An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2433/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
1. Semester
11. & 12. März 2021
08. und 09. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
25. und 26. März 2022
29. und 30. April 2022
20. und 21. Mai 2022
17. und 18. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2435/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
2. Semester
01. und 02. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
18. und 19. März 2022
08. und 09. April 2022
13. und 14. Mai 2022
03.und 04. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/2437/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
3. Semester
08. und 09. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
25. und 26. März 2022
29. und 30. April 2022
20. und 21. Mai 2022
17. und 18. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2438/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
4. Semester
01. und 02. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
18. und 19. März 2022
08. und 09. April 2022
13. und 14. Mai 2022
03.und 04. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/2439/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
5. Semester
08. und 09. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
25. und 26. März 2022
29. und 30. April 2022
20. und 21. Mai 2022
17. und 18. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer RLP: 4030/2440/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
6. Semester
01. und 02. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 09.12.21
18. und 19. März 2022
08. und 09. April 2022
13. und 14. Mai 2022
03.und 04. Juni 2022
An die Studierenden des Fernstudiengangs
Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.)
Anerkennung der Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz
Sehr geehrte Fernstudierende,
die Präsenzveranstaltungen innerhalb des Fernstudiums Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) sind nach dem
o Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG) (Anerkennungsnummer: 4030/1344/21),
o Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
o Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 6 SBFG) und dem o Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG)
anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
o Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
Für die Präsenzveranstaltungen im Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (B.A.) an der HS Koblenz im Sommersemester 2022
7. Semester
08. und 09. Juli 2022
kann auf der Grundlage dieser Anerkennungen bei Arbeitgebern in den Ländern Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin ein schriftlicher Antrag auf Bildungsfreistellung gestellt werden. In der Anlage befindet sich ein Formblatt zur Mitteilung bzw.
Beantragung der Bildungsfreistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Menzel
Dr. Daniela Menzel Telefon-Durchwahl: (0261) 915 38 – 29
E-Mail: d.menzel@zfh.de
Aktenzeichen: B030913v002 Koblenz, den 9. Dezember 2021
25. und 26. März 2022
29. und 30. April 2022
20. und 21. Mai 2022
17. und 18. Juni 2022
Antrag auf Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit
*einzureichen beim Arbeitgeber fristgerecht sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung
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Name Vorname
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Straße PLZ Ort
Ich beantrage Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub / Bildungszeit zur Teilnahme an folgender Veranstaltung:
Titel: ____________________________________________________________
Zeitraum: ________________________________________________________
Hochschule: ______________________________________________________
___________________________________ ____________________________________
Ort, Datum Unterschrift der/des Beschäftigten
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Die Bildungsveranstaltung ist nach dem
Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (gemäß § 7 BFG),
Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (gemäß § 33 Abs. 2 SWBG),
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (gemäß § 9 AWbG),
Berliner Bildungsurlaubsgesetz (gemäß §11 Abs. 1 BiUrlG) anerkannt und eignen sich für die Bildungszeit nach dem
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (gemäß § 10 Abs. 3 BzG BW).
zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz
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Name und Anschrift der Bildungseinrichtung
Koblenz, 09.12.2021
Datum, Stempel und Unterschrift der Bildungseinrichtung