Tel: 0800- 80 100 99 Fax: 0800- 80 100 99 0 Handy: 0177- 793 7606
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Versicherungsfachmann (IHK)
Bei der IHK registrierter Vermittler für
Darlehen- u. Immobiliendarlehen nach § 34 c und i
Leistungsvergleich gesetzliche u. private Unfallversicherung
Gesetzliche
Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Leistungsfall/ Was ist versichert?
- Die gesetzliche
Unfallversicherung leistet nur dann, wenn der Unfall
im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (berufliche
Tätigkeit, Ersthilfe, Kita, Schule, Studium usw.) - Versichert sind als Unfall plötzliche Ereignisse, die von außen wirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie Berufskrankheiten (dem Unfall gleichgestellt)
- In der privaten Unfallversicherung wird der Leistungsfall weder räumlich noch zeitlich eingeschränkt, der
Geltungsbereich umfasst auch Heim, Garten und Freizeit
- In der privaten Unfallversicherung sind Sie 24 Stunden am Tag versichert - Versichert sind als Unfall plötzliche Ereignisse, die von außen wirken und einen Gesundheitsschaden verursachen sowie erhöhte Kraftanstrengungen aber keine Krankheiten
Rechtsgrundlage - 7. Sozialgesetzbuch; die gesetzliche
Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Beschäftigten, Landwirte und teilweise selbstständigen
- Unter anderem
Versicherungsvertragsgesetz und
Versicherungsaufsichtsgesetz sowie die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
Zugangsvoraussetzung - Pflichtversicherung Angestellte, freiwillige Absicherung für
Unternehmer möglich
- Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Absicherung
- Steht allen Bundesbürgern offen, Einschränkungen machen lediglich die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
(Hochrisikoberuf, Pflegebedürftige, psychisch Kranke)
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Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Versicherungsfachmann (IHK)
Bei der IHK registrierter Vermittler für
Darlehen- u. Immobiliendarlehen nach § 34 c und i
Invaliditätsleistung bleibt nach EstG steuerfrei, Renten
müssen mit Ertragsanteil versteuert werden
- Invaliditätsleistung bleibt nach EstG steuerfrei, Renten müssen mit Ertragsanteil versteuert werden
- Invaliditätsleistung bleibt nach EstG steuerfrei, Renten müssen mit
Ertragsanteil versteuert werden
Träger - Wird von
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der landwirtschaftlichen
- Sozialversicherung getragen
- Die Privaten Anbieter sind entweder Aktiengesellschaften oder Vereine auf Gegenseitigkeit.
- Im Fall der Signal Iduna handelt es sich um einen Verein auf
Gegenseitigkeit
Finanzierung - Prämien werden
ausschließlich vom Arbeitgeber getragen
- Beitrag ist vom Versicherten zu Tragen
Prämiengrundlage - Beitrag berechnet sich anhand des Gefahrtarifs/der Gefahrklasse
- Der Beitrag bemisst sich an den versicherten Leistungen, des
Eintrittsalters und der Gefahrenklasse Geltungsbereich - die gesetzliche
Unfallversicherung gilt nur im Inland (keine sachliche Zuständigkeit bei Job im Ausland, Wohnsitz im Inland)
- Im Rahmen
zwischenstaatlicher
Abkommen können ansässige UV-Träger Leistungen
erbringen (nach geltendem nationalem Recht)
- Die private Unfallversicherung besteht während der Vertragslaufzeit mit
weltweiter Geltung rund um die Uhr
Leistungsgrundsatz - Werden durch gesetzliche Regelungen (SGB VII) zentral und für alle
Versicherten vorgegeben, können durch
Gesetzesänderung variiert werden
- Leistungen werden individuell
zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Kunden festgelegt und
vertraglich fixiert.
- Vertragsänderungen sind möglich
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Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Versicherungsfachmann (IHK)
Bei der IHK registrierter Vermittler für
Darlehen- u. Immobiliendarlehen nach § 34 c und i
Leistungen - Renten erst ab einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit von 20%
- Die Invalidität ist der
Hauptbestandteil der privaten Unfallversicherung
Einmalzahlung - Gesetzliche
Unfallversicherung sieht keine Einmalzahlung analog der privaten Unfallvorsorge vor, allerdings können Renten unter bestimmten Bedingungen in
Entschädigungen umgewandelt werden
- Mehrleistung ab bestimmten Invaliditätsgrad
- Progression zwischen 250 und 750 - Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der ermittelten Invalidität, der vereinbarten
Progression, der Mehrleistung und der Gliedertaxe
Renten - Rente ab 20%MdE
- Bemessungsgrundlage ist Jahresarbeitsverdienst - Höhe entspricht bei 100%
Mode zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei niedrigerer Mde (Minderung der
Erwerbsfähigkeit) wird die Rentenzahlung anteilig gekürzt
- Verletzten- und
Übergangsgeld vorgesehen
- Versicherung einer Rente möglich.
- Höhe kann individuell festgelegt werden
Einkommensersatz - Versicherte erhalten im Rahmen des Gesetzes eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen
- Hinterbliebenen- (begrenzt auf max. 2 Jahre, nur im Ausnahmefall dauerhaft) und Waisenrente
- Die private Unfallversicherung kann Krankengelder anbieten
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Leistung für Hinterbliebene - Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der geltenden Bezugsgröße (Höhe 2020 West: 5.460 € und Höhe 2020 Ost: 5.160 €) und Überführungskosten
- Die private Unfallversicherung bietet Todesfallleistungen an
Leistungen für medizinische Behandlung
- Umfasst Heilbehandlung im Leistungsfall zur
Wiederherstellung der Arbeitskraft
- Leistungen beinhalten anschließende Reha- und Kuraufenthalte-sofern medizinisch nötig
- Kostenübernahme von kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen versicherbar
- Entschädigungen für ambulante Operationen versicherbar
Zusatzleistungen - Keine Zusatzleistungen im klassischen Sinn, UV-Träger können Versicherten aber Wahlmöglichkeiten lassen, etwa im Rahmen des
persönlichen Budgets
- Die private Unfallversicherung
erstattet Bergungs- und Transportkosten sowie den notwendigen Rücktransport aus dem Ausland
- Leistungen bei tauchtypischen Unfällen
- Erweiterungen auf Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Insektenstiche, Infektionen, Vergiftungen,
Eigenbewegungen, Ertrinken, erhöhte Kraftanstrengung usw.
Leistung
zur Wiedereingliederung
- gesetzliche
Unfallversicherung strebt nach Unfall oder
Berufskrankheit die Eingliederung ins Arbeitsleben durch
Umschulung, Weiterbildung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes an
- Rehamaßnahmen und Kuren sind versicherbar
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Darlehen- u. Immobiliendarlehen nach § 34 c und i
Steuerliche Behandlung - Leistungen nach EstG steuerfrei
- Invaliditätsleistung bleibt nach EstG steuerfrei, Renten müssen mit
Ertragsanteil versteuert werden - Beitrag als Werbungskosten und Sonderausgaben in der
Einkommenssteuererklärung abzugsfähig
Wie Sie sehen sind die Leistungen sehr umfangreich und individuell abstimmbar.