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Coronavirus Empfehlungen der SLRG

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Academic year: 2022

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10.03.2020

Coronavirus

Empfehlungen der SLRG

Änderungsverlauf

10.03.2020 Erstellung Version 1.0 Krisenstab SLRG (Rudolf

Schwabe, Philipp Binaghi, Reto Abächerli) basierend auf ZV-Sitzung 07.03.2020

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1 Vorbemerkungen

Das Coronavirus beeinflusst aktuell sämtliche Lebensbereiche in der Schweiz. Familie und Freunde, Beruf, Freizeit. Unweigerlich auch vieles, was mit der SLRG zu tun hat.

Im Sinne der bestehenden Richtlinie Krisenmanagement der SLRG setzen sich Zentralvorstand und Krisenstab – bestehend aus Zentralpräsident, Geschäftsführer, Mediensprecher – seit einiger Zeit mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die SLRG auseinander.

Die nachfolgende Übersicht soll diesbezüglich innerhalb der SLRG Orientierung schaffen. Das Dokument richtet sich an sämtliche Funktionsträger*innen: Vorstandsmitglieder auf sämtlichen Ebenen,

Kursleitende, Trainingsleitende, Angestellte etc.

2 Was bisher geschah

 Zentralpräsident (Ruedi Schwabe), Geschäftsführer (Reto Abächerli) und Mediensprecher (Philipp Binaghi) haben sich seit Anfang Februar verschiedene Male ad hoc über das

Coronavirus und dessen Konsequenzen für die SLRG ausgetauscht. Gleiches ist innerhalb des gesamten SRK erfolgt.

 Ab Ende Februar gelangten einzelne SLRG-Sektionen mit Verhaltensanfragen an die SLRG Regionen und die SLRG Schweiz.

 Am 28.02. wurden seitens der SLRG Geschäftsstelle eine erste Sprachregelung sowie ein Ausblick auf weitere Schritte der Coronavirus-Taskforce des SRK versendet.

 Am 02.03. wurden via den SLRG-Regionen den Sektionen erste Handlungsempfehlungen versendet.

 Unter Respektierung laufender Abklärungen innerhalb des gesamten SRK sowie der zu erwartenden Präzisierungen der behördlichen Massnahmen wurde eine umfassendere Diskussion über Empfehlungen der SLRG für die Zentralvorstandssitzung vom 07.03.2020 geplant.

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3 Grundsätze

Es gilt, besonnen zu agieren. Verfügt nicht vorschnell Massnahmen.

Wendet euch im Zweifelsfalle an die SLRG Geschäftsstelle.

Die Vorgaben des Bundes sowie der Kantone sind zu befolgen. Informiert euch direkt bei der entsprechenden Stelle. «Hörensagen» ist ein schlechter Ratgeber.

Die Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes sind zu beachten.

4 Wie ist die SLRG betroffen – eine Übersicht

Aus Sicht des Zentralvorstandes ist die SLRG vor allem wie folgt durch das Coronavirus und die behördlich verfügten Massnahmen betroffen:

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4.1 Fürsorgepflicht gegenüber Freiwilligen und Arbeitnehmenden

Hintergrund

Sektionen, Regionen und SLRG Schweiz haben gegenüber den eigenen Freiwilligen und Arbeitnehmenden eine gesetzliche Fürsorgepflicht.

Empfohlene Massnahmen

 Es ist wichtig, sich als Vorstand der Fürsorgepflicht gegenüber

Freiwilligen und allfälligen Arbeitnehmenden bewusst zu sein und diese aktiv wahrzunehmen. Sachgerecht ist, den gesunden

Menschenverstand walten zu lassen. Diskutiert den Zusammenhang von Fürsorgepflicht und Coronavirus sowie daraus folgende Massnahmen in eurem Vorstand (z.B. an nächster Sitzung; separate Telefonkonferenz oder Onlinekonferenz). Erarbeitet euch ein Bewusstsein hierüber sowie ein einheitliches Verständnis.

 Die Beachtung der Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes sind in den allermeisten Fällen hinreichend. Konsultiert diese fortlaufend und weist eure Freiwilligen und Arbeitnehmenden aktiv hierauf hin.

Weiterführende Informationen

 Verhaltens- und Hygieneregeln: https://bag-coronavirus.ch/

 Situation als Arbeitgeber:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche- epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel- cov/empfehlungen-fuer-die-arbeitswelt.html

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4.2 Verantwortung gegenüber Teilnehmenden an Sektions-Aktivitäten

Hintergrund Sektionen, Regionen und SLRG Schweiz tragen gegenüber den Teilnehmenden an Wettkämpfen, Kursen, Trainings, Mitgliederversammlungen und allen

anderen kleineren oder grösseren Zusammenkünften Verantwortung.

Empfohlene Massnahmen

Der SLRG-Zentralvorstand ist der Ansicht, dass die üblichen Sektions-Aktivitäten – nach dem heutigen Stand der Dinge – weitergeführt werden können und sollen. Die abschliessende Verantwortung hierüber liegt bei den jeweiligen Vorständen. Thematisiert dort die Durchführung eurer Aktivitäten.

Es werden folgende Massnahmen empfohlen:

Interne Trainings & Übungen

o Weist die Teilnehmenden eurer Trainings auf die Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes hin.

o Personen mit Erkältungs- und Grippe-Symptomen gehören nicht ins Training – Coronavirus hin oder her.

o Personen, welche sich jüngst in einem Hochrisiko-Gebiet (z.B.

China, Italien) aufgehalten haben, sollen nach ihrer Rückkehr das Training für 14 Tage nicht besuchen.

o Achtet- wie üblich - bei Übungen mit einer Reanimationspuppe auf die Hygiene.

o Übungen mit körperlicher Nähe können weiterhin stattfinden.

Die Situation hier präsentiert sich nicht wesentlich anders als in ÖV, der Schule oder zu Hause in der Familie.

SLRG-Module

o Viele angemeldete Personen sind wohl verunsichert, ob und wie das anstehende Modul durchgeführt wird und wie sie sich verhalten sollen. Schafft entsprechend Klarheit und Sicherheit.

Informiert die angemeldeten Personen proaktiv, dass das Modul stattfindet und weist sie auf die Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes hin.

o Weist die Teilnehmenden ebenso daraufhin, dass Personen, welche sich jüngst bis 14 Tage vor Kursbeginn in einem Hochrisiko-Gebiet (aktuell: China, Norditalien) aufgehalten haben, gebeten sind, einen Kurs zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen. Zeigt Alternativen auf.

o Übungen mit körperlicher Nähe können weiterhin stattfinden.

Die Situation hier präsentiert sich nicht wesentlich anders als in

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4.3 Hilfestellung an Behörden

Hintergrund Die «rôle auxiliaire de pouvoir public» sieht vor, dass das SRK die Behörden in Notlagen bei Bedarf unterstützt. Die SLRG ist Teil des SRK.

Innerhalb des SRK wurde spezifisch für die aktuelle Lage ein «Einsatzkonzept»

definiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass die SLRG im Zuge des definierten

«Einsatzkonzeptes» zum Einsatz kommen wird, ist klein. Zunächst würden/werden SRK-intern die Kernkompetenzen und Ressourcen der Rotkreuz- Kantonalverbände sowie des Samariterbundes nachgefragt.

Massnahmen  Die Koordination allfälliger Einsätze der SLRG zur Bewältigung der Coronavirus-Lage erfolgt über die Geschäftsstelle SLRG.

Ansprechpersonen sind Philipp Binaghi und Reto Abächerli.

 Sektionen und Regionen sind gehalten, allfällig direkt eingehende Anfragen von Gemeinden, Kantonen, Rotkreuz-Kantonalverbänden oder den Samaritern umgehend der Geschäftsstelle zu melden.

 Vorbereitende Massnahmen seitens der Regionen und Sektionen sind bis auf weiteres keine zu treffen.

Weiterführende Informationen

 Weiterführende Anfragen / Anliegen können an Philipp Binaghi oder Reto Abächerli gerichtet werden.

5 Weiterführende Auskünfte

Für alle weiterführenden Fragen und Beratungen könnt ihr euch an Philipp Binaghi (p.binaghi@slrg.ch;

041 925 88 77) oder Reto Abächerli (r.abaecherli@slrg.ch, 041 925 88 77) wenden.

Referenzen

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