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Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung Datum RR-Sitzung: 19. August 2020 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: -- Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 03. August 2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 108261 | Geschäftsnummer: -- 1/2

07|01|D|v01

Ergänzende Angaben zur Ausgabenbewilligung

Datum RR-Sitzung: 19. August 2020

Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Geschäftsnummer: --

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Amt für Landwirtschaft und Natur; Kantonsbeitrag an die Landumlegung Kriechenwil

in den Gemeinden Kriechenwil (Kanton Bern) sowie den Gemeinden Gurmels und Kleinbösingen (Kanton Freiburg); Kantons-Nr. 50082;

Ausgabenbewilligung; Rahmenkredit; Verpflichtungskredit 2020 bis 2031

1. Gegenstand

Die Gemeinde Kriechenwil befindet sich rund 20 Kilometer westlich von Bern an der Grenze zum Kanton Freiburg. Das Landwirtschaftsgebiet ist sehr kleinparzelliert, das Flurwegnetz ist in einem schlechten Zu- stand und zahlreiche Landwirtschaftsparzellen sind ungenügend erschlossen. Die angestrebten Verbes- serungen, welche auch die Ökologie betreffen, können sinnvollerweise nur gesamtheitlich im Rahmen einer Landumlegung ressourceneffizient angegangen werden. Das Projektgebiet umfasst einen Perime- ter von 377 Hektaren mit 479 Parzellen und 97 Eigentümerinnen und Eigentümern. Der Perimeter geht über die Kantonsgrenze hinaus und integriert auch einige Parzellen der freiburgischen Gemeinden Gur- mels und Kleinbösingen. Mit dem Vorhaben sollen günstige Rahmenbedingungen zum Erhalt der Wett- bewerbsfähigkeit der ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe sowie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität geschaffen werden. Die Kosten des Vorhabens werden gemäss Vorprojekt auf rund CHF 4'715'000 geschätzt. Trägerin des geplanten Unternehmens ist die neu gegründete Landumlegungsge- nossenschaft Kriechenwil. Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) des Kantons Bern ist die mitwirkende Behörde im Landumlegungsver- fahren.

2. Bezeichnung Anlageklasse(n) und standardmässige Nutzungsdauer (Abschreibungs- dauer)

Bezeichnung Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer

Investitionsbeiträge an Gemeinden (vorliegender Rahmenkredit 2020-2031) CHF 98’000 25 Jahre

3. Aufteilung werterhaltend/wertvermehrend

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in %

CHF 98’000 CHF 98’000 CHF 0 0

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 03.08.2020 | Version: Version 1 | Dok.-Nr.: 108261 | Geschäftsnummer: -- 2/2

07|01|D|v01

4. Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

Investitionsausgaben pro Jahr

In Mio. CHF Total Vorjahre 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre

Gem. vorliegendem Beschluss

0.098 0.060 0.038

Gem. gesamtkant.

Investitionsplanung 2021-2030

0.098 0.060 0.038

5. Erläuterung der Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung

Jährlicher Abschreibungsaufwand (über die gesamte Nutzungsdauer)

Bezeichnung Anlageklasse Betrag

Investitionsbeiträge an Gemeinden (Nutzungsdauer 25 Jahre) zum vorliegenden RK 2020-2031 CHF 3’920

Folgekosten zu Lasten der Erfolgsrechnung als Folge der Investitionsausgabe

Beschreibung Jahr Betrag

Keine Total in CHF

6. Erläuterungen/Bemerkungen Keine.

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