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Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr: Massnahme auf nationaler Ebene ist sinnvoll Neues Coronavirus

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Medienmitteilung Bern, 1. Juli 2020

Neues Coronavirus

Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr: Massnahme auf nationaler Ebene ist sinnvoll

Im öffentlichen Verkehr gilt ab dem 6. Juli eine Maskentragpflicht. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Vorstand der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) erachten diese Massnahme auf Bundesebene zum jetzigen Zeitpunkt als sinnvoll.

Mit dem Übergang von der ausserordentlichen in die besondere Lage vom 19. Juni hat eine Kompetenzverschiebung stattgefunden. Im Vordergrund stehen nun wieder Massnahmen der Kantone zur Pandemie-Bekämpfung. Sie können bei lokalen Ausbrüchen beispielsweise Einrich- tungen schliessen oder bestimmte Tätigkeiten verbieten. Solch geografisch begrenzte Massnah- men sind im Epidemiengesetz angelegt und vom Bund explizit erwünscht. Bei Massnahmen von überregionalem Charakter sind die GDK und die KöV weiterhin um ein möglichst koordiniertes Vorgehen der Kantone bemüht.

Der Bundesrat sieht nun für den öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht auf nationaler Ebene vor. Der Vorstand der GDK und der Vorstand der KöV begrüssen diese Massnahme, die auch von der Science Task Force vorgeschlagen wurde. Falls angezeigt, soll die Maskentrag- pflicht im öV mit weiteren Massnahmen ergänzt werden und somit Teil eines Massnahmenpakets sein. Die Massnahmen im Bereich des Grenzverkehrs sind aus der Sicht des GDK-Vorstands eine angemessene Reaktion auf die jüngsten Erfahrungen mit Rückkehrenden aus Risikogebie- ten.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 079 689 01 46 Regierungsrat Hans-Peter Wessels, Präsident KöV, 079 515 02 96

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch Mirjam Bütler, Generalsekretärin KöV, 031 320 16 91, mirjam.buetler@koev.ch

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