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2 -Grenzwerten für neue Personenwa-gen in der Schweiz Fakten zur ab 2012 geplanten Einführung von CO Faktenblatt

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Faktenblatt

Datum 15. September 2009

Fakten zur ab 2012 geplanten Einführung von CO 2 -Grenzwerten für neue Personenwa- gen in der Schweiz

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen von neuen Perso- nenwagen bis 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer (g CO2/km) zu sen- ken. Die Einsparungen sollen zum grössten Teil durch Verbesserungen in der Motorentech- nologie erreicht werden. Überschreiten die Hersteller den CO2-Grenzwert, werden Geldbus- sen fällig. Der Durchschnittswert neuer Personenwagen liegt in der EU derzeit bei unter 160 g CO2/km, in der Schweiz bei 175 g CO2/km.

Am 12. Februar 2007 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats eine Motion ein (07.3004, CO2-Emissionen von in der Schweiz neu immatriku- lierten Personenwagen). Der Vorstoss wurde in der Folge von beiden Kammern überwiesen.

Damit wurde der Bundesrat verbindlich beauftragt, in der Schweiz die gesetzlichen Grundla- gen für ein vergleichbares CO2-Grenzwertmodell für neue Personenwagen zu schaffen. Die- ses soll ab dem 1.1.2012 in Kraft treten und sich an den Vorschriften der EU orientieren. En- de 2008 hat der Bundesrat entschieden, dass die dafür notwendige Änderung des CO2- Gesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahr- zeuge“ ausgearbeitet werden soll.

Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Teilrevision des CO2-Gesetzes und damit zur Erfül- lung der Motion wurden vom UVEK zwischen Ende Mai und Ende Juni 2009 in die Anhörung geschickt und mit einer Medienmitteilung publiziert (siehe Link).

Wenn die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neu immatrikulierten Fahrzeuge eines Au- to-Importeurs die für seine Fahrzeugflotte festgelegten CO2-Zielwerte überschreiten, muss er eine Geldbusse bezahlen. Da die Schweiz von einem höheren CO2-Wert aus startet als die EU (Durchschnittswert von 175 g CO2/km im Vergleich zu unter 160 g CO2/km in der EU), muss ein höherer Druck aufgebaut und damit höhere Geldbussen berechnet werden, damit das Ziel gleichzeitig mit der EU im Jahr 2015 erreicht werden kann. Der Nettoertrag aus den

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Bussen wird gemäss dem Vorbild der Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Ver- bindungen) an die Bevölkerung zurückerstattet.

Die Auto-Importeure haben die Möglichkeit, sich zu Emissionsgemeinschaften zusammen- zuschliessen (Pooling) und so das Ziel für Ihre jeweiligen Fahrzeugflotten gemeinsam zu erreichen. Importeure, die den Zielwert unterschreiten, können durch das Pooling finanziell profitieren.

Berechnung der individuellen Zielwerte: Die Zielvorgabe für den einzelnen Importeur oder einen Importeurpool wird anhand des Durchschnittsgewichts der jeweiligen Fahrzeugflotte berechnet. Durch die eingesetzte Berechnungsformel sinkt der Zielwert für Importeure unter- durchschnittlich schwerer Fahrzeuge unter 130 g CO2/km. Für überdurchschnittlich schwere Flotten steigt er hingegen über 130 g CO2/km. Damit wird dem unterschiedlichen Nutzen verschieden grosser Fahrzeuge Rechnung getragen.

Das Schweizer Neuwagenangebot ist technologisch identisch mit demjenigen in der EU. Von den Fortschritten in der EU zur Reduktion der CO2-Emissionen profitieren also auch die Schweizer Importeure. Der Zielwert von 130 g CO2/km ist ambitiös und verlangt von den Au- tomobilimporteuren neben dem oben erwähnten technologischen Fortschritt auch eigene Anstrengungen, z.B. im Marketingbereich, wo sie mehr Gewicht auf emissionsärmere Fahr- zeuge legen können.

Werden die angestrebten CO2-Reduktionen bis 2015 erreicht, reicht die Bandbreite der Geld- bussen dann von durchschnittlich 330 Franken pro Fahrzeug über alle Importeure (ohne Nut- zung des Pooling-Vorteils) bis zu 51'000 Franken für das ineffizienteste und emissionsreichs- te Fahrzeug. Mit einem optimalen Pooling liegt die durchschnittliche Geldbusse pro Fahrzeug über alle Importeure gar bei 0 Franken.

Erwähnenswert sind die finanziellen Einsparungen für die Konsumentinnen und Konsumen- ten: Als Folge des effizienteren Personenwagenangebots profitieren die Autofahrerinnen und Autofahrer von Einsparungen beim Treibstoffverbrauch in der Höhe von insgesamt 595 Milli- onen Franken.

Wie geht es mit dieser Vorlage weiter? Der Vorschlag zur Umsetzung der Motion wird in die Botschaft zur Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ (Offroader-Initiative) integriert und dem Bundesrat Anfang 2010 vorgelegt.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung vom 26. Mai 2009 “Schweiz soll für neue Autos die CO2-Zielwerte der EU überneh- men“: http://www.bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=27089 VERORDNUNG (EG) Nr. 443/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwa- gen und leichten Nutzfahrzeugen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0001:0015:DE:PDF

Referenzen

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