Tchibo GmbH | Handbuch Arbeitsschutz | Filiale | Stand 03/2017 | Version 1.0
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Unterweisung
Arbeitsschutz und Brandschutz
Unterweisung nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Stand August 2020
Raubüberfall
Ausführliche Verhaltensanweisungen finden Sie im Handbuch Arbeitsschutz: Kapitel 8 Raubüberfall
• Shop schließen
• Polizei anrufen
• Alarmierungskette aktivieren
• Keine Täterspuren verwischen
• Zeugen bitten zu bleiben
• Tatvorgang rekonstruieren
• Pressekontakt vermeiden
Shop informiert Polizei, Area Manager, Techniker
AM informiert schriftlich „Verteiler Alarm“
Prävention
• Beobachten Sie Ihr Umfeld
• Grüßen und sprechen Sie alle Besucher an
• Halten Sie die Tür zum Büro und Lager immer verschlossen
• Zählen Sie Geld niemals sichtbar
• Bewahren Sie Geldbestände im Tresor auf
• Beachten Sie immer die Kassenanweisung
Reaktion
• Bleiben Sie ruhig und besonnen
• Machen Sie es dem Täter so einfach wie möglich
• Leisten Sie keinen Widerstand
• Signalisieren Sie Kooperation
• Kündigen Sie jede Aktion an (ich öffne jetzt die Kassenlade, etc.)
• Nehmen sie den Täter ernst
• Prägen Sie sich den Täter ein Shops mit Protektion One Alarmanlage:
Bewahren Sie die Überfall-Taste nur im Hinterraum auf und lösen Sie erst nach dem Überfall die Alarmmeldung aus. Andernfalls könnte der Täter es bemerken und sehr aggressiv werden.
Aufklärung
• Schließen Sie den Shop
• Rufen Sie die Polizei
• Aktivieren Sie restliche die Alarmkette
• Verwischen Sie keine Täterspuren
• Bitten Sie Zeugen zu bleiben
• Rekonstruieren Sie den Tathergang und machen sich möglichst Notizen
• Vermeiden Sie Pressekontakt
Nachbetreuung
• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein
psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager
Raubüberfall
Überfallmeldung
Erstbetreuung vor Ort
Durch die Alarmierungskette stellen Sie die zeitnahe Benachrichtigung der Führungskraft sicher. Bitte prüfen sie regelmäßig, ob alle Telefonnummern aktuell sind.
Denken Sie daran, dass es Hilfreich für die Betroffenen ist eine Erstbetreuung durch eine geeignete Kollegin/Kollegen vor Ort zu haben. Insbesondere in der ersten Zeit nach einem Überfall benötigen die Betroffenen Sicherheit und Unterstützung, um Abstand zu gewinnen und ihre innere Stabilität wiederzufinden.
Was können Sie nach einem Raubüberfall tun?
Psychische Verletzungen bedürfen besonderer Hilfe zur Heilung und dies möglichst rasch nach dem Gewaltereignis. Wichtig ist daher eine schnelle und bei Bedarf professionelle Betreuung nach dem Raubüberfall.
Unterstützen Sie bitte Ihren Kollegen / Ihre Kollegin bei der Anforderung der Betreuung über Ihren Area Manager.
Überfallmeldung
Füllen Sie bitte nach einem Raubüberfall die
Überfallmeldung aus.
Ladendiebstahl
„Sie sind keine Detektive, Sie sind Verkaufsprofis! Sie versuchen jeden Ladendieb zum kaufenden Kunden zu machen, und bitten Ihn höflich zur Kasse.“
• Beobachten Sie Ihr Umfeld
• Suchen Sie Blickkontakt
• Grüßen Sie jeden Kunden
• Achten Sie auf Kunden, die
• Sich vorsichtig umschauen
• Unauffällig wegschauen
• Augenkontakt vermeiden
• Sich so hinstellen, dass sie nicht gesehen werden
• Kunden und Personal unruhig und misstrauisch beobachten
• Öfter, ohne Kauf, zur selben Warengruppe gehen
• Mantel/Jackentaschen öfter als üblich öffnen/schließen
• Hilfsmittel wie Kinderwagen nutzen
• Warten Sie bis der Verdächtige den Shop/Kassenbereich eindeutig verlassen hat
• Sprechen Sie den Verdächtigen nur an, wenn Sie ihn selbst beobachtet haben
• Entschuldigen Sie sich, wenn Sie sich geirrt haben
• Verfolgen Sie Verdächtige nicht
Warensicherungsanlage
• Löst die Anlage Alarm aus, wenn ein Kunde den Shop verlässt, sprechen Sie den Kunden ruhig und sachlich an.
• Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um a) Diebstahl
b) nicht entsicherte, aber bezahlte Ware c) Fremdware
handelt.
Shop informiert Area Manager Area Manager informiert Regional Manager Nachbetreuung
• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein
psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager
Einbruch
„Berühren Sie nichts und alarmieren Sie sofort die Polizei!“
Shop informiert Polizei, Area Manager, Techniker
AM informiert schriftlich „Verteiler Alarm“
• Shop unverzüglich auf dem selben Weg verlassen
• Nichts anfassen
• Keine Täterspuren verwischen
• Sofort die Polizei anrufen (Weitere Benachrichtigungen siehe Alarmierungskette)
• Nach Eintreffen der Polizei:Shop schließen, Hinweis „Betriebsstörung“ an die Tür kleben
• Presseanfragen NICHT beantworten Prävention
• Beobachten Sie Ihr Umfeld
• Merken und/oder melden Sie Verdächtige
• Halten Sie die Tür zum
Lager/Büro immer verschlossen
• Zählen Sie Geld nur nicht sichtbar
• Verwahren Sie Geldbestände im Tresor
• Beachten Sie die Kassenanweisung immer
Reaktion
• Verlassen Sie den Shop unverzüglich und auf dem selben Weg auf dem Sie reingegangen sind
• Fassen Sie nichts an
• Verwischen Sie keine Spuren
• Rufen Sie sofort die Polizei (Weitere Anrufe tätigen Sie bitte nach Alarmierungskette)
• Schließen Sie den Shop nach dem Eintreffen der Polizei und kleben den Hinweis
„Betriebsstörung“ an die Tür
• Beantworten Sie bitte keine Presseanfragen
Aufklärung
• Weisen Sie die Polizei vor Ort ein
• Schreiben Sie nach
Aufforderung der Polizei eine Schadensaufstellung, sobald die Polizei den Tatort
freigegeben hat
• Beginnen Sie Aufräum- und Reparaturarbeiten erst nach Freigabe der Polizei-Beamten.
Nachbetreuung
• Wenn Sie persönlich von der Tat betroffen sind, können Sie ein
psychologisches Beratungsgespräch über die Berufsgenossenschaft oder den Tchibo-Betriebsarzt anfordern. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Area Manager
2 Minuten Pause
Reklamation / aggressive Kunden
Achten Sie bei Reklamationen und aggressiven Kunden auf folgende Tipps:
Lassen Sie den Kunden aussprechen.
Hören Sie aufmerksam zu und signalisieren Sie Zustimmung.
Unterstellen Sie nichts wie: „Haben Sie die Gebrauchsanweisung nicht befolgt?“
Bleiben Sie bei den Fakten und kommunizieren Sie klar.
Senden Sie Ich-Botschaften, indem Sie das Wort „man“ vermeiden.
Verschränken Sie nicht die Arme vor der Brust, da dies provozierend wirken kann.
Wenden Sie sich nicht von Ihrem Kunden ab.
Bleiben Sie ruhig im Tonfall und sachlich in der Wortwahl.
Verzichten Sie auf Verallgemeinerungen: „Bei diesem Produkt war noch nie etwas kaputt!“
Vermeiden Sie Gegenanschuldigungen: „Das hätten Sie gleich erzählen müssen!“
Sondersituationen
Sie als Mitarbeiter dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den Sie sich selbst oder andere gefährden können.
Beachten Sie bitte: Ein Arbeitsunfall ist nicht gegeben, wenn die alkoholische Beeinflussung/Droge für den Eintritt des Unfalles bedeutsam war.
Das bedeutet, dass Sie dann von der Berufsgenossenschaft keine Leistungen in Anspruch nehmen können.
Deshalb gilt für alle Mitarbeiter ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot während der
Arbeitszeit und den Arbeitspausen!
Sondersituation - Schwangerschaft
Tchibo GmbH | Handbuch Arbeitsschutz | Filiale | Stand 03/2017 | Version 1.0
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Verankert ist dieser besondere Schutz im Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz besagt:
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Tätigkeitsverbot.
Schwangere dürfen folgende Tätigkeiten nicht ausführen:
Schwere körperliche Arbeiten
Heben von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel (> 5 kg bei häufigem Heben, >10 kg bei gelegentlichem Heben)
Häufiges erhebliches Strecken oder Beugen
Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ständiges Stehen über 4 Std.
Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wie zum Beispiel auf Leitern steigen
Über 8,5 Std. am Tag arbeiten / In der Nacht von 20.00 bis 6.00 Uhr arbeiten, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
Keine Alleinarbeit
Mitteilungspflicht der Shop/Store Managerin der Filialleitung
Informierten Sie Ihren Area Manager und die Personalabteilung über die Schwangerschaft der Mitarbeiterin
Klären Sie zusammen mit dem Area Manager, ob die Mitarbeiterin weiter, unter Einhaltung der oben genannten Tätigkeitsverbote, in Ihrem Shop arbeiten kann. Falls ja:
Organisieren Sie die Arbeitszeit zur Vermeidung von Alleinarbeit der Schwangeren
Stellen Sie die Beschaffung und Aufstellung einer Liege über den Techniker oder Area Manager sicher
Mitteilungspflicht der Schwangeren
Sobald eine Schwangerschaft bei Ihnen bekannt ist, informieren Sie sofort Ihre Führungskraft
Die Tchibo Zentrale informiert die Aufsichtsbehörde
Sondersituation – Behinderte Mitarbeiter/innen
Behinderte Mitarbeiter/innen
Die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist durch das Integrationsgesetz im Sozialgesetzbuch geregelt. Es gilt auch für länger erkrankte Mitarbeiterinnen, die eventuell von einer Behinderung bedroht sind.
Die Kernaussage des Integrationsgesetz ist:
Behinderten Menschen ist eine gleichwertige Stellung im Arbeitsleben zu ermöglichen und Nachteile durch die Behinderung sind möglichst über den Nachteilsausgleich
auszugleichen.
Imke West; 0172 86 05 564
Wenn Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Schwerbehinderten Vertretung
Sondersituation – BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig, muss Ihnen eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme, zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, angeboten werden.
Sie wünschen eine Eingliederungsmaßnahme? sprechen Sie bitte Ihren Area Manager an. Über die Personalbetreuung wird dann ein externer Fallmanager beauftragt, um die betriebliche Wiedereingliederung zu begleiten und zu koordinieren.
Gesetzlich vorgegeben ist – Ihre Zustimmung vorausgesetzt:
Ansprechpartner
Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Michael.Schlüschen@Tchibo.de und Ihre Techniker
Arbeits- und Wegeunfall: unter www.dguv.de - den Suchbegriff „Durchgangsarzt“
Den Ort und die Entfernung finden Sie den sogenannten Durchgangsarzt in Ihrer Nähe.
Betriebsarzt (Zentrale)
Telefon: 040 6387 3535 (in der Regel Dienstags erreichbar)
pme Familienservice, Tel.0800/58 80 59 99 (kostenlos), berät Sie 24 Stunden zu :
BEM Beauftragter des Betriebsrates: Arno Bayer, Tel. 040 6387 - 2318
psychischer Gesundheit
Stress und Konflikten am Arbeitsplatz
privaten Problemen
Pflege und Betreuung Angehöriger
Schwerbehindertenvertretung
Imke West, Mobil: 0 172 86 05 564, E-Mail imke.west@tchibo.de
Knut Bölke, 040/6387-2523, E-Mail Knut.boelke@tchibo.de
Bestellungen
Artikel Bestelladresse
Aushang zur Ersten Hilfe und zur
Berufsgenossenschaft Gabriele Oeck 040 6387-2252 Aushangpflichtige Gesetze und
berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Im Intranet unter Arbeiten bei Tchibo/Arbeitsschutzgesetze
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Im Intranet Arbeiten bei
Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und
Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Betriebsanweisungen“
Hautschutzplan
Im Intranet Arbeiten bei
Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und
Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Aushänge“
Stehhilfe Gabriele Oeck, 040 6387-2252
Verbandbuch/Erste Hilfe Aufzeichnungen
Detlef Pastuszek, Telefon: 040 6387 2777, Mail: detlef.pastuszek@tchibo.deoder Intranet Arbeiten bei
Tchibo/Mitarbeiterunterweisung und
Arbeitsschutz/Handbuch Arbeitsschutz unter dem Punkt „Formulare“
Notfallfolder / Erste Hilfe Karten Elke Jannes, 040 6387- 4739