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Licht und Glanz in der Ortsmitte

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Academic year: 2022

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Druck und Verlag: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Küferstr. 8, 72555 Metzingen, Tel. 07123-368830, Fax 07123-368839

60. Jahrgang Donnerstag, den 10.12.2020

50

Licht und Glanz in der Ortsmitte

Vielen Dank an das Bauhofteam für das Aufstellen und Schmücken des Weihnachtsbaums.

Baumspenden für das

kommende Jahr können

gerne dem Rathaus oder

dem Bauhof mitgeteilt

werden.

(2)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Tagen sind leider einige weitere Corona-Fälle in der Gemeinde Grafenberg aufgetreten. Wir haben Stand 08.12.2020 16 aktive Corona-Fälle gemeldet, zudem sind weitere Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

Der Krisenstab der Gemeinde Grafenberg hat sich am 07.12.2020 getroffen und steht zudem in enger Abstimmung zum Gesundheitsamt und zur Praxis Dr. Böbel. Wir setzten für Grafenberg alle geforderten Vorschriften um. Das Rathaus wird weiterhin auch Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln durchführen. Wir bitten darüber hinaus alle Eltern, sofern es eine Kontaktperson in der Familie gibt, die Kinder nicht in den Kindergarten bzw. in die Schule zu bringen.

Folgende Regelungen sind einzuhalten um eine weitere Ausbreitung zu verhindern:

Maskenpflicht: Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen

Begegnungsflächen.

Private Veranstaltungen: Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Situation finden Sie auf den Internetseiten des Landes, des Landkreises Reutlingen und auf der Homepage der Gemeinde Grafenberg.

An der Grundschule und den Kindergärten musste bisher keine Gruppe unter Quarantäne gestellt werden.

IMPRESSUM:

Herausgeber: Gemeinde Grafenberg. Verantwortlich für die Berichte der Gemeinde, die amtlichen Bekanntmachungen sowie die Rubrik „Was sonst noch interessiert“: Bürgermeister Volker Brodbeck oder sein Stellvertreter im Amt, Tel. 07123-9339-0. Redaktionsschluss ist in der Regel dienstags 12.00 Uhr.

Verantwortlich für den übrigen Teil: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG,

Druck und Verlag: NAK Neue Anzeigen und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Frauenstraße 77, 89073 Ulm Telefon Vertrieb: 07123-3688-639, Telefon Anzeigen: 07123-3688-311, E-Mail Anzeigen: nak.metzingen@n-pg.de, Telefon Redaktion: 07123-3688-511, E-Mail Redaktion: nak.redaktion@swp.de, Homepage: www.nak-verlag.de

(3)

Ich danke daher allen Beteiligten an der Schule, den Kindergärten und den Verantwortlichen in den Vereinen und Organisationen für das umsichtige und gewissenhafte Handeln, um das Ansteckungsrisiko in den gemeindlichen Einrichtungen so gering wie möglich zu halten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und des Bauhofes stehen weiter nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie persönlich im Rathaus erscheinen müssen oder welcher Mitarbeiter der richtige Ansprechpartner ist, können Sie sich jederzeit auf der Homepage informieren:

Homepage:

www.grafenberg.de

Telefonzentrale: 07123/9339-0 E-Mailadresse:

info@grafenberg.de

Grafenberger Betriebe unterstützen

Das Virus SARS-CoV-2 hat unseren Handel und das gesellschaftliche Leben fast zum Stillstand gebracht. Viele Betriebe sind trotz Schließung telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Bitte unterstützen Sie die Grafenberger Betriebe und die Grafenberger Gastronomie um diese schwere Zeit zu überbrücken.

Ich wünsche allen eine schöne Adventszeit und verbleibe mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,

Bürgermeister

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Die Gemeindeverwaltung informiert Rathaus

Volker Brodbeck Tel. 93 39-11

Bürgermeister

E-Mail: info@grafenberg.de

Sabrina Hielscher 93 39-11

Assistentin des Bürgermeisters und Standesamt E-Mail: s.hielscher@grafenberg.de

Kämmerei

Susanne Girod 93 39-17

Finanzverwaltung

E-Mail: s.girod@grafenberg.de

Rita Kullen 93 39-19

Finanzverwaltung

E-Mail: r.kullen@grafenberg.de

Beate Horlbog 93 39-20

Liegenschaften, Steuern und Abgaben, E-Mail: b.horlbog@grafenberg.de

Christine Maier 93 39-14

Kasse, Feuerwehr

E-Mail: c.maier@grafenberg.de

N. N. 93 39-13

Bauamt

E-Mail: info@grafenberg.de Hauptamt

Panagiota Athanasiou-Seliger 93 39-18 Haupt- und Ordnungsamt, Grundschule

Kindergarten

E-Mail: P.Athanasiou-Seliger@grafenberg.de

Sebastian Gerdemann 93 39-15

Bürgerbüro, Kindergarten, Grundschule E-Mail: s.gerdemann@grafenberg.de

Hilde Kittelberger 93 39-16

Bürgerbüro, Friedhof, Belegung öffentl. Gebäude

E-Mail: h.kittelberger@grafenberg.de

Die Zentrale hat die Rufnummer 93 39-0

Telefax 93 39-33

E-mail: info@grafenberg.de Internet: www.grafenberg.de Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Ortsbücherei 3 61 25

Dienstag 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Bauhof 3 53 49

Rienzbühlhalle 3 41 85

Kindergarten Brunnäcker 36 75 20

Kindergarten Jörgle 3 45 25

Kindergarten Rienzbühl 3 53 51

Grundschule Grafenberg 3 44 62

BergTigeR 3 80 69 78

Häckselplatz Grafenberg – Öffnungszeiten:

Sommersaison (15.03.-15.11.)

Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Samstag 11.00 – 17.00 Uhr Wintersaison (16.11. – 14.03.)

Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr Gemeindewald

Förster Friedemann Rupp 01 51 / 14 04 39 33 Staatswald

Förster Hartmut Scheuter 0 70 22 / 6 60 39

Notruftafel

Notruf Polizei 1 10

Notruf Rettungsdienst 1 12

Notruf Feuerwehr 1 12

Polizei Metzingen 92 40

Allgemeiner Notfalldienst 116 117

Kinderärztlicher Notfalldienst 01 80 / 6 07 12 11 Augenärztlicher Notfalldienst 01 80 / 1 92 93 48 HNO-ärztlicher Notfalldienst 01 80 / 6 07 07 11 Praxis Dr. M. Böbel,

Facharzt für Allgemeinmedizin 3 34 34 Dr. Ursula Andre, Zahnärztin 3 34 40

Grafenberg-Apotheke 3 38 00

Arzt

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter Rufnummer 116 117 erreichbar:

Notfallpraxis Reutlingen: Klinkum am Steinenberg, Steinenbergstr. 31, 72764 Reutlingen,

Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag: 8.00 - 22.00 Uhr Notfallpraxis Bad Urach: Ermstalklinik Bad Urach, Stuttgarter Str. 100, 72574 Bad Urach,

Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 - 20.00 Uhr Notfallpraxis Münsingen: Albklinik Münsingen,

Lautertalstraße 42, 72525 Münsingen,

Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag 9.00 - 22.00 Uhr

Zahnarzt

Der zahnärztliche Notdienst für das Wochenende ist unter Rufnummer 01805/911640 zu erfragen.

Störungen

Wasser und Gas - FairEnergie GmbH 07121/5 82 32 22 EnBW-Störungsnummer Strom 0800 3629-477 EnBW-Kundenhotline Strom 0800 3629-000

Bestattungsordner i.V. der Gemeinde

Wolfgang Doster, Ziegeleistr. 21, Frickenhausen Tel. 0 70 22 / 97 91 85-0

Diakonie-Sozialstation Metzingen e.V.

Pflegebezirk Nord Grafenberg, M-Neugreuth, Riederich, Nürtinger Straße 16, Tel. 3 15 03, Fax 36 71 20

Bitte hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter Ihre Nach- richt mit Angabe von Name, Telefonnummer und Ihr Anliegen.

Fußpflege 9754245 (m.Anrufbeantworter) Familienpflege/ 0 71 23/20 61 43 hauswirtschaftliche Hilfe oder 01 70/7 92 77 83

Pflegestützpunkt Baden-Württemberg

Landkreis Reutlingen - Standort Metzingen

Frau Pohl-May, 925-340

e.pohl-may@metzingen.de Sprechstunde Rathaus Metzingen Di. 9.00-11.00 Uhr, Mi. 16.00-18.30 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung

www.grafenberg.de

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Amtliche Bekanntmachungen Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 in der Rienzbühlhalle

Zur nächsten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 15.12.2020 laden wir die Bevölkerung herzlich ein.

Die Sitzung beginnt um 19:30 Uhr in der Rienzbühlhalle, Kohlberger Str. 19 in Grafenberg.

Tagesordnung öffentlich:

1. Mitteilungen der Verwaltung 2. Einwohnerfragestunde

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sit- 4. Stand zur Planung der Radwegverbindung zwischen zung

Grafenberg und Kleinbettlingen und Zeitplan zur Belags- erneuerung in der Ortsdurchfahrt

5. Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters 6. Gewerbegebiet Trieb

- Vergabe der Gewerbeflächen

7. Interkommunaler Gutachterausschuss mit Metzingen 8. Einrichtung eines Naturkindergartens

- Grundsatzbeschluss 9. Energiemonitor 2020

10. Anträge und Anregungen des Gemeinderats Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Hinweis:

Die Gemeinderatssitzung findet in der Rienzbühlhalle statt, damit die Abstandsregelung hinsichtlich der Coro- na Verordnung eingehalten werden kann.

Auch die Besucherplätze werden selbstverständlich mit genügend Abstand aufgestellt.

Wir bitten alle Beteiligten mit geeigneter Mund- und Na- senabdeckung in die Rienzbühlhalle zu kommen.

Wir halten aber auch Einwegmasken für Sie bereit.

Mitteilungsblatt Grafenberg

Das letzte Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenberg erscheint in diesem Jahr am Donnerstag, 17.12.2020 (KW 51). Der Re- daktionsschluss ist vorgezogen auf Montag, 14.12.2020 um 12 Uhr.

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Donnerstag, 14.01.2021 (KW 2), der Redaktionsschluss ist am Dienstag, 12.01.2021 um 12 Uhr.

Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Eigentümer bzw. Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks in Grafenberg sind Sie nach der Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (Streupflicht-Satzung) verpflichtet, die Gehwege entlang Ihres Grundstücks (bzw.

soweit keine Gehwege vorhanden sind, die seitlichen Flächen entlang der Fahrbahn) bei Schneefall zu räumen und zu be- streuen sowie bei Verschmutzung zu reinigen.

Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Eigentümer bzw. Besitzer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks in Grafenberg sind Sie nach der Satzung über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (Streupflicht-Satzung) verpflichtet, die Gehwege entlang Ihres Grundstücks (bzw.

soweit keine Gehwege vorhanden sind, die seitlichen Flächen entlang der Fahrbahn) bei Schneefall zu räumen und zu bestreuen sowie bei Verschmutzung zu reinigen.

Was beim Winterdienst in Grafenberg zu beachten ist und welche Aufgaben wahrzunehmen sind, haben wir für Sie im nachfolgenden Auszug aus der Streupflichtsatzung zusammengetragen.

Selbstverständlich wird aber auch auf die gebotene Sorgfalt des Straßenbenutzers hingewiesen. Er ist eigenverantwortlich und dies beinhaltet, sich gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen, z. B. durch vorsichtiges Fahren, Verzicht auf Fahrten, Benutzung von Winterreifen, Schneeketten und Tragen guten Schuhwerks.

Anwendungsbereich

Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist innerhalb der geschlossenen Ortsanlage einschließlich der Ortsdurchfahrten den Straßenanliegern zu übertragen.

Welche Flächen sind insbesondere gemeint?

Gehwege

die Bestandteile einer öffentlichen Straße sind.

 Seitenstreifen

Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden, ist auf einem 1,50 m breiten begehbaren Streifen auf jeder Seite der Fahrbahn vor den Grundstücken Winterdienst erforderlich.

Staffeln

Auch Staffeln sind Gehwege im Sinne der Satzung. Es gelten die gleichen Verpflichtungen.

Fußgängerzonen / verkehrsberuhigte Bereiche

Ein 1,50 m breiter Streifen auf jeder Seite vor den Grundstücken.

 Gemeinsame Geh- und Radwege Wie Gehwege.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.

Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Ende der Räum- und Streupflicht

Die ganze Nacht kann dem Straßenanlieger die Räum- und Streupflicht nicht zugemutet werden.

Nachruf

Die Gemeinde Grafenberg trauert um

Hans Wilhelm Wurster

Träger der Bürgermedaille der Gemeinde Grafenberg der am 28.11.2020 im Alter von 89 Jahren verstorben ist.

Mit großem Engagement und Einsatz hat Hans Wilhelm Wurster seine Fähigkeiten und Erfahrungen über Jahrzehnte in den Dienst der Gemeinde

gestellt u. a. bei der Renovierung der Kelter, der Michaelskirche, des ev.

Gemeindehauses und der Instandsetzung des Historischen Ziehbrunnens.

Ebenso war er Gründer des Posaunenchors.

Die Gemeinde dankt ihm für sein Wirken und wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Volker Brodbeck

Bürgermeister

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Was beim Winterdienst in Grafenberg zu beachten ist und welche Aufgaben wahrzunehmen sind, haben wir für Sie im nachfolgenden Auszug aus der Streupflichtsatzung zusammengetragen.

Selbstverständlich wird aber auch auf die gebotene Sorgfalt des Straßenbenutzers hingewiesen. Er ist eigenverantwortlich und dies beinhaltet, sich gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen, z. B. durch vorsichtiges Fahren, Verzicht auf Fahrten, Benutzung von Winterreifen, Schneeketten und Tra- gen guten Schuhwerks.

Anwendungsbereich

Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist innerhalb der ge- schlossenen Ortsanlage einschließlich der Ortsdurchfahrten den Straßenanliegern zu übertragen.

Welche Flächen sind insbesondere gemeint?

• Gehwege

die Bestandteile einer öffentlichen Straße sind.

• Seitenstreifen

Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden, ist auf einem 1,50 m breiten begehbaren Streifen auf jeder Seite der Fahrbahn vor den Grundstücken Winterdienst erforderlich.

• Staffeln

Auch Staffeln sind Gehwege im Sinne der Satzung. Es gelten die gleichen Verpflichtungen.

• Fußgängerzonen / verkehrsberuhigte Bereiche

Ein 1,50 m breiter Streifen auf jeder Seite vor den Grund- stücken.

• Gemeinsame Geh- und Radwege Wie Gehwege.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

• Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.

• Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder bzw. Eis- glätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Ende der Räum- und Streupflicht

• Die ganze Nacht kann dem Straßenanlieger die Räum- und Streupflicht nicht zugemutet werden.

• Sie endet deshalb nach der Satzung um 22.00 Uhr.

• Wer noch später als Fußgänger unterwegs ist, muss bei winterlichen Verhältnissen besonders vorsichtig sein!!

Nicht mit Salz streuen

• Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand- platz, Splitt oder Asche zu verwenden.

• Im Interesse des Umweltschutzes ist die Verwendung von auftauenden Streumitteln grundsätzlich verboten. Nicht nur die Straßenbäume danken es uns.

• Die Streupflichtsatzung der Gemeinde lässt Streusalz nur ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte zu. Der Ein- satz ist dabei so gering wie möglich zu halten.

• Der Bauhof hat wieder als besonderen Service an zen- tralen Stellen Behälter mit Streumaterial aufgestellt, aus denen man sich kostenlos bedienen kann. Aber nicht horten oder anderweitig verwenden, damit der Nachbar bei Streu- und Eisglätte auch noch Streumaterial hat.

Streumaterial liegen lassen

• Das ausgestreute Material stellt keine Verschmutzung im Sinne der Streupflichtsatzung dar und kann deshalb über den Winter auf den Gehwegen liegen gelassen werden, das spart Streugut.

• Der Nachteil, dass man den Splitt mit Winterstiefeln ins Haus trägt, sollte in Kauf genommen werden.

• Wenn das Streugut allerdings auf einem Gehweg z.B. mit erheblichem Gefälle eine Verkehrsgefahr für Fußgänger und den zugelassenen Radverkehr darstellt, muss das Streugut unverzüglich beseitigt werden, sobald keine Schnee- und Eisgefahr mehr vorhanden ist.

Mehrere Straßenanlieger

Bei mehreren Straßenanliegern für dieselbe Fläche z.B. öffent- lichen Gehwegen außerhalb von Straßen, wie Staffeln, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Die Straßenan- lieger haben dadurch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Räum- und Streupflicht auch ordnungsgemäß erfüllt wird, wie z.B. durch Vereinbarung eines jährlichen Wechsels der Räum- und Streupflicht oder durch eine entsprechende Aufteilung der Flächen.

Folgen der Verletzung der Räum- und Streupflicht

• Wer seine Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, han- delt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

• Es kann auch eine Situation eintreten, dass die Pflichten mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden müssen.

• Für den Verpflichteten viel folgenreicher ist aber, dass er sich im Schadensfall möglicherweise erheblichen Scha- densersatzansprüchen aussetzt.

• Deshalb zum Schutz des Fußgängers bitte die Räum- und Streupflicht beachten.

Gemeinsam geht’s besser!

Die winterliche Kehrwoche wird für viele Senioren, kranke und gebrechliche Mitbürger zu einer kaum zu bewältigenden Last. Die Gemeinde kann von der Räum- und Streupflicht nach der Satzung aber keine Ausnahme zulassen. Beweisen wir Solidarität in der Hausgemeinschaft, in der Nachbarschaft und bieten wir der hilfsbedürftigen Mitbürgerin, dem hilfsbe- dürftigen Mitbürger unsere Hilfe an, wie das bereits schon oft ohne viel Aufsehen gemacht wird.

Wer ist verpflichtet?

Straßenanlieger sind

• Eigentümer und

• Besitzer (insbesondere Mieter und Pächter, die das Grund- stück ganz oder teilweise nutzen) von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen (Straßen, Wegen, Plätzen, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Staffeln) grenzen oder die von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.

Wohin mit dem Schnee?

• Er darf natürlich nicht dem Nachbar zugeführt werden.

• Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehwegs für den der Straßenanlieger verpflichtet ist und nur, soweit der Platz dafür nicht ausreicht am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Fahrverkehr und Fußgängerverkehr dürfen dadurch aber nicht behin- dert werden.

• Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe freizumachen.

• Der geräumte Schnee oder auftauendes Eis darf nicht auf die Straße geworfen werden.

Und was ist noch zu beachten:

• Geben Sie Räumfahrzeugen Vorfahrt, indem Sie mit Ihrem Wagen die Fahrbahnmitte und den Kreuzungsbereich freihalten.

• Halten Sie ausreichend Durchfahrtsmöglichkeiten für Räum- und Streufahrzeuge, indem Sie Ihr Fahrzeug mög- lichst nah am Fahrbahnrand parken.

• Seien Sie nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räu- mung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Geh- weg landen. Das lässt sich leider nicht immer vermeiden.

• Entfernen Sie Eiszapfen und Schneehäufungen auf Dä- chern. Sie könnten herabfallen und vorbeigehende Pas- santen verletzen.

Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen eine schöne Win- terzeit.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Mülltermine

Montag, 14.12.2020 Gelber Sack Dienstag, 15.12.2020

Papiertonne

Kindergärten

Auf der Suche nach den verlorenen Socken der Kinder

„Lieber guter Nikolaus, komm doch auch in unser Haus. Komm in unseren Kindergarten, wo so viele Kinder warten. Leg uns gute Sachen rein, dann wollen wir auch recht dankbar sein!“

Natürlich hat der Mann mit der roten Bommelmütze dieses Jahr wieder die Kinder beschenkt.

Er hat uns einen Brief geschrieben in dem stand, dass er für uns einen Sack im Wald abgelegt hat.

Er war leider nicht persönlich bei uns, aber wir sind seinen Spuren in Grafenberg gefolgt. Er hinterließ uns Zeichen die uns bis in ein Waldstück führten.

Dort haben wir den Sack mit den Socken der Kinder gefunden.

Diese Socken waren gefüllt mit lauter Leckereien.

Danke lieber guter Nikolaus!

Wir Kinder vom Rienzbühlkindergarten haben uns am Mon- tagvormittag nach dem Nikolaustag warm eingepackt und auf die Suche nach dem Nikolaus gemacht.

Wir sind den Hinweisen gefolgt und die Spur hat uns in den Wald geführt. Das haben wir uns ja fast schon gedacht, denn schließlich wohnt der Nikolaus ja auch im Wald .

Auf dem letzten Hinweisschild oben am Arboretum stand:

Bitte ganz laut meinen Namen rufen und dann mal ganz leise sein. Als wir ganz laut „Nikolaus“ gerufen haben und dann mucksmäuschenstill waren, hörten wir von weit her eine Glo- cke läuten.

Oh wie waren wir aufgeregt als das Glockengeläut immer nä- her kam und wir auf einmal den St. Nikolaus in seinem roten Mantel mit weißem Bart durch den Wald zu uns her laufen sahen.

Der Nikolaus hatte einen großen schweren Sack dabei, was da wohl drinnen war?! Doch zuerst wollte der Nikolaus von uns ein Nikolauslied und ein Gedicht hören. Anschließend öffnete der Nikolaus seinen Sack und hat uns allen ein kleines Täschle mit leckeren Naschereien darin überreicht.

Nachdem wir dem Nikolaus gedankt haben und ihm auch et- was zu Trinken und zum Naschen geschenkt haben, machten

(8)

wir uns alle wieder auf den Nachhauseweg zum Kindergarten und der Nikolaus hatte ja schließlich auch noch einiges zu tun.

Vielen Dank auch nochmals an den Nikolaus und seine beiden Helferlein, die ihm beim Spuren legen geholfen haben.

Kindergarten Jörgle

Mama, Papa stellt Euch vor was passiert ist...

Wie jeden Donnerstag, so auch am Donnerstag, 3. Dezember machten wir uns mit unseren Erzieherinnen auf den Weg um die Grafenberger Umgebung zu erkunden. Das ist ja schließ- lich unser Naturtag.

Aber diesmal lag eine besondere Stimmung in der Luft.

Wir Kinder hatten beschlossen auf Tierspurensuche zu gehen.

Die Idee hat uns schnell begeistert.

Nun liefen wir durch den Ort und fanden so viele besondere Spuren. Wir waren sehr aufgeregt und voller Energie.

Da, da, da! Drei rote Zipfelmützen, dort beleuchtete Geschenke und Eisbären sitzen. Wisst Ihr, wo wir entlang gelaufen sind?

Dann macht Euch auf den Weg und sucht weihnachtlich geschmückte Orte in Grafenberg. Wir Jörglekinder haben so viele tolle Orte in Grafenberg entdeckt.

Dann liefen wir gemeinsam weiter und wisst Ihr was dann pas- sierte? An einem Baum hing ein Filznikolaus und eine Schrift- rolle. Unglaublich oder? Der Nikolaus hat uns einen tollen Brief geschrieben und Spuren gelegt. Diesen besonderen Spuren folgten wir als Gruppe geschwind. Genial war, dass der Niko- laus an alle Kinder gedacht hatte. Mitten im Peterswäldchen entdeckten wir dann einen kleinen prall gefüllten Jutesack und ein Bilderbuch von heiligen Sankt Nikolaus. Die Freude war riesengroß. Juhuuuu, wir hatten einen Nikolausschatz gefunden. Die Nikolauslutscher haben wir uns an Ort und Stelle schmecken lassen. Einfach prima. Eine liebe Erzieherin hat extra für uns Kinder einen warmen Punsch mitgeschleppt.

Den tranken wir im Dezemberwald. Es war für uns Kinder ein tolles Erlebnis. Vielen Dank sagen wir Jöglekinder.

Wir wünschen allen Mamas, Papas und allen Grafenberger Bürgern eine spannende Adventszeit!!!

(A.B. )

          

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Mitteilungen anderer Behörden

Sitzungen des Landratsamtes Reutlingen Kreistag

Einladung und Tagesordnung

Sitzung am Mittwoch, den 16.12.2020, 14:00 Uhr, in der Wittumhalle Rommelsbach, Wittumstraße 37, 72768 Reutlingen.

öffentlich HAUSHALT 2021

1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushalts- jahr 2021 des Landkreises Reutlingen und des gemein- defreien Gebiets "Gutsbezirk Münsingen";

Haushaltsreden der Fraktionen 2. Kreiskliniken Reutlingen GmbH;

Entscheidung über die Eckpunkte des Medizinkonzepts 2025

HAUSHALT 2021 3. Haushalt 2021;

Stellenplan 4. Haushalt 2021;

Förderung des Projektes Erlebnisfeld Heidengraben im Rahmen der Keltenkonzeption

5. Haushalt 2021;

Förderung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) im Landkreis Reutlingen

6. Haushalt 2021;

Förderung von FERDA international des Fördervereins Familienforum Reutlingen e. V.

7. Haushalt 2021;

Förderung von refugio Stuttgart e. V. - Regionalstelle Tü- bingen

8. Haushalt 2021;

Fortsetzung der Breitbandkoordination durch den Land- kreis Reutlingen

9. Haushalt 2021;

Kostenübernahme von Hilfen zur Familienplanung 10. Haushalt 2021;

Förderung des Vereins für Sozialpsychiatrie e. V. (VSP) für die Tagesstätte für psychisch kranke und seelisch behin- derte Menschen und das Kontaktcafé

11. Haushalt 2021;

Zuwendungsvereinbarungen mit dem Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Reutlingen e. V. (AWO) zur Finanzierung der Leistungsangebote nach §§ 67 ff. SGB XII in der Woh- nungsnotfallhilfe

12. Haushalt 2021;

Verlängerung der Zuwendungsvereinbarungen zur Förde- rung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII

13. Haushalt 2021;

Förderung der Schulsozialarbeit 14. Haushalt 2021;

Förderung des Vereins Wirbelwind e. V. Reutlingen für die Informations- und Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt 15. Haushalt 2021;

Fortsetzung des Projekts "Kein junger Mensch darf verlo- ren gehen", ein Projekt zur Umsetzung des § 16h SGB II im Landkreis Reutlingen durch ridaf Reutlingen gGmbH 16. Haushalt 2021;

Förderung von pro juventa gGmbH für eine Fachstelle im Sozialraumteam des Projektes Lichtenstein

17. Haushalt 2021;

Förderung des Baden-Württembergischen Landesver- bands für Prävention und Rehabilitation gGmbH für psy- chosoziale Beratung/Suchtberatung

18. Haushalt 2021;

Zuschussantrag des Vereins adis e. V. zur Antidiskriminie- rungsberatung im Landkreis Reutlingen

19. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 des Landkreises Reutlingen und des gemeindefreien Gebiets "Gutsbezirk Münsingen"

20. Sanierung der Beruflichen Schule Münsingen - Baubeschluss zur Sanierung des Neubaus

- Grundsatzbeschluss zum Ersatzbau für den Altbau und die Werkstatt

21. Vergabe der Einrichtung und des Betriebs eines Wide Area Network (WAN) für die Schulen des Landkreises Reutlingen 22. Interimsgebäude Berufliches Schulzentrum Reutlingen 23. Gewährung einer außertariflichen Zulage gemäß der

Dienstvereinbarung „Coronaeinsatzpauschale“

24. Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb;

Finanzierungsschlüssel: Entwicklung einer Grundstruktur 25. Kreiskliniken Reutlingen GmbH;

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 26. Kreiskliniken Reutlingen GmbH;

Auszahlung von Trägerzuschüssen für Investitionsmaß- nahmen

27. Verzicht auf die Inanspruchnahme der Kreditermächti- gung des Haushaltsjahres 2019

28. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Land- kreises Reutlingen und Aktualisierung der Tarifordnung für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen - Schulen und Kreismedienzentren -, für die Dienstleistungen des Kreis- forstamtes als Untere Forstbehörde und der kommunalen Holzverkaufsstelle zum 01.02.2021

29. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Reutlingen 30. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen

Bekanntmachungen des Landkreises Reutlingen

31. Neufassung der Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Reutlingen auf das gemeindefreie Gebiet

"Gutsbezirk Münsingen"

32. Nachwahl eines weiteren Vertreters des Landkreises in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfall- verwertung Reutlingen/Tübingen

33. Wahl von beratenden Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss 34. Mitteilungen/Anfragen

Mit freundlichem Gruß gez.

Thomas Reumann Landrat

Mehr Sicherheit für Vorschulkinder

Die Verkehrssicherheit im Landkreis Reutlingen zu stärken - dieses Ziel verbindet die Kreisverkehrswacht Reutlingen- Münsingen e.V. und den Förderverein Kriminal- und Ver- kehrsprävention im Landkreis Reutlingen.

Daher wurden jetzt gemeinsam mit finanzieller Unterstützung der Stadtwerke Metzingen, der Jugendstiftung der Kreis- sparkasse Reutlingen, Volksbank Münsingen und der Paul- Lechler-Stiftung einheitliche Sicherheitsdreiecke für alle Vor- schulkinder im Landkreis Reutlingen produziert, die jetzt im gesamten Landkreis Reutlingen verteilt werden. Sie sollen mit ihrer Signalfarbe zur Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr beitragen.

Die strapazierfähigen und hochwertigen Sicherheitsdreiecke werden an alle Kindergärten im gesamten Landkreis Reut- lingen ausgegeben und verbleiben aus Gründen der Nach- haltigkeit in deren Eigentum. So kann jedem Vorschulkind zu Beginn des letzten Kindergartenjahres ein Sicherheitsdreieck zur Verfügung gestellt werden. Kindergärten, die noch be- stellen möchten, können ihren Bedarf per E-Mail unter info@

vkw-rt-muen.de mitteilen.

(10)

Erreichbarkeit des Pflegestützpunkts während der Weihnachtszeit

Das Büro des Pflegestützpunkts im Metzinger Rathaus ist zwischen Weihnachten und dem neuen Jahr nicht besetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vom 28. 12. bis 30. 12. an den Pflegestützpunkt im Landratsamt Reutlingen, Tel. 07121- 480 4013, und vom 4.1. bis 5.1. an den Pflegestützpunkt in Pliezhausen: Tel. 07127-980015.

Frau Pohl-May ist ab Donnerstag, den 7. Januar wieder er- reichbar und unterstützt bei Fragen rund um Alter und Pflege.

Es können dann auch wieder telefonisch Termine vereinbart werden unter Tel. 925-340.

Apotheke

Freitag, 11.12.2020 Linden-Apotheke

Lindenstr. 13, 72658 Bempflingen Tel. 07123/93 24 09

Samstag, 12.12.2020 Kur-Apotheke Beuren

Linsenhofer Str. 28, 72660 Beuren bei Nürtingen Tel. 07025 - 66 86

Sonntag, 13.12.2020 Adler-Apotheke Metzingen Schönbeinstr. 5, 72555 Metzingen Tel. 07123 - 1 48 91

Montag, 14.12.2020 Mörike-Apotheke Nürtingen

Kirchheimer Str. 7, 72622 Nürtingen Tel. 07022 - 3 14 12

Dienstag, 15.12.2020 Grafenberg-Apotheke

Nürtinger Str. 5, 72661 Grafenberg Tel. 07123 - 3 38 00

Mittwoch, 16.12.2020

Stadt-Apotheke in der Praxisklinik Nürtingen Bahnhofstr. 5, 72622 Nürtingen

Tel. 07022 - 9 09 44 55 Donnerstag, 17.12.2020 Bahnhof-Apotheke Metzingen Schönbeinstr. 20, 72555 Metzingen Tel. 07123 - 1 42 52

Was sonst noch interessiert

Extremrisiken für Unternehmen

Vortrag am 16.12. bei „Tag der Finanzen“ an Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) zeigt Nutzen der Risikoforschung für Unternehmen -

NÜRTINGEN (hfwu). Vor dem Hintergrund der Corona-Kri- se stellt ein Online-Vortrag am 16. Dezember an der Hoch- schule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) die Risikoforschung vor und wie sich diese auch zur Beurteilung unternehmerischer Risiken nutzen lässt.

Prof. Dr. Werner Gleißner erläutert in seinem Vortrag Me- thoden für die Analyse der Auswirkungen von sogenannten Extremrisiken, die Unternehmen in ihrem Bestand bedrohen und Wirtschaftskrisen auslösen können. Gleißner lehrt an der Technischen Universität Dresden und ist Vorstand der FutureValue Group AG. Vertiefend betrachtet er dabei aus Sicht der Risikoforschung die aktuelle Corona-Krise mit ih-

ren Auswirkungen auf Unternehmen. Dabei wird speziell der Einsatz statistischer Simulationsverfahren demonstriert, die den unsicheren Verlauf einer Krise abbilden können – und auch genutzt werden können, die Bestandsgefährdung eines Unternehmens zu beurteilen.

Der Vortrag findet im Rahmen des „17. Tag der Finanzen“ statt, der von der International School of Finance (ISF) und dem Effekten-Parkett e.V. organisiert wird. Den Eintrittslink in den virtuellen Vortragsraum, der am 16.12. um 19.30 Uhr geöffnet wird, erhalten Interessierte über die E-Mail finance@hfwu.de

RAMPF fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden

Grafenberg, 02.12.2020.

RAMPF hat das Gütesiegel „BFK – Gesundes Unterneh- men“ für sein betriebliches Gesundheitsmanagement er- halten. Die Unternehmensgruppe bietet Mitarbeitenden zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung und setzt Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen vollumfäng- lich um.

Michael Rampf, Geschäftsführender Gesellschafter der RAMPF-Gruppe: "Bei RAMPF steht der Mensch im Mittel- punkt. Mit unserem betrieblichen Gesundheitsmanagement tragen wir wesentlich zur Umsetzung dieses Anspruches bei, indem wir unsere Mitarbeitenden unterstützen, gesund, leistungsstark und kreativ zu bleiben."

Mit der Auszeichnung “Gesunder Arbeitgeber/Gesundes Un- ternehmen“ wird bestätigt, dass RAMPF die Themen Ar- beitsschutz, psychische Gefährdungsbeurteilung und DGUV II (Unfallverhütungsvorschrift) nachweislich umsetzt sowie Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Gesundheitsförderung der Belegschaft anbietet.

Das in 2016 an den deutschen Standorten eingeführte RAMPF- Gesundheitsmanagement umfasst unter anderem Veranstal- tungen und Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen, Gym- nastikkurse und Massagen in der Mittagspause sowie die ko- stenlose Bereitstellung von Obst und Mineralwasser. Darüber hinaus haben Mitarbeitende die Möglichkeit, in ausgewählten Fitnessstudios kostenlos zu trainieren.

Im Bild: Michael Rampf (Geschäftsführender Gesellschafter der RAMPF-Gruppe; links) erhält das Gütesiegel „BFK – Ge- sundes Unternehmen“

von Jochen Mutschler, Geschäftsführer des PT Fitness Club Reut- lingen, einem der Ko- operationspartner des RAMPF-Gesundheits- managements

Siebter und letzter Teil der Serie zur Grundrente

Wann kommt der Bescheid?

Bis Ende 2022 bekommen alle anspruchsberechtigten Rent- nerinnen und Rentner ihren persönlichen Grundrentenbe- scheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das geschieht stufenweise: Ab Mitte 2021 sollen im ersten Schritt alle Personen ihre Berechnung zur Grundrente erhalten, die ab 1. Juli 2021 neu in Rente gehen oder parallel zu ihrer Rente noch andere Sozialleistungen beziehen. Gleiches gilt für diejenigen, die bereits vor 1992 in Rente gegangen sind.

Abgeschlossen wird das Versandverfahren voraussichtlich Ende 2022 mit den jüngsten Rentnerinnen und Rentnern sowie mit Personen, die zwischen Januar und Juni 2021 zum ersten Mal eine Rente erhalten.

Grundrentenansprüche können frühstens ab Januar 2021 entstehen. Unabhängig davon, wann man Post von der Ren- tenversicherung bekommt: Aufgelaufene Zahlungen werden

Pressemitteilung

RAMPF fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden

Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gütesiegel

„BFK – Gesundes Unternehmen“ ausgezeichnet

© RAMPF Holding GmbH & Co. KG Seite 1 von 2

Grafenberg, 02.12.2020. RAMPF hat das Gütesiegel „BFK – Gesundes Unternehmen“ für sein betriebliches Gesundheitsmanagement erhalten. Die Unternehmensgruppe bietet Mitarbeitenden zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung und setzt Präventions- und Arbeitsschutzmaß- nahmen vollumfänglich um.

Führt ein gesundes Unternehmen: Michael Rampf (Geschäftsführender Gesellschafter der RAMPF-Gruppe; links) erhält das Gütesiegel „BFK – Gesundes Unternehmen“ von Jochen Mutschler, Geschäftsführer des PT Fitness Club Reutlingen, einem der Kooperationspartner des RAMPF-Gesundheitsmanagements.

„Bei RAMPF steht der Mensch im Mittelpunkt. Mit unserem betrieblichen Gesundheitsmanagement tra- gen wir wesentlich zur Umsetzung dieses Anspruches bei, indem wir unsere Mitarbeitenden unterstüt- zen, gesund, leistungsstark und kreativ zu bleiben“, so Michael Rampf, Geschäftsführender Gesellschaf- ter der RAMPF-Gruppe.

Mit der Auszeichnung “Gesunder Arbeitgeber/Gesundes Unternehmen“ wird bestätigt, dass RAMPF die Themen Arbeitsschutz, psychische Gefährdungsbeurteilung und DGUV II (Unfallverhütungsvorschrift) nachweislich umsetzt sowie Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Gesund- heitsförderung der Belegschaft anbietet.

Das in 2016 an den deutschen Standorten eingeführte RAMPF-Gesundheitsmanagement umfasst unter anderem Veranstaltungen und Vorträge zu gesundheitsrelevanten Themen, Gymnastikkurse und Mas- sagen in der Mittagspause sowie die kostenlose Bereitstellung von Obst und Mineralwasser. Darüber hinaus haben Mitarbeitende die Möglichkeit, in ausgewählten Fitnessstudios kostenlos zu trainieren.

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selbstverständlich rückwirkend überwiesen.

Damit der straffe Zeitplan eingehalten werden kann, muss die DRV gut geschultes Personal einsetzen: Bundesweit werden für die Grundrentenarbeiten mehr als 3.000 neue Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter benötigt, über 200 davon bei der DRV Baden-Württemberg. Derzeit sind entsprechende Stellen ausgeschrieben, die auch für Quereinsteiger aus anderen Ver- waltungs- und Sozialversicherungsbereichen geeignet sind (mehr dazu unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

> Karriere).

Insgesamt wird die neue Grundrentenleistung im Einführungs- jahr etwa 1,3 Milliarden Euro kosten und bis 2025 auf 1,61 Milli- arden Euro ansteigen. Hinzu kommen 2021 nochmal rund 400 Millionen Euro für Personal und Verwaltung. Die Grundrente soll über Steuereinnahmen finanziert werden und nicht über die Beiträge der Versicherten. Deshalb wird der Bundeszu- schuss zur Rentenversicherung um 1,5 Milliarden Euro erhöht.

Mehr Informationen und eine Broschüre zum Herunterladen fin- den Interessierte auf der Themenseite rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.

Die besten Winterfreizeittipps und eine Winterwanderung auf der Mittleren Schwäbischen Alb

Seit Tagen wird es kälter und wir warten nur darauf, bis eine weiße Winterdecke die raue Schönheit der Mittleren Schwä- bischen Alb wieder umhüllt und die Winterliebhaber sich wieder wie im Märchen fühlen können – denn dann glänzt die Kuppenalb mit Puderzuckerhügeln, locken verwunschen ruhende Wacholderheiden zu einem Winterspaziergang ...

Es gibt jedoch auch eine Vielzahl an winterlichen Freizeitak- tivitäten, die keine geschlossene Schneedecke benötigen.

Die kostenlose Winterbroschüre der Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb im Landkreis Reutlingen gibt viele Tipps für Aktivitäten im Winter: Der Leser erhält zusätzlich zu den beliebten Winteraktivitäten eine Übersicht an Ausleih- möglichkeiten für Wintersportgeräte sowie einen Vorschlag für eine Winter-Wanderung an der frischen, klaren Luft der Schwäbischen Alb.

Die 24-seitige Broschüre listet Informationen und Kontakt- daten zu weiteren Themen wie beispielsweise Schnee- schuhtouren, Pferdeschlittenfahrten und viele Vorschläge für Langlaufloipen und Skilifte. Die Winter-Freizeittipps liegen in den Tourist Informationen oder Rathäusern des Landkreises Reutlingen kostenlos zum Abholen bereit und können im Internet unter www.mythos-alb.de/service bestellt oder als Pdf-Dokument heruntergeladen werden. Alle Informationen gibt es auch online unter www.mythos-alb.de.

Kirchliche Nachrichten

Evangelische

Kirchengemeinde Grafenberg Pfarrer Hahn, Kirchstraße 10, Tel. 3 12 45

Pfarrbürozeiten: Dienstag und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr, Tel. 31245

E-Mail: Pfarramt.Grafenberg@ELKW.de Internet: www.kirchengemeinde-grafenberg.de Mesner Tobias Roth, Kelterstraße 35, Tel. 31225;

mobil. 01705917978

E-Mail: tobias@roth-grafenberg.de Liebe Gemeindeglieder,

„Bereitet dem HERRN den Weg, denn siehe der HERR kommt gewaltig“, lautet der Wochenspruch für die 3. Ad-

ventswoche. Adventszeit ist Vorbereitungszeit. Und es stimmt:

Wir bereiten vieles vor für das vor uns liegende Weihnachts- fest. Bereiten wir uns aber auch selbst vor? Gönnen Sie sich doch Ruhepausen, Stille, Besuch von Gottesdiensten ...

Selbst bei Temperaturen nahe um dem Gefrierpunkt können wir schöne Gottesdienste auf dem Schulhof feiern. Das haben wir letzten Sonntag erlebt. Ein Höhepunkt war die Ehrung einer Bläserin und fünf Bläsern unseres Posaunenchors.

Bezirksposaunenwart Peter Mayer hat die Ehrungen von Daniel Euchner (25 Jahre), Eva Schneider, Friedemann und Matthias Euchner, Walter Thüringer (alle 50 Jahre), Christof Wurster (50 Jahre, davon 30 Jahre als Chorleiter) vorgenommen.

Wir sind sehr dankbar für diese 6 Jubilare und alle anderen Bläserinnen und Bläser, die einen wertvollen Dienst in unserer Kirchengemeinde und in unserem Ort tun. Der Chor wird an beiden Weihnachtsfeiertagen wieder zu hören sein.

Im Gottesdienst wurde auch an den verstorbenen Hans Wurster gedacht. Er hat den Posaunenchor vor 70 Jahren gegründet und stand ihm 40 Jahre lang als Chorleiter vor.

Auch das Singen im Kirchenchor war ihm über 60 Jahre lang wichtig. Darüber hinaus brachte sich Hans Wurster 31 Jahre lang im Kirchengemeinderat ein und arbeitete dort mit vier aufeinander folgenden Pfarrern zusammen. Auch bei der Sanierung von Kirche und Gemeindehaus war Hans Wurster einer der treuesten und fleißigsten Helfer. Wir haben uns mit viel Dank auf dem Friedhof von ihm verabschiedet.

Der Gottesdesdienst zum 3. Advent findet am 13. Dezem- ber um 10.30 Uhr auf dem Schulhof statt. Das Opfer soll unserer Michaelskirche zugute kommen.

Zur gleichen Zeit sind die Kinder zum Kindergottesdienst ins Gemeindehaus eingeladen.

Am Mittwoch,15. Dezember kommen um 15.00 Uhr die Konfirmanden im Gemeindehaus zusammen.

Der Kirchengemeinderat trifft sich ebenfalls am Mittwoch um 19.30 Uhr zu seiner monatlichen Sitzung. Wir werden über die auf dem Schulhof geplanten Weihnachts-Gottes- diente unter Corona-Bedingungen beraten.

Ansonsten dürfen derzeit keine Gruppen, Kreise oder Chöre im Gemeindehaus stattfinden.

In den letzten Tagen ist Ihnen vielleicht ein Brief der Kirchenge- meinde zugestellt worden mit einem Flyer zur „Grafenberger Kirchenspende“. Viele Vereine, Institutionen und Privatleute haben durch das Corona-Jahr finanziell gelitten. Das gilt auch für unsere Kirchengemeinde. Darum wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen könnten.

Wir weisen Sie auch auf unsere Homepage hin. Wir ver- suchen, Sie mit dem Blog auf dem Laufenden zu halten.

Dort finden Sie aktuelle Neuigkeiten und erfahren, welche Weihnachts-Gottesdienste wir geplant haben. Hier können Sie unsere Gottesdienst-Aufnahme anschauen und mehr über das erfahren, was in unserer Gemeinde vor sich geht.

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Dank für Spende vom Kindersachenmarkt

Das Team vom Kindersachenmarkt hat die Hälfte des Erlö- ses vom Kindersachenmarkt im Frühjahr 2020 der Kirchen- gemeinde gespendet. Der Betrag von 470,05 Euro kommt unserer Kinder- und Jugendarbeit zugute. Ganz herzlichen Dank an die Verantwortlichen des Kindersachenmarktes für diese Unterstützung!

Seien Sie herzlich gegrüßt,

und möge Gott seine schützende Hand auch in der kommen- den Woche wieder über Sie halten.

Pfarrer Jörg Hahn

Vorankündigung 4. Advent

Veranstaltungsort:

Auf dem Schulhof der Grundschule Grafenberg Mitzubringen:

- Es steht eine begrenzte Anzahl an Bierbänke zum Sitzen zur Verfügung.

Wer kann, darf gerne einen Campingstuhl mitbringen.

- Ziehen Sie sich dem Wetter entsprechend an.

- Wer möchte kann gerne eine Laterne mitbringen

HERZLICHE EINLADUNG ZUM FAMILIEN WEIHNACHTSGOTTESDIENST am 4. Advent (20.12.2020) um 16:00 Uhr

mit Krippenspiel

Wichtige Infos:

Veranstaltungsort:

Auf dem Schulhof der Grundschule Grafenberg Mitzubringen:

- Es steht eine begrenzte Anzahl an Bierbänke zum Sitzen zur Verfügung.

Wer kann, darf gerne einen Campingstuhl mitbringen.

- Ziehen Sie sich dem Wetter entsprechend an.

- Wer möchte kann gerne eine Laterne mitbringen

HERZLICHE EINLADUNG ZUM FAMILIEN WEIHNACHTSGOTTESDIENST am 4. Advent (20.12.2020) um 16:00 Uhr

mit Krippenspiel

Wichtige Infos:

Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Metzingen, Riederich, Grafenberg

Kath. Pfarramt, Daimlerstr. 7, Tel. 9229-0, Pfarrer Hermann Weiß,

Pastoralreferentin Barbara Schmitt-Feuchter, Gemeindereferent Johannes Haller

e-mail: stbonifatius.metzingen@drs.de www.KatholischeKircheMetzingen.de St. Bonifatiuskirche Metzingen

In St. Bonifatius Metzingen gibt es 50 Sitzpositionen, in St.

Johannes Riederich 36 Sitzpositionen, an denen jeweils auch

2 Personen aus dem gleichen Haushalt sitzen können. Damit wir niemand wegschicken müssen weil die Plätze voll sind bitten wir um Anmeldung bis Freitag, 11.00 Uhr:

• für die Gemeinde St. Bonifatius/St. Johannes unter (07123) 9229-0

• für die Gemeinde San Bruno unter (07123) 720679

• für die Gemeinde Sveti Nikola Tavelić nur per E-Mail unter slavica.vidovic@drs.de

Es besteht Maskenpflicht während des Gottesdienstes.

Samstag, 12.12.2020 17.30 Rosenkranzgebet

18.30 Eucharistiefeier am Vorabend 3. Adventssonntag, 13.12.2020

08.45 Eucharistiefeier in St. Johannes, Riederich 10.30 Eucharistiefeier

keine italienische Eucharistiefeier in St. Johannes, Riederich 12.15 kroatische Eucharistiefeier

17.30 kroatische Eucharistiefeier

18.30 Feier der Versöhnung in St. Johannes, Riederich Montag 14.12.2020

18.30 Eucharistiefeier Dienstag, 15.12.2020

18.30 Roratemesse in St. Johannes, Riederich

18.30 kroatisches Rosenkranzgebet und Eucharistiefeier Mittwoch, 16.12.2020

18.30 Rosenkranzgebet Donnerstag, 17.12.2020

18.30 Eucharistiefeier mit Anbetung Freitag, 18.12.2020

07.00 Roratemesse (ohne gemeinsames Frühstück)

Sternsinger gesucht

Wir laden alle Kinder ab der zweiten Klasse ein, bei den Stern- singern mitzumachen. Am besten mit zwei anderen Kindern (Geschwister, Freunde, mit denen man sich sowieso trifft) und Begleitperson anmelden, das hilft uns, die Anzahl der Kontakte gering zu halten.

Treffen am Freitag, 18. Dezember, um 14.00 Uhr, im katholischen Gemeindehaus Peter&Paul,

Schillerstr. 10 in Grafenberg

(denkt bitte an die Mund-Nasen-Bedeckung).

Unter dem Leitgedanken „Sternsingen – aber sicher!“ wollen wir auch diesmal den Segen zu den Menschen bringen und für diese sowie für die benachteiligten Kinder in der Einen Welt mit den gesammelten Spenden zu einem echten Segen werden!

Die Sternsinger werden keine Wohn- bzw. Privaträume be- treten, sondern Ihnen mit Mund-Nasen-Bedeckung, einer Sternlänge Abstand und unter Einhaltung der aktuellen Co- rona-Schutzmaßnahmen vor der Tür oder im Treppenhaus begegnen. Auch beim Anschreiben des Segens und der Spen- denübergabe beachten die Sternsinger den Mindestabstand.

Falls Sie den Sternsingern ein süßes Dankeschön geben

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wollen, denken Sie bitte daran, dass dieses auf jeden Fall verpackt sein muss!

Licht geht von der Krippe aus - Weihnachten mit Corona

Wir feiern mit Beschränkungen der Sitzplatzzahl in den Kir- chen. Die Krippenfeier und die anderen Gottesdienste sind also nur mit kleiner Teilnehmerzahl und Anmeldung möglich.

Über den You Tube Kanal "Katholische Kirche Metzingen" gibt es jeweils einen Livestream der Krippenfeier, der Christmette und des Weihnachtsfestgottesdienstes.

Über unsere homepage www.katholischekirchemetzingen.de können Videos mit Bildern und kleinen Ansprachen aufgerufen werden, die das Festgeheimnis vorstellen und die Verbindung zu unserer Kirche herstellen. Daneben werden Anregungen gegeben (z.B. im Gesangbuch „Gotteslob“ Nr. 23-26), wie zu Hause allein oder in der Familie der Advent und das Fest der Menschwerdung begangen werden kann.

In den Kirchen St. Bonifatius und St. Johannes wird an den Krippen das Friedenslicht von Betlehem brennen. Von dort kann mit Hilfe der bereitgestellten Kerzen das Licht mit nach Hause geholt werden. Machen Sie davon Gebrauch und bringen Sie eventuell auch kranken und alten Menschen in der Nachbarschaft oder der eigenen Familie ein solches Licht heim.

Zur Ehre Gottes, der seinen Sohn in die Welt geschickt hat und zum Frieden der Menschen, möge dieses Licht bei Ihnen ankommen.

Bitte melden Sie sich schon jetzt zu den Gottesdiensten an den Sonntagen und für die Feiertage an!

Versöhnungsfeier

3. Advent Sonntag, 13. Dezember, um 18.00 Uhr in St. Johannes Riederich.

Beichtgelegenheit bzw. Seelsorgegespräch nach Vereinbarung mit Pfarrer Weiß im Haus St. Lioba

 92 29-11 oder  92 29-12

Kirchliche Nachrichten der Neuapostolischen Kirche Donnerstag, 10. November 2020

20.00 Gottesdienst in Metzingen -Christian-Völter-Str. 25 Sonntag, 13.November - 3. Advent

11.00 Gottesdienst in Metzingen - Christian-Völter-Str. 25 Donnerstag 17. Dezember 2020

20.00 Gottesdienst in Metzingen - Christian-Völter-Str. 25 Aktuelles Wort zum Monat

Dezember 2020: Advent

In unseren Breiten haben wir eine sehr genaue Vorstellung davon, wie Weihnachten und die vorausgehende Adventszeit auszusehen haben. Es ist die dunkle Jahreszeit, entsprechend leuchten in der Adventszeit viele Lichter. Vor allem der Schein einer Kerze versetzt uns in Weihnachtsstimmung. Straßen und Häuser sind mit vielen kleinen Lämpchen dekoriert. Draußen soll es kalt sein, am besten schneien. Weiße Weihnacht. Wir denken an eine bestimmte Musik und auch kulinarisch fallen uns sofort Dinge ein, die wir mit dem Fest verbinden und uns in Weihnachtsstimmung versetzen.

Nun wird Weihnachten aber nicht nur in Mitteleuropa gefeiert.

In anderen Regionen der Erde gibt es völlig andere Traditionen

– kein Tannenbaum, keine Kerzen, keine Plätzchen. Mancher- orts ist es grundsätzlich warm, vielleicht sogar Sommer. Ist Weihnachten dort weniger feierlich, weniger wert? Nein! Die Menschen feiern es nur anders. Es geht dort genauso um die Geburt Jesu wie bei uns. Er steht im Mittelpunkt – oder sollte es zumindest ...

So ist es auch mit unserer ganzjährigen Adventszeit. Es gibt Regionen, dort wird sich äußerlich anders auf die Wiederkunft des Herrn vorbereitet, dort sehen Gotteshäuser anders aus, dort wird sich anders gekleidet, andere Musik gespielt. Aber auch dort steht Christus im Mittelpunkt. Die Erwartung des Heilandes ist dort nicht besser oder schlechter als hier. Sie ist nur anders.

Impuls aus einem Gottesdienst des Stammapostels Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.nak.org / www.nak-sued.de

Aus dem Vereinsleben

Trauer um Ernst Hahnloser

Der Gesangverein "Liedekranz 1877" Grafenberg e.V.

trauert um sein Ehrenmitglied und früheren Ehrensänger

Ernst Hahnloser

der am vergangenen Montag, dem 07. Dezember im Alter von 76 Jahren verstorben ist.

Ernst Hahnloser trat 1979, also vor über 41 Jahren, als aktiver Sänger unserem Verein bei. Über 36 Jahre lang verstärkte er mit seiner Stimme den 1. Bass unseres Männerchores, bis es ihm ab Mitte 2015 leider nicht mehr möglich war mit uns zu singen. Die Ehrungen für 25, 30 und 40 Jahre aktives Singen und Vereinszugehörigkeit hat er erhalten.

In tiefer Trauer und ewiger Dankbarkeit werden wir Ernst Hahnloser ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl gilt seinen Töchtern mit Ihren Familien sowie allen Angehörigen.

Gesangverein "Liederkranz 1877" Grafenberg e.V.

Mitglieder, Ausschuß und Vorstände

Unterricht

Leider stehen uns die Unterrichtsräume immer noch nicht zur Verfügung. Daher findet der Unterricht mit Frau Maurer wie in den letzten Wochen auch weiterhin per Videokonferenz statt.

Bei Fragen kann Frau Maurer auch außerhalb der abgespro- chenen Unterrichtszeiten eine Nachricht auf dem Anrufbe- antworter hinterlassen werden. Die Proben unsere einzelnen Gruppen und Orchester ist vorerst ausgesetzt.

Bleibt bitte alle gesund!

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NACHRUF

Wir trauern um unser Mitglied

Oskar Bader

der am 26.11.2020 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.

Seit 1986 war er förderndes Mitglied unseres Vereins und hat uns während seiner 34-jährigen Mitgliedschaft immer nach Kräften unterstützt.

Wir werden Oskar in dankbarer Erinnerung behalten.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind in diesen schweren Stunden bei seinen Kindern Achim und Ulla und allen Angehörigen.

Die Vereinsleitung

Advents- und Weihnachtsliederblasen

Am vergangenen Sonntag, dem 2. Advent, haben einige Blä- serinnen und Bläser des Musikvereins und des Posaunen- chors um 17 Uhr gemeinsam Advents- und Weihnachtslieder gespielt – jeweils von zu Hause aus, per „Zoom“ miteinander verbunden und somit auf die Sekunde genau zeitgleich. Diese sogenannten „Balkonkonzerte“ sollen die Einwohnerinnen und Einwohner auch an den nächsten beiden Adventssonn- tagen erfreuen. Am Sonntag, den 13. Dezember (3. Advent) blasen wir um 17 Uhr, am Sonntag, den 20. Dezember (4.

Advent) erst um 18 Uhr.

Wir finden, das ist ein tolles Gemeinschaftsprojekt zwischen Musikverein und Posaunenchor in diesen schwierigen Zeiten und zeigt das gute Miteinander der Grafenberger Vereine und Institutionen. Danke an die Ideengeber und Organisatoren.

Verteilung der "Gelben Säcke"

Wenn nichts dazwischen kommt, verteilen wir am kommen- den Samstag, den 12. Dezember 2020 an alle Haushalte

"Gelbe Säcke" für das Jahr 2021. Treffpunkt für die freiwilligen Helferinnen und Helfer ist um 10 Uhr bei der Schreinerei Thü- ringer, Riedericher Straße 66. Die coronabedingten Hygie- nevorschriften werden eingehalten, bitte Mund-Nasenschutz nicht vergessen.

NEU!!! Dieses Jahr erhält jeder Haushalt erstmals 2 Rol- len mit 26 Gelben Säcken. Falls die Säcke wider Erwarten nicht ausreichen, können nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung weitere Säcke auf dem Rathaus abgeholt werden.

Die Vereinsleitung

Grafenberger Kalender 2021

Seit 13 Jahren gibt der AK Kelter Grafenberg einen Jahres- kalender mit unterschiedlichen Themen und Ansichten von Grafenberg heraus.

Für das Jahr 2021 erwartet Sie ein Kalender mit vielen Detail- aufnahmen von unserem Ort und unserer Gemarkung.

Erhältlich ist der Kalender zum Preis von 5,-- € bei Raumaus- stattung Knöll, Stiel und Blüte, Volksbank und Rathaus.

Mehr Informationen unter www.kelter-grafenberg.de.

Absage der DRK Seniorenweihnachtsfeier

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie müssen wir lei- der die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier absagen. Sehr gerne hätten wir für sie die Veranstaltung durchgeführt. Wir hatten wieder ein abwechslungsreiches Programm für Sie vorbereitet.

Wir freuen uns schon heute auf die nächste Seniorenweih- nachtsfeier im Jahr 2021.

Ihre DRK Bereitschaft Großbettlingen

Musikschule Metzingen e.V.

Nachruf

Wilfried Klaffke war mit Dr. Hans Oehler Wegbereiter und Gründer der Musikschule Metzingen e.V. und legte damit den Grundstein für all das, was ab 1969 folgen sollte. Die Feier- lichkeiten zum 50jährigen Jubiläum der Musikschule, die wir mit Wilfried Klaffke begehen durften, und deren Vorbereitung im Jahr 2019 lenkten nochmals den Blick auf die Leistungen dieser Männer der ersten Stunde. Noch gab es keine finanzi- elle Förderung durch die öffentliche Hand, keine Unterrichts- räumlichkeiten, kein breitgefächertes Lehrerkollegium und keine funktionierende Verwaltung an der Musikschule. Die idealistischen Beweggründe, die Wilfried Klaffke und Dr. Hans Oehler antrieben, waren so stark, dass sie die Kraft fanden und die Mühen auf sich nahmen, diese Entwicklungen mit großem Engagement anzustoßen und auf den Weg zu bringen. Und es gelang, Unterstützer im gesamten Umfeld Metzingens und den umliegenden Gemeinden, in Bürgerschaft, Kommunal- verwaltungen, Gemeinderäten und allgemeinbildenden Schu- len zu gewinnen. Solches konnte nur Menschen wie Wilfried Klaffke gelingen, die andere mit ihrer optimistischen Hingabe für eine Idee anzustecken wissen.

Wilfried Klaffke hat seine damaligen Beweggründe und Ziele in der Festbroschüre zum 25jährigen Jubiläum aufgezeigt.

Einerseits ging es ihm darum, „das schon vorhandene Mu- sikleben der Stadt zu ergänzen“. Ganz wichtig war ihm, schon vorhandene Musikkreise nicht ersetzen, sondern über die musikalische Ausbildung von jungen Menschen befördern zu

(15)

wollen. Für die weitere Entwicklung der Musikschule hin zu einer allgemein anerkannten Bildungseinrichtung für alle war dies eine bedeutende und bis heute fortwährende Richtungs- entscheidung. Und andererseits fährt Wilfried Klaffke fort:

„Diesen jungen Menschen eine breitgefächerte Möglichkeit zum Erlernen verschiedener Instrumente und zum Zusam- menspiel in Gruppen bis hin zu einem Musikschulorchester zu geben, war das Ziel.“ Die Fokussierung darauf, gerade der Jugend den Zugang zur musikalischen Bildung zu erleichtern und zu ermöglichen, hat das Wirken von Wilfried Klaffke stets ebenso klar bestimmt.

Diesen Zielen und Beweggründen ist Wilfried Klaffke immer verbunden geblieben, als ehrenamtlicher Musikschulleiter in den Anfangsjahren, als Klavierlehrkraft bis in die 1980er Jahre und als stetiger Wegbegleiter der Musikschule. Wenn man ihn traf, waren die oben beschriebenen Motivationsantriebe immer zu spüren. Im Vordergrund stand immer das Verbin- dende der Musikalität, für Wilfried Klaffke war dabei nicht entscheidend, welcher Musikkreis nun gerade Musik zum Klingen brachte. Seine Begeisterung dafür und seine Neugier- de darauf waren immer spürbar. Konkurrenzdenken war ihm fremd. Und seine Freude gerade über junge Musikerinnen und Musiker und deren Leistungen in ihrer gesamten Bandbreite blieb unübersehbar. Am Rande der von ihm besuchten und be- gleiteten Musikveranstaltungen war vor und hinter der Bühne seine sonorige und freundlich-zugewandte Stimme zu hören:

„Wer hat denn da so schön Oboe gespielt? ... „Schön habt Ihr das gemacht!“ ... „So schön im Tempo geblieben...“ Dies im- mer begleitet von einem warmen Lächeln. Welch ansteckende Neugierde und Begeisterung für eine gute, verbindende Sa- che! Und welch motivierende und bestärkende Begleitung für junge Menschen und deren Freude an der Musik!

Die gesamte Musikschulgemeinde nimmt traurig Abschied von Wilfried Klaffke in tief empfundener Dankbarkeit und Anerkennung. Sein Wirken, sein Engagement und sein We- sen haben Spuren hinterlassen und die Musikschule und die gesamte Musiklandschaft in und um Metzingen geprägt.

Seinen Zielen bleiben wir verbunden und verpflichtet. Wir werden unserem verehrten Gründer und Begleiter, vor allem aber auch dem Menschen Wilfried Klaffke, ein ehrendes An- denken bewahren.

Tobias Freudenberg

Musikschule Metzingen e.V.

Weihnachtskonzert

Am Sonntag, 20. Dezember, wird unser Weihnachtskonzert, das wir diese Woche coronakonform produzieren um 17 Uhr hochgeladen. Über unseren You tube Kanal können Sie ihn sich ansehen wann Sie wollen.

Den Link dazu gibt’s kurz vor dem 20.12. auf Instagram und Facebook sowie auf unserer Homepage www.musikschule- metzingen.de.

Wir wünschen uns damit, dass wir Ihnen die Feiertage und die Zeit bis zum 10. Januar etwas verschönen können.

Weihnachtsgutscheine

Eine wunderbare Idee Freude durchs Musizieren zu machen sind Gutscheine für Schnupperunterricht der Musikschule Metzingen.

Ob Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene, wir haben für alle das passende Schnupperangebot.

Anfragen bitte über unsere Homepage oder unser Sekretariat Tel: 42791

20 .Dezember 2020 (4 . Advent)_17 h

save t he dat e!

WEIHN ACHTS -

KONZE RT

online !

www.musikschule-metzingen.de

Gemütlich zuhause reinschauen, Plätzchen essen, Musik geniessen!

Youtube: Musikschule Metzingen

Römerstraße 19 . 72555 Metzingen Tel. 07123/3688-630 . Fax 07123/3688-222

Referenzen

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