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ALLGEMEINE UNTERWEISUNG IM ARBEITS- UND BRANDSCHUTZ Institut für Medizinische Biochemie und Molekularbiologie

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ALLGEMEINE UNTERWEISUNG IM ARBEITS- UND BRANDSCHUTZ

12.12.2017

Institut für Medizinische Biochemie und

Molekularbiologie

(2)

2

Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitern im Arbeitsschutz

Arbeitgeber/ Vorgesetzter

Minimierung der Gefahren am Arbeitsplatz und im Umfeld

Einhaltung der Gesetze und Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz

Bereitstellung Persönliche Schutzausrüstung

Unterweisung aller Mitarbeiter (Dokumentiert!) - Erstunterweisung neuer Mitarbeiter

- jährliche Unterweisung

- Nachunterweisung fehlender Mitarbeiter

Mitarbeiter

Handlung nach Vorgabe der Sicherheitsvorschriften

Schutzmaßnahmen anzuwenden

Abwendung von Schäden (z.B. Schäden melden; bestimmungsgemäßer Umgang mit Eigentum Universitätsmedizin)

Dokument hinterlegt  digital -

interner Mitarbeiterbereich (Homepage IBIO)

 Papier -

R168

Allgemeines

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3

Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen

Beachten der Brandschutzordnung

• Rauchverbote sind zu befolgen

• Umgang mit offenen Feuer vermeiden (z.B. keine Adventsgestecke)

• Brennbare Flüssigkeiten nur in Tagesmengen am Arbeitsplatz vorhalten

• Brandlasten vermeiden - z.B. Lagerung von leeren Kartons,

brennbare Möbel in Flucht- und Rettungswegen Anhäufung von Papier

ACHTUNG: Brand- und Rauchmelder sind hochsensibel und können schon durch dampfentwickelnde Geräte (Geschirrspüler, Wasserkocher) ausgelöst werden.

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4

Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen

Flucht- und Rettungswege, Treppen und Verkehrswege freihalten, Notausgänge freihalten

Rauch- und Brandschutztüren dürfen nicht verschlossen, blockiert oder verkeilt werden

BSK UNI MED 1 Inv.Nr. 987654

(5)

5

Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen

• Nur geprüfte elektrische Betriebsmittel einsetzen (private Geräte müssen gemeldet und geprüft werden)  nächste Prüfung 12/2018

• Ordnungsgemäßer Umgang mit den Einrichtungen und Arbeitsmitteln

Mängel/Schäden

• Mängel an elektrischen Geräten und Brandschutzeinrichtungen sofort melden

• unverzügliche Information an LOG-Buch-Verantwortliche  Frau Kerschies oder Frau Köhler (wenn nicht anwesend – im Notfall bei Dispatcher melden Tel. 6666)

 bei Fragen zum Arbeits- und Brandschutz - Stabsstelle Arbeitsschutz

(6)

Brandschutz (Brandschutzordnung UMR)

6

1. Vorbeugende

Brandschutzmaßnahmen 2. Verhalten im Brandfall 3. Verhalten nach Bränden

(7)

Brandschutz – Maßnahmen

7

Wo befinden sich wichtige Anlagen / Hilfsmittel?

Wie finde ich diese?

Brandschutzeinrichtungen

Rettungseinrichtungen (Verbandskasten, Not- und Augenduschen)

Rettungswege Feuerlöscher

Alarmanlagen, Telefon, Notruf, Ersthelfer

Sammelpunkt

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8

Brandschutz –Maßnahmen

Flucht- und Rettungswege nutzen

Hörsaal SA70

(9)

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Brandschutz - Verhalten

Was ist im Brandfall zu tun?

• Ruhe bewahren

• Alarmierung erst extern 0-112 (Feuerwehr), dann intern 8888

Wer meldet? (Name, Tel.Nr.) Was ist Wo, Wann geschehen?

Welche Hilfe wird benötigt?

Was ist bereits veranlasst worden?

Warten auf Rückfragen!

• Personen aus dem Haus/gefährdeten Bereich bringen

• wenn möglich Feuer löschen

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Versuche sofort beenden  Informieren Sie gefährdete Personen!!

Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich einen notwendigen Notruf absetzen

Leisten Sie Verletzten Hilfe und bringen Sie diese über gekennzeichnete Fluchtwege in Sicherheit bringen

Keine Aufzüge benutzen – Erstickungsgefahr Wenn möglich!

• Türen und Fenster am Brandort schließen und ggf. Rauchabzüge öffnen

• Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter!)

• leere Büroräume sind zu verschließen

• Nicht in verqualmte Räume begeben – im Notfall diese kriechend verlassen

• bei starker Rauchentwicklung  Abdichten der Türen von außen mit nassen Tüchern

• Brandschutztüren geben Schutz vor Rauch und Hitze – aber nur, wenn diese geschlossen sind

• Brand bekämpfen

Brandschutz – Verhalten

10

…“

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11

Brandschutz

 Informieren über den Zugang zu einem nächstgelegenen

Feuerlöscher

Feuerlöscher mit 1-Griff Bedienung

Anwendung Feuerlöscher:

1. Sicherungsstift entfernen 2. Schneebrause

fassen 3. Hebel

niederdrücken

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Brandschutz (Interner Alarmierungsplan)

12

Der Alarmierungsplan sollte an jedem Arbeitsplatz vorhanden sein!

 in der Nähe vom Telefon

seit 13.06.2014 – aktuellsten Alarm- und Einsatzplan der UMR

komplett überarbeitet und den neuen Gegebenheiten insbesondere bei der Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) angepasst

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13

Brandschutz

 Bei kleineren Bränden (insbesondere Fettbrände)

Anwendung Löschdecke:

bei kleinen Bränden kann eine Löschdecke effizient eingesetzt werden

Entnehmen der Decke und schütteln, sodass sich diese entfaltet

mit beiden Händen in die eingearbeiteten Grifftaschen greifen  Schutz vor Verbrennungen

Decke über die Brandstelle legen (nicht werfen!), sodass die Luftzufuhr unterbrochen wird

Decke so lange liegen lassen, bis das Feuer erstickt und die Brandstelle abgekühlt ist

bei einem Kleiderbrand wird die am Boden liegende Person vom Kopf her in die Decke eingewickelt und der Brand auf diese Weise erstickt

Bitte rufen Sie in diesem Fall sofort einen Notarzt und entfernen Sie nicht verbrannte Kleidung!!

ABER aktuell

Von der Benutzung von Löschdecken wird abgeraten! Es sollen stattdessen die Notduschen

(14)

Brandschutz - Verhalten im Notfall

Notduschen

z.B. bei Personenbränden

 Notduschen-Kontrolle 1x monatlich

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• bei der Prüfung sind neben dem

Volumenstrom (30 l/min) das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers durch

Inaugenscheinnahme zu beurteilen

• Betätigungsventil muss leichtgängig und der Duschkopf durchgängig sein

• Häufiger Wasserwechsel wirkt zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung entgegen

 Neue Formulare !!

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Verhalten im Notfall

Erste Hilfe

Verbandskasten

z.B. Erstversorgung von kleineren Verletzungen, Schnitt am Finger

• Falls Blut austritt, nicht berühren  Verletzter verbindet sich selbst

• Blutverschmutzungen auf Arbeitsflächen ordnungsgemäß entfernen

• Kleinere Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen

Augenduschen

z.B. zur Entfernung eingedrungener Fremdstoffe

• Arbeiten pneumatisch  durch Zusammendrücken der Augendusche wird Spülflüssigkeit durch den Sprühkopf gepresst

• sowohl im aufrechten als auch nach unten gerichtetem Sprühkopf verwendbar

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Erst-Helfer(in) im Institut

Rica Waterstradt Raum 185 Tel 5753

Verhalten im Notfall

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Verhalten im Notfall

17

Rautek-Rettungsgriff

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Verhalten im Notfall

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19

Verhalten im Notfall

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Allgemeine Laborordnung – sicheres Arbeiten

 Im Labor stets geeignete Schutzkleidung tragen

Persönliche Schutzausrüstung

Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt!  Alle Substanzen im Labor als toxisch betrachten

Mit Umsicht arbeiten  Nicht alleine arbeiten - nicht realistisch! Sich selbst, die Kollegen und den Nächsten schützen

Sauberkeit am Arbeitsplatz

Laborhygiene einhalten

Zwischen Arbeitsgängen und nach Beendigung Hände waschen (Kontamination von Telefonen, Türdrücker usw.)

Verunreinigungen an und von allgemeinen Geräten vermeiden (Feinwaage usw.)

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Gefahrstoffe

Woran erkenne ich einen Gefahrstoff?

Gefahrstoffe sind in der Regel kennzeichnungspflichtig

Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können (z.B.) Getränkeflaschen

H(Hazard)- und P(Prävention)-Sätze neu nach CLP-Verordnung:

Teilweise noch alte Kennzeichnung mit R(Risiko)- und S(Sicherheit)-Sätzen

Stoffdatenbank

 Gefahrstoffinformationssysteme

GESTIS GisChem

frei zugängliche Datenbanken chemischer Verbindungen

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Extrem entzündbare Flüssigkeit

Explosiv  Ether kann beim Stehen an der Luft und bei Licht organische Peroxide bilden

keine Flaschen öffnen oder bewegen, wenn sich eine weiße Kruste oder im inneren ein Niederschlag gebildet hat

Erste Hilfe- Maßnahmen Nach Einatmen:

Bei unregelmäßiger Atmung und Atemstillstand sofort Atemspende  sofort Arzt hinzuziehen Nach Verschlucken:

Mund mit Wasser spülen, bei Bewusstsein: max. 2 Gläser Wasser trinken, kein Erbrechen (Aspirationsgefahr) Nach Hautkontakt:

Mit reichlich Wasser und Seife waschen, üblicherweise nach Dekontamination und Applikation einer Fettcreme keine weitere Behandlung notwendig, ärztliche Behandlung nach großflächiger Kontamination und starker Inhalation

Nach Augenkontakt:

Mind. 15 min bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich Wasser spülen, Augenarzt hinzuziehen

Beispiel für Gefährdungen durch Chemikalien

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Diethylether (Ether)

Giftnotruf: 0361 730 730

Giftnotruf Erfurt

Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Bundesweit: (06131) 19 240

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Unfälle

Definition Arbeitsunfall

Eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung, die in einem inneren, wesentlichen, zumindest

teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

• Unfälle durch/während der versicherten Tätigkeit  außer Essenpausen und Toilettengang

• Wegeunfälle von und zur Arbeit (einschl. Umweg Kindergarten/Schule, jedoch nicht Einkauf)

• Unfälle während Dienstreisen

• Sportunfälle, sofern es sich um Betriebssport handelt

• Unfälle bei Betriebsfeiern

Arten von Arbeitsunfällen

Nach einem Arbeitsunfall

• Vorstellen beim D-Arzt

Durchgangsarzt (D-Arzt)

Chirurgische Klinik und Poliklinik Universitätsmedizin Rostock

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Telefonische Anmeldung

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Unfälle

Unfallanzeige ausfüllen

• durch Verunfallten (wenn möglich)

•„Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs“

• Unterschrift Vorgesetzter

• Original an Arbeitssicherheit  Kopie verbleibt im Institut

 Formulare - interner Mitarbeiterbereich IBIO oder im R168

Bei geringer Verletzung ohne

Arztbesuch Eintrag in Verbandsbuch!

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Unfälle

Sonderfall Toilettengang

Zitat  Herr Lambrecht Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

…Rutscht ein Arbeitnehmer auf dem frisch gewischten Boden der Betriebstoilette aus oder klemmt er sich die Hand an einer Tür ein, so liegt die Vermutung nahe, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Der Gang zur Toilette stellt jedoch grundsätzlich eine rein private Angelegenheit (!!) des Arbeitnehmers dar.

Daraus folgt: Verletzt sich der Arbeitnehmer innerhalb des Toilettenraums, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall sondern um ausschließlich privatwirtschaftliche Tätigkeiten.

Der Arbeitgeber haftet in diesem Fall nicht für die entstandenen Schäden. Der dienstliche Unfallschutz des Arbeitnehmers endet somit beim Durchschreiten der Außentür des

Toilettenraumes und lebt beim Verlassen wieder auf, denn auch das Händewaschen außerhalb der Toilettenkabinen ist eine private Angelegenheit des Arbeitnehmers.

Zum Nachlesen, beispielhaft, folgender Link:

https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/toiletten-besuch-nur-der-weg- dorthin-ist-versichert.html

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Referenzen

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