ALLGEMEINE UNTERWEISUNG IM ARBEITS- UND BRANDSCHUTZ
12.12.2017
Institut für Medizinische Biochemie und
Molekularbiologie
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Pflichten von Arbeitgebern und Mitarbeitern im Arbeitsschutz
Arbeitgeber/ Vorgesetzter
• Minimierung der Gefahren am Arbeitsplatz und im Umfeld
• Einhaltung der Gesetze und Vorschriften im Arbeits- und Brandschutz
• Bereitstellung Persönliche Schutzausrüstung
• Unterweisung aller Mitarbeiter (Dokumentiert!) - Erstunterweisung neuer Mitarbeiter
- jährliche Unterweisung
- Nachunterweisung fehlender Mitarbeiter
Mitarbeiter
• Handlung nach Vorgabe der Sicherheitsvorschriften
• Schutzmaßnahmen anzuwenden
• Abwendung von Schäden (z.B. Schäden melden; bestimmungsgemäßer Umgang mit Eigentum Universitätsmedizin)
Dokument hinterlegt digital -
interner Mitarbeiterbereich (Homepage IBIO)
Papier -R168
Allgemeines
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Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen
Beachten der Brandschutzordnung
• Rauchverbote sind zu befolgen
• Umgang mit offenen Feuer vermeiden (z.B. keine Adventsgestecke)
• Brennbare Flüssigkeiten nur in Tagesmengen am Arbeitsplatz vorhalten
• Brandlasten vermeiden - z.B. Lagerung von leeren Kartons,
brennbare Möbel in Flucht- und Rettungswegen Anhäufung von Papier
ACHTUNG: Brand- und Rauchmelder sind hochsensibel und können schon durch dampfentwickelnde Geräte (Geschirrspüler, Wasserkocher) ausgelöst werden.
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Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen
Flucht- und Rettungswege, Treppen und Verkehrswege freihalten, Notausgänge freihalten
Rauch- und Brandschutztüren dürfen nicht verschlossen, blockiert oder verkeilt werden
BSK UNI MED 1 Inv.Nr. 987654
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Brandschutz – Vorbeugende Maßnahmen
• Nur geprüfte elektrische Betriebsmittel einsetzen (private Geräte müssen gemeldet und geprüft werden) nächste Prüfung 12/2018
• Ordnungsgemäßer Umgang mit den Einrichtungen und Arbeitsmitteln
Mängel/Schäden
• Mängel an elektrischen Geräten und Brandschutzeinrichtungen sofort melden
• unverzügliche Information an LOG-Buch-Verantwortliche Frau Kerschies oder Frau Köhler (wenn nicht anwesend – im Notfall bei Dispatcher melden Tel. 6666)
bei Fragen zum Arbeits- und Brandschutz - Stabsstelle Arbeitsschutz
Brandschutz (Brandschutzordnung UMR)
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1. Vorbeugende
Brandschutzmaßnahmen 2. Verhalten im Brandfall 3. Verhalten nach Bränden
Brandschutz – Maßnahmen
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Wo befinden sich wichtige Anlagen / Hilfsmittel?
Wie finde ich diese?
Brandschutzeinrichtungen
Rettungseinrichtungen (Verbandskasten, Not- und Augenduschen)
Rettungswege Feuerlöscher
Alarmanlagen, Telefon, Notruf, Ersthelfer
Sammelpunkt
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Brandschutz –Maßnahmen
Flucht- und Rettungswege nutzen
Hörsaal SA70
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Brandschutz - Verhalten
Was ist im Brandfall zu tun?
• Ruhe bewahren
• Alarmierung erst extern 0-112 (Feuerwehr), dann intern 8888
Wer meldet? (Name, Tel.Nr.) Was ist Wo, Wann geschehen?
Welche Hilfe wird benötigt?
Was ist bereits veranlasst worden?
Warten auf Rückfragen!
• Personen aus dem Haus/gefährdeten Bereich bringen
• wenn möglich Feuer löschen
Versuche sofort beenden Informieren Sie gefährdete Personen!!
Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich einen notwendigen Notruf absetzen
Leisten Sie Verletzten Hilfe und bringen Sie diese über gekennzeichnete Fluchtwege in Sicherheit bringen
Keine Aufzüge benutzen – Erstickungsgefahr Wenn möglich!
• Türen und Fenster am Brandort schließen und ggf. Rauchabzüge öffnen
• Gas- und Stromversorgung unterbrechen (Hauptschalter!)
• leere Büroräume sind zu verschließen
• Nicht in verqualmte Räume begeben – im Notfall diese kriechend verlassen
• bei starker Rauchentwicklung Abdichten der Türen von außen mit nassen Tüchern
• Brandschutztüren geben Schutz vor Rauch und Hitze – aber nur, wenn diese geschlossen sind
• Brand bekämpfen
Brandschutz – Verhalten
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…“
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Brandschutz
Informieren über den Zugang zu einem nächstgelegenen
Feuerlöscher
Feuerlöscher mit 1-Griff Bedienung
Anwendung Feuerlöscher:
1. Sicherungsstift entfernen 2. Schneebrause
fassen 3. Hebel
niederdrücken
Brandschutz (Interner Alarmierungsplan)
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Der Alarmierungsplan sollte an jedem Arbeitsplatz vorhanden sein!
in der Nähe vom Telefon
seit 13.06.2014 – aktuellsten Alarm- und Einsatzplan der UMR
komplett überarbeitet und den neuen Gegebenheiten insbesondere bei der Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) angepasst
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Brandschutz
Bei kleineren Bränden (insbesondere Fettbrände)
Anwendung Löschdecke:
bei kleinen Bränden kann eine Löschdecke effizient eingesetzt werden
• Entnehmen der Decke und schütteln, sodass sich diese entfaltet
• mit beiden Händen in die eingearbeiteten Grifftaschen greifen Schutz vor Verbrennungen
• Decke über die Brandstelle legen (nicht werfen!), sodass die Luftzufuhr unterbrochen wird
• Decke so lange liegen lassen, bis das Feuer erstickt und die Brandstelle abgekühlt ist
• bei einem Kleiderbrand wird die am Boden liegende Person vom Kopf her in die Decke eingewickelt und der Brand auf diese Weise erstickt
Bitte rufen Sie in diesem Fall sofort einen Notarzt und entfernen Sie nicht verbrannte Kleidung!!
ABER aktuell
Von der Benutzung von Löschdecken wird abgeraten! Es sollen stattdessen die Notduschen
Brandschutz - Verhalten im Notfall
Notduschen
z.B. bei Personenbränden
Notduschen-Kontrolle 1x monatlich
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• bei der Prüfung sind neben dem
Volumenstrom (30 l/min) das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers durch
Inaugenscheinnahme zu beurteilen
• Betätigungsventil muss leichtgängig und der Duschkopf durchgängig sein
• Häufiger Wasserwechsel wirkt zudem Verunreinigungen und Verkeimungen der Wasserleitung entgegen
Neue Formulare !!
Verhalten im Notfall
Erste Hilfe
Verbandskasten
z.B. Erstversorgung von kleineren Verletzungen, Schnitt am Finger
• Falls Blut austritt, nicht berühren Verletzter verbindet sich selbst
• Blutverschmutzungen auf Arbeitsflächen ordnungsgemäß entfernen
• Kleinere Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen
Augenduschen
z.B. zur Entfernung eingedrungener Fremdstoffe
• Arbeiten pneumatisch durch Zusammendrücken der Augendusche wird Spülflüssigkeit durch den Sprühkopf gepresst
• sowohl im aufrechten als auch nach unten gerichtetem Sprühkopf verwendbar
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Erst-Helfer(in) im Institut
Rica Waterstradt Raum 185 Tel 5753
Verhalten im Notfall
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Verhalten im Notfall
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Rautek-Rettungsgriff
Verhalten im Notfall
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Verhalten im Notfall
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Allgemeine Laborordnung – sicheres Arbeiten
Im Labor stets geeignete Schutzkleidung tragen
• Persönliche Schutzausrüstung
• Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt! Alle Substanzen im Labor als toxisch betrachten
• Mit Umsicht arbeiten Nicht alleine arbeiten - nicht realistisch! Sich selbst, die Kollegen und den Nächsten schützen
• Sauberkeit am Arbeitsplatz
• Laborhygiene einhalten
Zwischen Arbeitsgängen und nach Beendigung Hände waschen (Kontamination von Telefonen, Türdrücker usw.)
• Verunreinigungen an und von allgemeinen Geräten vermeiden (Feinwaage usw.)
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Gefahrstoffe
Woran erkenne ich einen Gefahrstoff?
Gefahrstoffe sind in der Regel kennzeichnungspflichtig
Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können (z.B.) Getränkeflaschen
H(Hazard)- und P(Prävention)-Sätze neu nach CLP-Verordnung:
Teilweise noch alte Kennzeichnung mit R(Risiko)- und S(Sicherheit)-Sätzen
Stoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssysteme
GESTIS GisChem
frei zugängliche Datenbanken chemischer Verbindungen
• Extrem entzündbare Flüssigkeit
• Explosiv Ether kann beim Stehen an der Luft und bei Licht organische Peroxide bilden
keine Flaschen öffnen oder bewegen, wenn sich eine weiße Kruste oder im inneren ein Niederschlag gebildet hat
Erste Hilfe- Maßnahmen Nach Einatmen:
Bei unregelmäßiger Atmung und Atemstillstand sofort Atemspende sofort Arzt hinzuziehen Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen, bei Bewusstsein: max. 2 Gläser Wasser trinken, kein Erbrechen (Aspirationsgefahr) Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser und Seife waschen, üblicherweise nach Dekontamination und Applikation einer Fettcreme keine weitere Behandlung notwendig, ärztliche Behandlung nach großflächiger Kontamination und starker Inhalation
Nach Augenkontakt:
Mind. 15 min bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich Wasser spülen, Augenarzt hinzuziehen
Beispiel für Gefährdungen durch Chemikalien
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Diethylether (Ether)
Giftnotruf: 0361 730 730
Giftnotruf Erfurt
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Bundesweit: (06131) 19 240
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Unfälle
Definition Arbeitsunfall
Eine von außen kommende, plötzliche, d.h. auf längstens eine Arbeitsschicht begrenzte, körperlich schädigende Einwirkung, die in einem inneren, wesentlichen, zumindest
teilursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.
• Unfälle durch/während der versicherten Tätigkeit außer Essenpausen und Toilettengang
• Wegeunfälle von und zur Arbeit (einschl. Umweg Kindergarten/Schule, jedoch nicht Einkauf)
• Unfälle während Dienstreisen
• Sportunfälle, sofern es sich um Betriebssport handelt
• Unfälle bei Betriebsfeiern
Arten von Arbeitsunfällen
Nach einem Arbeitsunfall
• Vorstellen beim D-Arzt
Durchgangsarzt (D-Arzt)
Chirurgische Klinik und Poliklinik Universitätsmedizin Rostock
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Telefonische Anmeldung
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Unfälle
Unfallanzeige ausfüllen
• durch Verunfallten (wenn möglich)
•„Ausführliche Schilderung des Unfallhergangs“
• Unterschrift Vorgesetzter
• Original an Arbeitssicherheit Kopie verbleibt im Institut
Formulare - interner Mitarbeiterbereich IBIO oder im R168
Bei geringer Verletzung ohne
Arztbesuch Eintrag in Verbandsbuch!
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Unfälle
Sonderfall Toilettengang
Zitat Herr Lambrecht Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
…Rutscht ein Arbeitnehmer auf dem frisch gewischten Boden der Betriebstoilette aus oder klemmt er sich die Hand an einer Tür ein, so liegt die Vermutung nahe, dass es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Der Gang zur Toilette stellt jedoch grundsätzlich eine rein private Angelegenheit (!!) des Arbeitnehmers dar.
Daraus folgt: Verletzt sich der Arbeitnehmer innerhalb des Toilettenraums, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall sondern um ausschließlich privatwirtschaftliche Tätigkeiten.
Der Arbeitgeber haftet in diesem Fall nicht für die entstandenen Schäden. Der dienstliche Unfallschutz des Arbeitnehmers endet somit beim Durchschreiten der Außentür des
Toilettenraumes und lebt beim Verlassen wieder auf, denn auch das Händewaschen außerhalb der Toilettenkabinen ist eine private Angelegenheit des Arbeitnehmers.
Zum Nachlesen, beispielhaft, folgender Link:
https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/toiletten-besuch-nur-der-weg- dorthin-ist-versichert.html