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Entscheidungen - Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht für Call-by-Call-Telefonate - Fehlen einer Übergangsfrist

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Academic year: 2022

Aktie "Entscheidungen - Aufschub des Inkrafttretens der Reglungen über die Einführung einer Preisansagepflicht für Call-by-Call-Telefonate - Fehlen einer Übergangsfrist"

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- Bevollmächtigte:1. Rechtsanwalt Dr. Peter Rädler

in Sozietät B B O R S Kreuznacht Rechtsanwälte, Immermannstraße 40, 40210 Düsseldorf,

2. Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Rudolf-Ditzen-Weg 12, 13156 Berlin - BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BVR 367/12 -

Im Namen des Volkes In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde der C… GmbH,

vertreten durch die Geschäftsführer

gegen gegen Artikel 1 Nummer 62 a) aa) und Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des am 9.

und 10. Februar 2012 von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Ge- setzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

hier Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin- nen und Richter

Vizepräsident Kirchhof, Gaier,

Eichberger, Schluckebier, Masing, Paulus, Baer, Britz am 4. Mai 2012 beschlossen:

Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) des vom Deutschen Bundestag am 9. Febru- ar 2012 beschlossenen und vom Bundespräsidenten am 3. Mai 2012 ausgefertigten Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen tritt nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.

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(2)

1 Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Beschwerdeführerin drei Viertel der not- wendigen Auslagen im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen An- ordnung zu erstatten.

Die Begründung wird den Beteiligten gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG).

Kirchhof Gaier Eichberger

Schluckebier Masing Paulus

Baer Britz

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(3)

Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 - Rn. (1 - 1), http://www.bverfg.de/e/rs20120504_1bvr036712.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20120504.1bvr036712

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