Anlage 1
Auf dem Dienstweg
Geschäftsstelle des Landesbeamtenausschusses Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Antrag
1an den Landesbeamtenausschuss
1. Personalangaben Name, Vorname2
akademische Grade, staatl. Titel Geburtsdatum Alter
Amtsbezeichnung
BesGr./EntgeltGr.
derzeitige Beschäftigungsbehörde
seit
derzeitige Funktion
seit
ggf. vorgesehene Funktion
ab
Haushaltsstelle/besetzter Dienstposten/Bewertung
lt. Haushaltsplan des Jahres besetzbar ab
2. Beabsichtigte Maßnahme Ernennung zur/zum
Besoldungsgruppe
Beamtenverhältnis (auf Probe, auf Lebenszeit, auf Zeit)
in der Laufbahn der Laufbahngruppe / Einstiegsamt
in der Fachrichtung
im/bei
mit Wirkung vom
1 Der formgebundene Antrag ist im Original bei der Geschäftsstelle einzureichen.
2 Der Name ist zu unterstreichen. Sämtliche Vornamen sind einzutragen.
Antragstellende Behörde Ort, Datum
Ansprechpartner
Telefon
Aktenzeichen
Anlagen
2
3.
Antrag auf
3Feststellung der Befähigung nach § 17 Abs. 2 LBG für die Laufbahn/ das Amt
4Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der
Einstellung im Beförderungsamt nach § 18 Satz 2 Nr. 3 LBG,
Beförderung während der Probezeit nach § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG, Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit nach § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBG,
Beförderung vor Feststellung der Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer nach § 20 Abs. 3 i.V.m.
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LBG,
Beförderung vor Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Beförderung nach § 20 Abs.
3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBG,
Sprungbeförderung nach § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 LBG.
Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 3 Satz 2 LBG i. V. m.
§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBG § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG
Einstellung im Beförderungsamt nach § 18 Satz 2 Nr. 3 LBG,
Beförderung während der Probezeit nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG, Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBG,
Beförderung vor Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Beförderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBG,
Sprungbeförderung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 LBG.
3 Im Fall der nachträglichen Heilung ist nach den Worten „Antrag auf“ das Wort „nachträgliche“ einzu- fügen.
4 Nichtzutreffendes streichen.
3
4. Schul- und Berufsausbildung
von bis Schulart / Art und Ort der Ausbil-
dung Abschluss Abschlussnote /
Prüfungsergebnis
5. Beruflicher Werdegang innerhalb und außerhalb des öffentl. Dienstes (einschl. Wehr- oder Zivildienst)
von bis bei Amts- oder Dienstbezeichnung
(unter Angabe des jeweiligen Dienstpostens)
4
6. Beamtenrechtlicher Werdegang
von bis
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Beamtenverhältnis auf Probe
Dauer der laufbahnrechtlichen Probezeit
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Beamtenverhältnis auf Zeit
Frühere Entscheidungen (z. B. Befähigungsfeststellung bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern) des Landesbeamtenausschusses
vom: Ernennungen und Beförderungen
mit Wirkung vom Amts- oder Dienstbezeichnung Besoldungsgruppe
7. Beurteilungen
vom Note/Bewertungsstufe
8. Fortbildung und Qualifizierung (§ 9 ALVO)
von bis Art und Ort der Ausbildung ggf. Beurteilungsergebnis/ Prü-
fungsergebnis
5
9. Ausführliche Begründung des Antrages5
Hinweis: Die Aufgabe des Landesbeamtenausschusses ist es, die einheitliche Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Ausnahmevorschriften sind eng auszu- legen. Deshalb muss in der Antragsbegründung erschöpfend dargelegt werden, welcher be- sondere Sachverhalt in diesem Einzelfall ein Abweichen von der Regel rechtfertigen soll.
Die Antragsbegründung sollte sich auf laufbahnrechtliche Erwägungen stützen. Finanzielle As- pekte (z. B. Einkommenseinbußen) können keine Berücksichtigung finden.
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(Unterschrift der nach § 9 LBG für die Ernennung zuständigen Stelle)
5 Die Tätigkeit muss als hoheitliche Tätigkeit eingestuft sein (siehe Grundsatzbeschlüsse des LBA – Nr. 1). Die Anträge sind erst zu stellen, wenn alle anderen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis vorliegen (siehe Grundsatzbeschlüsse des LBA – Nr. 2.1).