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Irren ist natürlich – auch für Ärzte

Die meisten Diagnosefehler werden laut des US-amerikanischen Institu- tes of Medicine (IOM) durch „Sys- temfehler“ und nicht durch fehlen- des Wissen verursacht. Der Medien- begriff „Ärztepfusch“ beleidigt und führt in der Diskussion um unge- wollte Ergebnisse und Behandlungs- fehler nicht weiter. Patientensicher- heit ist unser Anliegen.

Individuellen Irrungen vorbeugen

Irrungen reflektieren wir nicht tiefer, wenn sie keine schweren Schäden verursachen. Sie werden uns selten systematisch rückgemeldet. Systeme zur Meldung von „beinahe Unfällen“

werden von uns nicht oft benutzt. Es gibt sie für verschiedene Bereiche, zum Beispiel internetbasiert: www.

CIRSmedical.de. Ein Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für über 340 kritische Ereignisse in der Medizin;

offen für alle Berufsgruppen, Such- unterstützung, initiiert vom Ärztli- chen Zentrum für Qualität in der Medizin.

Patientensicherheit bewahren

Der aktuelle, direkte Weg ist das Telefon. Anrufe von Kollegen zu ver- muteten Irrtümern bei der Patienten- betreuung sind zu selten, wie wir zum Beispiel von Patientenbeschwer- den aus dem Ausschuss Berufsrecht wissen. Ein Anruf könnte an den Schnittstellen im Gesundheitssystem zum Beispiel Informationslücken im Bereich stationärer – niedergelasse- ner Kollegen ganz schnell ausräu- men. Gemeinsame Auswertungen von Irrtumsvermutungen sind bisher ebenfalls selten. Oft bleiben sie auf wenige kritische Kollegen begrenzt.

Ihnen sollte man dankbar sein. Wer Patientensicherheit hoch schätzt, nimmt sich dafür auch Zeit.

Mit Irrtum besser umgehen lernen

Sind die Folgen gravierender, macht der Ton die Musik. Das sollten wir dann vor Augen haben. Schuld, Sühne, Folgen der irrigen Tat oder Unterlassung belasten den Umgang miteinander. Nachweis der Doku- mentation und der sorgfältigen Auf- klärung, Geldansprüche, Rechtsan- wälte mit Abwehrfunktion (der Ver- sicherung) und Rechtsanwälte mit Begehr (der vermeintlich Geschädig- ten), das Sozialrecht, selten das Straf- recht, gar die Öffentlichkeit in Form der Presse kommen mit ins Spiel.

Und davor haben wir Ärzte Angst.

Wer von Ihnen, liebe Kollegen, fühlt sich darauf richtig vorbereitet?

Haben Sie sich dieses Szenarium per- sönlich durchgespielt und vorsorglich für Sie offene Fragen geklärt? Haben Sie sich in solchen Situationen schon einmal Ihr spontanes Reagieren kri- tisch widerspiegeln lassen?

Umgang der Kammer mit Irrungen ihrer Mitglieder

Die Kammer ist keine Gralsburg. Sie bringt sich in Fort- und Weiterbil- dung, individuelle Beratung und Ver- sachlichung ein. Häufige oder beson- ders bemerkenswerte Irrtümer mit Folgen werden anhand konkreter Fälle nach Diskussion in unserem Vorstand mit kompetenter Vorstel- lung aus der Gutachterstelle, dem Ausschuss Berufsrecht und unseren Juristen anonym dem Redaktionskol- legium unseres Blattes übergeben.

Das ist ein Vorstandsbeschluss, hinter dem ich auch ganz persönlich aus Überzeugung stehe. Jeder eigene Irr- tum und seine Stellung in der Fehler- kette kann als Schatz dienen, wenn wir daraus gemeinsam neue Fertig- keiten lernen.

Strikte individuelle Fehleranalyse ist für mich die höchste und effektivste Form der ärztlichen Qualitätssiche- rung über Sektoren hinweg.

Patient-Arzt-Verhältnis ist nach Irrtum gestört

Es ist meist schlimm gestört. Parado- xerweise wird das Patient-Arzt-Ver-

hältnis meist von beiden Seiten abge- brochen oder auf Formales einge- grenzt, was die Situation noch ver- schärft.

Dabei könnten einige typische Fehler sofort korrigiert werden, wenn man sich nur angemessen gegenseitig zu - hören, echtes Bedauern äußern und die Sicht des Anderen bedenken würde.

Subjektives Rechtsgefühl und aktuelles Rechtssystem sind nicht übereinstimmend

Im Mittelalter unterlagen auch wir Ärzte dem Naturrecht: Ging durch ärztliches Tun beim Patienten der Arm kaputt, wurde der Arm auch dem Arzt abgetrennt. Die Rechtsvor- stellungen haben sich seit dem Naturrecht hin zum aktuellen Sozial- und Strafrecht immer mehr verfei- nert. Unser aktuelles Verhalten wird aber weiter von der Schwere des Schadens gesteuert. Bei einer jungen Suizidpatientin mit Todesfolge haben zum Beispiel Schuldumkehr der armen Mutter und Projektion der Schuld auf uns vorübergehend dazu geführt, dass wir selbst unter aufge- blähtem eigenem Schuldgefühl gelit- ten haben. Professionelle Supervision und vertauensvolle Beratung durch Medizinrechtler können für beide Partner, Arzt und Patient, nützlich und entlastend sein.

Entschädigung einer Irrtumsfolge abwehren?

Nachweis einer Schuld heißt im Klar- text: zahlen. Versicherungsprämien steigen. Zur Abwehr muss der Arzt aus seinem vertrauensvollen Patient- Arzt-Verhältnis „aussteigen“, bis gut- achterlich die Schuldfrage geklärt ist.

Die Kammerversammlung hat den Vorstand beauftragt, auch nach Ent- schädigungslösungen zu suchen, die bei schweren Gesundheitsfolgen ärztlichen Tuns mit vorwiegend schicksalhaftem Verlauf, ohne dass eine schwere Schuld des Arztes vor- liegt, Hilfe bieten könnten. Dies ist eine schwierige, aber reizvolle Auf- gabe für eine Arbeitsgruppe.

Prof. Dr. sc. med. Wolfgang Sauermann Vorstandsmitglied

Editorial

542 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2010

542 Ärzteblatt Sachsen 10 / 2010

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