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Steuerpolitik im Lichte der Ampel

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Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 39/2021 9. Dezember 2021

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Steuerpolitik im Lichte der Ampel

Wer im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nach mehr Steuergerechtigkeit sucht, schaut in die Röhre. Die Schieflage bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen wird noch nicht einmal erwähnt. Sicher- lich – der höhere Mindestlohn, die Einführung einer Kin- dergrundsicherung und andere im Vertrag genannte Maßnahmen werden die unteren Einkommen stärken und zu Umverteilung beitragen. Aber auf eine Vermö- gensteuer, eine gerechtere Erbschaftsteuer oder einen Einkommensteuertarif, der die Mehrheit der Menschen entlastet und Reiche in die Pflicht nimmt, verzichtet die Ampel-Koalition. Dass diese Maßnahmen aber dringend nötig wären belegt aktuell wieder eine Studie, die zeigt, dass die gesellschaftliche Mitte in Deutschland stark ero- diert und der einkommensarme Anteil der Bevölkerung stark gestiegen ist (siehe Grafik).

Dabei haben SPD, Grüne und FDP durchaus Verabredun- gen zur Steuerpolitik getroffen. An erster Stelle des Steu- erkapitels stehen „Superabschreibungen“ und großzügi- gere Regeln zur Verlustverrechnung für die Unter- nehmen, um privates Kapital für Investitionen in den Strukturwandel zu aktivieren. Danach folgen Maßnah- men, die für die Beschäftigten oder Menschen im Ruhe- stand von unmittelbarer Bedeutung sein können. Eine der wichtigsten ist, dass die Auflagen des Bundesfinanz- hofs zur Vermeidung einer zweifachen Steuerbelastung der Altersbezüge erfüllt werden sollen. Das ist überfällig und muss jetzt effektiv umgesetzt werden. Auch soll der Ausbildungsfreibetrag für Kinder, die auswärts zur Be- rufsausbildung untergebracht sind, angehoben werden.

Die wegen der Pandemie eingeführte Home-Office-Pau- schale von bis zu 600 Euro wird auch im kommenden Jahr gewährt und der Sparerpauschbetrag soll von 801

auf 1.000 Euro angehoben werden. Auch ist verabredet, dass die Steuerklassenkombination 3 und 5, die meist bei verheirateten Frauen zu einem relativ hohen monatlichen Lohnsteuerabzug führt, abgeschafft werden soll. Allein- erziehende, „die heute am stärksten von Armut betroffen sind“, sollen eine nicht näher bezifferte Steuergutschrift erhalten. Soweit es gelingt, die Umgehung der Grunder- werbsteuer durch sogenannte Share Deals zu begrenzen, sollen die Mehreinnahmen an Erwerber von selbst ge- nutztem Wohneigentum weitergereicht werden. Schließ- lich will die Koalition mehr Rechtssicherheit für gemein- nützige Organisationen schaffen und weiterhin gegen Steuergestaltung und Steuerhinterziehung tätig bleiben.

Gegen die Mehrzahl der geplanten steuerpolitischen Vor- haben lässt sich aus gewerkschaftlicher Sicht nichts ein- wenden. Allerdings werden sie nicht zu einer maßgebli- chen Entlastung der Mehrzahl der arbeitenden Menschen führen. Schon gar nicht verschaffen sie dem Bund die notwendigen zusätzlichen Mittel, um den sozial-ökologi- schen Wandel zu bewältigen und die notwendigen zu- sätzlichen laufenden Ausgaben zu tätigen. Mehr Gerech- tigkeit und zukunftsfeste Staatsfinanzen sind nur möglich, wenn sich die Politik nicht weiter an einer stär- keren Belastung der größten Vermögen und der höchs- ten Einkommen vorbeimogelt.

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