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RR\879726DE.doc PE467.312v02-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014

Plenarsitzungsdokument

A7-0335/2011 7.10.2011

BERICHT

zu den Fragen, die von Petenten im Zusammenhang mit der Anwendung der Abfallentsorgungsrichtlinie und damit verbundener Richtlinien in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesprochen wurden

(2011/2038(INI))

Petitionsausschuss

Berichterstatter: Carlos José Iturgaiz Angulo

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PE467.312v02-00 2/26 RR\879726DE.doc

DE

PR_INI_PETI

INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3

BEGRÜNDUNG...16

ANLAGE ...20

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS ...26

(3)

RR\879726DE.doc 3/26 PE467.312v02-00

DE

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu den Fragen, die von Petenten im Zusammenhang mit der Anwendung der

Abfallentsorgungsrichtlinie und damit verbundener Richtlinien in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesprochen wurden

(2011/2038(INI))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf das in Artikel 227 AEUV verankerte Petitionsrecht,

– unter Hinweis auf die eingegangenen und in der Anlage aufgeführten Petitionen,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/98/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/99/EG2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/31/EG3 des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/76/EG4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/42/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/4/EG6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/35/EG7 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung

bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (UVP),

– in Kenntnis des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die

Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsprozess und den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen (Aarhus (Dänemark), 25. Juni 1998),

1 ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.

2 ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 28.

3 ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.

4 ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 91.

5 ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30.

6 ABl. L 41 vom 14.2.2003, S. 26.

7 ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17.

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PE467.312v02-00 4/26 RR\879726DE.doc

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– in Kenntnis der Expertenstudie „Waste management in Europe: main problems and best practices“ (Abfallbewirtschaftung in Europa: Hauptprobleme und bewährte Verfahren) vom Juli 2011,

– gestützt auf Artikel 202 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A7-0335/2011),

A. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Zeitraum 2004-2010 114 Petitionen erhalten und für zulässig erklärt hat, in denen Verstöße gegen diesen Regelungsrahmen aus folgenden Ländern thematisiert wurden: Italien, Griechenland, Frankreich, Spanien, Irland (jeweils mehr als 10 Petitionen), Bulgarien, Vereinigtes Königreich, Polen, Rumänien, Deutschland (jeweils 3-10 Petitionen), Österreich, Ungarn, Litauen, Malta, Portugal und Slowakei (jeweils eine Petition);

B. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss fünf Berichte zu Informationsreisen im Zusammenhang mit Petitionen zur Abfallbewirtschaftung entworfen hat, und zwar in Bezug auf Irland1, Fos-sur-Mer (Frankreich) 2, die Deponie Path Head (Vereinigtes Königreich) 3, Kampanien (Italien) 4 und Huelva (Spanien) 5;

C. in der Erwägung, dass der größte Teil der eingehenden Petitionen seit jeher Umweltprobleme zum Gegenstand hat, wobei Petitionen zu Abfallproblemen eine wichtige Teilgruppe sind, und in der Erwägung, dass sich Fragen der Abfallwirtschaft in der gesamten EU unmittelbar auf die Bürger auswirken, insbesondere was

Genehmigungsverfahren für neue Abfallbewirtschaftungsanlagen oder den Betrieb bereits bestehender anbetrifft, gefolgt von allgemeinen Fragen der Abfallbewirtschaftung;

D. in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrzahl der Petitionen zur

Abfallbewirtschaftung Abfallbewirtschaftungsanlagen betrifft, wobei ca. 40 % das Genehmigungsverfahren für geplante neue Anlagen betreffen, weitere 40 % den Betrieb bestehender zum Gegenstand haben, von denen wiederum 75 % auf Deponien entfallen und 25 % auf Verbrennungsanlagen, und die restlichen allgemeine Probleme der Abfallbewirtschaftung berühren;

E. in der Erwägung, dass die EU-Bürger den jüngsten Eurostat-Daten (2009) zufolge im Durchschnitt 513 kg Abfall pro Jahr produzieren, wobei die Werte in vielen der neuen Mitgliedstaaten weit unterhalb dieses Mittelwertes liegen, während die meisten Industrieländer Spitzenpositionen einnehmen;

F. in der Erwägung, dass diejenigen Länder, in denen am meisten Abfall produziert wird, die höchsten Raten bei Recycling, Kompostierung und Verbrennung zur Energiegewinnung aufweisen, und dass im Gegensatz dazu die Länder, in denen durchschnittlich am wenigsten Abfall entsteht, am stärksten auf Deponien zurückgreifen und viel niedrigere Raten bei Recycling und sogar bei der Abfallverbrennung verzeichnen;

1 DT 682330.

2 DT 745784.

3 DT 778722.

4 DT 833560 + B7-0073/2011.

5 DT 820406.

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RR\879726DE.doc 5/26 PE467.312v02-00

DE

G. in der Erwägung, dass einige Verbrennungsanlagen durch das Fehlen geeigneter Infrastrukturen für die Trennung und Aufbereitung von Abfällen in ihrem Betrieb

beeinträchtigt sind; in der Erwägung, dass es offenbar keine eindeutigen Einschränkungen bezüglich der Art der Abfälle gibt, die verbrannt werden, und dass weiterhin Bedenken dahingehend bestehen, was mit der toxischen Asche geschieht, die bei der Verbrennung anfällt;

H. in der Erwägung, dass in der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (die

Abfallrahmenrichtlinie (ARRL)) 1 Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit festgelegt sind, mit denen die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die

Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der

Ressourcennutzung verbessert werden sollen, was Vorteile für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger und zugleich eine ökologisch nachhaltige Abfallentsorgung mit sich bringen soll;

I. in der Erwägung, dass die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt eine Mindestzahl von schwerwiegenden Umweltdelikten festlegt und die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in stärkerem Maße abschreckende strafrechtliche Sanktionen für diese Art von Straftaten – wenn sie vorsätzlich oder als Folge grober Fahrlässigkeit verübt werden – vorzusehen;

J. in der Erwägung, dass eine mit der ARRL in Einklang stehende

Abfallbewirtschaftungsstrategie gewährleisten muss, dass alle Abfälle gesammelt und zur Wiederverwertung oder endgültigen Entsorgung einem Netz geeigneter

Abfallentsorgungsanlagen zugeführt werden, und dass diese Strategie auch Maßnahmen enthalten muss, die auf Abfallvermeidung abzielen;

K. in der Erwägung, dass die Frist für die Umsetzung der ARRL, die im Dezember 2010 abgelaufen ist, nur von sechs Mitgliedstaaten gewahrt wurde, und dass die Kommission aktive Schritte eingeleitet hat, um die verbleibenden Länder nachdrücklich zur

Beendigung der Umsetzung und zum Beginn der Anwendung zu bewegen;

L. in der Erwägung, dass Hausmüll im Einklang mit der Abfallhierarchie nach Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie bewirtschaftet werden sollte, die auf den Schritten Vermeidung, Verringerung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige (z.B. energetische) Verwertung und Beseitigung aufbaut;

M. in der Erwägung, dass ein ressourcenschonendes Europa eines der Leitziele der Strategie Europa 2020 darstellt und dass durch die ARRL eine Zielvorgabe von 50 % für das Recycling von Siedlungsabfällen vorgegeben wurde, die bis 2020 in allen Mitgliedstaaten zu erreichen ist; in Erwägung der Tatsache, dass die Gestaltung der EU als eine grüne Kreislaufwirtschaft, die Abfälle als Ressource nutzt, ein wichtiges Element des Ziels der Ressourceneffizienz darstellt;

N. in der Erwägung, dass es auf mehrere Gründe zurückzuführen ist, weshalb es keine mit der ARRL in Einklang stehenden Abfallbewirtschaftungspläne gibt, unter anderem auf

1 2008/98/EG.

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PE467.312v02-00 6/26 RR\879726DE.doc

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eine unzureichende Durchführung und Durchsetzung, einen Mangel an entsprechend geschultem Personal auf lokaler und regionaler Ebene, die ungenügende Koordinierung auf nationaler Ebene, unzureichende Kontrollen auf EU-Ebene, die Zuweisung von nicht ausreichenden Mitteln und das Fehlen eines Sanktionssystems, wodurch die

Möglichkeiten, die eine sachgemäße Abfallbewirtschaftung im Hinblick auf die

Verringerung der Treibhausgasemissionen und anderer Umweltbelastungen sowie auf die Verringerung der Abhängigkeit Europas von Rohstoffimporten bietet, vernachlässigt werden;

O. in der Erwägung, dass ein wichtiger Faktor häufig übersehen wird, nämlich dass die Recyclingindustrie potentiell bis zu einer halben Million Menschen Arbeit bieten kann, da bestimmte Arten von Abfällen nutzbare Ressourcen enthalten, die einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und zur Hinwendung zu einer „grünen“ Wirtschaft leisten können;

P. in der Erwägung, dass die Bewirtschaftung von Bioabfällen in der EU nach wie vor erst in ihren Anfängen steckt und dass die derzeitigen Rechtsinstrumente weiterentwickelt und die vorhandenen Technologien effizienter werden müssen;

Q. in der Erwägung, dass die Einhaltung der Zielvorgaben der EU für die Abfallsammlung, das Recycling und die Abkehr von der Deponierung weiterhin Vorrang haben muss;

R. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten – auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene – die Hauptverantwortung für die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften tragen und dass die Bürger von der EU erwarten, dass sie die Umsetzung der Abfallpolitik gewährleistet, obwohl ihr die zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften erforderlichen Mittel fehlen;

S. unter Hinweis darauf, dass laut dem Übereinkommen von Aarhus die Bürger das Recht haben, über die Lage in ihrem Gebiet informiert zu werden, und dass die Behörden Informationen abgeben und die Bürger dazu motivieren müssen, eine

verantwortungsbewusste Einstellung und ein entsprechendes Verhalten anzunehmen, sowie unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2003/35/EG die Mitgliedstaaten

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung und Änderung oder Überarbeitung der auszuarbeitenden Pläne oder Programme zu beteiligen;

T. in der Erwägung, dass die Bürger auf dem Weg der Petition ihren Eindruck kundtun, dass die öffentlichen Behörden die Lage nicht unter Kontrolle haben und bisweilen nicht bereit sind, die für bestimmte Lösungen erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, dass das Vertrauensverhältnis Schaden genommen hat und man sich auf eine offene Konfrontation und Handlungsunfähigkeit zubewegt;

U. in der Erwägung, dass in einer kürzlich für die Kommission erstellten Studie1, in der die Schaffung einer EU-Agentur für Abfallbewirtschaftung auf ihre Realisierbarkeit hin

1 Study on the feasibility of the establishment of a Waste Implementation Agency, revised final report (Studie über die Möglichkeit der Schaffung einer Agentur für Abfallrecht, überarbeiteter Abschlussbericht), 7. Dez.

2009.

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RR\879726DE.doc 7/26 PE467.312v02-00

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untersucht wurde, hervorgehoben wurde, dass viele Mitgliedstaaten über keine

ausreichende Kapazität für die Erstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen sowie für Inspektionen, Kontrollen und sonstige Maßnahmen verfügen, wie sie für eine

ordnungsgemäße Durchsetzung der Abfallgesetzgebung erforderlich sind;

V. in der Erwägung, dass in dieser Studie auch ein hohes Maß an Nichteinhaltung und an illegaler Abfallentsorgung und -verbringung, eine große Zahl von Bürgerbeschwerden und von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH und folglich Defizite beim

Gesundheitsschutz und dem Schutz der Umwelt, der zu den wichtigsten Zielen der Abfallgesetzgebung der EU gehört, festgestellt werden;

W. in der Erwägung, dass die illegale Entsorgung von Abfällen auch in die Aktivitäten des organisierten Verbrechens Eingang gefunden hat, was Fragen über die Rolle der zuständigen Behörden und – im Zusammenhang mit Industrieabfällen – über eine widerrechtliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen aufwirft;

X. in der Erwägung, dass Überwachungs- und Kontrollverfahren, die gewährleisten sollen, dass Hausmüll nicht mit toxischen Abfällen vermengt wird, bisweilen schwach ausgeprägt oder gar nicht vorhanden sind, was zur Kontaminierung von Deponien oder

Verbrennungsanlagen führt; in der Erwägung, dass hervorgehoben werden muss, dass die Verbrennung toxischer Abfälle in Anlagen, die für die Verbrennung von Hausmüll ausgelegt sind, streng verboten ist;

Y. in der Erwägung, dass eine eingehende Analyse der Petitionen bestätigt, dass die Rechtsvorschriften für ein funktionierendes und umweltgerechtes

Abfallbewirtschaftungssystem weitgehend vorhanden sind und dass die Fragen im Wesentlichen deren Um- und Durchsetzung betreffen, wobei 95 % der Petitionen das Versagen von Behörden auf lokaler oder regionaler Ebene betreffen;

Z. in der Erwägung, dass mangelnde Informationen, Unkenntnis und Mängel bei Verwaltungskapazitäten und finanziellen und anderen Ressourcen auf lokaler Ebene entscheidende Faktoren für diesen Missstand darstellen;

AA. in der Erwägung, dass die Kommission ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Um- und Durchsetzung des EU-Abfallrechts in den Mitgliedstaaten intensiviert hat, einschließlich der Bereitstellung von 4,1 Milliarden EUR im Zeitraum 2005-2006; in der Erwägung, dass Ende 2009 dennoch 20 % aller Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich die Abfallvorschriften betrafen;

AB. in der Erwägung, dass falsche Abfallbewirtschaftung hohe Kosten verursacht und dass ein regionales System, mit dem ein geschlossener Kreislauf geschaffen werden kann,

erhebliche Einsparungen zur Folge hätte;

AC. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Abfallvorschriften in der EU zwar eine öffentliche Aufgabe darstellt, jedoch 60 % des Hausmülls und 75 % der Abfälle von Unternehmen von privaten und multinationalen Unternehmen entsorgt werden, die einen

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PE467.312v02-00 8/26 RR\879726DE.doc

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Jahresumsatz von 75 Mrd. EUR erwirtschaften1;

AD. in der Erwägung, dass der Bau neuer Deponien und Verbrennungsanlagen unter Anhang I Ziffer 9 der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 2 fällt, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 4 Absatz 1 oder bei Deponien, die unter Anhang III Ziffer 1 Buchstabe b fallen, zumindest eine Prüfung gemäß Artikel 4 Absatz 2 notwendig ist;

AE. in der Erwägung, dass Genehmigungen für Deponien unter Anhang II der UVP-Richtlinie fallen, sofern sie „erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten“ und für sie von den Mitgliedstaaten festgelegte Schwellenwerte gelten;

AF. in der Erwägung, dass Artikel 6 Absatz 4 der UVP-Richtlinie Folgendes bestimmt: „Die betroffene Öffentlichkeit erhält frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit, sich an den umweltbezogenen Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 2 Absatz 2 zu beteiligen, und hat zu diesem Zweck das Recht, der zuständigen Behörde bzw. den zuständigen Behörden gegenüber Stellung zu nehmen und Meinungen zu äußern, wenn alle Optionen noch offen stehen und bevor die Entscheidung über den Genehmigungsantrag getroffen wird“;

AG. in der Erwägung, dass in EU-Richtlinien und im Übereinkommen von Aarhus besondere Hinweise auf den Zugang zu Informationen und zu einer verbesserten

Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen enthalten sind;

AH. in der Erwägung, dass in vielen Petitionen geltend gemacht wird, dass

Genehmigungsverfahren für Abfallbewirtschaftungsanlagen nicht voll in Einklang mit dem EU-Recht stehen, insbesondere was die UVP und öffentliche Konsultationen anbetrifft;

AI. in der Erwägung, dass die Kommission, solange sich die Genehmigungen im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Parametern befinden und eine UVP durchgeführt wurde, nicht befugt ist, in die Entscheidungen nationaler Behörden einzugreifen; jedoch in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten vor Genehmigung der Eröffnung oder Ausweitung von Deponien oder des Baus von Verbrennungsanlagen keine eingehenden

Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen haben;

AJ. in der Erwägung, dass rechtliche Schritte solange nicht eingeleitet werden können, wie die Genehmigung eines Vorhabens durch den Mitgliedstaat aussteht; in der Erwägung, dass es für die Bürger schwer nachvollziehbar ist, dass die EU erst dann wirksam eingreifen kann, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und das Vorhaben von dem Mitgliedstaat

genehmigt wurde;

AK. in der Erwägung, dass die Äußerungen der Bürger zu den für die Anlage neuer Mülldeponien vorgesehenen Standorten während des öffentlichen

Konsultationsverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung häufig mutmaßliche Beeinträchtigungen in Schutzzonen betreffen, wie im Fall der Deponie im Vesuv-

1 FEAD „Brüsseler Erklärung“, 15. Februar 2011.

2 85/337/EWG.

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Nationalpark, oder Befürchtungen hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden;

AL. in der Erwägung, dass die Deponierichtlinie die Parameter für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen und für einheitliche Verfahren zur Kontrolle einer Deponie während der Betriebs- und Nachsorgephase enthält und dass vor Umsetzung der

Deponierichtlinie geschlossene Deponien diesen Bestimmungen nicht unterliegen; in der Erwägung, dass sich die Kriterien, die in der Richtlinie aufgeführt sind, auf den Standort, die Überwachung für Wasser und Sickerwassermanagement, den Schutz des Bodens und des Wassers, Gasfassung, Belästigungen und Gefährdungen, Standsicherheit und

Absperrung beziehen;

AM. in der Erwägung, dass beim Petitionsausschuss mehrere Petitionen eingegangen sind – zu erwähnen ist insbesondere die Petition, die Anlass für die Informationsreise nach Path Head (VK) gab –, die Deponien betrafen, welche in unmittelbarer Nähe zu den

nächstgelegenen Wohnhäusern lagen und zu Geruchsbelästigung, erhöhter

Luftverschmutzung und zur Ausbreitung von Ungeziefer in der Nähe der Wohnhäuser führten; allerdings in der Erwägung, dass angesichts der Tatsache, dass es in den Rechtsvorschriften der EU keine zielgerichteteren Kriterien für die Entfernung von

Deponien zu Wohnhäusern, Schulen und Krankenhäusern gibt, die Definition der genauen Anforderungen zur Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dem in den Verträgen verankerten Subsidiaritätsprinzip unterliegt;

AN. in der Erwägung, dass in Petitionen zu Deponien oftmals Sorgen über eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers zur Sprache kommen, weil ältere Deponien möglicherweise nicht so abgedichtet sind, dass ein Einsickern in wasserführende Schichten verhindert wird, weil die Abdichtung sichtbare Risse aufweist, die ein

Einsickern vermuten lassen, oder weil sie sich auf geologisch instabilem Boden und in zu großer Nähe von Grund-/Trinkwasservorkommen befinden;

AO. in der Erwägung, dass nach Berichten der Kommission seit dem Jahr 2001

177 Vertragsverletzungsverfahren mit Bezug auf die Deponierichtlinie eingeleitet wurden und dass kürzlich im Zuge einer Bestandsaufnahme EU-weit mindestens 619 illegale Deponien identifiziert wurden;

AP. in der Erwägung, dass aus Petitionen und Beschwerden an die Kommission hervorgeht, dass unzählige illegale Abfalldeponien ohne Genehmigungen betrieben werden, wobei ihre genaue Zahl mangels Überwachung unbekannt ist;

AQ. in der Erwägung, dass Deponien nur als allerletztes Mittel zum Einsatz kommen sollten;

in der Erwägung, dass die Behörden in manchen Mitgliedstaaten, in denen es

Versäumnisse bei der Vermeidung, Verwertung und Verarbeitung von Abfällen gibt, unter Druck geraten könnten, bestehende Deponien – selbst solche, die nicht den Vorschriften entsprechen – als Mittel zur Abfallbeseitigung kurzfristig zu erweitern oder neue

anzulegen;

AR. in der Erwägung, dass der Einsatz von Müllverbrennungsanlagen, der in der Abfallhierarchie weit unten steht, in einigen Ländern, die die Vorgaben der ARRL weitgehend erfüllen und dabei gleichzeitig Energie zurückgewinnen, allgemein etabliert

(10)

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DE

ist und bei den Bürgern auf Akzeptanz stößt, und dass Länder, die bislang nicht auf Verbrennung setzen, beschließen könnten, dies zu tun, um auf diesem Weg den Rückstau abzubauen;

AS. in der Erwägung, dass dies nur bei strenger Kontrolle und unter Beachtung der

entsprechenden EU-Rechtsvorschriften geschehen darf, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei solchen Maßnahmen verständlicherweise mit dem Widerstand der unmittelbar betroffenen Menschen in der Umgebung zu rechnen ist, die Auswirkungen auf ihre Gesundheit fürchten;

AT. in der Erwägung, dass außer Frage steht, dass die Emissionen von Verbrennungsanlagen durch moderne Technologien in letzter Zeit deutlich gesenkt werden konnten; in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten – vor allem jenen mit einem hohen Anteil an Abfallverbrennung – die Akzeptanz in der Bevölkerung größer ist, möglicherweise in Anerkennung der Tatsache, dass Verbrennungsanlagen auch Wärme und Strom erzeugen, sowie aufgrund der Transparenz und der Zugänglichkeit von Informationen über ihre Funktionsweise;

AU. in der Erwägung, dass die Genehmigung der Errichtung von Verbrennungsanlagen aus ähnlichen Gründen wie bei Deponien auf Widerstand stößt, wobei der Schwerpunkt in diesem Fall auf Befürchtungen liegt, die die Luftverschmutzung und negative

Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und/oder auf Umweltschutzzonen betreffen;

AV. in der Erwägung, dass öffentliche Behörden für die Errichtung von Verbrennungsanlagen häufig Gebiete auswählen, die bereits unter hoher Luftverschmutzung leiden, dass aber die kumulativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Einwohner in dem Gebiet nicht

ignoriert werden dürfen, und dass die Suche nach alternativen Verfahren der

Abfallentsorgung und die Möglichkeit der Erzeugung von Energie durch Methanisierung in vielen Fällen vernachlässigt werden;

AW. in der Erwägung, dass ein Schwerpunkt auf Müllverbrennung zur Energiegewinnung als erste Wahl dennoch eine unwirtschaftlichere Art der Abfallbewirtschaftung darstellt als Abfallvermeidung, Recycling und Wiederverwendung, weshalb den letztgenannten – in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie der ARRL – Priorität eingeräumt werden sollte;

AX. in der Erwägung, dass es für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen

Abfallverwertungs- und -vermeidungsziele der aktiven Teilnahme der Zivilgesellschaft, einer besseren Einbeziehung betroffener Akteure und der verstärkten Aufklärung der Öffentlichkeit bedarf und dies über Medienkampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit erreicht werden kann;

AY. in der Erwägung, dass in allen Berichten über Informationsreisen des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit Fragen der Abfallwirtschaft auf die mangelhafte oder fehlende Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verwiesen wird, was in einigen Fällen zu Spannungen sowie auch Demonstrationen der Bürger führen kann, über die oft in der Presse berichtet wird;

AZ. in der Erwägung, dass die Weltbevölkerung wächst und daher voraussichtlich auch der

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Konsum insgesamt deutlich ansteigen wird, wodurch die Abfallwirtschaft stärker unter Druck gerät; in der Erwägung, dass die Lösung für dieses Problem unter anderem ein geschärftes Bewusstsein sowie die Umsetzung des Grundsatzes der Abfallhierarchie voraussetzt;

BA. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss keine vorbeugende oder gerichtliche Zuständigkeit besitzt, aber die Interessen der Bürger verteidigen kann – insbesondere wenn Probleme bei der Anwendung von EU-Recht auftreten –, indem er mit den

zuständigen Behörden zusammenarbeitet, um Lösungen oder Erklärungen für die in den Petitionen aufgeworfenen Fragen zu finden;

1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die ARRL ohne weitere Verzögerung umzusetzen und die vollständige Einhaltung all ihrer Bestimmungen zu gewährleisten, speziell bezogen auf die Erstellung und Durchsetzung umfassender Abfallbewirtschaftungspläne, einschließlich der rechtzeitigen Umsetzung aller im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften

vorgegebenen Ziele;

2. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt durch die Mitgliedstaaten strikt zu überwachen, um zu gewährleisten, dass sie rasch und effizient erfolgt;

3. fordert die Mitgliedstaaten – in Anbetracht der Tatsache, dass Abfall und

Umweltverschmutzung ernsthafte Bedrohungen für die menschliche Gesundheit und die Unversehrtheit der Umwelt darstellen, – nachdrücklich auf, die Einführung einer

fortgeschrittenen Abfallbewirtschaftungsstrategie in Einklang mit der ARRL zu beschleunigen;

4. fordert die Behörden auf, anzuerkennen, dass in den meisten Mitgliedstaaten umfangreiche Investitionen notwendig sind, um ordnungsgemäße Strategien, Infrastrukturen und Anlagen für die Abfallbewirtschaftung zu schaffen, und ist der Auffassung, dass sie die Bindung eines angemessenen Teils der Mittel aus dem

Kohäsionsfonds für diesen Zweck in Erwägung ziehen oder sich um Direktfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank bemühen sollten;

5. ist der Auffassung, dass die Kapazitäten für Inspektionen von Anlagen und für die Durchsetzung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene gestärkt werden müssen, um eine bessere Einhaltung der Abfallgesetzgebung zu gewährleisten, und fordert die Mitgliedstaaten daher eindringlich auf, ihre Kapazitäten für Inspektionen,

Überwachung und andere Maßnahmen auf allen Stufen der Abfallbewirtschaftungskette auszubauen, um für eine bessere Durchsetzung der Abfallgesetzgebung zu sorgen, und fordert die Kommission auf, spezifische Verfahren zur vollständigen und wirksamen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im Falle schwerer Verstöße seitens der Mitgliedstaaten vorzusehen;

6. fordert von der Kommission spezifischere Vorgaben für die zuständigen Behörden, um sie bei der ordnungsgemäßen Durchsetzung des Abfallrechts zu unterstützen, stellt jedoch fest, dass die derzeit auf EU-Ebene verfügbaren Ressourcen nicht ausreichend sind; ist daher der Auffassung, dass es ergänzender finanzieller und administrativer Maßnahmen bedarf, um bessere Vorgaben zu machen und um Ausbildungsstätten für im Abfallsektor

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DE

tätige Beamte zu schaffen;

7. fordert die Kommission auf, Schwächen bei der Umsetzung der Richtlinien im Abfallsektor durch die Mitgliedstaaten zu ermitteln und ins Auge zu fassen, die eher systemischer Natur sind, wie unangemessene Netze von Abfallbewirtschaftungsanlagen, eine übermäßige Abhängigkeit von Deponien, das steigende Pro-Kopf-Abfallaufkommen oder geringe Recyclingquoten;

8. vertritt die Auffassung, dass die Schaffung einer neuen EU-Abfallbewirtschaftungsagentur nicht erstrebenswert ist, und hält die derzeitige institutionelle Struktur auf EU-Ebene – die sich aus der Generaldirektion Umwelt der Kommission und der Europäischen

Umweltagentur als einem Kompetenzzentrum zusammensetzt – für kosteneffektiver, obwohl diese weiter ausgebaut werden sollte, um einen besseren Überblick und eine effektivere Durchsetzung zu ermöglichen;

9. vertritt die Auffassung, dass die bestehende Europäische Umweltagentur diesen Prozess bestärken und eine konstruktivere Rolle spielen könnte, indem sie über die

Abfallbewirtschaftungsstrategien der Mitgliedstaaten berichtet und durch die Prüfung, ob die Abfallbewirtschaftungspläne der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind, Schwächen erkennt;

10. ist der Ansicht, dass eine engere Zusammenarbeit der Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die Chance bietet, bei der Suche nach bewährten Verfahren zu positiven Ergebnissen zu kommen; stellt fest, dass der Ausschuss der Regionen, Europol, das Netz der Europäischen Union zur Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts, der Europäische Verband der kommunalen Entsorgungswirtschaft „Municipal Waste Europe“ und FEAD, die Europäische Föderation der Entsorgungswirtschaft, bei der Förderung dieses Austausches einen nützlicheren Beitrag leisten und somit auch dabei behilflich sein könnten, bei den Bevölkerungsteilen, die von der Umsetzung wesentlicher Abfallmaßnahmen betroffen sind, Vertrauen zu schaffen;

11. fordert die Mitgliedstaaten, die offenkundig mit Abfallentsorgungskrisen zu kämpfen haben, dazu auf, zu bedenken, dass effizientere Abfallbewirtschaftungsstrategien sowohl bei der Schaffung von Arbeitsplätzen als auch bei Einnahmeerhöhungen neue

Möglichkeiten bieten und dass die Wiederverwendung, das Recycling und die

energetische Verwertung des Abfalls zugleich für ökologische Nachhaltigkeit sorgen;

12. weist darauf hin, dass die Abfallhierarchie ein wesentliches Element der Richtlinie 2008/98/EG darstellt und gemäß dieser Richtlinie die Grundlage jeder Abfallwirtschaft bilden sollte; stellt außerdem fest, dass wirtschaftliche Argumente dafür sprechen, die Abfallhierarchie zu achten und sich zunächst auf die Vermeidung und erst danach auf die Wiederverwendung und das Recycling von Abfall – vor der Verbrennung zur

Energiegewinnung – zu konzentrieren; stellt ferner fest, dass unwirtschaftliche und nicht nachhaltige Deponien so weit wie möglich vermieden werden sollten;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, in diesem

Zusammenhang das Umweltbewusstsein der Bevölkerung bezüglich der Vorteile einer effizienten Abfallentsorgung zu fördern, besonders durch Aufklärung über die Vorteile der Mülltrennung, die realen Kosten der Entsorgung von Hausmüll und den finanziellen

(13)

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DE

Gewinn, der mit der Verwertung solcher Abfälle erzielt werden kann;

14. ist der Auffassung, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und dem Petitionsausschuss in den Fällen, in denen sich der Ausschuss direkt mit den Sorgen der Bürger vor Ort auseinandersetzt, eine ausgezeichnete

Gelegenheit bieten würde, um den Dialog zwischen den zuständigen Behörden und den lokalen Gemeinschaften über die Prioritäten bei der Umsetzung von Abfallstrategien zu fördern, und dass eine derartige Zusammenarbeit in einigen Fällen ein wirkungsvolles Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten auf lokaler Ebene darstellen könnte;

15. schlägt vor, eine Einigung über gemeinsame EU-Standards für eine farbliche

Kennzeichnung der Abfallkategorien zu erzielen, um die Teilnahme der Bürger an und ihr Wissen über den Abfallprozess zu verbessern und zu stärken, und ist der Auffassung, dass das Bemühen der Mitgliedstaaten um eine Steigerung des Recyclings auf diese Weise enorm und schnell gestärkt werden könnte;

16. ruft dazu auf, frühzeitig und in effektiver Weise im Planungsstadium einen Dialog zwischen den zuständigen Behörden auf lokaler und regionaler Ebene und den Bürgern aufzunehmen, bevor Entscheidungen über den Bau von Abfallentsorgungsanlagen

getroffen werden, wobei anerkannt wird, dass die „bei-mir-aber-nicht“-Haltung in diesem Zusammenhang eine große Herausforderung darstellt;

17. betont die grundlegende Bedeutung einer ordnungsgemäßen und vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und einer wirksamen

Koordinierung der in der Umweltgesetzgebung festgelegten Genehmigungsverfahren;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass vor Entscheidungen über die Einrichtung oder den Bau neuer Abfallanlagen, insbesondere bei Verbrennungsanlagen oder Methangewinnungsanlagen oder – als letztes Mittel – bei der Ausweisung neuer Deponien, eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird; ist der Auffassung, dass solche Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben sein sollten;

19. ist sich bewusst, dass in manchen Fällen schnelle Entscheidungen notwendig sind, um akute Abfallkrisen zu bewältigen oder um ihre Entstehung abzuwenden, hebt jedoch hervor, dass selbst in solchen Fällen die bestehende EU-Gesetzgebung eingehalten werden muss, vor allem dann, wenn Langzeitschäden für die Gesundheit und das Wohlbefinden lokaler Gemeinschaften drohen;

20. ist davon überzeugt, dass der Dialog zwischen den Behörden, Privatunternehmen und der betroffenen Bevölkerung verbessert werden muss und dass die Bürger besseren Zugang zu objektiven Informationen haben müssen, wobei bei Bedarf wirksamere Mechanismen für verwaltungsbehördliche und gerichtliche Überprüfungen vorzusehen sind;

21. fordert die Kommission eindringlich auf, das Netz der öffentlich-privaten Partnerschaften für Projekte im Zusammenhang mit Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen und zu verstärken; ersucht um Unterstützung für die Kampagne „Clean up the World“, zu deren Unterstützung mehr als 400 Mitglieder des Europäischen Parlaments eine schriftliche Erklärung unterzeichnet haben und an der sich im nächsten Jahr voraussichtlich Millionen von Freiwilligen beteiligen werden;

(14)

PE467.312v02-00 14/26 RR\879726DE.doc

DE

22. ist der Auffassung, dass die Petenten, sofern die Möglichkeit besteht, zu einer

umfassenden Inanspruchnahme derartiger Mechanismen angehalten werden sollten, die mitunter wirksamer und weniger zeitaufwendig sind als Maßnahmen auf EU-Ebene, vor allem dann, wenn es sich um einzelne Anlagen handelt;

23. fordert die Kommission eindringlich auf, eindeutigere und spezifischere Kriterien für die Standortwahl für Deponien im Zusammenhang mit Wohngebieten, Schulen oder

Gesundheitseinrichtungen vorzuschlagen, um einen besseren Schutz gegen potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, wobei hier eine Vielzahl von Variablen und landesspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen ist und dem Subsidiaritätsprinzip gänzlich entsprochen werden muss;

24. empfiehlt, dass die Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Abfallentsorgungsanlagen, und für die Durchführung von

grenzüberschreitenden Verträglichkeitsprüfungen sorgen, in deren Rahmen

Informationen, die für alle Bürger und Beteiligten von Bedeutung sind, berücksichtigt werden;

25. fordert die Kommission auf, die Verbindung, die zwischen wirksamen

Umweltrechtsvorschriften zu Stätten des historischen Erbes und zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität – wie denen, die in der Wasserrahmenrichtlinie, der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie enthalten sind – einerseits und der UVP-Richtlinie und der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung sowie den Rechtsvorschriften zur

Abfallbewirtschaftung andererseits besteht, vollständig anzuerkennen;

26. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des EU-Rechts (Umweltverträglichkeitsprüfung, öffentliche Konsultation), einschließlich der Vorgaben der Richtlinien zum Schutz der Umwelt und von Stätten des historischen Erbes, zu gewährleisten;

27. ist der Auffassung, dass nur offiziell genehmigte Deponien, die mit der EU-Richtlinie über den Standort von Abfalldeponien in Einklang stehen und über ordnungsgemäß ausgestellte Genehmigungen verfügen, genutzt werden sollten und dass ihr Standort eindeutig angegeben und verzeichnet werden sollte, während zugleich alle anderen Deponien und Entsorgungsanlagen für illegal erklärt, geschlossen, gesichert und saniert werden müssen und ihre unmittelbare Umgebung im Hinblick auf mögliche negative Auswirkungen wirksam zu überwachen ist;

28. ist der Auffassung, dass es einer öffentlichen und eindeutigen Definition der Kriterien für die Abfallannahme bedarf und dass ein wirkungsvolles Rückverfolgungssystem für Abfälle – besonders für Sondermüll – geschaffen werden muss, damit dafür Sorge getragen ist, dass nur geeignete Abfälle an Deponien und Müllverbrennungsanlagen geliefert und dort entsorgt werden; vertritt die Auffassung, dass regelmäßige und unangekündigte Untersuchungs- und Probeentnahmeverfahren in allen Mitgliedstaaten durchgängig angewendet werden sollten;

29. ist der Ansicht, dass mehr Gewicht auf die Rückgewinnung von organischen Abfällen – vor allem in weitgehend landwirtschaftlich geprägten Regionen – gelegt werden muss, ein Element, dem bisher nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde;

(15)

RR\879726DE.doc 15/26 PE467.312v02-00

DE

30. fordert, gemeinsame Kriterien für die Messung der wesentlichen Emissionen von Verbrennungsanlagen zu schaffen und die Ergebnisse dieser Messungen zu

Informationszwecken online in Echtzeit verfügbar zu machen, damit die Menschen vor Ort Vertrauen fassen und im Falle von Abweichungen auch ein wirkungsvolles

Warnsystem bereitgestellt wird;

31. erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie für die wirksame Überwachung und Aufsicht über die Einhaltung aller EU-Standards und -Genehmigungen die Verantwortung tragen, selbst wenn auf lokaler oder regionaler Ebene ungelöste Fragen auftreten, und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass zur Bewältigung dieser Aufgabe, die auch häufige Inspektionen von Anlagen umfasst, ausreichend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht;

32. stellt fest, dass der offenen und illegalen Deponierung von nicht getrennten und nicht identifizierten Abfällen dringend Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, und fordert die Umsetzung strenger Bewirtschaftungskontrollen; erinnert die zuständigen Behörden daran, dass sie bei uneingeschränkter Einhaltung der Kriterien der IVU-Richtlinie

(2008/1, überarbeitet durch die Richtlinie 2010/75) eine strenge Kontrolle der Behandlung der speziellen Arten des Industrieabfalls, ungeachtet seiner Herkunft, gewährleisten müssen, und fordert die Kommission auf, in ihrem Zuständigkeitsbereich alles zu unternehmen, um zu überwachen, etwa durch systematische Inspektionen, dass die zuständigen Behörden wirksam dafür Sorge tragen, dass Abfall ordnungsgemäß gesammelt, getrennt und behandelt wird, und dass von den regionalen Behörden ein verlässlicher Plan vorgelegt wird;

33. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die bei der Bevölkerung in der Umgebung von bestehenden oder in Planung befindlichen Abfallbewirtschaftungsanlagen zu mehr Akzeptanz führen, und zu demonstrieren, dass die Genehmigungsbehörden und die Betreiber die Bestimmungen ordnungsgemäß und vollkommen transparent anwenden;

34. empfiehlt, angemessene und abschreckende Geldbußen und Strafen für die illegale Entsorgung von Abfällen, insbesondere von Gift- und Sondermüll, zu verhängen, zum Teil um ökologische Schäden im Einklang mit dem Verursacherprinzip auszugleichen; ist der Auffassung, dass die illegale Ablagerung von chemischen oder radioaktiven, hoch belasteten Abfällen in der Natur mit hohen Strafen geahndet werden sollte, die in

angemessenem Verhältnis zu den Gefahren stehen, denen Mensch und Umwelt durch sie ausgesetzt werden;

35. fordert wirksame Maßnahmen, um eine Infiltration der Abfallwirtschaft durch das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, sowie gegen jegliche Verbindung zwischen dem organisierten Verbrechen und Branchenbetrieben oder den öffentlichen Behörden;

36. empfiehlt, dass die kommunalen und/oder die nationalen Behörden in Fällen, in denen private Unternehmen zur Bewirtschaftung der Abfallaufbereitung öffentliche Mittel erhalten, in Bezug auf die Verwendung dieser Mittel eine wirksame Finanzüberwachung einrichten, um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen der EU zu gewährleisten;

37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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DE

BEGRÜNDUNG

Die meisten EU-Bürger erwarten von Behörden, dass diese in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Verkehr und Sicherheit effiziente und leistungsfähige öffentliche Dienste anbieten.

Es gibt jedoch einen Bereich, der für eine wachsende Zahl von Petitionen verantwortlich ist.

Es ist das offensichtliche Unvermögen der Behörden in vielen Ländern, zufriedenstellende Lösungen für das Problem der Abfallbewirtschaftung zu finden.

Die Europäische Union hat eine breite Palette von Rechtsvorschriften erlassen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, um dafür Sorge zu tragen, dass es einen Rechtsrahmen gibt, in dem wir das unvermeidbare Resultat unseres modernen Lebensstils bewältigen, sprich all die Gegenstände, die wir als Abfall in unseren Haushalten, an unseren Arbeitsplätzen, in unseren Krankenhäusern, unseren Industrien usw. entsorgen. Allen ist bewusst, dass ein Versagen beim Umgang mit dieser Materie und bei der Festlegung entsprechender Prioritäten negative Auswirkungen nicht nur auf die menschliche Gesundheit und das Wohlergehen, sondern auch im weiteren Sinne auf die Lebensfähigkeit des Planeten und seiner Umwelt hat.

Aus den eingegangenen Petitionen lässt sich darauf schließen, dass in vielen lokalen Gemeinschaften die Besorgnis zunimmt, und daraus folgt wiederum, dass sich die

Abfallbewirtschaftung zu einem zentralen politischen und sozialen Problem entwickelt und dass die Menschen von der Europäischen Union, die entsprechende Rechtsvorschriften erlässt, Maßnahmen zu seiner Bewältigung erwarten. Die Glaubwürdigkeit des EU-Rechts steht auf dem Spiel.1

Die Abfallwirtschaft in der Europäischen Union ist eine öffentliche Aufgabe, oftmals

ausgeführt von privaten Akteuren und multinationalen Unternehmen, die 60 % des Hausmülls und 75 % der Abfälle von Unternehmen entsorgen. Der Jahresumsatz in diesem Bereich liegt bei 75 Mrd. EUR.2 Die größten Unternehmen, Onyx (Veolia) und Sita (Suez), sind in 2/3 der EU-Mitgliedstaaten vertreten und beschäftigen jeweils mehr als 50 000 Menschen. Diese und viele andere Unternehmen wie Remondis und FCC sind erfahrene und professionelle

Betriebe, denen daran gelegen ist, bei ihren zentralen Aufgaben im Bereich der

Bewirtschaftung des Abfallkreislaufs ein positives berufliches Ansehen zu erwerben und aufrechtzuerhalten. Somit steckt im Abfall nicht nur ein öffentlicher Auftrag, sondern auch eine profitable Industrie, und die politischen Organe haben in diesem Zusammenhang die Pflicht, für eine angemessene Überwachung und die strikte Anwendung der auf den Abfallkreislauf bezogenen Gesetze und Bestimmungen zu sorgen.

Eine Prüfung der in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft fördert sehr unterschiedliche Erkenntnisse zutage. Einige der

Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, die Niederlande, Österreich und Schweden, sind sehr fortschrittlich. Aus diesen Staaten sind keine Petitionen eingegangen, in denen Sorgen im Hinblick auf die Abfallbewirtschaftung geäußert werden. Allerdings sind viele andere EU- Staaten bei der Umsetzung ihrer Abfallstrategien weit im Rückstand. In diesem

1 Siehe Arbeitspapier zu den „Fragen, die von Petenten im Zusammenhang mit der Anwendung der

Abfallentsorgungsrichtlinie und damit verbundener Richtlinien in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesprochen wurden“, DT 867298.

2 FEAD „Brüsseler Erklärung“, 15. Februar 2011.

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DE

Zusammenhang sind die Altlasten der Vergangenheit und das übermäßige Setzen auf Deponielösungen, verbunden mit der Notwendigkeit einer Verhaltensänderung bei der Abfallentsorgung1, für gravierende Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften verantwortlich.

Mit der „Abfallhierarchie“ wurde ein Rangsystem für die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen geschaffen. Anders als in der ehemals geltenden Richtlinie ist die Hierarchie gemäß Artikel 4 der neuen ARRL verpflichtend: Vermeidung, Vorbereitung zur

Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung, einschließlich der energetischen, Entsorgung mittels sicherer Verbrennung, und als allerletzte Lösung die Deponie.

Der Ausschuss erkennt an, dass die neuen Mitgliedstaaten, von denen einige aufgrund bislang mangelnder administrativer und technischer Möglichkeiten im Abfallsektor massive Nachteile verzeichnen, unzweifelhaft Zeit brauchen werden, bis sie in ihrer Fähigkeit zur

Abfallbewirtschaftung den Anschluss finden. Allerdings sollte ihnen stets bewusst sein, wie dringlich die Umsetzung einer kohärenten Abfallpolitik ist. Für andere Mitgliedstaaten gelten solche Entschuldigungen nicht.

Im Januar 2011 berichtete die Kommission, dass seit Ablauf der Frist für die Umsetzung der Deponierichtlinie im Jahr 2001 177 Vertragsverletzungsverfahren zu Deponien eingeleitet wurden. Darüber hinaus hat die Kommission festgestellt, dass EU-weit nach wie vor

mindestens 619 illegale Deponien betrieben werden. Hinzu kommen etwa 1000 unzulängliche Deponien, die entweder schnellstmöglich modernisiert oder stillgelegt werden müssen – in den Jahren 2004 bis 2006 wurden ca. 3300 Deponien stillgelegt.

In ihrem Strategiebericht für Abfallvermeidung und –recycling belegt die Kommission eindeutig, dass sie sich nach Kräften bemüht, in der Frage der Abfallbewirtschaftung eine Lösung zu erzielen.2 Sie erläutert ihre mittelfristig ausgerichteten Vorschläge und schlägt vor, in der Abfallpolitik ein sogenanntes „Lebenszykluskonzept“ zu etablieren. In dem Bericht werden jedoch Mitgliedstaaten, die die bestehenden Richtlinien nicht anwenden, nicht angeprangert, und es wird auch nicht auf Probleme verwiesen, die im Laufe der Jahre angewachsen sind und weiterhin präsent sind.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die zuvor genannte große Zahl von Vertragsverletzungsverfahren die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Ziel hat, dass aber aus Sicht der Petenten mehr Anstrengungen notwendig sind, um bei der tatsächlichen Umsetzung der Rechtsvorschriften geeignete Folgemaßnahmen zu gewährleisten. An dieser Stelle ist die Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten der entscheidende Faktor. Die

Kommission räumt ein, dass in diesem Bereich mehr getan werden muss, und sie bringt ein aktiveres und mit einem Frühwarnsystem gekoppeltes Prüfverfahren für die Einhaltung von Rechtsvorschriften ins Gespräch. Allerdings vertritt der Berichterstatter wiederum die Auffassung, dass damit der Dringlichkeit, die von den vielen von Petenten an den Ausschuss

1 „Waste culture“ (Kultur der Abfallwirtschaft) ist ein Begriff, mit dem der Bedarf an der Aufklärung der Bürger umschrieben wird, was die Unterscheidung der unterschiedlichen Typen von Hausmüll und die diesbezüglichen Bedingungen der „Abfallhierarchie“ betrifft, vor allem hinsichtlich Vermeidung, Trennung und Recycling – solche unumgänglichen Voraussetzungen sollten in jedem Haushalt etabliert werden.

2 Bericht der Kommission an das, EP, den Rat, den EWSA und den Ausschuss der Regionen über die thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling. KOM(2011)13 endgültig.

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DE

herangetragenen begründeten Fällen ausgeht, nicht adäquat entsprochen wird.

Eng an den Abfallbewirtschaftungsprozess gekoppelt, wenn auch im vorgelagerten Bereich dieses Prozesses, sind EU-Richtlinien zum Umgang mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und zum Zugang der Bürger zu umweltbezogenen Informationen. Ob bei der Planung von Verbrennungsanlagen, von Methangewinnungsanlagen oder von Deponien, müssen die in diesen Richtlinien festgelegten EU-Verfahren von allen Mitgliedstaaten, ihren Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften eingehalten werden. Anhand der von Petenten

bereitgestellten Informationen scheint es bezüglich der gebührenden Beachtung der Ziele dieser Richtlinien durch einige Mitgliedstaaten ernste Mängel zu geben. Scheinbar werden sie oftmals ungenau, wenn nicht sogar gar nicht, umgesetzt.

In der Veröffentlichung der Ergebnisse einer öffentlichen Umfrage zur UVP-Richtlinie stellt die Kommission fest, 56 % der Befragten seien der Ansicht, dass das Verfahren

verbesserungsbedürftig sei, um einen wirkungsvolleren Umweltschutz zu gewährleisten, dass es aber keiner radikalen Änderung bedürfe. Eine der in Erwägung gezogenen Möglichkeiten waren spezifischere Leitlinien, eine andere betraf eine verbesserte Überwachung und mehr Synergien mit anderen Richtlinien einschließlich der ARRL.

Der Petitionsausschuss hat in den letzten Jahren natürlich eine Reihe von

Erkundungsmissionen unternommen, die es den Mitgliedern ermöglichten, zu den Problemen lokaler Gemeinschaften im Abfallbereich Informationen aus erster Hand von interessierten Parteien einzuholen.

Dank einer Reise nach Irland im Jahr 2007 konnte der Ausschuss prüfen, welche

Auswirkungen Industrieabfälle aus einem Aluminiumwerk, die in großen Mengen anfallen, auf die Ufer des Flusses Shannon bei der Insel Aughinish haben (die Risiken sind mit dem in Ungarn eingetretenen Fall vergleichbar, als Bergeteiche, die denselben roten giftigen

Schlamm enthielten, geborsten sind, was zu mehreren Todesfällen und der Zerstörung eines Dorfes geführt hat), welche Probleme eine Verbrennungsanlage auf der Hauptinsel Poolbeg in Dublin mit sich bringt, sie untersuchten die Abwasseraufbereitung in Kilkenny, Galway und Ringsend sowie eine im Entstehen begriffene Deponie in Nevitt Lusk.

Beim Besuch einer großflächigen Deponie nahe Marseille im Jahr 2008 konnten die

Mitglieder einerseits beobachten, dass die Kapazität der Anlage selbst nahezu ausgeschöpft war (allerdings bei guter Bewirtschaftung), dass aber die Errichtung einer

Verbrennungsanlage in Fos-sur-Mer, an der Petenten und lokale Behörden starke Kritik üben, weiterhin überaus umstritten ist und dass es ernste Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der lokalen Bevölkerung gibt.

Im Vereinigten Königreich besuchte der Ausschuss die Verbrennungsanlage Carntyne in Glasgow, an der er heftige Kritik übte. Die Anlage liegt in einem armen städtischen Gebiet, das dem Gestank und der Verschmutzung von der Verbrennung von Rindern infolge der BSE- Krise ausgesetzt war. Später besichtigte der Ausschuss eine Deponie in Path Head nahe Gateshead, die viele Abweichungen von den Bestimmungen der Deponierichtlinie aufwies, wobei eine der wichtigsten in der Entfernung zu Wohnhäusern, Schulen und einem

Krankenhaus lag. In demselben Gebiet gab es bereits mehrere andere Deponien.

(19)

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DE

In jüngster Vergangenheit, während der laufenden Legislaturperiode, entsandte der Ausschuss eine Delegation auf eine Informationsreise nach Italien, nachdem von dort mehrere Petitionen aus der Region Kampanien eingegangen waren, sowie nach Spanien, um die Auswirkungen von Industrieabfällen aus einer Phosphorfabrik in Huelva zu prüfen.

Der Ausschuss gab, im Wesentlichen aufgrund dieser Untersuchungen, eine Expertenstudie in Auftrag, die auf seiner Sitzung im Juli 2011 vorgestellt wurde. Diese unabhängige Prüfung ermöglichte eine Reihe wichtiger Schlussfolgerungen, die alle in die Feststellungen des begleitenden Berichtsentwurfs eingeflossen sind.1

Selbstverständlich liegt es auf der Hand, dass selbst auf der Grundlage einer großen Zahl von Petitionen keine allgemeine Bewertung der Umsetzung der EU-Abfallpolitik vorgenommen werden kann, da die Petitionen Sachverhalte betreffen, die Anlass zu Besorgnis liefern. Sie enthalten keinerlei Informationen zu den Ländern oder Regionen, die bereits eine saubere Abfallbewirtschaftungsbilanz aufweisen. Dennoch weisen Petitionen auf Mängel der

Abfallbewirtschaftung und auf die oftmals auftretende Unfähigkeit der Mitgliedstaaten, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, hin. Aus solchen Beispielen müssten Lehren gezogen werden, und die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen sollten dazu führen, dass Maßnahmen in der Abfallbewirtschaftung künftig besser umgesetzt werden.

1 Waste Management in Europe: main problems and best practices (Abfallbewirtschaftung in Europa:

Hauptprobleme und bewährte Verfahren). Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilungen C und A.

8. Juli 2011.

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DE

ANLAGE

Eingegangene Petitionen (2004 - 2010), in denen ein Verstoß gegen die Abfallgesetzgebung der EU geltend gemacht wird

Nummer Titel Land

1885/2008 by Viniczay Tibor (Hungarian), on behalf of the Szentgotthard municipal authorities, concerning the siting of a waste incineration plant in Lafnitztal, Austria

AT

0431/2009 by Dimitar Platikanov (Bulgarian), on behalf of the "Initiative Committee for the village of Stozher", bearing 1180 signatures, concerning the

establishment of a rubbish dump in the village of Stozher in north-eastern Bulgaria

BG

1296/2010 by R.B. (Bulgarian), on illegal incineration of waste at Lovech in northern

Bulgaria BG

1322/2008 by E.S. (German) on dioxin pollution in the town of Yakimovo-Montana in

north-west Bulgaria BG

1405/2007 by Ivaylo Asenov Krastev (Bulgarian), on behalf of Protection of the Health and Lifeof the Population and the Environment, on an unlawful operation of a solid residential waste disposal site

BG

1586/2009 by Kolio Kotev (Bulgarian), on behalf of the environmental movement ‘Za Chista Priroda’, bearing 2700 other signatures, on a refuse tip in the vicinity of the villages of Trudovets and Skravena

BG

1640/2008 by Georgi Gospodinov (Bulgarian) on the establishment of a waste

disposal site in Dimitrovgrad in southern Bulgaria BG

1923/2009 by Panayot Panayotov (Bulgarian), on behalf of the 'Campaign Committee of the Residents of the Villages of Kazashko and Topoli' on pollution from an incineration plant in the immediate vicinity of built-up areas

BG

0103/2007 by Volkhart Binner (German) on behalf of the 'Naturschutzbund Deutschland', German wildlife association and 10 co-signatories concerning sustainable EU waste disposal policy

DE

1024/2010 by Erich Pudewell (German), on the incidence of cancer among local

residents near the Kamp-Lintfort waste disposal site (Germany) DE 1277/2009 by Jochen Bremer (German), on behalf of the 'Sophienhütte am Harz'

Citizens' Action Group, on a plant for the processing of solid, non- hazardous waste with a capacity of three tonnes per hour

DE

0166/2009 by José Manuel Dolon García (Spanish), on behalf of 'Grupo Municipal Los Verdes (Municipal Ecology Group), on a solid waste processing plant belonging to the Acciona company in Torrevieja, Alicante, Spain

ES

0232/2010 by Manuel de la Calle Albero (Spanish), on behalf of 'Esquerra Unida de Elda', on an illegal solid urban waste disposal site near Cañadas de Elda, Alicante

ES

0612/2006 by Mr Angels Balanza Arrufat (Spanish), on behalf of 'Plataforma no a la incineration de Vall d'Alba', on local authorities' project to build a landfill of waste in Vall d'Alba

ES

0874/2008 by Mr. Miguel Angel Pedrosa Ruiz (Spanish), on the planned extension of the urban residual waste landfill in Colmenar Viejo (Madrid)

ES 1141/2010 by M.M.A. (Spanish), on the waste incinerator at Valdemingomez, Madrid ES 1233/2007 by Ms Maria Carmen Castro Urzaiz (Spanish), on behalf of the Asociación

de Vecinos Independiente de Butarque (AVIB), on public health risks related to the project of a waste recycling plant in Villaverde (Madrid)

ES

1266/2009 by H. H. Rogers (British) concerning the El Campello waste incinerator in ES

(21)

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DE

Nummer Titel Land

Alicante.

1334/2010 by Samuel Martin-Sosa (Spanish), on behalf of the environmental

movement ‘Ecologistas en Acción’, on the creation of a waste disposal site near the Spanish city of Toledo and its associated risks for local

populations of rare and protected eagles

ES

1392/2007 by Iago Patiño (Spanish), on behalf of Izquierda Unida (United Left), on

the incomplete closure of the landfill site at Chan dos Montes, Galicia ES 1634/2008 by Domingo Trujillo Guedes (Spanish), on a landfill in San Bartolomé de

Tirajana (Canaries, Spain) which is said to breach European legislation on solid waste.

ES

1769/2009 by Mario Silvan De Blas (Spanish), on the recycling of solid urban waste in

the municipality of Valpielago, León. ES

0091/2008 by Mrs Juliet Duff (Irish), on behalf of the Irish Doctors Environment Association (IDEA), on the reclassification of incineration in the Waste Framework Directive

EU

0023/2007 by Gerard Casanova (French), on behalf of the Port Saint Louis du Rhone Anti-incineration Collective, bearing 52 signatures, against the continued operation of a waste incinerator

FR

0074/2006 by Ms. Djamila Saidi Rebbadj (French), on a project of the local

administration of Marseille (France) to build a plant for the incineration of domestic garbage in Fos sur Mer

FR

0148/2009 by Mrs J.S. (British) on chemical pollution resulting from the activity of Adisseo plant and its detrimental impact on the health of residents of a French town

FR

0252/2009 by Mr François Espuche (French), on behalf of Association Gratte Papiers, bearing 14 signatures, on alleged breaches of the European environmental legislation in connection with a planned landfill to be built at Lassac (Sallèles Cabardès, Aude)

FR

0415/2004 by Marc Baert (presumed French), on behalf of ‘Association

Transparence’, on planning permission for a plant for the treatment of organic waste

FR

0474/2008 by C. Muet (French), on the projected extension of the CESSIEU landfill

site FR

0520/2007 by Philippe Carrier (French) against a landfill project FR 0784/2007 by Yves Pinsard (French), on behalf of ‘Friends of the Bucy Forest’

association, bearing 2 036 signatures, on soil and water pollution from a waste discharge

FR

0818/2006 by Serge Jung (French), with 310 signatures, on the continued operation of the Fontvieille incinerator in the Principality of Monaco

FR 1102/2009 by Gerard Cussinet (French), on behalf of the Association de Défense

pour le Droit au Logement et à la Consommation, on pollution caused by the improper use of the Cusset waste disposal site (Vichy Val d’Allier, France)

FR

1367/2007 by Eliane Audonet (French), with 16 signatories, against two plans for 'mega-dumps'

FR 1595/2009 by Alex Lesbros (French), on behalf of the Vendeuil municipal authorities,

on the processing of hazardous waste and contaminated minerals near the river Oise within a conservation area in Vendeuil

FR

0034/2009 by Theodoros Tzioumis (Greek), on behalf of the Parish Council in

Pallantio Tripoleos, on plans for a waste bundling plant in the vicinity of an archaeological site at Pallantio Tripoleos

GR

0039/2008 by Ch.L. (Greek), on inadequate treatment of hospital waste in Greece GR 0078/2007 by Mavroudis Voridis (Greek), on construction of a refuse tip in part of

eastern Attica

GR 0212/2008 by Ioannis Papadopoulos (Belgian), on the creation of landfill sites GR

(22)

PE467.312v02-00 22/26 RR\879726DE.doc

DE

Nummer Titel Land

0734/2008 by Ioannis Hatziioannou (Greek), on the unlawful processing and

incineration of waste in the town of Rhodos in Greece GR 0742/2007 by Andreas Varnakiotis (Greek), on the siting of a refuse tip in Achaia

(Greece) GR

0799/2008 by Dimitrios Kiriakopoulos (Greek) and one co-signatory on failure to comply with the provisions of Council Directive 1919/31/EC on the landfill of waste in connection with a landfill site in the Thessaloniki district of Greece

GR

0920/2005 by Evangelos Alexos (Greek), on behalf of the Domokos Citizens' Action Group, and 3 co-signatories concerning an illegal waste discharge in Domokos Ftiotidas in Greece

GR

0971/2006 by Panagiotis Stathas (Greek), on behalf of the Association of Stonemasons, Tilers and Related Professions (O Ermis), with one- signature, on legal discharges

GR

0978/2008 by Panagiotis Bouras (Greek), on behalf of the Megalopoli municipal council, on non-compliance by the Greek authorities with EU waste disposal criteria and procedures in connection with the projected landfill site near Megalopoli in the Peloponnese region of Greece

GR

1144/2009 by U.K.P. (German) on the waste situation in the town of Gythio in the Southern Peloponnese and the local authorities’ failure to enforce EU regulations on waste management

GR

1152/2010 by Georgios Toussas (Greek), on behalf of the Greek Communist Party (KKE), on environmentally damaging activities in the Ermioni municipality of the north-eastern Peloponnese

GR

1467/2007 by Odisseas Nikou (French), on an illegal dump at Dafnousio Ftiotidas in

Greece GR

0455/2006 by Péter Fehér (Hungarian), on behalf of Szélkiáltó Nature Conservation Association, concerning the regional waste dump [being] constructed in Kiskunhalas with EU support

HU

0010/2006 by Patrick Culhane (presumably Irish), on behalf of Cappagh Farmers

Support Group, on Aughinish Alumina Plant in Ireland IR 0206/2007 by David Rogers (Irish), on foul odours and impairment of the environment

in the vicinity of Whiteriver Landfill Site, Collon (Ireland) IR 0295/2005 by James Lunney (presumably Irish), on behalf of the Nevitt Lusk Action

Group against a Superdump, on a proposed landfill facility

IR 0495/2006 by Chris Andrews (Irish), on a planned waste incinerator on Poolbeg

Peninsula in Dublin Bay IR

0650/2008 by Mr. Billy Leonard (Irish), on public concern over the detrimental cumulative effect of four landfill sites situated in the Ringsend area (County Derry, Northern Ireland)

IR

0766/2004 by Martina Finn(Irish) on a planned landfill in the County of Galway IR 0870/2008 by Mr. John Keogan (Irish), on behalf of North East Against Incineration,

bearing approximately 7000 signatures, on opposition to the planned construction of a biomass heat and power plant at College Nobber (Meath County, Ireland)

IR

0994/2005 by Denis Leonard (Irish), on behalf of "Killucan Kinnegad Environment Group", on a breach of several European Union's environmental Directives by the Irish Environmental Protection Agency

IR

1024/2008 by Mr. T.B. (Irish), on behalf of The Friends of the Aquifer ltd, on alleged irregularities in the process of granting a licence for building an incinerator at Carranstown (Meath County, Ireland)

IR

1037/2010 by Amy Cullen (British), on behalf of Cork Harbour Health Group, on the Haulbowline toxic landfill and its impact on the health of the residents of Cobh and Cork Harbour (Ireland)

IR

Referenzen

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