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RR\922019DE.doc PE498.143v02-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014

Plenarsitzungsdokument

A7-0418/2012 11.12.2012

BERICHT

über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche

Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland) (COM(2012)0619 – C7-0360/2012 – 2012/2276(BUD))

Haushaltsausschuss

Berichterstatterin: Alda Sousa

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PR_BUD_Funds

INHALT

Seite ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS...3 ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES...8 BEGRÜNDUNG...10 ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN...14 ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS ...17

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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die

Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland)

(COM(2012)0619 – C7-0360/2012 – 2012/2276(BUD)) Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2012)0619 – C7-0360/2012),

– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 (IIV vom 17. Mai 2006 ) und insbesondere auf Nummer 28,

– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die

Anpassung an die Globalisierung2 (EGF-Verordnung),

– in Kenntnis des „Pakts für Wachstum und Beschäftigung“ und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2012,

– in Kenntnis des Standpunkts des Rates zu dem am 23. Juli 2012 angenommenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, – unter Hinweis auf die Ergebnisse des in Nummer 28 der IIV vom 17. Mai 2006

vorgesehenen Trilog-Verfahrens,

– in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0418/2012),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;

B. in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

2 ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

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erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die in Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;

C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für

entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die während der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, zügig und effizient bereitgestellt werden sollte,

D. in der Erwägung, dass Finnland für 1 000 bei der Nokia plc (Salo) von Entlassungen betroffenen Arbeitskräfte, die allesamt für Fördermaßnahmen vorgesehen sind, Unterstützung beantragt hat,

E. in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;

1. stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF- Verordnung erfüllt sind und Finnland daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2. stellt fest, dass die finnischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 4. Juli 2012 einreichten, und dass die Kommission die Bewertung des Antrags erst am 19. Oktober 2012 vorgelegt hat; begrüßt, dass der Antrag unmittelbar nach dem Bezugszeitraum gestellt wurde, so dass sofort auf die Entlassungen reagiert werden konnte; begrüßt ferner die zügige Bewertung durch die Kommission;

3. erkennt die Tatsache an, dass die finnischen Behörden, um die Arbeitnehmer rasch zu unterstützen, beschlossen, am 29. Februar 2012 mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen, also vor der endgültigen Entscheidung über die Gewährung der EGF-

Unterstützung für das vorgeschlagene koordinierte Maßnahmenpaket;

4. bedauert, dass die Entlassungen in Salo in Finnland und in Cluj in Rumänien (Antrag EGF/2011/014/RO/Nokia aus Rumänien) aus einer Unternehmensentscheidung von Nokia folgen, seine Produktion nach Asien zu verlegen und Teil seines Plans sind, die Zahl der weltweit Beschäftigten im Unternehmen bis Ende 2013 um 17 000

Arbeitnehmer zu verringern;

5. hebt die Schlüsselbedeutung hervor, die angepassten Schulungen und der Anerkennung der im Laufe des Berufslebens erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen zukommt;

betont, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die im koordinierten Paket angebotenen Schulungen an das Niveau und den Bedarf der entlassenen Arbeitskräfte angepasst sind und ihren sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund berücksichtigen;

6. stellt fest, dass in dem Vorschlag der Kommission darauf hingewiesen wird, dass ein anderer EGF-Antrag erwartet wird, um die zweite Welle der Entlassungen bei Nokia in Salo abzudecken;

7. fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF

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somit zu beschleunigen; bekundet seine Wertschätzung für das verbesserte Verfahren, das die Kommission aufgrund der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der

Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat und das darauf abzielt, der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags

zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des EGF vorzulegen; hofft, dass weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens in die neue Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) einfließen und ein höheres Maß an Effizienz und Transparenz, eine Erleichterung der Inanspruchnahme der Mittel sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF erreicht werden;

8. fordert handelspolitische Gegenseitigkeit im Handel zwischen der EU und Drittländern als eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Unternehmen der Union Zugang zu neuen Märkten außerhalb Europas erhalten;

9. stellt fest, dass in diesem Jahr bislang 19 Anträge auf Inanspruchnahme des EGF im Namen Frankreichs, Spaniens, Dänemarks, der Niederlande, Österreichs, Rumäniens, Schwedens, Italiens, Irlands, Deutschlands und Finnlands zur Finanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen für 15 381 entlassene Arbeitnehmer in einer Gesamthöhe von 74 266 222 EUR an EGF-Fördermitteln von der Kommission an die Haushaltsbehörde übermittelt wurden;

10. stellt fest, dass die Region Salo stark von Nokia als Arbeitgeber abhängig war und sich zu einer hochspezialisierten Region in der Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelt hat; stellt fest, dass die Entlassungen bei Nokia ernsthafte Auswirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt haben werden, da erwartet wird, dass die Arbeitslosenquote infolge der jetzigen Entlassungen bei Nokia auf 17 % steigen könnte;

11. erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme der Beschlüsse über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden;

unterstreicht die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

12. begrüßt, dass eine Arbeitsgruppe, die die Arbeitnehmer umfassend vertritt,eingerichtet wurde, um sich mit der Neustrukturierung von Nokia zu befassen und zu einer Reihe von Fragen wie Wohlergehen, Weiterbildung, neue Arbeitsplätze außerhalb von Nokia und Geschäftsmöglichkeiten zu beraten;

13. unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass aus Mitteln des EGF nur aktive

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kofinanziert werden dürfen, die zu einer dauerhaften und langfristigen Beschäftigung führen; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß innerstaatlichem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Industriesektoren sein darf; bedauert, dass der EGF für

Unternehmen einen Anreiz darstellen könnte, ihre Vertragsbeschäftigten durch flexiblere

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und vertraglich kurzfristiger gebundene Arbeitskräfte zu ersetzen;

14. ist der Auffassung, dass die Kosten des koordinierten Pakets personalisierter

Dienstleistungen (etwa 10 000 EUR pro Arbeitnehmer) hoch sind; stellt jedoch fest, dass das Paket innovative Maßnahmen wie Protomo-kompatible Dienstleistungen für

Unternehmensgründungen enthält, und dass die vom EGF abzudeckende Finanzbeihilfen begrenzt sind; begrüßt, dass die Maßnahmen im Vorschlag der Kommission gut

beschrieben sind;

15. stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, einschließen; fordert die Kommission erneut auf, in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen, um die uneingeschränkte Einhaltung der bestehenden Verordnungen sicherzustellen und Überschneidungen zwischen von der Union finanzierten Dienstleistungen auszuschließen;

16. bedauert, dass es angesichts des laufenden Strukturwandels in der Region keine Details in Bezug auf die im koordinierten Paket angebotenen Schulungen gibt, in Bezug darauf, wie diese mit den in der Region benötigten Fähigkeiten und Qualifikationen abgestimmt sind, und in Bezug auf mögliche Wachstumsbranchen in der Region;

17. erkennt an, dass infolge der Forderungen des Parlaments im Haushaltsplan 2012 Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 veranschlagt sind; stellt jedoch fest, dass sich im zweiten Jahr in Folge diese Zahlungsermächtigungen als unzureichend erwiesen haben, um den Finanzbedarf für ein ganzes Jahr zu decken, und die fehlenden Zahlungsermächtigungen durch einen

Berichtigungshaushaltsplan im Wege von Mittelübertragungen aus anderen

Haushaltslinien bereitgestellt werden müssen; ist der Ansicht, dass diese Tatsachen nicht Kennzeichen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind; erinnert daran, dass der EGF als spezifisches Instrument eingerichtet wurde, um in zügiger und angemessener Weise auf Massenentlassungen aufgrund der direkten und indirekten Folgen der Globalisierung zu reagieren; betont, dass ohne angemessene Zahlungsermächtigungen und zur

Vermeidung systematischer Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit bereits vorgekommen sind, weder der Nothilfecharakter des EGF noch seine Integrität garantiert werden kann;

18. begrüßt, dass angesichts des Strukturwandels in der Region die Inanspruchnahme von EGF und Europäischem Sozialfonds und die Teilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beiden Fonds durch eine zu diesem Thema eingerichtete Projektgruppe unter

Einbeziehung regionaler Behörden und der Sozialpartner koordiniert wurde, die strategische Leitlinien und Ziele für die Region festgelegt hat;

19. bedauert den Beschluss des Rates, die Verlängerung der „Krisenausnahmeregelung“ zu blockieren, in deren Rahmen nicht nur Arbeitnehmer, die wegen Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben, sondern auch Arbeitnehmer, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden, finanziell unterstützt werden können und die Kofinanzierungsrate der Programmkosten seitens der

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Union für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2011 gestellt wurden, auf 65 % erhöht wird; fordert den Rat auf, diese Maßnahme unverzüglich wieder einzuführen;

20. ist der Auffassung, dass die Zahlung der Beihilfen zum Lebensunterhalt von 7 500 EUR pro Arbeitnehmer für 360 Arbeitnehmer zu hoch ist; erinnert daran, dass der EGF in Zukunft vorrangig für Ausbildung und Arbeitssuche sowie für

Berufsorientierungsprogramme eingesetzt werden sollte, und seine finanziellen Beiträge zu Beihilfen immer nur zusätzlich und parallel zu dem, was gemäß innerstaatlichem Recht oder Tarifvereinbarungen den entlassenen Arbeitnehmern zur Verfügung steht, sein sollten;

21. bedauert, dass der Vorschlag der Kommission nicht erklärt, ob Nokia in die Entwicklung des Dienstleistungspakets und möglicherweise in die Kofinanzierung der Maßnahmen einbezogen war;

22. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die

Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland).

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem

Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1, und insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung2, und insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission3, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3) Finnland hat am 4. Juli 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Nokia plc (Salo) gestellt und diesen Antrag bis zum 21. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher die Inanspruchnahme des Betrags von 5 346 000 EUR vor.

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

2 ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

3 ABl. C […] vom […], S. […].

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(4) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Finnland eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 5 346 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

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BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/20062 darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den

vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in

Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den

Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter Form stattfinden.

II. Sachstand: Vorschlag der Kommission

Am 19 Oktober 2012 hat die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Finnland angenommen, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der

Globalisierung entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Dies ist der fünfzehnte Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2012 geprüft wird; er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 5 346 000 EUR aus dem EGF für Finnland. Der Antrag betrifft 1000 Entlassungen, für die gezielte Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind, bei der Nokia plc (Salo) im viermonatigen Bezugszeitraum vom 1. März 2012 bis zum 1. Juli 2012. Die finnischen Behörden teilen mit, dass sowohl bei Nokia als auch bei den Unterauftragnehmern weitere Entlassungen erwartet werden; dafür wird jedoch ein separater Antrag gestellt werden. Diese Entlassungen wurden allesamt anhand von Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Der Antrag wurde der Kommission am 4. Juli 2012 vorgelegt und bis zum 21. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht wurde.

1 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

2 ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

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Eines der Hauptkriterien bei der Einschätzung der Kommission war die Frage, ob eine Verbindung zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung besteht. Bislang gingen mehrere EGF- Anträge für die Mobiltelefonbranche ein, alle aufgrund der Globalisierung des Handels.1. Die finnischen Behörden führen an, dass die gegenwärtigen Schwierigkeiten bei Nokia, Nokia Siemens Networks, fast allen Unterauftragnehmern und in den betroffenen Regionen bis Februar 2011 zurückreichen. Damals vermeldete Nokia eine erhebliche Änderung der Unternehmensstrategie und begann eine umfangreiche Zusammenarbeit mit Microsoft zur Nutzung des Microsoft Windows Phone als wichtigstem Smartphone-Betriebssystem, wobei bis Ende 2016 in günstigeren Telefonen weiterhin das Symbian-Betriebssystem von Nokia selbst als Softwareplattform verwendet wird. Die Nachfrage nach Symbian-Telefonen ist mittlerweile stark zurückgegangen und die Entwicklung und Wartung auf Grundlage dieses Systems wird daher eingestellt.

Ursprünglich sollte das Nokia-Werk in Salo beibehalten und die Unternehmensbelegschaft an Standorten rund um den Globus um etwa 12 % reduziert werden. Dies führte zur Schließung des Werks im rumänischen Cluj (September 2011), wofür ein separater EGF-Antrag gestellt wurde2. Auch Nokia Siemens Networks kündigte Entlassungen in größerem Umfang an (November 2011). Am 22. März 2012 wurde mitgeteilt, dass bei Nokia Salo 1000 der insgesamt 1700 Arbeitskräfte entlassen werden. Weitere Personaleinsparungen sind bereits geplant, und aus Finnland wird ein Folgeantrag für die nächste Entlassungswelle erwartet.

Hauptgrund für die Entlassungen ist die Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Branche in nichteuropäische Länder. Die Fertigung von Mobiltelefonen, vormals in Salo und Cluj durchgeführt, wurde nach Asien ausgelagert (China, Südkorea, Indien und Vietnam – dort wird gerade ein neues Nokia-Werk gebaut). Die Herstellung von Komponenten und die an Subunternehmen vergebene Produktion erfolgen bereits nicht mehr in Europa. Infolgedessen wurden bzw. werden nun auch Design und Produktentwicklung dorthin ausgelagert.

Nokia möchte die Geräte an den asiatischen Standorten zusammenbauen lassen, da dort die meisten Komponentenzulieferer tätig sind. Zweck der Verlagerung der Montage nach Asien ist es, die Geräte schneller auf den Markt zu bringen. Durch eine größere räumliche Nähe zu den Unterauftragnehmern wird es möglich sein, Innovationen schneller auf den Markt zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Derzeit verliert Nokia seine Position in den wichtigsten Märkten China und Indien, in denen andere Unternehmen, die Billigtelefone herstellen, ihre Marktanteile steigern.

Zu Spitzenzeiten waren in Finnland mehr als 60 000 Menschen in der Elektronik- und Elektrotechnikbranche beschäftigt, Ende 2012 wird diese Zahl jedoch auf 50 000

zurückgegangen sein. Gleichzeitig sind die Beschäftigtenzahlen in Tochterunternehmen der Firmen in Drittländern in dieser Branche gestiegen, was die Verlagerung der Aufgaben vor allem nach Asien verdeutlicht.

1 Regelmäßige Aktualisierungen:

http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en.

2 EGF/2011/014 RO/Nokia.

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Das zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen einschließlich der Kompatibilität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, enthält gezielte Maßnahmen zur Wiedereingliederung der 1000 Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, hierzu gehören Unterstützung bei der Arbeitssuche, berufliche und vorbereitende Schulungen und Umschulungen, Förderung des Unternehmertums, Unterstützung bei der Aufnahme

selbstständiger Unternehmenstätigkeiten, Mobilitätsbeihilfen, Beschäftigungsdienstleistungen beim Servicepoint, Gehaltsbeihilfen, unternehmensbasiertes Datenerfassungssystem,

Berufsberatung, Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse sowie Bewertung der Leistungsfähigkeit.

Der finnischen Regierung zufolge ergeben diese Maßnahmen zusammengenommen ein koordiniertes Paket personalisierter Leistungen und stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die auf die Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt abzielen. Diese personalisierten Dienstleistungen begannen am 29. Februar 2012.

Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der finnischen Behörden folgende Angaben:

 Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

 Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

 Es wurde bestätigt, dass für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten in Anspruch genommen wird.

Hinsichtlich der Verwaltungs- und Kontrollsysteme hat Finnland die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert auch als die

Bescheinigungsbehörde. Es gibt eine strenge Teilung der Aufgaben und der Berichtskette zwischen den für diese beiden Aufgaben zuständigen Abteilungen. Die Verwaltungsaufgaben wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, die

Bescheinigungsaufgaben dem Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch vorbereitet, in dem die einzuhaltenden Verfahren genau dargelegt werden.

Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.

Die ursprünglich im Jahr 2012 in die Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden – nachdem beide Teile der Haushaltsbehörde die bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF genehmigt haben – vollständig aufgebraucht sein und daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden Antrag aufzuwenden ist. Es wurde eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen der EGF-

Haushaltslinie auf 17 657 535 EUR durch einen Entwurf für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2012 beantragt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden nach der erfolgten

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Aufstockung zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 5 346 000 EUR herangezogen.

III. Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.

Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die

Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.

Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.

In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.

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ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

EK/ic D(2012)55189

Herrn Alain Lamassoure

Vorsitzender des Haushaltsausschusses ASP 13E158

Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2012/006/FI/Nokia aus Finnland (COM(2012)619 endg.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und seine Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den

EGF/2012/006/FI/Nokia aus Finnland geprüft und folgende Stellungnahme angenommen.

Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.

Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:

A) Dieser Antrag stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und betrifft die Unterstützung aller 1 000 Arbeitnehmer, die innerhalb des Bezugszeitraums vom 1. März 2012 bis 1. Juli 2012 im Unternehmen Nokia plc (Salo) entlassen wurden.

B) Die finnischen Behörden machen geltend, dass die Mobiltelefonbranche ständig von der Globalisierung betroffen sei, was zu einer Verlagerung von Produktionsstätten näher an die wachsenden asiatischen Märkte führe.

C) Die finnischen Behörden machen geltend, dass die Entlassungen Folge der Entscheidung des Unternehmens waren, die Fertigung von Telefonen nach China, Südkorea, Indien und Vietnam auszulagern, wo neue Nokia-Werke gebaut werden.

D) 36,5 % der von den Maßnahmen erfassten Arbeitnehmer sind Männer und 63,5 % Frauen.

80,3 % der Arbeitnehmer sind zwischen 25 und 54 Jahre alt und 16,9 % älter als 55 Jahre.

E) 71,3 % der entlassenen Arbeitskräfte sind Anlagen- und Maschinenarbeiter sowie Montierer, 10,4 % stammen aus Handwerksberufen oder verwandten Berufen und 6,4 % sind Techniker und Fachkräfte aus verwandten Berufen.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den

federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag Finnlands zu übernehmen:

1. stimmt der Kommission zu, dass die Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-

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Verordnung (1927/2006) erfüllt sind und Finnland daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2. nimmt zur Kenntnis, dass die finnischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 4. Juli 2012 einreichten, und dass die Europäische Kommission die Bewertung des Antrags erst am 19. Oktober 2012 vorgelegt hat; begrüßt, dass der Antrag unmittelbar nach dem Bezugszeitraum gestellt wurde, so dass sofort auf die Entlassungen reagiert werden konnte; begrüßt ferner die zügige Bewertungszeit durch die Kommission;

3. bedauert, dass die Entlassungen in Salo in Finnland und in Cluj in Rumänien (Antrag EGF/2011/014/RO/Nokia aus Rumänien) aus einer Unternehmensentscheidung von Nokia folgen, seine Produktion nach Asien zu verlegen und Teil seines Plans sind, die Zahl der weltweit Beschäftigten im Unternehmen bis Ende 2013 um 17 000 Arbeitnehmer zu verringern;

4. stellt fest, dass in dem Vorschlag der Kommission darauf hingewiesen wird, dass ein anderer EGF-Antrag erwartet wird, um die zweite Welle der Entlassungen in der Nokia- Zentrale in Salo abzudecken;

5. fordert handelspolitische Gegenseitigkeit im Handel zwischen der EU und Drittländern als einer wesentlichen Voraussetzung dafür, dass EU-Unternehmen Zugang zu neuen Märkten außerhalb Europas erhalten;

6. stellt fest, dass die Region Salo stark von Nokia als Arbeitgeber abhängig war und sich zu einer hochspezialisierten Region in der Informations- und Kommunikationstechnologie entwickelt hat; stellt fest, dass die Entlassungen bei Nokia ernsthafte Auswirkungen auf den örtlichen Arbeitsmarkt haben werden, da erwartet wird, dass die Arbeitslosenquote infolge der jetzigen Entlassungen bei Nokia auf 17 % steigen könnte;

7. begrüßt, dass eine repräsentative Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, um sich mit der Neustrukturierung von Nokia zu befassen und zu einer Reihe von Fragen wie Wohlergehen, Studien, neue Arbeitsplätze außerhalb von Nokia und

Geschäftsmöglichkeiten zu beraten;

8. ist der Auffassung, dass die Kosten des koordinierten Pakets personalisierter

Dienstleistungen (etwa 10 000 EUR pro Arbeitnehmer) hoch sind; stellt jedoch fest, dass das Paket innovative Maßnahmen wie Protomo-kompatible Dienstleistungen für

Unternehmensgründungen enthält, und dass die vom EGF abzudeckende Finanzbeihilfen begrenzt sind; begrüßt, dass die Maßnahmen im Vorschlag der Kommission gut

beschrieben sind;

9. bedauert, dass es keine Details in Bezug auf die im koordinierten Paket angebotenen Schulungen gibt, in Bezug darauf, wie diese mit den in der Region benötigten Fähigkeiten und Qualifikationen abgestimmt sind, und in Bezug auf mögliche Wachstumsbranchen in der Region in Anbetracht des dort gegenwärtig stattfindenden Strukturwandels;

10. begrüßt, dass angesichts des Strukturwandels in der Region die Inanspruchnahme von EGF und ESF und die Teilung der Verantwortlichkeiten zwischen den beiden Fonds durch eine zu diesem Thema eingerichtete Projektgruppe unter Einbeziehung regionaler

(16)

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DE

Behörden und der Sozialpartner koordiniert wurde, die strategische Leitlinien und Ziele für die Region festgelegt hat;

11. ist der Auffassung, dass die Zahlung der Beihilfen zum Lebensunterhalt von 7 500 EUR pro Arbeitnehmer für 360 Arbeitnehmer zu hoch ist; erinnert daran, dass der EGF in Zukunft vorrangig für Ausbildung und Arbeitssuche sowie für

Berufsorientierungsprogramme eingesetzt werden, und seine finanziellen Beiträge zu Beihilfen immer nur zusätzlich und parallel zu dem, was aufgrund nationaler

Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen den Arbeitnehmern zur Verfügung steht, sein sollten;

12. bedauert, dass der Vorschlag der Kommission nicht erklärt, ob und wie Nokia in die Entwicklung des Dienstleistungspakets und möglicherweise in die Kofinanzierung der Maßnahmen einbezogen war;

Mit vorzüglicher Hochachtung

Pervenche Berès

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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme 10.12.2012

Ergebnis der Schlussabstimmung +:

–:

0:

34 0 1 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Mitglieder Marta Andreasen, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Isabelle Durant, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Alda Sousa, László Surján, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Stellvertreter(innen) Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Gerben-Jan Gerbrandy, Edit Herczog, Jürgen Klute, Erminia Mazzoni, Georgios Papastamkos, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) Jean-Pierre Audy

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