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196. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Ungarische Sprache, Literatur und Kultur

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Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 27.06.2018 - Nummer 196

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

196 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Ungarische Sprache, Literatur und Kultur

Der Senat hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 14. Mai 2018 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums „Ungarische Sprache, Literatur und Kultur“ verö entlicht am 23.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 34. Stück, Nr. 281, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 4 Modulaufbau

1. Im zweiten Absatz wird bei der Aufzählung des Modulaufbaus die Wortfolge „Einführung in die Sprachwissenschaft“ durch die Wortfolge „Sprachwissenschaftliche Vorlesung“ ersetzt.

2. Die erste Tabelle samt Überschrift in § 4 lautet nunmehr:

„Sprachwissenschaftliche Vorlesung

Lehrveranstaltungstyp VO

Die Studierende wählen nach Maßgabe des Angebots eine sprachwissenschaftliche Vorlesung zu 2 WSt., 4 ECTS.

Die aktuell für dieses Pflichtmodul in Frage kommenden Lehrveranstaltungen werden jeweils im Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien ausgewiesen.

Lehr- und Lernformen Vorlesung

Literatur und Unterrichtsmaterialien Lektüre empfohlener wissenschaftlicher Literatur

Prüfungsmodus schriftliche oder mündliche Prüfung

Arbeitssprache Deutsch

1 36. Stück - Ausgegeben am 27.06.2018 - Nr. 196-196

(2)

(2) § 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

1. Am Beginn des zweiten Absatzes wird die Wortfolge „Nicht prüfungsimmanente“ gestrichen.

2. Im ersten Satz des zweiten Absatzes wird das Wort „Hungarologie“ durch die Wortfolge „Ungarische Sprache, Literatur und Kultur“ ersetzt.

(3) § 8 Inkrafttreten

1. Dem Text des ersten Absatzes wird „(1)“ vorangestellt.

2. Abs 2 wird hinzugefügt:

„(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 27. Juni 2018, Nr. 196, Stück 36, treten mit 1. Oktober 2018 in Kraft.“

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

2 36. Stück - Ausgegeben am 27.06.2018 - Nr. 196-196

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