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Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

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Academic year: 2022

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(1)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2433/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

1. Semester

 11. & 12. März 2021

 08. und 09. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 25. und 26. März 2022

 29. und 30. April 2022

 20. und 21. Mai 2022

 17. und 18. Juni 2022

(2)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2435/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

2. Semester

 01. und 02. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 18. und 19. März 2022

 08. und 09. April 2022

 13. und 14. Mai 2022

 03.und 04. Juni 2022

(3)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/2437/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

3. Semester

 08. und 09. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 25. und 26. März 2022

 29. und 30. April 2022

 20. und 21. Mai 2022

 17. und 18. Juni 2022

(4)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2438/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

4. Semester

 01. und 02. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 18. und 19. März 2022

 08. und 09. April 2022

 13. und 14. Mai 2022

 03.und 04. Juni 2022

(5)
(6)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/2439/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

5. Semester

 08. und 09. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 25. und 26. März 2022

 29. und 30. April 2022

 20. und 21. Mai 2022

 17. und 18. Juni 2022

(7)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2440/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

6. Semester

 01. und 02. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 09.12.21

 18. und 19. März 2022

 08. und 09. April 2022

 13. und 14. Mai 2022

 03.und 04. Juni 2022

(8)
(9)

An die Studierenden des Fernstudiengangs

Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)

Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz

Sehr geehrte Fernstudierende,

die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem

o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/1344/21),

o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)

anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022

7. Semester

 08. und 09. Juli 2022

kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-

Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.

Beantragung der Bildungsfreistellung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Menzel

Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29

E-Mail: d.menzel@zfh.de

Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021

 25. und 26. März 2022

 29. und 30. April 2022

 20. und 21. Mai 2022

 17. und 18. Juni 2022

(10)

Antrag auf Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit

*einzureichen beim Arbeitgeber fristgerecht sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung

___________________________________ ____________________________________

Name Vorname

___________________________________ ____________________________________

Straße PLZ Ort

Ich beantrage Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit zur Teilnahme an folgender Veranstaltung:

Titel: ____________________________________________________________

Zeitraum: ________________________________________________________

Hochschule: ______________________________________________________

___________________________________ ____________________________________

Ort, Datum Unterschrift der/des Beschäftigten

______________________________________________________________________________

Die Bildungsveranstaltung ist nach dem

 Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG),

 Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 33 Abs. 2 SWBG),

 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),

 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG) anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem

 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).

zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz

________________________________________________________________________

Name und Anschrift der Bildungseinrichtung

Koblenz, 09.12.2021

Datum, Stempel und Unterschrift der Bildungseinrichtung

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