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149. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Klassische Archäologie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 17.06.2011 – 23. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

149. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Klassische Archäologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Mai 2011 beschlossene 1. Änderung des Erweiterungscurriculums, veröffentlicht am 23.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 34. Stück, Nr. 274, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) § 4 Grundlagenmodul

Der Satz „und belegen Sie in einer abschließenden schriftlichen Modulprüfung.“ wird gestrichen. An dessen Stelle wird eingefügt:

Zu der einführenden Vorlesung ist ein kritischer Text zu einem vorgegebenen Thema der Forschungsgeschichte zu verfassen.

Die Einführungsvorlesung (griechische oder römische Archäologie) wird von 4 ECTs auf 6 ECTS aufgewertet. Die Modulprüfung Grundlagen wird gestrichen.

2) § 7 Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 17.06.2011, Nr. 149, Stück 23, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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