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Ein Rentner mit einer AHV-Rente von 2000 Franken und einer Rente aus der zweiten Säule von 500 Franken zahlt Steuern auf einem monatlichen Einkommen von 2500 Franken

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M 039/2010 FIN

Motion

Bernasconi, Malleray (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 16 Eingereicht am: 15.03.2010

Gleichbehandlung bei der Besteuerung tiefer Renteneinkommen

Die Einkommensbesteuerung sollte gerecht sein, vor allem bei Rentnerinnen und Rentnern.

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Besteuerung von AHV-Renten zu ändern, so dass die je nach Rentenart bestehende Ungleichbehandlung behoben wird.

Es müsste beispielsweise eine Schwelle festgelegt werden. Renten, die unter dieser Schwelle liegen, würden nicht besteuert.

Begründung:

Einkommen aus Ergänzungsleistungen sind zu Recht steuerbefreit. AHV-Renten sowie Einkommen aus der zweiten Säule unterstehen hingegen der Einkommenssteuer.

Nehmen wir nun drei Personen mit einem Gesamtrenteneinkommen von 2500 Franken. Drei unterschiedliche Situationen sind möglich:

• Ein Rentner mit einer AHV-Rente von 2000 Franken und einer Rente aus der zweiten Säule von 500 Franken zahlt Steuern auf einem monatlichen Einkommen von 2500 Franken.

• Ein zweiter Rentner mit einer AHV-Rente von 2000 Franken und Ergänzungsleistungen von 500 Franken zahlt Steuern auf einem monatlichen Einkommen von 2000 Franken.

• Ein dritter Rentner mit einer AHV-Rente von 1200 Franken und Ergänzungsleistungen von 1300 Franken zahlt praktisch kein Steuern, da er nur seine AHV-Rente von 1200 Franken versteuern muss.

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