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Unterweisung Arbeitsschutz und Brandschutz

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Academic year: 2022

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Tchibo GmbH | Handbuch Arbeitsschutz | Filiale | Stand 03/2017 | Version 1.0

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Unterweisung

Arbeitsschutz und Brandschutz

Unterweisung nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Stand August 2020

(2)

Raubüberfall

Ausführliche Verhaltensanweisungen finden Sie im Handbuch Arbeitsschutz: Kapitel 8 Raubüberfall

Shop schließen

Polizei anrufen

Alarmierungskette aktivieren

Keine Täterspuren verwischen

Zeugen bitten zu bleiben

Tatvorgang rekonstruieren

Pressekontakt vermeiden

Shop informiert Polizei, Area Manager, Techniker

AM informiert schriftlich „Verteiler Alarm“

Prävention

• Beobachten Sie Ihr Umfeld

• Grüßen und sprechen Sie alle Besucher an

• Halten Sie die Tür zum Büro und Lager immer verschlossen

• Zählen Sie Geld niemals sichtbar

• Bewahren Sie Geldbestände im Tresor auf

• Beachten Sie immer die Kassenanweisung

Reaktion

• Bleiben Sie ruhig und besonnen

• Machen Sie es dem Täter so einfach wie möglich

Leisten Sie keinen Widerstand

• Signalisieren Sie Kooperation

• Kündigen Sie jede Aktion an (ich öffne jetzt die Kassenlade, etc.)

• Nehmen sie den Täter ernst

• Prägen Sie sich den Täter ein Shops mit Protektion One Alarmanlage:

Bewahren Sie die Überfall-Taste nur im Hinterraum auf und lösen Sie erst nach dem Überfall die Alarmmeldung aus. Andernfalls könnte der Täter es bemerken und sehr aggressiv werden.

Aufklärung

• Schließen Sie den Shop

• Rufen Sie die Polizei

• Aktivieren Sie restliche die Alarmkette

• Verwischen Sie keine Täterspuren

• Bitten Sie Zeugen zu bleiben

• Rekonstruieren Sie den Tathergang und machen sich möglichst Notizen

• Vermeiden Sie Pressekontakt

Nachbetreuung

• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein

psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager

(3)

Raubüberfall

Überfallmeldung

Erstbetreuung vor Ort

Durch die Alarmierungskette stellen Sie die zeitnahe Benachrichtigung der Führungskraft sicher. Bitte prüfen sie regelmäßig, ob alle Telefonnummern aktuell sind.

Denken Sie daran, dass es Hilfreich für die Betroffenen ist eine Erstbetreuung durch eine geeignete Kollegin/Kollegen vor Ort zu haben. Insbesondere in der ersten Zeit nach einem Überfall benötigen die Betroffenen Sicherheit und Unterstützung, um Abstand zu gewinnen und ihre innere Stabilität wiederzufinden.

Was können Sie nach einem Raubüberfall tun?

Psychische Verletzungen bedürfen besonderer Hilfe zur Heilung und dies möglichst rasch nach dem Gewaltereignis. Wichtig ist daher eine schnelle und bei Bedarf professionelle Betreuung nach dem Raubüberfall.

Unterstützen Sie bitte Ihren Kollegen / Ihre Kollegin bei der Anforderung der Betreuung über Ihren Area Manager.

Überfallmeldung

Füllen Sie bitte nach einem Raubüberfall die

Überfallmeldung aus.

(4)

Ladendiebstahl

„Sie sind keine Detektive, Sie sind Verkaufsprofis! Sie versuchen jeden Ladendieb zum kaufenden Kunden zu machen, und bitten Ihn höflich zur Kasse.“

Beobachten Sie Ihr Umfeld

Suchen Sie Blickkontakt

Grüßen Sie jeden Kunden

Achten Sie auf Kunden, die

Sich vorsichtig umschauen

Unauffällig wegschauen

Augenkontakt vermeiden

Sich so hinstellen, dass sie nicht gesehen werden

Kunden und Personal unruhig und misstrauisch beobachten

Öfter, ohne Kauf, zur selben Warengruppe gehen

Mantel/Jackentaschen öfter als üblich öffnen/schließen

Hilfsmittel wie Kinderwagen nutzen

Warten Sie bis der Verdächtige den Shop/Kassenbereich eindeutig verlassen hat

Sprechen Sie den Verdächtigen nur an, wenn Sie ihn selbst beobachtet haben

Entschuldigen Sie sich, wenn Sie sich geirrt haben

Verfolgen Sie Verdächtige nicht

Warensicherungsanlage

Löst die Anlage Alarm aus, wenn ein Kunde den Shop verlässt, sprechen Sie den Kunden ruhig und sachlich an.

Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um a) Diebstahl

b) nicht entsicherte, aber bezahlte Ware c) Fremdware

handelt.

Shop informiert Area Manager Area Manager informiert Regional Manager Nachbetreuung

• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein

psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager

(5)

Einbruch

„Berühren Sie nichts und alarmieren Sie sofort die Polizei!“

Shop informiert Polizei, Area Manager, Techniker

AM informiert schriftlich „Verteiler Alarm“

Shop unverzüglich auf dem selben Weg verlassen

Nichts anfassen

Keine Täterspuren verwischen

Sofort die Polizei anrufen (Weitere Benachrichtigungen siehe Alarmierungskette)

Nach Eintreffen der Polizei:Shop schließen, Hinweis „Betriebsstörung“ an die Tür kleben

Presseanfragen NICHT beantworten Prävention

• Beobachten Sie Ihr Umfeld

• Merken und/oder melden Sie Verdächtige

• Halten Sie die Tür zum

Lager/Büro immer verschlossen

• Zählen Sie Geld nur nicht sichtbar

• Verwahren Sie Geldbestände im Tresor

• Beachten Sie die Kassenanweisung immer

Reaktion

• Verlassen Sie den Shop unverzüglich und auf dem selben Weg auf dem Sie reingegangen sind

• Fassen Sie nichts an

• Verwischen Sie keine Spuren

• Rufen Sie sofort die Polizei (Weitere Anrufe tätigen Sie bitte nach Alarmierungskette)

• Schließen Sie den Shop nach dem Eintreffen der Polizei und kleben den Hinweis

„Betriebsstörung“ an die Tür

• Beantworten Sie bitte keine Presseanfragen

Aufklärung

• Weisen Sie die Polizei vor Ort ein

• Schreiben Sie nach

Aufforderung der Polizei eine Schadensaufstellung, sobald die Polizei den Tatort

freigegeben hat

• Beginnen Sie Aufräum- und Reparaturarbeiten erst nach Freigabe der Polizei-Beamten.

Nachbetreuung

• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein

psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager

(6)

2 Minuten Pause

(7)

Reklamation / aggressive Kunden

Achten Sie bei Reklamationen und aggressiven Kunden auf folgende Tipps:

Lassen Sie den Kunden aussprechen.

Hören Sie aufmerksam zu und signalisieren Sie Zustimmung.

Unterstellen Sie nichts wie: „Haben Sie die Gebrauchsanweisung nicht befolgt?“

Bleiben Sie bei den Fakten und kommunizieren Sie klar.

Senden Sie Ich-Botschaften, indem Sie das Wort „man“ vermeiden.

Verschränken Sie nicht die Arme vor der Brust, da dies provozierend wirken kann.

Wenden Sie sich nicht von Ihrem Kunden ab.

Bleiben Sie ruhig im Tonfall und sachlich in der Wortwahl.

Verzichten Sie auf Verallgemeinerungen: „Bei diesem Produkt war noch nie etwas kaputt!“

Vermeiden Sie Gegenanschuldigungen: „Das hätten Sie gleich erzählen müssen!“

(8)

Sondersituationen

Sie als Mitarbeiter dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den Sie sich selbst oder andere gefährden können.

Beachten Sie bitte: Ein Arbeitsunfall ist nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung/Droge für den Eintritt des Unfalles bedeutsam war.

Das bedeutet, dass Sie dann von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch nehmen können.

Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der

Arbeitszeit und den Arbeitspausen!

(9)

Sondersituation - Schwangerschaft

Tchibo GmbH | Handbuch Arbeitsschutz | Filiale | Stand 03/2017 | Version 1.0

Werdende und stillende Mütter stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Verankert ist dieser besondere Schutz im Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz besagt:

 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Tätigkeitsverbot.

Schwangere dürfen folgende Tätigkeiten nicht ausführen:

 Schwere körperliche Arbeiten

 Heben von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel (> 5 kg bei häufigem Heben, >10 kg bei gelegentlichem Heben)

 Häufiges erhebliches Strecken oder Beugen

 Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ständiges Stehen über 4 Std.

 Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wie zum Beispiel auf Leitern steigen

 Über 8,5 Std. am Tag arbeiten / In der Nacht von 20.00 bis 6.00 Uhr arbeiten, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Keine Alleinarbeit

Mitteilungspflicht der Shop/Store Managerin der Filialleitung

 Informierten Sie Ihren Area Manager und die Personalabteilung über die Schwangerschaft der Mitarbeiterin

 Klären Sie zusammen mit dem Area Manager, ob die Mitarbeiterin weiter, unter Einhaltung der oben genannten Tätigkeitsverbote, in Ihrem Shop arbeiten kann. Falls ja:

 Organisieren Sie die Arbeitszeit zur Vermeidung von Alleinarbeit der Schwangeren

 Stellen Sie die Beschaffung und Aufstellung einer Liege über den Techniker oder Area Manager sicher

Mitteilungspflicht der Schwangeren

 Sobald eine Schwangerschaft bei Ihnen bekannt ist, informieren Sie sofort Ihre Führungskraft

 Die Tchibo Zentrale informiert die Aufsichtsbehörde

(10)

Sondersituation – Behinderte Mitarbeiter/innen

Behinderte Mitarbeiter/innen

Die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist durch das Integrationsgesetz im Sozialgesetzbuch geregelt. Es gilt auch für länger erkrankte Mitarbeiterinnen, die eventuell von einer Behinderung bedroht sind.

Die Kernaussage des Integrationsgesetz ist:

Behinderten Menschen ist eine gleichwertige Stellung im Arbeitsleben zu ermöglichen und Nachteile durch die Behinderung sind möglichst über den Nachteilsausgleich

auszugleichen.

Imke West; 0172 86 05 564

Wenn Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Schwerbehinderten Vertretung

Sondersituation – BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sind Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig, muss Ihnen eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme, zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, angeboten werden.

Sie wünschen eine Eingliederungsmaßnahme? sprechen Sie bitte Ihren Area Manager an. Über die Personalbetreuung wird dann ein externer Fallmanager beauftragt, um die betriebliche Wiedereingliederung zu begleiten und zu koordinieren.

Gesetzlich vorgegeben ist – Ihre Zustimmung vorausgesetzt:

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Ansprechpartner

Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

Michael.Schlüschen@Tchibo.de und Ihre Techniker

Arbeits- und Wegeunfall: unter www.dguv.de - den Suchbegriff „Durchgangsarzt“

Den Ort und die Entfernung finden Sie den sogenannten Durchgangsarzt in Ihrer Nähe.

Betriebsarzt (Zentrale)

Telefon: 040 6387 3535 (in der Regel Dienstags erreichbar)

pme Familienservice, Tel.0800/58 80 59 99 (kostenlos), berät Sie 24 Stunden zu :

BEM Beauftragter des Betriebsrates: Arno Bayer, Tel. 040 6387 - 2318

psychischer Gesundheit

Stress und Konflikten am Arbeitsplatz

privaten Problemen

Pflege und Betreuung Angehöriger

Schwerbehindertenvertretung

Imke West, Mobil: 0 172 86 05 564, E-Mail imke.west@tchibo.de

Knut Bölke, 040/6387-2523, E-Mail Knut.boelke@tchibo.de

(12)

Bestellungen

Artikel Bestelladresse

Aushang zur Ersten Hilfe und zur

Berufsgenossenschaft Gabriele Oeck 040 6387-2252 Aushangpflichtige Gesetze und

berufsgenossenschaftliche Vorschriften

Im Intranet unter Arbeiten bei Tchibo/Arbeitsschutzgesetze

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Im Intranet Arbeiten bei

Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und

Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Betriebsanweisungen“

Hautschutzplan

Im Intranet Arbeiten bei

Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und

Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Aushänge“

Stehhilfe Gabriele Oeck, 040 6387-2252

Verbandbuch/Erste Hilfe Aufzeichnungen

Detlef Pastuszek, Telefon: 040 6387 2777, Mail: detlef.pastuszek@tchibo.deoder Intranet Arbeiten bei

Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und

Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Formulare“

Notfallfolder / Erste Hilfe Karten Elke Jannes, 040 6387- 4739

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Damit haben Sie das letzte Kapitel zum Arbeitsschutz abgeschlossen.

Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen „Arbeitsschutz“ an Ihre

Führungskraft zu übergeben und an Ihre Unterschrift auf der

Unterschriftendokumentation.

Referenzen

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