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269. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Thematische und regionale Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 25.06.2012 – 36. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

269. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Thematische und regionale Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 4. Juni 2012 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Thematische und regionale Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie, veröffentlicht am 24.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 35. Stück, Nr. 298, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung 1) Modul Thematische Perspektiven

soll nunmehr lauten:

Code:

E21

Pflichtmodul Thematische Perspektiven ECTS-Punkte:

9 Teilnahme-

voraussetzung

keine

Modulziele Erwerb eines Überblicks über ausgewählte Forschungsfelder der KSA, Auseinandersetzung mit den jeweils relevanten Theorien und

Methoden sowie mit empirischen Fallbeispielen

Modulstruktur Nicht prüfungsimmanent: 3 Vorlesungen nach Wahl aus dem Bereich

„Zentrale Forschungsfelder“

Leistungs- nachweis

Positiver Abschluss der Lehrveranstaltungen

2) § 7 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25.06.2012, Nr. 269, Stück 36, treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission

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N e w e r k l a

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