht auch eine Wählerklientel, bei der er auf fruchtbaren Boden fallen kann.

Corona hat – wie Sie bereits geschildert haben – die Taktung der Gesetzgebungs- und Verord- nungsmaschine noch einmal

massiv beschleunigt. Welche Herausforderungen bringt dies für die Demokratie?

Als Politikwissenschaftler steht es mir weniger zu, die Maßnahmen an sich zu beurteilen. Nach dem, was ich sehe, ist Deutschland zumin- dest im Vergleich zu anderen Län- dern in Europa sehr gut durch die Krise gekommen. Es hat sich auch gezeigt, dass wir alles in allem eine sehr stabile Demokratie sind. Be- unruhigend finde ich allerdings, dass sich die Parlamente bei der Gesetzgebung und beim Verab- schieden von Verordnungen quasi selbstentmachtet haben. Der ein- zige wirklich effektive „Vetospieler“, der dann noch übrig blieb, der Gesetzgebungs- und Verordnungs- maschine entgegenzutreten, waren oder sind die Verwaltungsgerichte.

Ich kritisiere weniger die Maßnah- men an sich, sondern wie sie zu- stande kommen, insbesondere die entparlamentarisierte Gesetzgebung.

Sie haben ein Demokratiebaro- meter entwickelt, das auf Befra- gungen von politischen Experten beruht. Sehen Sie hier schon, wie sich Corona dort auswirkt?

Ist die Demokratie in Deutsch- land gar in Gefahr?

Nein, für belastbare Aussagen ist es definitiv zu früh. Aktuell fehlen mir schlicht belastbare Daten. Wenn ich mir aber die normalen Umfragen in der Bevölkerung ansehe, dann sehe ich etwas mit Sorge, dass die Bundesbürger die harten Maßnah- men mittragen, obwohl sie mit einem Bedeutungsverlust der Par- lamente und einer scharfen Ein- schränkung der Grundrechte einher- gingen. Dies ist eine problematische Entwicklung, denn es könnte ja zu dem Schluss verleiten: Wenn die angeblich durchschlagende Politik der Regierung ohne Parlamente bei Corona so gut geklappt hat, dann

kann man dies, etwa beim Klima- wandel – einem im Grunde noch viel größeren Problem – doch ge- nauso machen, nach dem Motto:

Lassen wir doch die zeitaufwendige Diskussion in den Parlamenten ein- fach. Dies wäre dann in der Tat eine ungute Erblast aus der Corona- Pandemie für unsere Demokratie.

Die Ärzteschaft kritisiert, dass Gesetzgebung heute oft analog der Softwareentwicklung funk- tioniert. Wenn es nicht passt, wird ein „Update“ im Rahmen eines Bereinigungsgesetzes nachgeschoben. Hat dieses Vor- gehen Methode und erkennen Sie eventuell ein Ziel dahinter?

Im Zuge der allgemeinen Supra- nationalisierung und der Diskussion um die Regulierung der weltweit immer mehr beschleunigten Finanz- transaktionen musste sich die Politik immer den Vorwurf gefallen lassen: „Ihr seid zu langsam. Ihr müsst schneller werden.“ Das Vor- gehen, immer schneller Gesetze zu verabschieden und nachzubes- sern, ist sicher eine Reaktion dar- auf. Zweiter Punkt: Im Zuge der Corana-Pandemie, während der wie geschildert, die Opposition weitest- gehend ausfiel, hatte es die Regie- rung leichter, solche Gesetze schnell zu verabschieden, inklusi- ve der bereits angesprochenen Mängel bei der Qualität der Geset- ze. Dritter Punkt: Möglicherweise fehlte auch der gesamtgesellschaft- liche Widerstand. Denn eines gilt weiterhin: Je umstrittener ein Ge- setz in der Gesellschaft ist, desto mehr ist die Regierung genötigt, Gegenmeinungen zu berücksichti- gen. Dafür braucht man ein akti- ves Parlament.

Herr Professor Merkel, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Dr. phil. Axel Heise (KVB)

(14)

W

aren 2019 noch rund 20 Journalisten der Ein- ladung zur Jahrespresse- konferenz in den PresseClub am Münchner Marienplatz gefolgt, musste die Anzahl der Pressever- treter 2020 coronabedingt deut- lich reduziert werden. Und so wa- ren nur sechs Journalisten zur Jah- resbilanz des KVB-Vorstands im vierten Stock über dem weitgehend menschenleeren Marienplatz zu- gelassen. Für alle anderen interes- sierten Medienvertreter hatte die

KVB mithilfe der PresseClub-Mit- arbeiter einen Livestream einge- richtet. Rund 20 Zuschauer waren so in der Lage, die Pressekonfe- renz am Bildschirm mitzuverfolgen und sich per E-Mail mit ihren Fra- gen an der Diskussion zu beteiligen.

Leistungen der Praxen in der Corona-Pandemie

Im Rahmen dieser hybriden Pres- sekonferenz hoben die drei Mit- glieder des KVB-Vorstands – Dr.

med. Wolfgang Krombholz, Dr.

med. Pedro Schmelz und Dr. med.

Claudia Ritter-Rupp – insbesonde- re die Leistungen der niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeu- ten sowie ihrer Praxisteams in Pandemiezeiten hervor, die selbst in Spitzenzeiten der Corona-Krise für die ambulante Versorgung der Patienten in Bayern zur Verfügung standen. Bislang wurden über 85 Prozent der Patienten mit einem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-In- fektion in den Praxen der nieder-

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stand im Mittelpunkt der Jahres- pressekonferenz des KVB-Vorstands, die am 1. Dezember 2020 im Münchner PresseClub stattfand. Darüber hinaus übte der Vorstand Kritik an der sich immer schneller drehenden Gesetzes- und Verordnungsmaschinerie, gleichzeitig warnte er vor einer kommerziell getriebenen Digitalisierung der ambulanten Versorgung.

KVB-VORSTAND ÜBT KRITIK

AN FLUT DER CORONA-GESETZE

Bilanz eines ungewöhnlichen Jahres. Corona hat der KVB und ihren Mitglie- dern viel abver- langt.

(15)

„In der intensiv- sten Zeit der Pandemie waren mehr als 98 Pro- zent der Praxen für die Patienten geöffnet“, so Dr.

med. Wolfgang Krombholz.

„Die KV Bayerns hat seit Beginn der Corona-Pan- demie alleine sieben Millionen FFP2-Masken beschafft“, er- klärte Dr. med.

Pedro Schmelz.

„Die Video- sprechstunde ist kein Ersatz für eine Behand- lung im persön- lichem „face to face“ Kontakt“, stellte Dr. med.

Claudia Ritter- Rupp klar.

gelassenen Ärzte des Freistaats behandelt. Auch für den noch vor Weihnachten geplanten Start der Corona-Impfungen ist die Teilnah- me-bereitschaft der bayerischen Vertragsärzte sehr hoch. Über 2.600 haben sich auf eine Abfrage der KVB hin gemeldet und ihre grundsätzliche Bereitschaft er- klärt, in den durch die Kommunen zu errichtenden Impfzentren tätig zu werden.

In der Pandemie viel geleistet Der Vorstand der KVB schilderte darüber hinaus, wie die KVB in den vergangenen Monaten aktiv daran mitgewirkt habe, die Coro- na-Pandemie im ambulanten Be- reich bestmöglich in den Griff zu bekommen. Dazu gehörte unter anderem die Einrichtung eines eigenen Fahrdienstes zur Corona- Testung, außerdem der personelle Ausbau der eigentlich für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst ge- nutzten Rufnummer 116117 sowie die Beschaffung von Schutzaus- rüstung für die Praxen. Kritik übte der Vorstand hingegen an den per- manent laufenden Gesetzesinitia- tiven auf Bundesebene, die in den Praxen zu immer mehr bürokrati- schem Aufwand führten und deren Auswirkungen selbst von Fachleu- ten kaum mehr zu überblicken seien.

Kritik an Digitalisierung Kritische Töne schlugen Kromb- holz, Schmelz und Ritter-Rupp beim Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens an. Die drei Ärzte stellten klar, dass die Mit-

glieder der KVB den neuen techni- schen Innovationen durchaus auf- geschlossen gegenüberstünden.

Voraussetzung für den Einsatz in der Praxis müsse allerdings grund- sätzlich sein, dass das vertrauens- volle Arzt-Patienten-Verhältnis durch höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewahrt werde. Der persönliche Kontakt zwischen dem Patienten und seinem behandelnden Arzt beziehungsweise zu seinem Psy- chotherapeuten sei – so die ein- hellige Meinung der drei Vor- standsmitglieder der KVB – durch Digitalisierungsmaßnahmen nicht zu ersetzen. Die Diagnostik und Therapie könne dadurch allerdings sinnvoll unterstützt werden.

Positive Resonanz

Die Resonanz auf die Pressekonfe- renz spiegelte sich an den folgen- den Tagen in den Medien wieder.

So berichtete das Bayerische Fernsehen in seiner 18-Uhr-Rund- schau über die Jahresbilanz des KVB-Vorstands und auch das Hör- funkprogramm des BR informierte die Bürger in den Nachrichten über die Anliegen der Kassenärzte im Freistaat. Ebenso berichtete die Fach- und Publikumspresse, die die Pressekonferenz teilweise im Livestream am Bildschirm ver- folgen konnte, ausführlich über die Veranstaltung des KVB-Vorstands.

Dr. phil. Axel Heise (KVB)

(16)

D

ie VV unter Vorsitz von Dr.

med. Petra Reis-Berkowicz forderte von der Politik je- doch auch konkrete Unterstützung ein, um den Alltag in den Praxen unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie einfacher zu gestalten. Insbesondere die staatlichen Eingriffe in die Kompe- tenzen der Ärztlichen Selbstver- waltung sowie die nach wie vor große Anzahl immer neuer Gesetz- gebungsverfahren durch den Bund sorgte für Kritik bei vielen VV-Mit- gliedern. Ein Gesetz folge in immer kürzerem Abstand auf das nächs- te, eine nachhaltige Überprüfung der Wirksamkeit gebe es dabei of- fensichtlich nicht mehr.

Schutzausrüstung auf abenteu- erlichen Wegen beschafft Die Vorstandsmitglieder der KVB – Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz und Dr.

med. Claudia Ritter-Rupp – erläu- terten noch einmal ausführlich, mit welchem Aufwand die KVB sich in der Bewältigung der Corona- Pandemie bislang engagiert hat.

Unter anderem durch die Einrich- tung eines eigenen Fahrdienstes für die Abstrichentnahme, den Ausbau der Rufnummer 116117 für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Beschaffung von qualita- tiv hochwertiger Schutzausrüstung

„auf teils abenteuerlichen Wegen“, sei es gelungen, die Praxen und Kliniken bei der Bewältigung der Corona-Krise effektiv zu unter- stützen.

Der Vorstand wies in diesem Zu- sammenhang die Kritik der Kranken- hausdirektoren zurück, wonach die Kliniken die Hauptlast der Ver- sorgung von Covid-19-Patienten tragen mussten. Dies sei nicht der Fall gewesen: „Über 85 Prozent der Covid-19-Patienten sind in Bayern ambulant behandelt worden, die Ausfallquote an Praxen lag selbst in Corona-Spitzenzeiten im März und April bei unter zwei Prozent.

Die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ha- ben ihre Verantwortung sehr ernst genommen und sind auch weiter- hin dazu bereit, aktiv an der Be- wältigung der Corona-Pandemie teilzuhaben“, so der KVB-Vorstand.

Telemedizin immer aggressiver beworben

Ein weiteres zentrales Thema war neben der Erhöhung der Verwal- tungskostenumlage (siehe neben- stehender Artikel), neuen Regelun- gen zur Honorarverteilung und zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung, insbesondere die Digitalisierung des Gesundheits- wesens. Hier richtete sich die Kritik

vor allem auf kommerzielle Anbie- ter im Bereich der Telemedizin, die mit großflächigen Anzeigen um Patienten werben und den arrivier- ten Praxen, aber auch Apotheken, Konkurrenz machen. Der Vorstand der KVB stellte klar: „Die vertrauens- volle Beziehung zu unseren Patien- ten darf nicht durch die Digitalisie- rung von Arzt-Patienten-Kontakten sowie von Arzneimittelbeschaffun- gen in Gefahr gebracht werden.“

Auch Haftungsrisiken bei der Ver- ordnung digitaler Gesundheits- anwendungen wurden angespro- chen, außerdem der geplante Aus- bau einer elektronischen Patienten- akte, die praktisch verpflichtend für die Patientenversorgung werde.

Dabei sei die zentrale Datenhal- tung ein großer Makel, wie zuletzt ein öffentlich gewordener Hacker- Angriff auf Daten von Psychothe- rapiepatienten in Finnland gezeigt habe. Krombholz, Schmelz und Ritter-Rupp riefen deshalb die Gesundheitspolitik in Berlin zu mehr Sensibilität für den Schutz der Patientendaten auf.

Dr. phil. Axel Heise

Die Leistungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Bewältigung der Corona-Pandemie standen im Mittelpunkt der Vertreter- versammlung (VV) der KVB Mitte November in München. In einem Grußwort per Videobotschaft dankte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml den Praxen für ihren unermüdlichen Patienteneinsatz.

PRAXEN TRAGEN HAUPTLAST

IN DER CORONA-PANDEMIE

(17)

Förderung der ärztlichen Weiterbildung

Der größte Anteil an dem Bedarf einer Erhöhung der Umlage resul- tiert aus den gesetzlich vorgege- benen Maßnahmen zur Förderung der ambulanten Weiterbildung. Der Finanzierungsbeitrag der KVB ent- wickelte sich von rund acht Millio- nen Euro im Jahr 2011 auf rund 40 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2021. Daraus entsteht rein rechne- risch ein zusätzlicher Finanzierungs- bedarf – bezogen auf die Verwal- tungskostenumlage – in Höhe von rund 0,5 Prozent. Der Vorstand der KV Bayerns versteht die Förderung des ambulanten Nachwuchses als eine gesellschaftliche Aufgabe und setzt sich dafür ein, diese nicht nur aus Mitteln der Ärztlichen Selbstverwaltung zu finanzieren.

Gesetzlich vorgeschriebene Terminvermittlung über 116117 Der Aufwand für den Betrieb der gesetzlich geforderten Termin- vermittlung über die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 ist von ehemals 5,1 Millio- nen Euro im Jahr 2011 auf 11,9 Mil- lionen Euro gestiegen (Haushalts- planung 2021). Das entspricht einer Erhöhung der Verwaltungs- kostenumlage um weitere 0,1 Pro- zent.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst als Entlastung der Praxen Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst hatte die KVB im Jahr 2011 Kosten in Höhe von 7,4 Millionen Euro auf- zubringen – inzwischen hat sich dieser Anteil auf 19,4 Millionen Euro erhöht. Dadurch ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf – bezogen auf die Verwaltungskostenumlage – in Höhe von 0,18 Prozent entstanden.

Für die daneben entstandenen Auf- wendungen zur Umstrukturierung des Bereitschaftsdienstes sind die Krankenkassen aufgekommen. Mit dieser Umstrukturierung konnten sich die persönlich erbrachten Be- reitschaftsdienststunden je Arzt von bis zu 700 Stunden im Jahr auf durchschnittliche 80 bis 100 Stun- den reduzieren. Dies ist ein echter Lebenszeitgewinn für die nieder- gelassenen Ärzte und ein wichtiger Faktor, um ärztlichen Nachwuchs, insbesondere junge Medizinerin- nen, zu gewinnen und damit die langfristige Finanzierungsbasis der KV Bayerns zu sichern.

Rückgang der Zinserträge der KVB

Die KVB generiert aus den durch- laufenden Honorarmitteln in der derzeitigen Geldmarktsituation weniger Zinserträge. Im Jahr 2011 betrug der durchschnittliche Zins noch 2,5 Prozent, während er für

2021 nur mehr bei 0,75 Prozent liegt. Durch diesen Verlust ent- steht ein rein rechnerischer Finan- zierungsbedarf – bezogen auf die Umlage – von weiteren 0,2 Prozent.

Fazit

Es ist der KVB 13 Jahre lang gelun- gen, die Verwaltungskostenumlage stabil zu halten. Aufgrund des durch den Gesetzgeber verursachten er- höhten Finanzierungsbedarfs hat die Vertreterversammlung der KVB mit deutlicher Mehrheit eine Erhö- hung der Umlage für die KVB-Mit- glieder ab dem vierten Quartal 2020 um 0,9 Prozent von 2,5 auf 3,4 Prozent beschlossen. Im Ver- gleich zu anderen Kassenärztlichen Vereinigungen ist zu berücksichti- gen, dass gerade KVen mit einer geringen allgemeinen Verwaltungs- kostenumlage weitere Umlagen oder Pauschalen erheben. Insge- samt liegt die KV Bayerns damit bundesweit im Mittelfeld.

Redaktion

Nach 13 Jahren hat die Vertreterversammlung (VV) der KVB am 21. November 2020 eine Erhöhung der Verwaltungskostenumlage beschlossen. KVB FORUM erläutert, warum dies nach über einem Jahrzehnt konstanter Umlagen nicht mehr zu vermeiden war.

VV BESCHLIESST, VERWALTUNGS- KOSTENUMLAGE ZU ERHÖHEN

Nach 13 Jahren muss die KVB die Verwaltungs- kostenumlage für die KVB-Mit- glieder ab dem vierten Quartal 2020 um 0,9 Prozent von 2,5 auf 3,4 Prozent erhöhen.

(18)

B

ei Selektivverträgen geht es vielfach um die Förde- rung einer fachübergreifen- den Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten oder um eine besondere – also über die Regelversorgung hinausgehende – Möglichkeit zur Versorgung der Patienten. Die KVB sieht darin die Chance, die Regelversorgung sinn- voll zu ergänzen und gleichzeitig das Honorar der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern zu sichern und anzuheben.

1. „Diabetesvertrag“ mit der DAK Gesundheit, der HEK, der KKH und der TK Ziel des Vertrags ist es, Begleit- erkrankungen des Diabetes melli- tus möglichst frühzeitig zu erken-

nen und dadurch schwere Krank- heitsstadien zu verhindern oder hinauszuzögern. Für die betroffe- nen Patienten soll möglichst lange eine hohe Lebensqualität erhalten bleiben. Dabei setzt die Verein- barung unter anderem auf eine früh- zeitige Behandlung von Nerven- erkrankungen, Störungen der Harn- blasenfunktion, Gefäßerkrankungen, Lebererkrankungen und Nieren- krankheiten bei Patienten mit Dia- betes mellitus. Für jede dieser Be- gleiterkrankungen gibt es im Ver- trag ein Modul, bestehend aus einem Früherkennungs- und einem Weiterbetreuungsprogramm. Bei betroffenen Patienten kann in re- gelmäßigen Abständen das Pro- gramm zur Früherkennung zum Einsatz kommen. Sollte der Be- fund dabei positiv ausfallen, kön- nen die Ärzte im Anschluss das Weiterbetreuungsprogramm durch- führen.

Teilnehmen können Hausärzte und Diabetologen. Voraussetzung sind jeweils die entsprechenden Quali- fikationen zur Teilnahme an den DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (koordinierender Arzt oder diabeto- logisch besonders qualifizierter Arzt).

Weiterführende Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Vergütungs- verträge/Diabetesvertrag.

2. Vertrag zur besonderen Versorgung von Patienten mit COPD und KHK mit der BKK Vertragsarbeitsgemein- schaft Bayern

Mithilfe dieses Vertrags soll die Lebensqualität, Sekundärpräven- tion und Gesundheitskompetenz der Patienten mit COPD (chronic obstructive pulmonary disease) oder KHK (Koronare Herzkrank- heit) gestärkt und verbessert wer- den. Im Rahmen des Vertrags sol- len Gespräche mit den betroffe- nen Patienten geführt werden, um deren Compliance zu verbessern.

Die Patienten sollen dazu befähigt und darin bestärkt werden, Eigen- verantwortung für ihren individu- ellen Gesundheitszustand zu über- nehmen und gegebenenfalls ihren Lebensstil zu ändern.

An diesem Vertrag können Ärzte der ersten und zweiten Versor- gungsebene in den DMP COPD und/oder KHK teilnehmen.

Weiterführende Informationen zu den Vertragsinhalten und den teil- nehmenden Betriebskrankenkas- sen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Vergü- tungsverträge/Besondere Versor- gung.

Teresa Lochbrunner (KVB)

Die KV Bayerns schließt neben den im SGB V gesetzlich vorgeschriebenen Verträgen auch sogenannte Selektivverträge mit den Krankenkassen ab.

Diese Vereinbarungen beinhalten Versorgungsangebote außerhalb der Regel- versorgung. Im Rahmen einer Artikelserie stellt KVB FORUM die aktuellen Vereinbarungen vor, beginnend mit zwei Verträgen, die die Disease Management Programme (DMP) ergänzen.

SELEKTIVVERTRÄGE DER KVB

(19)

Z

iel des Innovationsfonds- projekts PoiSe ist die Opti- mierung von Diagnostik und Therapie akuter Schwindel- erkrankungen im haus- und fach- ärztlichen Bereich, die Verhinde- rung einer Chronifizierung, sowie die Vereinfachung der Versorgungs- wege. Dabei wird im Projekt auf eine Internetplattform und ein Ex- pertennetzwerk für Haus- und Fachärzte, sowie auf eine Patien- ten-Applikation (App) zurück- gegriffen.

Teilnahmeberechtigt sind in Bayern niedergelassene oder angestellte Ärzte der Fachrichtungen Allge- meinmedizin, Innere Medizin ohne Schwerpunkt, sowie Hals-Nasen- Ohrenheilkunde, Nervenheilkunde und Neurologie.

Das Projekt läuft unter der Kon- sortialführung des Deutschen Schwindel- und Gleichgewichts- zentrums (DSGZ) am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München. Konsortialpartner sind die KVB sowie die AOK Bayern.

Die Projektevaluation übernimmt die Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg.

Im Rahmen der Pilotphase des Projekts, die für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Juli 2021 ge- plant ist, sollen zehn Haus- und Fachärzte sowie 100 Versicherte

der AOK Bayern in die Studie ein- geschlossen werden. An die Pilot- phase knüpft ab dem 1. August 2021 die Hauptstudie an, für die weitere 60 Ärzte sowie 600 Patienten rekrutiert werden sollen.

Sowohl in der Pilot- als auch in der Hauptstudie gibt es jeweils eine In- terventions- und eine Kontroll- gruppe, zu denen die teilnehmen- den Ärzte jeweils nach dem Zufalls- prinzip zugewiesen werden.

Teilnehmende Ärzte werden mit- hilfe einer strukturierten Online- Fortbildung zu akuten Schwindel- erkrankungen sowie zur projekt- spezifischen App und Internet- plattform weitergebildet. Für die Fortbildung werden CME-Punkte der Bayerischen Landesärztekam- mer beantragt. Teilnahmevoraus- setzung ist unter anderem ein voll-

ständig ausgefüllter Teilnahme- antrag, der voraussichtlich ab An- fang 2021 online unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Vergü- tungsverträge/PoiSe verfügbar ist.

Interessierte Haus- und Fachärzte können sich bei Fragen zum Pro- jekt an das Team Zusatzverträge im Referat Versorgungsinnovatio- nen der KVB wenden. Sie erreichen uns unter

Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 33 84, E-Mail: PoiSe@kvb.de

Aktualisierte Informationen zum Projekt finden Sie laufend online unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Vergütungsverträge/

PoiSe.

Mareike Franz (KVB)

Das Innovationsfondsprojekt PoiSe – „Prävention, online Feedback und inter- disziplinäre Therapie akuter Schwindelerkrankungen mittels e-Health“ startet zum 1. Februar 2021 in Bayern als Pilotphase in den Arztpraxen der nieder- gelassenen Haus- und Fachärzte.

POISE – START DER PILOTPHASE IM FEBRUAR 2021

Das Innovations- fondsprojekt PoiSe soll zur Optimierung von Diagnostik und Therapie akuter Schwindel- erkrankungen im haus- und fachärztlichen Bereich beitra- gen.

(20)

V

or der Auswahl von Kenn- zahlen sollten Sie überle- gen, was Sie damit in Ihrer momentanen Praxissituation er- reichen möchten. Wollen Sie die Praxis weiterentwickeln, benötigen Sie strategische Sollwerte, die es zu erreichen gilt. In bestimmten Abständen können Sie Istwerte der Praxis erheben und mit Ersteren vergleichen. So erkennen Sie recht- zeitig, ob die Strategie aufgeht oder Anpassungen notwendig sind. Wol- len Sie den gegenwärtigen Zustand Ihrer Praxis erhalten, können Sie sich darauf konzentrieren, Verände- rungen relevanter Kennzahlen zu überwachen und daraus entstehen- de Gefahren (und Potenziale) recht- zeitig zu erkennen. Wieder andere Zahlen können Sie zur Kommunika- tion mit externen Gesprächspart- nern verwenden, zum Beispiel mit Ihrer Bank, potenziellen Koopera- tionspartnern oder Praxisnachfol- gern.

Die unmittelbarsten Datenquellen liegen in Ihrer eigenen Praxis: Ihr Praxisverwaltungssystem liefert tagesaktuelle Patientenzahlen und Wochenarbeitsstunden. Manche Daten werden erst extern verarbei- tet und stehen Ihnen in bestimm- ten Zeitintervallen zur Verfügung.

Die Honorarunterlagen der KVB erhalten Sie quartalsweise. Externe Dienstleister, wie private Abrech- nungsfirmen, haben vielleicht wie- der ganz andere Berichtszeiträume.

Teilweise können Ihnen neben den

reinen Daten auch Erläuterungen und Interpretationshilfen zur Ver- fügung gestellt werden. Ihr Steuer- berater könnte Ihnen neben der klassischen betriebswirtschaft- lichen Auswertung auch tiefer gehende Analysen Ihrer Praxis er- stellen oder ausgewählte Werte in kürzeren Zeitabständen aktualisie- ren. Von den Abrechnungsberatern der KVB erhalten Sie eine ausführ- liche Beratung zu Ihren Honorar- unterlagen und den abrechnungs- technischen Hintergründen. Nutzen Sie solche Angebote, um wichtige Hinweise nicht zu spät zu erkennen und Ihr Risiko zu minimieren. Das spart Zeit und Nerven.

Es lohnt auch ein Blick auf Ihre Praxisumgebung. So lassen sich auf kommunaler Ebene Vergleiche der Gewerbeimmobilienpreise an- stellen, auf bayerischer Ebene durchschnittliche Patientenzahlen und Fallwerte betrachten. Auch Trends, wie die Entwicklung der Einwohnerzahlen und weiterer demographischer Werte, können Sie über das statistische Landes- oder Bundesamt ermitteln. Even- tuell sind nicht alle Datenquellen kostenfrei, aber wenn Sie daraus Erkenntnisse für Ihre weitere Pla- nung ziehen können, sollte diese Investition in Erwägung gezogen werden. Das Praxispanel des Zentralinstituts für die kassen- ärztliche Versorgung (Zi) fordert gar eine aktive Mitarbeit, stellt Ihnen aber auch einen detaillierten

Praxisbericht mit Referenzgrößen passender Vergleichsgruppen zur Verfügung.

Wir möchten Ihnen im Folgenden anhand einiger Beispiele vorstellen, wie Kennzahlen ohne allzu großen Aufwand nutzbringend eingesetzt werden können.

Kennzahlen zu Praxiskosten Die wichtigsten Kostenblöcke in Ihrer Praxis (zum Beispiel Personal, Räume und Großgeräte) lassen sich eher langfristig beeinflussen und sind oft mit größeren strategi- schen Entscheidungen verbunden.

Es macht jedoch Sinn, auch nach einer getätigten Investition oder Praxisausrichtung regelmäßig zu fragen, ob man seine angestreb- ten Ziele erreicht und der dafür betriebene Aufwand angemessen ist. Hier könnte eine Gegenüber- stellung der eigenen Kosten mit denen einer passenden Vergleichs- gruppe (gleiche Fachgruppe, Re- gion, Praxisgröße) helfen.

Beispiele

„ Personalkostenquote = Personalkosten/Umsatz

„ Raumkostenquote = Raumkosten/Umsatz

Entdecken Sie beispielsweise, dass Ihre Raumkostenquote höher als die der Vergleichsgruppe ist, können Sie daraus strategische Schlüsse ziehen. Im einen Fall könnte dies

Ihre Praxistätigkeit kann mit vielen Parametern aus verschiedensten Daten- quellen beschrieben werden. Aber welche Zahlen lohnt es sich, zu erheben?

Was sagt das über Ihre Praxis aus? Und wie wollen Sie darauf reagieren? Die richtige Auswahl und Darstellungsform Ihrer persönlichen Kennzahlen kann von großem Nutzen für Ihre unternehmerische Tätigkeit sein.

KENNZAHLEN IN DER PRAXIS

(21)

bedeuten, dass Sie sich zum Ende der Mietvertragsdauer nach ande- ren Räumen umsehen oder mit Ihrem Vermieter über bessere Kon- ditionen verhandeln. Vielleicht sehen Sie aber in der guten Lage der Praxis einen entsprechenden Gegenwert, der die Kosten über- wiegt.

Entwicklung von

Einnahmen und Ausgaben Natürlich ist der Gewinn eine be- sonders interessante und mit Span- nung erwartete Kennzahl. Aber neben seiner absoluten Höhe ist es auch wichtig, zu verstehen, wie er zustande gekommen ist. Hat sich alles entwickelt wie geplant oder gab es auf der Einnahmen- wie auf

der Ausgabenseite unvorhergese- hene Entwicklungen? Es geht also neben der Gewinnerzielung auch darum, Unsicherheitsfaktoren zu erkennen und zu minimieren. Hier- für bietet sich ein Soll-Ist-Vergleich Ihrer Ein- und Ausgabenblöcke im zeitlichen Verlauf an. Wenn Sie sich diese Zahlenreihen jeweils in einem Liniendiagramm darstellen lassen, können Sie Abweichungen mit einem Blick erkennen und hinter- fragen. Allerdings müsste hierfür vorab eine Planung erfolgen, auf- grund derer die anzustrebenden Sollwerte festgelegt würden.

In unserem Beispiel sehen Sie zu- erst die Gewinnentwicklung, die völlig planmäßig erscheint. Die Einnahmen sind sogar unerwartet hoch. Erst der Blick auf die Perso- nalkosten zeigt, dass die Entwick- lung nicht so positiv ist, wie ge- dacht. Nun gilt es herauszufinden, warum diese Kosten so gestiegen sind und wie sich die Entwicklung bremsen lässt. Auch die Gründe der Einnahmensteigerung sollten analysiert werden. Die Personal- kosten lassen sich eventuell schwer reduzieren, wogegen Einnahmen sich auch negativ entwickeln kön- nen. Hier wäre es sogar ratsam gewesen, sich die wichtigsten Einnahmen- und Kostenkurven monatlich oder quartalsweise an- zusehen, um schneller auf Fehl- entwicklungen reagieren zu können.

Nun möchten wir Sie einladen, auf die Suche nach Ihren eigenen Praxiskennzahlen zu gehen. Was möchten Sie über Ihre Praxis, die zeitliche Entwicklung oder die Praxisumgebung erfahren? Wo liegen passende Datenschätze?

Wie sollten diese in welchem zeit- lichen Abstand aufbereitet werden?

Ihre KVB-Berater können Sie hier- bei unterstützen.

Stephan Haniffa (KVB) Gewinn Soll Ist

170 165 160 155 150 145 140

2015

2014 2016 2017

Einnahmen Soll Ist 350

325

300

275

250

2015

2014 2016 2017

Personalkosten Soll Ist 85

80

75

70

65

60

2015

2014 2016 2017

Referenzen

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