I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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1 VORHABEN / ANTRAG ... 3 2 ANTRAG ... 4 3 BEGRÜNDUNG ... 5
A N H A N G V E R Z E I C H N I S
Anhänge
LAGEPLAN M 1 : 25.000 1
ZUSTANDSPLAN M 1 : 6.000 2
1 VORHABEN / ANTRAG
Der Antragsteller beabsichtigt, im Abbaufeld Großer Anger einen Kiessandtagebau aufzu- schließen und zu betreiben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind innerhalb der Antragsflä- che Bodendenkmäler vorhanden bzw. zu erwarten. Hierauf wies das Landesamt für Denk- malspflege und Archäologie Sachsen – Anhalt in seiner Stellungnahme vom 20.3.2015 hin.
Ein Lageplan ist dem Umweltbericht (Anlage 14 des RBP) beigefügt.
Hieraus geht hervor, dass die gesamte Antragsfläche als Bodendenkmal oder Verdachtsfläche (Flächen, auf denen begründete Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Bodendenkmalen vorliegen) eingestuft ist. Die Antragsfläche ist im Ergebnis der Stellungnahme bis ins Mittel- alter besiedelt gewesen, die hier bekannten Bodendenkmale stammen aus dem Mittelalter.
Weitere Funde sind zu erwarten.
Für die Inanspruchnahme von Flächen mit Bodendenkmalen (aktuelle Fundstellen), ist eine Genehmigung nach § 14 (1) DSchG ST notwendig.
Für die Flächen, bei denen begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit dem Auftreten von Bodendenkmalen zu rechnen ist (Verdachtsflächen) ist vor Durchfüh- rung von Bau-/Erdarbeiten eine Genehmigung nach § 14 (2) DSchG ST einzuholen.
Gemäß dem Umweltbericht, der dem Rahmenbetriebsplan als Anlage 14 beigefügt ist, wird der Unternehmer die Denkmalschutzbehörde rechtzeitig vor Abraumarbeiten informieren und Suchgrabungen durchführen lassen. Im Ergebnis dieser Suchgrabungen wird entschieden, ob weitere Grabungen für eine Bergung aufgefundener Artefakte notwendig sind. Diese gegebe- nenfalls notwendigen Maßnahmen werden vor Durchführung von Abraumarbeiten abge- schlossen.
Näheres regelt eine Rahmenvereinbarung zwischen Unternehmer und Denkmalschutzbehörde.
2 ANTRAG Die Firma
Kies- und Baustoffwerke Barleben GmbH & Co. KG
Wiedersdorfer Straße 3 39126 Magdeburg - Antragsteller -
beantragt für die in den Anhängen 1 und 2 dargestellte, rd. 95,83 ha große Abbaufläche ge- mäß § 14 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 DenkmSchG LSA die Erteilung einer Genehmigung zur Be- seitigung von Bodendenkmalen und zur Durchführung von Erd- und Bauarbeiten auf Flächen, für die begründete Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Bodendenkmalen vorliegen.
3 BEGRÜNDUNG
Für die zu erwartende Beseitigung sowie den Fall des Auftretens von weiteren Bodendenkmä- lern wurden vorsorglich Maßnahmen getroffen, um diese zu bergen. Somit ist gewährleistet, dass Bodendenkmale im Zuge des Vorhabens Großer Anger nicht verloren gehen. Hinweise auf Funde mit besonders hoher wissenschaftlicher oder kulturhistorischer Bedeutung, wie z.B.
mesolithische Freilandsiedlungen, liegen nicht vor. Vielmehr handelt es sich bei den bekann- ten Funden in der Antragsfläche um Reste mittelalterlicher Besiedelung.
Ein Erhalt der der Fundstellen wäre mit einem Verzicht auf den Abbau der entsprechenden Flächen und voraussichtlich hohen Rohstoffverlusten aufgrund ungünstiger Abbaukontur oder sogar der Ausbildung von Inseln verbunden.
Angesichts der zu erwartenden Bedeutung der Funde sind Antragsteller und Bearbeiter der Auffassung, dass im Rahmen einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Belang der Siche- rung der Rohstoffversorgung am Ortsrand von Magdeburg einerseits und dem Erhalt von Bo- dendenkmalen im Kontext ihrer Fundumstände andererseits die Rohstoffsicherung den über- wiegenden Belang darstellt.
Anhang 1 Lageplan
Wiedersdorfer Straße 3 39126 Magdeburg
Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BBergG für den "Kiessandtagebau Großer Anger" - Anlage 17 -
Antrag gemäß § 14 DenkmSchG LSA für das Vorhaben Kiessandtagebau Großer Anger
Kies- und Baustoffwerke Barleben GmbH & Co. KG
Bearbeiter: Th. Dunz, R. Wasmund Bearbeitungsstand: November 2018
Norden Maßstab 1 : 25.000
1 - Geo Basis-DE / BKG 2017
0 500 1000 1500 m
Sachverständigenbüro für Steine und Erden, Büro für angewandte Biologie und
Tagebaurenaturierung Sorge 29
38678 Clausthal-Zellerfeld