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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 (67/2020) zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Plön vom 14.12.2020 (Aufhebung Geflügelpest-Beobachtungsgebiet)

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Academic year: 2022

Aktie "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 (67/2020) zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Plön vom 14.12.2020 (Aufhebung Geflügelpest-Beobachtungsgebiet)"

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-2 Veröffentlichungsdatum: 14.10.2020

74 / 2020

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 (67/2020)

zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Plön vom 14.12.2020

(Aufhebung Geflügelpest-Beobachtungsgebiet)

Im Kreis Segeberg wurde am 09.11.2020 in der Gemeinde Heidmühlen der Ausbruch der Ge- flügelpest in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Um den betroffenen Bestand wurde ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern durch die zuständige Behörde festgelegt. Das Beobachtungsgebiet erstreckte sich zum Teil auf den Kreis Plön. Nachdem die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt wurden, gilt die Geflügelpest in dem Bestand als erloschen.

Die Landrätin des Kreises Plön ordnet daher aufgrund der §§ 27 und 65 in Verbindung mit

§ 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) in Verbindung mit den Abschnitten 2 und 8 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 21.11.2018 (BGBl. I S. 1938) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) vom 16.07.2014 (GVOBl. S. 141), der §§ 173, 174, 176, 228, 229, 235 - 237, 249 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) i.d.F. vom 02.06.1992 (GVOBl. S. 243), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, Folgendes an:

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Plön zum Schutz gegen die Ge- flügelpest vom 10.11.2020 (67/2020) wird hiermit aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-2 Veröffentlichungsdatum: 14.10.2020

74 / 2020

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kreis Plön, die Landrätin, Amt für Sicher- heit, Ordnung und Veterinärwesen, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, einzulegen.

Plön, 14.12.2020

Kreis Plön - Die Landrätin -

Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen Abteilung Veterinär- u. Lebensmittelaufsicht

Im Auftrag

gez. Dr. Sassen, Amtstierarzt

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