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228. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Kultur- und Sozialanthropologie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 21.06.2012 – 34. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

228. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Kultur- und Sozialanthropologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 14. Mai 2012 beschlossene 2. Änderung des Bachelorcurriculums Kultur- und Sozialanthropologie, veröffentlicht am 20.06.2007 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 29. Stück, Nr. 152, 1. Änderung veröffentlicht am 23.06.2010 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 31. Stück, Nr. 185 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) § 14 Abs 2, 3 und 4 werden gestrichen.

2) § 15 Inkrafttreten

Abs 3 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 21.06.2012, Nr. 228, Stück 34, treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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