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Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Versicherungsschutz und Leistungen

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Academic year: 2022

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Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der

Freiwilligen Feuerwehren in Hessen

Versicherungsschutz und Leistungen

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Wer ist versichert?

• Aktive Mitglieder der Einsatzabteilung (§ 10 Abs.2 HBKG)

• Mitglieder der Kinderfeuerwehren (ab vollendetem 6. Lebensjahr)

• Mitglieder der Jugendfeuerwehren (ab vollendetem 10. Lebensjahr)

• Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung

• Mitglieder der Feuerwehrmusikzüge (Achtung: Besondere Vss. für

Nichtmitglieder der FFW!)

• Ehrenamtlich Lehrende

• Personen, die im Einzelfall durch die FFW zur Hilfeleistung herangezogen werden

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Zusatzinformation zum versicherten Personenkreis

Kinderfeuerwehren:

Achtung: Diese müssen nach der Ortssatzung der Kommune

satzungsgemäßer Bestandteil der öffentlich rechtlichen Wehr sein! (keine Zuordnung zum Feuerwehrverein!)

Alters-/ Ehrenabteilung:

Hier gibt es keinerlei Altersbeschränkungen!

Achtung: Kein Übungs-/Einsatzdienst!

Musikzüge:

sind ebenfalls versichert, wenn

satzungsgemäßer Bestandteil der öffentlich rechtlichen Wehr! Auch Nichtmitglieder der FFW können versichert sein, wenn deren Aufnahme formal beschlossen wurde!

Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen 3

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Versicherte Tätigkeiten

• Rechtsgrundlagen und Aufgaben der öffentlichen Feuerwehren ergeben sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)

• Unter dem Schutz der gesetzlichen

Unfallversicherung stehen daher zunächst nur Aufgaben, die sich aus dem HBKG ergeben

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Wann besteht Versicherungsschutz?

• Beim Einsatz

• Bei Alarm- und Einsatz-übungen

• Bei Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen

• Bei „normalem“ Arbeits- und Werkstattdienst

• Bei der Teilnahme an Tagungen

• Bei sportlichen Betätigungen, die dem Feuer-wehrdienst nutzen

• ...

Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen 5

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Dazu gehört auch …

• die Brandschutzerziehung in Schulen und KiTa

• der Brandsicherheitsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen

• der Einsatz im Rahmen von

„First-Responder-Gruppen“

• die Kontrolle von Brandmeldern, Hydranten usw.

• die Teilnahme an Lehrgängen

• der Dienstsport

• das Ablegen der Leistungsspange

• …

(7)

Weitere versicherte Tätigkeiten

• Feuerwehrveranstaltungen mit offiziellem Charakter, wenn sie von der Autorität des Verantwortlichen für die Feuerwehr

getragen werden

• Sonstige Tätigkeiten im Rahmen der

Feuerwehr, soweit diese vom Vorgesetzten als Dienst angeordnet werden

• Veranstaltungen zur Mitgliederwerbung oder Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr in der Öffentlichkeit

Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen 7

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Weitere Beispiele …

• Teilnahme an Ausschusssitzungen und Mitgliederversammlungen

• Teilnahme an vorbereitenden Sitzungen

• Veranstaltungen geselliger Art einschließlich Vorbereitung (z.B. Zeltauf- oder Zeltabbau, Aufhängen Plakate; …)

• Ausrichten/ Teilnahme an Festzügen der FFW

• Besuch von Feuerwehrfesten und Veranstaltungen anderer Wehren

• Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen der Feuerwehren untereinander (z.B. auch Feuerwehrolympiade)

• Gesellige Veranstaltungen (Kameradschaftsabende, Ausflüge)

• Beteiligung bei Werbemaßnahmen für den Dienst in der Feuerwehr

• …

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Aber es gibt auch Grenzen …

Nicht versichert ist:

• Privates Zusammensein im Anschluss an eine dienstliche Tätigkeit

• Reparatur von Privat-Pkw, auch wenn hierzu die Feuerwehrhalle und Werkzeug der FFW benutzt wird

• …

Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen 9

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Wege

Versichert sind die Wege von und zum Ort des Feuerwehrdienstes!

Der Dienst beginnt bereits mit der Alarmierung und damit beginnt auch der Versicherungsschutz (ggf. bereits zu Hause in der Wohnung)!

Achtung: Im Rahmen einer Alarmierung (Einsatz/Übung) finden die üblichen Regelungen zu Wegeunfallabsicherung keine Anwendung!

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Freiwillige Versicherung

für Vorstandsmitglieder im

Feuerwehrverein

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Voraussetzungen

gewählte Ehrenamtsträger

(z.B. Vorstand; Kassenwart; Schriftführer)

Antrag:

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag bei der UKH

Beginn der Versicherung:

Tag nach dem Eingang des Antrags bei der UKH

Ende der Versicherung:

Ablauf des Monats, in dem der Beendigungsantrag bei der UKH eingegangen ist/ erlöscht alternativ, wenn das Vorstandsmitglied aus dem Amt ausscheidet!

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Wann besteht Versicherungsschutz?

• Bei allen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der

Vorstandsarbeit im Feuerwehrverein verrichtet werden, z.B.:

• Sitzungen, Versammlungen

• Ausflüge

• Teilnahme an Jubiläen

• …

• Bei allen damit verbundenen direkten Wegen

Die gesetzliche Unfallversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen 13

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Unsere Leistungen

im Versicherungsfall

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Auf welche Leistungen haben

FFW-Angehörige einen Anspruch?

Heilbehandlung

• Optimale medizinische Versorgung

• Kosten der Heilbehandlung (ambulant + stationär)

• Kosten der

Therapiemaßnahmen

• Haushaltshilfe

• Pflegeleistungen

• Hilfsmittel

• …

Rehabilitation

• Leistungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes

• Berufliche Anpassung, Fortbildung etc.

• Soziale Rehabilitation

• KFZ-Hilfe

(behinderungsbedingte Zusatzausstattung)

• Wohnungshilfe

(behindertengerechter Umbau)

• …

finanzielle Absicherung

• Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit

• Versichertenrente

• Hinterbliebenenleistungen

• Mehrleistungen

• Pflegegeldleistungen

• …

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Rehabilitation und Entschädigung

Geldleistungen:

• Verletztengeld/

Kinderpflegeverletztengeld

• Versichertenrente

• Leistungen im Todesfall + Mehrleistungen

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Kontakt

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

Servicetelefon: 069 29972-440

(montags bis freitags von 7:30-18 Uhr)

E-Mail: ukh@ukh.de

Internet: www.ukh.de

www.youtube.com/FeuerwehrTVHessen

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(18)

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit.

Referenzen

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