BM Das Magazin für
Beamtinnen und Beamte
AUSGABE 05 · 2021
POLIZEI 2020
EINE STANDORTBESTIMMUNG
KOMMENTAR
Polizei im digitalen Wandel Hagen Husgen
IM FOKUS
Forschungsprojekt AMBOSafe
sucht Teilnehmende
2021
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magazin für beamtinnen und beamte 3
EDITORIAL INHALT
LIEBE LESERINNEN UND LESER,
kennen Sie das Programm Polizei 2020? Nein, dann ge- hören Sie vermutlich zur Mehrheit unserer Leserschaft.
Es betrifft aber in seinem Kern alle BürgerInnen in un- serem Land. Denn einfach ausgedrückt, geht es dabei um die effizientere Arbeit unserer Polizeien und somit um die Steigerung der inneren Sicherheit. Mit dem Pro- gramm leistet der Bund seinen Beitrag für die Umset- zung der Saarbrücker Agenda, auf die sich die Innenmi- nister des Bundes und der Länder im November 2016 verständigten. Kernziele dieser Agenda sind die Verbes- serung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie die Stärkung des Datenschutzes der Technik.
Das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder zu vereinheitlichen und zu harmonisieren, ist erklärtes Hauptziel von Polizei 2020. Hierfür müssen verschiedene Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt wer- den, die nach gleichen Standards genutzt werden kön- nen. Wie es um den Fortschritt des Programms bestellt ist, darüber lesen Sie im Titel dieser Ausgabe.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen das Forschungsprojekt AMBOSafe vor. Dieses verfolgt das Ziel, Erkenntnisse zu den Häufigkeiten und Entstehungsdynamiken von An- griffen auf Mitarbeitende in Organisationen und Unter- nehmen zu gewinnen, um daraus Präventionsmöglich- keiten abzuleiten und Angriffe zu reduzieren. Das For- schungsprojekt sucht noch Teilnehmende!
Danny Prusseit Politischer Referent, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamten politik beim DGB-Bundesvorstand
08 MELDUNGEN AUS BUND UND LÄNDERN 15 AUS DEN GEWERKSCHAFTEN
18 VERMISCHTES
IMPRESSUM
Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin | Ver ant wortlich für den Inhalt: Elke Hannack | Redaktion: Lisa Kranz, Danny Prusseit, Henriette Schwarz, Niels Spilker, Sigrid Werner | Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Carl-Ludwig-Seeger-Str. 24, 55232 Alzey | Telefon: 0179 4299228, Telefax: 0201 8777460, infoservice@beamten-informationen.de, www.dgb.de/beamtenmagazin, www.dgb.de/beamtenmagazinabo | Gestaltung: SCHIRM- WERK, Essen / Titelbild: istockphoto/monsitj | Druck: B&W Druck und Marketing, Bochum / Druck auf Recyclingpapier, aus 100% Recyclingfasern, FSC®-zertifiziert | Erscheinungsweise: 10 mal im Jahr, im 28. Jahrgang / Jahresbezugspreis: 10,00 Euro inkl. Zustellgebühr | Jahresbezugspreis inkl. Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte“: 22,50 Euro inkl. Zustellge- bühr
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IM FOKUSForschungsprojekt AMBOSafe sucht Teilnehmende
04
TITEL Polizei 2020 –Eine Standortbestimmung
07
KOMMENTARPolizei im digitalen Wandel – Eine Chance für die Beschäftigten!?
Hagen Husgen
2021
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magazin für beamtinnen und beamte 4
RICHTIGE ZIELE
Viele MitarbeiterInnen in der Polizei warten händeringend auf Verbesserungen bei IT-Anwendungen: Mobiler Zugang zu Infor- mationen, wann und wo sie gebraucht werden, Plattformen für länder- und fallübergreifende Kommunikation und Zusammenar- beit, bundesweit nutzbarer Messenger, Vorgangs- und Verfahrens- bearbeitungssysteme mit technischer Assistenz und vieles mehr
wünschen sich die KollegInnen seit Jahren. Angesichts dessen sind die Ziele des Programms Polizei 2020 auch möglichst schnell umzusetzen: Die zentrale Aufgabe ist es, eine gemeinsame, mo- derne und einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien des Bundes und der Länder aufzubauen, mit der die PolizistInnen jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die drei Kernziele sind:
– die Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, – die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und
– die Stärkung des Datenschutzes durch Technik.
Geplant ist ein einheitliches Verbundsystem mit zentraler Daten- haltung, ein sogenanntes Datenhaus im Bundeskriminalamt als zentralen und serviceorientierten Dienstleister für alle Polizeien in Deutschland. Im Gespräch mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Frühjahr 2020 kündigte BKA-Präsident Holger Münch an, ab 2022 könne die Plattform nach dem Prinzip „alle unter einem Dach, aber jeder mit seiner eigenen Wohnung“ bestückt werden.
Doch wo steht die Polizei vier Jahre nach dem Start aus Sicht der AnwenderInnen?
Das Programm Polizei 2020 des Bundeskriminal amtes soll die IT der deutschen Polizei ins digitale Zeitalter überführen, doch konkrete Verbesserungen für die KollegInnen im Einsatz- und Ermittlungsdienst sind bislang kaum sichtbar. Oliver Stock beschäftigt sich seit vielen Jahren mit digitalen Themen und sieht wesentli- che Ursachen in der Komplexität der fachlich-techni- schen Herausforderungen, aber auch in den gremien- immanent langen Abstimmungsverfahren.
EINE STANDORTBESTIMMUNG
POLIZEI 2020
BEI DER WEITERENTWICKLUNG VON SICHER- HEITSTECHNOLOGIEN MUSS DIE POLIZEI IHRE PROZESSE DEUTLICH BESCHLEUNIGEN, UM IHRE ROLLE ALS GARANT DER INNEREN SICHERHEIT IN DIESEM DYNAMISCHEN UM- FELD WEITER WAHRNEHMEN ZU KÖNNEN.
Foto: istockphoto/Rost-9D
magazin für beamtinnen und beamte 5
INNOVATIV, NÜTZLICH UND INTUITIV BEDIENBAR
So lautet der Anspruch an eine moderne IT in der deutschen Poli- zei. Moderne Hard- und Software soll die KollegInnen im polizei- lichen Einsatz und bei der Kriminalitätsbekämpfung unterstützen – und dabei sowohl nützlich als auch intuitiv bedienbar sein. Wer heute allerdings digitale Alltagserfahrungen mit PolizeibeamtIn- nen im Einsatz- und Ermittlungsdienst macht, wird sicher nicht immer von dieser modernen IT-Ausstattung sprechen können.
Zwar sind vielerorts bereits mobile Endgeräte im Einsatz, die dar- auf verwendeten Technologien sind aber häufig nur begrenzt be- nutzerfreundlich und im Sinne moderner Datennutzung selten miteinander verknüpft, weil die Informationen nach wie vor z. T.
umständlich in dezentralen Datenbanken erhoben, verarbeitet und verfügbar gemacht werden müssen.
SCHLECHTE UMFRAGEWERTE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
Derweil verkünden immer wieder Meldungen, Deutschland erle- be in der Corona-Krise einen Digitalisierungsschub. Von der Be- völkerung und zahlreichen Experten wird das noch immer be- zweifelt. Im internationalen Vergleich fällt Deutschland in der Di- gitalisierung weiter zurück, so die Kernaussage des Digital Riser Reports 2020 des Center for Digital Competitiveness an der ESCP Business School in Berlin. Auch der deutsche Digitalreport 2021 der ESCP Business School vergibt für die öffentliche Verwaltung und speziell für die Polizei weiterhin schlechte Noten. In einer Be- fragung unter einem repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt sowie 500 TOP-Führungskräften aus Wirtschaft und Politik des In- stituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des ESCP, sehen die Befragten bei den Behörden keine Fortschritte. Im Gegenteil at- testieren sie hier sogar eine Entschleunigung der Digitalisierung gegenüber dem Jahr 2019: Bei Polizei und Sicherheitsbehörden glauben nur noch 11 Prozent (Vorjahr 19 Prozent) daran, dass die Digitalisierung schnell voranschreitet. Ist der Eindruck in der Öf- fentlichkeit zutreffend oder sind zumindest in absehbarer Zeit spürbare Verbesserungen zu erwarten?
TECHNISCHE INFRASTRUKTURFRAGEN UND INNOVATIVE ANWENDUNGEN
Während sich die Informationsgewinnung aus stetig zunehmen- den Datenmengen bei den Polizeien von Bund und Ländern im- mer schwieriger gestaltet, kommen die Abstimmungen zur tech- nischen Infrastruktur und zu zahlreichen Softwareanwendungen nur langsam voran. Infrastrukturfragen entscheiden aber über ei- nen effizienten Einsatz von Technologien, damit die angestrebten Services überhaupt umgesetzt werden können. Das Datenzeital- ter stellt an Cloudinfrastrukturen hohe Anforderungen, speziell
bei umfangreichen Datenanalysen im Bereich der Kriminalitäts- bekämpfung gibt es große Herausforderungen im Bereich der di- gitalen Spuren. Aktuell sind beispielsweise forensische Soft- wareprodukte so spezifisch, dass sie nur noch von speziell daran ausgebildeten Datenexperten bedient werden können. Hier braucht es neue Analyseprodukte, mit denen auch Ermittlungsbe- amtInnen wieder umgehen können. Auch bei der digitalen Vision der mobilen Einmalerfassung bei höchstmöglich automatisierter Weiterverarbeitung von Daten und Informationen entlang assis- tierter polizeilicher Arbeitsprozesse, wie sie beispielsweise bei Apps zur Unfallaufnahme oder bei der Fahndung ansatzweise er- kennbar werden, ist man von einer bundesweiten Umsetzung noch weit entfernt.
STÄRKERE ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Die digitale Transformation trifft überall in modernen Gesellschaf- ten auf etablierte kulturelle und organisatorische Strukturen. Fö- derale Gremienstrukturen, schwierige Abstimmungsprozesse, ak- tuelle Rechtsentwicklungen, Vergabe- und Beschaffungsrecht, IT-
TITEL
QUELLE: DIGITALREPORT 2021, HER AUSGEBER : EUROPE AN CENTER FOR DIGITAL COMPETITIVENESS BY ESCP BUSINESS SCHOOL
WIE IST IHR EINDRUCK, IN WELCHEN BEREICHEN GEHEN DIE DIGITALISIERUNG UND VERNETZUNG BESONDERS SCHNELL VORAN?
In der Autotechnik
In der Produktion, in der Industrie In der Kommunikation, im persönlichen Austausch Im Bereich Wohnen, der Haustechnik (Smart Home) Im Gesundheitsbereich, in der Medizin Im Dienstleistungsbereich,
in Büros In der Verwaltung, bei Behörden
Bei der Verkehrsregelung
Bei der Polizei und den Sicherheitsbehörden
Im Schulunterricht
In der Pflege
In keinem davon
69%
61%
49%
39%
38%
25%
25%
16%
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9%
3%
6%
59%
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46%
36%
26%
25%
16%
12%
11%
9%
2%
9%
2019 2020
TITEL
Sicherheit, Haushaltsrecht usw. führen dazu, dass sich bereits die Abstimmungsverfahren über Jahre hinziehen. Ein übergreifendes technologiegetriebenes Organisationsprojekt in bestehenden Management- und Gremienstrukturen einer Polizeigemeinschaft mit über 300.000 Beschäftigten stößt überall an Grenzen der be- stehenden Verhältnisse. Es besteht daher Anlass zur Sorge, dass vielfach stärker über Probleme statt über Chancen verhandelt wird.
Es kann also nicht überraschen, dass über das bisher Erreichte mittlerweile auch öffentlich kontrovers diskutiert wird. Die Bun- desregierung betont daher in ihrer Antwort zu einer Kleinen An- frage der Grünen im Dezember 2020: „Mit dem Programm Poli- zei 2020 soll das polizeiliche Informationswesen modernisiert und harmonisiert sowie die bisher heterogene Datenhaltung durch ein gemeinsames Datenhaus vereinheitlicht werden. Die entsprechenden Strukturen, Projekte und Vorhaben zur Umset- zung der Ziele wurden in Bund und Ländern aufgebaut und spie- geln sich in den entsprechenden Gremien wider. Es werden an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt, die von allen Polizeien nach gleichen Standards zu nutzen sind.“
DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT AUCH INTERNE TREIBER
In der April Ausgabe 2021 der Deutschen Polizei (Fachzeitschrift der Gewerkschaft der Polizei) wird aus dem Bundesministerium des Innern darauf hingewiesen, man sei im Rahmen des Projekts damit befasst, die Grobkonzepte für die Ausschreibung eines Ge- neralunternehmers vorzubereiten. Danach planen und steuern derzeit überwiegend externe Berater das Programm, die techni-
sche Umsetzung soll ebenfalls durch einen externen Generalun- ternehmer erfolgen.
Hierzu ist festzustellen, dass die weitgehende Auslagerung des digitalen Wandels ein Problem darstellt. Externe Berater können wichtige Impulse setzen, sie können aber in aller Regel keinen in- neren Kulturwandel bei der digitalen Transformation gestalten.
Erfahrungen in Unternehmen zeigen, dass die größten Fortschrit- te in Sachen Digitalisierung dort erzielt werden, wo Transformati- onstreiber mit eigener Expertise im eigenen Unternehmen etab- liert und von externen Experten unterstützt werden. Deshalb soll- te im Programm Polizei 2020 ein Ansatz gewählt werden, bei dem parallel zu den föderalen Abstimmungsprozessen auch ein interner Transformations treiber mit einem klaren Mandat und gestärkten Kompetenzen für agile IT-Entwicklungs- und Umset- zungsinitiativen ausgestattet wird. Damit könnten von dort so- wohl Infrastruk tur- als auch Produktlösungen mit Finanzmitteln aus dem gemeinsamen IT-Fond iterativ vorangetrieben werden, um das Vertrauen in das gemeinsame Vorgehen durch praxisori- entierte Lösungen mit spürbaren Verbesserungen für die KollegIn- nen zu stärken.
ZUM AUTOR
Oliver Stock ist Mitglied der IT-Kommission der Gewerk- schaft der Polizei. Als Referent für Cybercrime und Finanz- kriminalität arbeitet er im niedersächsischen Innenministe- rium und begleitet seit mehreren Jahren verschiedene digi- tale Projekte der Landespolizei.
Klinik Königstein
Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu
einem modernen medizini- schen und therapeutischen Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt.
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Psychosomatische Privatklinik in Bad Grönenbach Die Akutklinik für Privatpatienten und Selbstzahler bietet Menschen mit psychischen Krisen und Erkrankungen eine um- fassende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zur Krisenintervention und für tiefer gehende psychotherapeuti- sche Prozesse an. Die Klinik bietet sowohl für eine kurzfristige Stabilisierung als auch für
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magazin für beamtinnen und beamte 7 Die Digitalisierung wird sich in den kommenden Jahren funda-
mental auf die Arbeitswelt auswirken – so auch auf den Poli- zeiberuf. Damit die Polizei weiterhin ihre Garantenstellung wahrnehmen kann, ist es notwendig, die IT-Systeme der Polizei zu vereinheitlichen. Informationen müssen künftig schneller und einfacher zwischen den Polizeien des Bundes und der Län- der ausgetauscht werden können. Die Ziele des Programms Polizei 2020 zeigen, wie die IT-Landschaft aussehen soll. Die Realität zeichnet immer noch ein anderes Bild. Eine zerglieder- te Systemlandschaft, fehlende Schnittstellen und eine vielfach nicht zeitgemäße Ausstattung erschweren in einer immer digi- taler und komplexer werdenden Welt die Aufgabenerledigung zunehmend. Viele Delikte finden inzwischen im virtuellen Raum statt und erzeugen riesige Datenmengen. Die Anforde- rungen an Prävention und Kriminalitätsbekämpfung steigen stetig an. Die Digitalisierung hat bereits begonnen. Die Polizei muss schnellstmöglich auf die digitale Überholspur wechseln.
Digitale Innovationen bieten der Polizei die Möglichkeit, ihre Rolle als Garant für die innere Sicherheit weiterhin wahrzuneh- men und den Beschäftigten die Chance, selbstbestimmter, si- cherer und gesünder zu arbeiten. Die Potentiale der Digitalisie- rung sind immens. Zugleich werden neue technologische Er- kenntnisse und digitale Arbeitsmittel die Arbeitsprozesse weiter beschleunigen und zahlreiche Arbeitsumgebungen we- sentlich verändern. Arbeits- und Lebensbedingungen im Sinne guter und sicherer Arbeit müssen gerade im Zuge der Digitali- sierung durch den Einfluss und die Mitbestimmung von Ge- werkschaften und Personalvertretungen maßgeblich mitgestal- tet werden. Themen wie Arbeits- und Zeitsouveränität, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Aus- und Fortbildung sind auch vor dem Hintergrund von Arbeitsverdichtung und zunehmen- der Belastung besonders zu beachten. Hier haben Gewerk- schaften zusammen mit den Personalräten eine besondere Ver- antwortung.
KOMMENTAR
HAGEN HUSGEN
Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP, u. a. zuständig für den Geschäfts bereich Digitalisierung
Eine Chance für die Beschäftigten!?
Polizei im digitalen Wandel
Klinik Königstein
Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu
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Foto: istockphoto/Traitov
MELDUNGEN
BUND
BUNDESTAG BESCHLIESST BPERSVG-NOVELLE
Der Bundestag hat am 22. April die Novellierung des Bundesper- sonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beschlossen, nachdem der Gesetzentwurf Mitte Dezember vom Bundeskabinett beschlos- sen wurde. Nach Beratung im Bundesrat hatte sich seit Ende Fe- bruar der Bundestag mit dem Vorhaben befasst. Die Koalitions- fraktionen brachten am 21. April (also einen Tag vor 2. und 3.
Lesung) einen Änderungsantrag zur Kabinettsfassung in den In- nenausschuss ein, der mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde. Dadurch wurde eine unbefristete Option für die Durchführung von Personalratssitzungen mittels Videokonfe- renz und die Möglichkeit, Videosprechstunden durchzuführen, geschaffen. Auch sollen künftig Personalversammlungen per Vi- deokonferenz übertragen werden können.
Im Bundestag stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP für den Entwurf, dagegen stimmte die Fraktion Die Lin- ke. Bündnis 90/ Die Grünen enthielt sich. Der DGB bewertet die Novellierung nicht als Fortschritt. Der Gesetzgeber hat aus Sicht der Gewerkschaften eine wichtige Chance zur mitbestimmungs- freundlichen Weiterentwicklung des BPersVG vertan. Kritisiert wird, dass die Ergebnisse der Mitbestimmung in Zukunft gemäß
§ 75 Abs. 3 in den dort genannten Fällen wieder kassiert werden können, die Einigungsstelle kann nur noch eine Empfehlung an die oberste Dienstbehörde abgeben. Das betrifft u. a. die Mitbe- stimmung im Zuge der Digitalisierung. Auch eine weitergehende Angleichung an die Regelungen des Betriebsverfassungsgeset- zes mahnen die Gewerkschaften an. Zentrale Mitbestimmungs- lücken blieben trotz Novelle bestehen und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst damit eine Baustelle.
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Foto: istockphoto/nortonrsx
magazin für beamtinnen und beamte 9
MELDUNGEN
BUND
GLEICHSTELLUNG VON ABSCHLÜSSEN
Diplom-Abschlüsse der Berufsakademien in Baden-Württemberg und Sachsen sind den Diplom-Abschlüssen an Fachhochschulen und damit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig. Das ergab eine Prü- fung des zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Damit können BewerberInnen mit entsprechenden Abschlüssen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes verbeamtet werden. Die Allge- meine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung soll bei der nächsten Überarbeitung entsprechend angepasst werden.
Zudem wird das BMI prüfen, ob auch die Abschlüsse der Berufsaka- demien der übrigen Bundesländer als gleichwertig anerkannt wer- den können.
BADEN-WÜRTTEMBERG
DGB UND VER.DI KRITISIEREN PLANSPIELE DER CDU
Obwohl die Corona-Pandemie drastisch die Lücken in der öffentli- chen Daseinsvorsorge offenlegte, liebäugelte die CDU in Baden- Württemberg mit der Idee, Stellen im öffentlichen Dienst im Land abzubauen, wie Ende April bekannt wurde. Diese Planspiele kritisie- ren der DGB und die Gewerkschaft ver.di scharf. Allein dass die Lan- desregierung an der 41-Stunden-Woche für BeamtInnen festhalte, mache deutlich, dass die Landesregierung jede Arbeitsstunde bräuchte, weil schon jetzt zu wenig Personal vorhanden sei, erklärte Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin. Dominik Gaugler, Abteilungsleiter für den öffentlichen Dienst beim DGB Baden-Württemberg fordert entgegen der Pläne der CDU von der neuen Landesregierung indes eine langfristige Strategie zu entwi- ckeln, um die offensichtlich fehlende Personalausstattung im öffent- lichen Dienst zu beheben und somit endlich eine Trendwende einzu- leiten. Seiner Einschätzung nach wäre die Landesregierung gut be- raten, sich die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt zu Nutze zu machen, um sich Fachkräfte zu sichern. Das wäre, unterstrich Gaugler, auch im Interesse der BürgerInnen, die auf eine gute Daseinsvorsorge an- gewiesen sind.
BAYERN
NOVELLIERUNG DES BAYERISCHEN GLEICH- STELLUNGSGESETZES UNUMGÄNGLICH
Zu dem Ergebnis, dass eine Novellierung des Bayerischen Gleichstel- lungsgesetzes angezeigt ist, kommen die VerfasserInnen des sechs- ten Gleichstellungsberichts der Bayerischen Staatsregierung. Dieser zeigt, so die stellvertretende Vorsitzende des DGB Bayern, Verena Di
Pasquale, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern im öf- fentlichen Dienst trotz marginaler Verbesserungen nach wie vor mehr Wunschtraum als Realität sei. Zwar sei der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung zuletzt gestiegen, allerdings seien 58 Pro- zent der Frauen in Teilzeit beschäftigt – nicht einmal jeden Fünften betreffe dies bei den Männern. Darüber hinaus zeige der Bericht, dass zu viele Dienststellen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Denn in 21 Prozent der Dienststellen würden ent- sprechende Gleichstellungskonzepte fehlen und lediglich in jeder siebten Dienststelle gäbe es eine gesetzlich vorgeschriebene Gleich- stellungsbeauftragte. Dies müsse sich schnellsten ändern, fordert der DGB in Bayern.
BERLIN
DGB KRITISIERT UNZUREICHENDES BESOLDUNGSREPARATURGESETZ
Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Ber- liner Besoldung der RichterInnen sowie der StaatsanwältInnen in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärt (AZ: 2 BvL 4/18). Grund dafür war, dass vier von insgesamt fünf zu prüfenden Parametern nach Ansicht der RichterInnen deutlich unterschritten waren. Zudem sei die Verletzung des Abstandsgebotes zwischen der untersten Besoldungsgruppe A 4 zur sozialen Grundsicherung beson- ders gravierend. Der DGB schlussfolgerte daraus, dass das gesamte Berliner Besoldungsgefüge in Frage zu stellen sei und forderte dar- aufhin ein umfassendes Nachzahlungsgesetz, das auch die Beam- tInnen der A-Besoldung einschließe. Die jetzt geplanten Regelungen nur zur R-Besoldung vorzunehmen, hält der DGB für unzureichend.
Der gewerkschaftliche Dachverband fordert den Besoldungsgesetz- geber auf, einen Ausgleich für die verfassungswidrig zu geringe Be- zahlung in den vergangenen 10 Jahren zu schaffen und machte dies zugleich in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal deutlich.
Foto: istockphoto/bymuratdeniz
MELDUNGEN
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BRANDENBURG
NEUSTRUKTURIERUNG DER ARBEITSGERICHTE
Die Landesregierung von Brandenburg plant die Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke. Einem entsprechenden Gesetzentwurf, der zentraler Punkt des Reformvorhabens ist, hat die Landesregie- rung bereits am 9. März zugestimmt. Laut dem Ministerium der Jus- tiz, dem Ministerium für Finanzen und Europa sowie dem Ministeri- um für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg soll dadurch die Zukunftsfähigkeit der Arbeits- gerichtsbarkeit in Brandenburg gesichert werden. Vorgesehen ist mit dem Reformvorhaben, die Arbeitsgerichtsbezirke in Brandenburg
von sechs auf vier zu verschlanken. Dagegen demonstrierten am 4.
Mai ehrenamtliche RichterInnen der DGB Gewerkschaften und be- troffene Beschäftigte vor dem Brandenburger Landtag. Sie forderten den Erhalt aller Arbeitsgerichts-Standorte in Brandenburg und leh- nen das Reformvorhaben strikt ab. Mit der Verschlankung der Ar- beitsgerichtsbezirke müssten zukünftig Betroffene längere Wege zum Gericht in Kauf nehmen, um ihre Rechte einzuklagen. Viele Kla- gewillige, so prognostiziert der DGB, würden aufgrund längerer Wege und höherer Kosten entmutigt, ihr Recht überhaupt einzufor- dern.
BREMEN
BREMER GEWERKSCHAFTSTAG
Die GEW in Bremen ruft ihre Mitglieder auf, per Briefwahl die insge- samt 85 VertreterInnen für den Bremischen Gewerkschaftstag zu wählen. Das neue Gremium, das im November erstmalig zusam- mentreten wird, wird dann u. a. den neuen Landesvorstand sowie
die LandesvorstandsprecherInnen wählen und ist zugleich für die Geschicke der größten Interessenorganisation im bremischen Bil- dungswesen verantwortlich. Bis zum 2. Juni um 12:00 Uhr müssen die Stimmzettel eingegangen sein. Ab 14:00 Uhr wird dann in den Stadtverbänden ausgezählt und am 7. Juni wird das Endergebnis bekannt gegeben.
Aktuelle Informationen zur Wahl gibt es im Internet auf www.gew-hb.de
HAMBURG
PAKT FÜR DEN RECHTSSTAAT
2.000 neue Stellen für RichterInnen und StaatsanwältInnen sowie für das dafür notwendige nachgeordnete Personal sollten die Län- der binnen von zwei Jahren schaffen. Darauf verständigten sich Bund und Länder 2019 mit dem geschlossen Pakt für den Rechtsstaat.
Das Programm, das vom Bund mit 220 Millionen Euro unterstützt wurde, läuft also eigentlich noch in diesem Jahr aus. Für die Weiter- entwicklung des Paktes für den Rechtsstaat wirbt nun die Hambur- ger Justizsenatorin Anna Galla ni (Bündnis90/Die Grünen): „Indem wir die bisher erzielten Erfolge des Paktes durch eine Weiterentwick- lung sichern, stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die rechtsstaatliche Demokratie und die Handlungsfähigkeit der Justiz.“ Laut der Senatorin müsse die Justiz in den kommenden Jah- ren durch die Folgen der Pandemie zusätzliche Aufgaben bewälti- gen. Auch die Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung der E-Akte erfordern nach ihrer Einschätzung einen erheblichen zusätzlichen Ressourceneinsatz. Hamburg hat seit 2017 insgesamt 92 Stellen im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich geschaffen und damit nach eigener Auskunft die Abmachung mit dem Bund übererfüllt.
HESSEN
GEW GEWINNT PERSONALRATSWAHLEN
Bei den Personalratswahlen Anfang Mai konnte die GEW ihre abso- lute Mehrheit im Hauptpersonalrat der LehrerInnen behaupten.
„Dies ist ein zufriedenstellendes Er- gebnis und es ist ein starkes Zeichen des Vertrauens in die Arbeit der en- gagierten GEW-Personalräte“, so die Vorsitzende der GEW Hessen, Birgit Koch zum Ausgang der Personalrats- wahlen. Erfreut sei man seitens der Gewerkschaft auch darüber, dass man zudem die Mehrheit in allen
Gesamtpersonalräten an den staatlichen Schulämtern gewinnen konnte. Gemeinsam mit der DGB-Schwestergewerkschaft ver.di wur-
Foto: Frank Techen
DIES IST EIN
ZUFRIEDEN-
STELLENDES
ERGEBNIS
MELDUNGEN
magazin für beamtinnen und beamte 11 de zudem ein weiter Erfolg erzielt. Denn auch die Personalratswah-
len in der Schulverwaltung und an den Hochschulen konnte die GEW positiv für sich entscheiden. Bei den Wahlen zum Hauptperso- nalrat der LehrerInnen lag die Wahlbeteiligung mit 70,2 Prozent in diesem Jahr zwar etwas unter der aus dem Jahr 2016. Dennoch war diese unter den gegebenen Umständen erfreulich hoch, so die Ge- werkschaft.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
BILDUNGSPAKT GUTE SCHULE 2030
Ende April war es endlich soweit, ein Meilenstein für die Bildung ist laut GEW nun erreicht. Grund der Freude ist der gemeinsam mit der Landesregierung und weiteren Partnern abgeschlossene Bildungs- pakt Gute Schule 2030. In diesem findet sich ein breiter Themenka- talog wieder, welcher auf das von der Gewerkschaft im Jahr 2019 entwickelte Personalentwicklungskonzept zurückgehe. Ziel der neu- en Vereinbarung sei es, Maßnahmen zur Verbesserung des Lern- und Arbeitsortes Schule zu beraten. Angefangen bei der Lehramtsaus- bildung bis hin zum altersbedingten Berufsausstieg, wie etwa eine grundlegende Reform der Lehrkräfteausbildung, die Senkung der Arbeitsbelastung durch eine Reduzierung der Pflichtstunden, den Abbau der Aufgaben neben dem Unterricht, der Einführung attrak- tiver Mehrarbeitsregelungen bspw. durch freiwillige Arbeitszeitkon- ten, die Entlastung von Schulleitungen, die Ausreichung von Beför- derungsstellen oder die Einführung von Zulagensystemen sowie den Aus- und Aufbau multiprofessioneller Teams – erstmalig liegen alle diese Themen nun auf dem Verhandlungstisch und werden in einem
Diskussionsprozess gezielt eingebunden und beraten, erklärte der GEW-Vorsitzende Maik Walm hierzu.
NIEDERSACHSEN
GDP KRITISIERT: VIELE POLIZEIGEBÄUDE SIND NACH WIE VOR MARODE
Um auf die schlechten baulichen Bedingungen vieler Polizeidienst- stellen in Niedersachsen hinzuweisen, griff die GdP im Jahr 2019 zu eindrücklichen Mitteln; sie veröffentlichte Fotos aus verschiedenen Polizeiwachen, die notdürftig geflickte Fenster, Schimmelflecken an Wänden und defekte Toiletten aufzeigten. Der GdP-Landesvorsit- zende Dietmar Schilff kritisiert gut zwei Jahre nach dieser Aktion nun erneut, dass sich an den teilweise katastrophalen Zuständen nicht viel geändert habe. Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von Anfang März geht diesen Ein- druck bestärkend hervor, dass in den vergangenen zwei Jahren der Sanierungsstau bei der Po-
lizei von rund 127 auf 225 Millionen Euro gestiegen ist. Dass diese maroden Zustände in vielen Polizei- wachen nach jahrzehnte-
langen Versäumnissen der Landesregierungen nicht in kürzester Zeit verbessert werden können, ist dem GdP-Landesvorsitzenden klar. Er fordert deshalb ein langfristiges Konzept zur Verbesserung der Situ- ation.
NORDRHEIN-WESTFALEN
COVID-19: ERLEICHTERTE ANERKENNUNG ALS DIENSTUNFALL GEFORDERT
Auf Drängen des DGB Nord haben bereits die Länder Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein erleichtertes Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen bei Covid-19-Erkrankungen für BeamtInnen eingeführt. Gleiches fordert der DGB für das Land Nordrhein-Westfalen. In den beiden norddeutschen Bundesländern werden zur Anerkennung Kriterien zu Grunde gelegt, die die gesetz- liche Unfallversicherung (DGUV) für die ArbeitnehmerInnen entwi- ckelt hat und die den individuellen Nachweis der COVID-19-Infekti- on als Arbeitsunfall erleichtern. Dabei ist nach Ansicht des DGB be- sonders zu begrüßen, dass für die Anerkennung als Dienstunfall im Einzelfall ausreichen kann, dass es im unmittelbaren dienstlichen Umfeld der Beamtin oder des Beamten eine größere Anzahl an In- fektionen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen vorlagen, wie z. B. räumliche Gegebenheiten, Belüf- tung und Temperatur. Der DGB hat die Landesregierung nun aufge- fordert, dem Beispiel der benannten Bundesländer zu folgen.
225 MIO. EURO SANIERUNGSSTAU
Foto: istockphoto/stockfour
MELDUNGEN
magazin für beamtinnen und beamte 12
Rheinland-Pfalz
KRITIK AM KOALITIONSVERTRAG
Anfang Mai lag er vor, der Entwurf des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Darin betonen die Koalitionspart- ner, das Land als modernen und attraktiven Arbeitgeber aufstellen zu wollen. Doch der Vorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saar- land, Dietmar Muscheid, übt Kritik am Entwurf. Für wichtig erachtet hätte dieser eine verbindliche Zusage der Übernahme des Tarifer- gebnisses für die Tarifbeschäftigten des Landes in der anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde auf die rheinlandpfälzischen BeamtIn- nen. Diese gebe es jedoch nicht. Und das, obwohl Rheinland-Pfalz
im bundesweiten Besoldungsvergleich auf einem der hintersten Plätze rangiere. Kein Attraktivitätsmerkmal, nicht für Fachkräfte und vor allem nicht für junge AnwärterInnen, fügte Muscheid seiner Kri- tik hinzu. Um als Arbeitgeber moderner und attraktiver zu werden, müsse auch das öffentliche Dienstrecht modernisiert werden, for- dert Muscheid darüber hinaus: „Was nutzt eine Arbeitgebermarke, wenn den Kolleginnen und Kollegen die Perspektive fehlt, weil das Beförderungswesen weiterhin an zu viele Hürden gekoppelt ist?“
SAARLAND
NEUREGELUNG DES BEAMTENBESOL- DUNGS- UND -VERSORGUNGSRECHTS
In seiner im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stel- lungnahme begrüßt der DGB grundsätzlich die Novellierung der be- amten- und besoldungsrechtlichen Vorschriften im Saarland, vor al- lem mit Blick auf die bereits 2006 erfolgte Föderalismusreform I.
Allerdings sei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich die längst überfällige Nachzeichnung der bis 2006 geltenden bundes- rechtlichen Regelungen gelöst. Verpasst hat man seitens der Landes- regierung vor allem die Chance, die dringend notwendige Weiter- entwicklung der beamtenbesoldungs- und -versorgunsrechtsrechtli- chen Vorschriften vorzunehmen, kritisiert der DGB. Hierzu zähle neben vielen anderen Aspekten z. B. die Beseitigung des Rückstan- des bei den Zulagenhöhen und der Besoldung sowie die Rückgän- gigmachung haushaltsbedingter Verschlechterungen bei der Beihil- fe, insbesondere durch die Einführung der Kostendämpfungspau- schale. Ebenfalls kritisch bewertet der DGB die unterlassenen Erhöhungen und Dynamisierungen von Zulagen sowie, dass diese nicht für ruhegehaltsfähig erklärt werden sollen.
SACHSEN
ENDBERICHT ZUR
BESCHÄFTIGTENBEFRAGUNG
Bereits Ende März hatte der DGB Sachsen in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Doppelhaushalts 2021/22 darauf verwiesen, dass er – angesichts der vielfältigen Aufgaben und der gerade jetzt in der Pandemie sichtbar gewordenen zusätzlichen staatlichen Aufgaben – einen schrittweisen Ausbau der Stellen im öffentlichen Dienst und den Wegfall des kw-Stellenabbauprogramms (kw = künftig wegfal- lend) für mehr als gerechtfertigt erachte. Nach Information des DGB Sachsen waren die Anfang Mai geführten Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zum kw-Stellenprogramm von einem positi- ven, zustimmenden Konsens geprägt. Das abschließende Wort hier- zu fällt allerdings der Landtag – voraussichtlich noch im Mai. Insge- samt betreffe dies im Freistaat Sachsen immerhin etwa 2.000 Stellen, bei den der Vermerk
„künftig wegfallend“ gestrichen werden würde. In Anbetracht des teilweise immer kritischer wer- denden Fachkräftebedarfs und Nachwuchsmangels in der öf- fentlichen Verwaltung Sachsens, seien perspektivisch auch deutli-
chere Schritte für eine Verjüngung der sächsischen Landesverwal- tung notwendig, so der DGB Sachsen in seiner Stellungnahme.
SACHSEN-ANHALT
GEW-POSITIONEN ZU
DRINGENDEM REFORMBEDARF
Mit Blick auf den Personalmangel an den Schulen in Sachsen-Anhalt fordert die GEW von der neuen Landesregierung, die Lehrkräfteaus- bildung als Schwerpunktthema zu bearbeiten. Durch einen für das
2.000 STELLEN KÜNFTIG
WEGFALLEND
Foto: istockphoto/gregory_lee
MELDUNGEN
Land prognostizierten Neueinstellungsbedarf von weit über 1.000 Lehrkräften jährlich, sehe die Gewerkschaft nämlich einen enormen Reform- und Handlungsbedarf. Sie drängt deshalb auf eine deutli- che Erhöhung der Erstsemesterplätze an den Universitäten auf etwa 1.600. Auch staatliche Seminare sollten auf eine ähnlich hohe Kapa- zität „hochgefahren“ werden, fordert die GEW. Eine Zusammenfas- sung der GEW-Positionen findet sich in der kürzlich veröffentlichten Broschüre „Vorausdenken. Vor-
anbringen.“. In dieser bündelt die Gewerkschaft ihre Argumen- te u. a. für die Ausweitung der Ausbildungsinhalte, die Zusam- menlegung der Lehrämter für die Sekundarstufe I und II sowie für eine bessere Begleitung und Re- gelung im Seiteneinstieg.
Die Broschüre finden Sie unter www.gew-sachsen- anhalt.net/downloads
SCHLESWIG-HOLSTEIN
GANZHEITLICHE BILDUNGSANGEBOTE STATT MILLIONENGELDER
Die GEW in Schleswig-Holstein sieht das 2-Milliarden-Aktionspro- gramm des Bundes, mit dem die Folgen der Corona-Krise für Kinder und Jugendliche abgemildert werden sollen, positiv. Die Gewerk- schaft macht aber auch deutlich, dass dieses nicht mehr als ein An- fang sein könne. So müssten Bund und Land mehr Geld zur Verfü- gung stellen, um die Corona-Langzeitfolgen für Kinder und Jugend- liche abzumildern. „Die Schulen und Kitas brauchen dringend das Geld aus dem sogenannten Corona-Aufholprogramm, um Kinder und Jugendliche individuell zu fördern und bei der Aufarbeitung des Erlebten unterstützen zu können“, betonte die GEW-Landesvorsit- zende Astrid Henke. Ihrer Auffassung nach dürfen die Bundesmittel nun nicht dazu dienen, Millionen summen in die Kassen privater Nachhilfeinstitute zu spülen. „Statt Nachhilfe und Paukerei brau- chen unsere Schülerinnen und Schüler ganzheitliche Bildungsange- bote. Es entspricht einem falschen und überkommenen Bildungsver- ständnis, versäumten Lernstoff den Schülerinnen und Schülern mög- lichst schnell eintrichtern zu wollen“, so Henke weiter.
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THÜRINGEN
FREIZEITAUSGLEICH FÜR EINSATZ
PolizeibeamtInnen des Bundes haben für ihren Einsatz während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg- Konferenz Anspruch auf weiteren Freizeitausgleich. So entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 2 C 18.20 – Urteil vom 29. Ap- ril 2021). Der weitere Freizeitausgleichsanspruch ergebe sich für die BeamtInnen aus den in den Dienstplänen so bezeichneten Ruhezei- ten. In diesen mussten die BeamtInnen ihre persönliche Ausrüstung einschließlich der Waffen ständig bei sich führen, sie mussten jeder- zeit erreichbar sein und durften ihre Unterkunft allenfalls zu be- stimmten Anlässen und nur nach vorheriger Genehmigung, nicht je- doch nach eigenem Belieben verlassen. Die Klagen der Polizeivoll- zugsbeamtInnen hatten in der Berufungsinstanz insoweit Erfolg, als den KlägerInnen jeweils weiterer Freizeitausgleich auch für die Ru- hezeiten zuerkannt wurde. In Thüringen sind laut GdP mit ähnlichen Sachverhalten über 1.500 Verfahren schwebend. Die Gewerkschaft hat deshalb Innenminister Georg Maier (SPD) aufgefordert, das Ur- teil auch für die Thüringer Einsatzkräfte in einer Vielzahl der Fälle umzusetzen.
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AUS DEN GEWERKSCHAFTEN
GDP
KEIN ERFREULICHES SIGNAL
Die GdP sieht kein erfreuliches Signal in der Mitte April vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2020. Denn trotz insgesamt ge- sunkener Kriminalitätszahlen, könne von einer Atempause für die KollegInnen nicht gesprochen werden, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff anlässlich der Veröffentli- chung der neuen Zahlen. Seiner Einschätzung nach hätten Kriminel- le sich die veränderte Lage zu Nutze gemacht. Das erkläre auch die gestiegene Anzahl bei Betrugsdelikten sowie der Computerkrimina- lität. Besonders besorgniserregend sind die erwartungsgemäß stark gestiegenen Fälle von häuslicher Gewalt, die einen massiven Kont- rapunkt zu der vermeintlich positiven Straftatenentwicklung darstel- len, so Schilff. Einer Zunahme, der zwingend entgegenzutreten sei:
Die Frauengruppe Bund der GdP ist deshalb offizielle Unterstützerin der bundesweiten Initiative Stärker als Gewalt des Bundesministeri- ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Initiative und ihre UnterstützerInnen fordern hierzulande eine einheitliche polizeiliche Definition häuslicher Gewalt, um ein deckungsgleiches Lagebild zu erhalten. Dazu habe sich die Bundesrepublik 2018 mit der Ratifizie- rung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Kritik gibt es seitens der
Gewerkschafterinnen an der Umsetzung, denn diese fehle bis zum heutigen Tag.
Als alarmierend beschrieb Schilff die anhaltende Ge- walt gegen PolizistInnen.
„Meine Kolleginnen und Kollegen erleben fast täg- lich Situationen, in denen ihnen unvermittelt Brutalität entgegenschlägt“, so der GdP-Vize.
„Für politisches Glanz und Gloria bieten diese Daten keinerlei An- lass“, erklärte der Gewerkschafter in seiner Einschätzung.
GEW
BILDUNGSOFFENSIVE GEFORDERT
Am Tag der Arbeit, den der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft“ begangen haben, forder- te die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe eine Bildungsoffensive. In ihrer Rede zum 1. Mai machte sie noch einmal deutlich, wie die Corona- Pandemie das chronisch unterfinanzierte Bildungssystem an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht habe und dabei altbekannte Probleme im Bildungsbereich – Unterfinanzierung, Fachkräfteman- gel, marode Einrichtungen und schlechte digitale Ausstattung – ver- schärfte. „Auch der Druck der Schuldenbremse hat in den vergange- nen Jahren dazu geführt, dass beim Personal gespart wurde“ so Tepe. Dabei müsse klar sein, dass die jahrelange Mangelwirtschaft
hohe soziale und menschliche Kosten verursache. Die Vorsitzende fordert deshalb, die Schuldenbremse müsse ausgesetzt und massiv in Bildung investiert werden.
VER.DI
MARINEZULAGE: LÖSUNG FÜR TARIFBESCHÄFTIGTE IN SICHT
Im BM 03·2021 berichteten wir von der ver.di-Forderung, die Mari- nezulage, welche für BundesbeamtInnen und SoldatInnen als Ange- hörige der Besatzung von Marineschiffen in Höhe von 350 Euro mo- natlich gewährt wird, auch Tarifbeschäftigten, die unter der Hoheit des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beschäftigt sind, zugänglich zu machen. Wie die Gewerkschaft nun mitteilte, wurde in einem Gespräch mit dem Leiter der Abteilung Personal im BMVg, General von Heimendahl signalisiert, dass die Zulagengewährung einer Lösung zugeführt werden solle und ein entsprechender Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geprüft werde. Die Gewährung für Tarifbeschäftigte, die damit in Sichtnähe rückt, wäre ein klarer Erfolg von ver.di und würde zu einer deutli- chen Verbesserung der Einkommen führen.
Foto: adobestock/Katja
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IM FOKUS
Für die Sicherheit, die Gesundheit und den Schutz der Bevölkerung setzen sich täglich verschiedenen Berufsgruppen ein. Dazu gehören Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Zoll, kommunale Ordnungsbehörden, Verkehrs- und Sicherheitsunternehmen, Notaufnahmen und Technisches Hilfswerk.
Bislang ist nur wenig darüber bekannt, wie häufig Mitarbeitende dieser Berufsgruppen Angriffen ausgesetzt sind und ob es sich dabei um Einzel- fälle oder Alltagserscheinungen handelt. Dabei kann es sich einerseits um verbale Gewalt (wie Beleidigungen oder Bedrohungen) und andererseits um körperliche Gewalt, Gewalt gegen Sachgegenstände oder das be- wusste Behindern von Maßnahmen handeln.
Durchgeführt wird AMBOSafe in einem Verbund, bestehend aus dem Bay- erischen Roten Kreuz, der Kriminologischen Zentralstelle sowie der Hessi- schen Hochschule für Polizei und Verwaltung und im Rahmen der Förder- linie „Anwender-Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung gefördert.
Das Projekt umfasst verschiedene Untersuchungsmethoden, die die Häu- figkeit, Dynamiken und Einflussfaktoren solcher Angriffe untersuchen.
Übergeordnetes Ziel ist dabei, aus den durch diese Erhebungen gewonnen Erkenntnissen funktionierende Präventions- und Handlungsansätze (z.B.
durch Schulungen oder Handlungsempfehlungen) zu entwickeln, die Mit- arbeitenden der Organisationen und Unternehmen mit Sicherheitsaufga- ben die Möglichkeit geben, solche Angriffe in der jeweiligen Situation zu verhindern. In gemeinsam gestalteten Übungen werden diese ersten An- sätze erprobt.
AMBOSafe umfasst folgende Erhebungen, bei denen wir auf die Teilnah- me und Unterstützung von Mitarbeitenden der oben genannten Berufs- gruppen angewiesen sind:
– Um Daten zur Abschätzung der Häufigkeit von Angriffen zu erfassen, be- ginnt im Mai eine Erhebung (Ereignisprotokoll), die darauf abzielt, dass Mitarbeitende der verschiedenen Berufsgruppen über einen Zeitraum von 4 Monaten zu sämtlichen erlebten Angriffen Rückmeldung geben.
– Im Sommer schließt sich eine weitere Befragung an, die als Schwerpunkt die Zusammenarbeit der BOS erfasst.
– Bereits bestehende Angebote zur Prävention und Nachsorge in den ver- schiedenen Organisationen und Unternehmen werden ebenfalls erho- ben und ausgewertet.
– Zusätzlich untersuchen persönliche Interviews mit Betroffenen, Ex- pert*Innen und konfliktbeteiligten Bürger*Innen die Erlebnisse auf indi- vidueller Ebene.
– Abschließend gibt die Analyse von Strafverfahrensakten Aufschluss über die rechtlichen Folgen dieser Auseinandersetzung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit einer Teilnahme an einer der Er- hebungen für die Unterstützung dieses Projekts entscheiden würden.
Das Forschungsprojekt AMBOSafe sucht dazu Teilnehmende
Gewalterfahrungen im Dienst
AMBOSafe („Angriffe auf MitarbeiterInnen und Bedienstete von Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben“) ist ein bundesweites Forschungsprojekt mit dem Ziel, Erkenntnisse zu den Häufigkeiten und Entstehungsdynamiken von Angriffen auf Mitarbei- tende in Organisationen und Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben im weiteren Sinn zu gewinnen, um daraus Präventionsmöglichkeiten abzuleiten und Angriffe zu reduzieren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
ambosafe.de/mitmachen
Link zur Anmeldung des Ereignisprotokolls
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VERMISCHTES
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Die Gewalt nimmt zu
Einmal jährlich veröffentlicht das Bundeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Diese zeigt in der Hauptsache die bei der Polizei angezeigten Straftaten auf und gibt darüber hinaus Auskunft über Tatumstände, Tatverdächtige, Opfer und Schäden. Aus ihr geht auch hervor, wie viele Übergriffe auf PolizeibeamtInnen und tätliche An- griffe auf VollstreckungsbeamtInnen und gleichstehende Personen jährlich verübt wurden. Das Ergebnis: In den letzten drei Jahren sind diese um 33,4 Prozent gestiegen.
QUELLE: POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK – BUNDESKRIMINAL AMT / IZ35-INFORMATIONSDIENSTE
ANZAHL VON TÄTLICHEN ANGRIFFEN AUF VOLLSTRECKUNGSBEAMTE UND GLEICH STEHENDE PERSONEN
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EINFÜHRUNG IN DAS BEAMTENRECHT
Vom 16. bis 20. August bietet ver.di b+b ein Seminar an, in dem die Grundstrukturen und die Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts sowie Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht erläutert und vermittelt werden. Da- durch sollen Betriebs-/Personalratsmitglieder beamten- rechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten können. Das Seminar wird im ver.di-Bildungs- und Begeg- nungszentrum Clara Sahlberg in Berlin-Wannsee stattfin- den. Weitere Informationen zum Seminar bietet der fol- gende Link. Interesse? Dann melden Sie sich an!
www.verdi-bub.de/seminar/termin/BE-21081603 UMFRAGE
BLEIBEBAROMETER ÖFFENTLICHER DIENST
Bis zum 28. Mai sind Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung gefragt, ihre Wahrnehmung der Arbeitsatmosphäre, ihre Zufrieden- heit mit den täglichen Aufgaben und zu weiteren Themen in einer Umfrage kund zu tun. Dabei soll das Bleibebarometer Öffentlicher Dienst erstmalig einen Einblick in den „Maschinenraum“ der Verwal-
tung geben sowie unterschiedliche Faktoren der MitarbeiterInnenbin- dung abbilden, so die durchführende Agentur Next:Public. Die Ergeb- nisse der vom DGB unterstützten Umfrage sollen dann im Herbst 2021 in einer Studie veröffentlicht werden, die kostenfrei zur Verfü- gung stehen wird.
Zur Umfrage: survey.lamapoll.de/Bleibebarometer
LINK TIPP
STARK IM AMT
Ein Internetportal für Kommunalpolitik gegen Hass und Gewalt hat die Körber-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund im April ins Leben gerufen. Das Internetportal Stark im Amt soll dabei als eine zentra- le Anlaufstelle für KommunalpolitikerInnen fungieren, die bedroht werden oder sogar bereits Gewalterfahrungen machen mussten. Für Bürgermeis- terInnen, LandrätInnen, Mitglieder im Stadtrat, etc. soll die Internetseite stark-im-amt.de eine Lotsenfunktion einnehmen und Handlungsoptionen und Kontakte aufzeigen, um die Herausforderung eines Angriffs zu meis- tern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, heißt es auf der Internetseite. Zudem werden dort Möglichkeiten zur Prävention aufge- zeigt. Erklärtes Ziel des Projekts sei zusätzlich, das öffentliche Bewusstsein für die Lage von KommunalpolitikerInnen zu stärken und die Bedeutung des solidarischen Zusammenstehens zu verdeutlichen.
www.stark-im-amt.de
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