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221. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Finnische Kultur und Sprache

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2009/2010 – Ausgegeben am 25.06.2010 – 32. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

221. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Finnische Kultur und Sprache

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 08. Juni 2010 beschlossene 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Finnische Kultur und Sprache, veröffentlicht am 18.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 32. Stück, Nr. 237, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

§ 4: Aufbau - Module mit ECTS-Punktezuweisung Modul 2: Einführung in die finnische Kultur (15 ECTS)

(Die beantragten Änderungen betreffen a) die Eingangsvoraussetzungen und b) die Lehrveranstaltungen Finnische Landes- und Kulturkunde I-II.)

Eingangsvoraussetzungen: Keine Finnische Landes- und Kulturkunde I–II Lehrveranstaltungstyp VO

Inhalte und Studienziele Überblick über die Geschichte Finnlands sowie über die finnische Bevölkerung, Natur und Gesellschaft.

Grundkenntnisse der Kunst- und Kulturgeschichte Finnlands.

Prüfungsmodus nicht immanenter Prüfungscharakter; die

Leistungsüberprüfung erfolgt durch eine mündliche oder schriftliche Prüfung am Semesterende.

Arbeitssprache Deutsch

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

In der jetzigen Fassung lautet der dritte Absatz folgendermaßen:

(2)

Als prüfungsimmanente Lehrveranstaltungstypen wird angeboten: Übung (UE). Die Übungen dienen der Lösung konkreter Aufgaben und den praktisch-beruflichen Zielen des Studiums. Sie charakterisieren sich durch aktive Teilnahme mit Prüfungsimmanenz.

Dieser Absatz kann zur Gänze gestrichen werden.

Begründung: In der beantragten Version des Erweiterungscurriculums Finnische Kultur und Sprache kommen nur Vorlesungen vor. Das entspricht im Übrigen dem Aufbau des Erweiterungscurriculums Ungarische Sprache, Literatur und Kultur unserer Abteilung, der sich gut bewährt hat.

§ 7 Abs 2 wird hinzugefügt:

Diese Änderungen treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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