• Keine Ergebnisse gefunden

Lukas Engelberger zum Nachfolger von Heidi Hanselmann gewählt Präsidium der Gesundheitsdirektorenkonferenz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Lukas Engelberger zum Nachfolger von Heidi Hanselmann gewählt Präsidium der Gesundheitsdirektorenkonferenz"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Medienmitteilung Bern, 14. Mai 2020

Präsidium der Gesundheitsdirektorenkonferenz Lukas Engelberger zum Nachfolger von Heidi

Hanselmann gewählt

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat heute Lukas Engelberger zum neuen Präsidenten gewählt. Er wird das Amt per 1. Juni übernehmen und damit die Nachfolge von Heidi Hanselmann antreten.

Anlässlich ihres Treffens in Bern tauschten sich die kantonalen Gesundheitsdirektorin- nen und -direktoren zudem über die Herausforderungen bei der Bewältigung der Corona- virus-Pandemie aus.

Lukas Engelberger ist seit August 2014 Gesundheitsdirektor des Kantons Basel-Stadt, vor einem Jahr wurde der 45-jährige CVP-Politiker zum Vizepräsidenten der GDK gewählt. Als Präsident wolle er zur Weiterentwicklung des Schweizer Gesundheitswesens beitragen, sagte Lukas En- gelberger bei seiner Wahl: «Wir müssen die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone in der Gesundheitsversorgung wahren und die interkantonale Zusammenarbeit weiter intensivieren.»

Heidi Hanselmann, die noch bis Ende Mai St. Galler Regierungspräsidentin und GDK-Präsiden- tin bleibt, wurde für ihre Verdienste und ihr unermüdliches Krisenmanagement in den vergange- nen Wochen gewürdigt. Zur neuen Vizepräsidentin wählte die Plenarversammlung Rebecca Ruiz, die seit einem Jahr dem Gesundheitsdepartement des Kantons Waadt vorsteht. Neu in den Vorstand gewählt wurde der Schaffhauser Regierungsrat Walter Vogelsanger.

Die Plenarversammlung wurde ohne Gäste und unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygiene- regeln zum Schutz vor dem neuen Coronavirus in Bern durchgeführt. Diskutiert wurde unter an- derem über die Finanzierung der mit COVID-19 in Verbindung stehenden Kosten. Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstrichen noch einmal, dass sie den Bund bei der Deckung der Ertragsausfälle in den Spitälern in der Mitverantwortung sehen. Schliesslich sind die Ausfälle zu einem grossen Teil auf das vom Bundesrat vorübergehend ausgesprochene Ver- bot von Wahleingriffen zurückzuführen.

Die GDK-Mitglieder drückten zudem ihr Unverständnis aus über die vom Bundesrat beschlos- sene Regelung zur Finanzierung der Coronavirus-Tests. Die Tests werden nur bei einem Teil der Patientinnen und Patienten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) über- nommen. Beim anderen Teil gehen die Kosten zu Lasten der Kantone. Dies führt dazu, dass ein Teil der Patientinnen und Patienten für Franchise und Selbstbehalt aufkommen müssen, wäh- rend die Tests für andere Personen gratis sind. Heidi Hanselmann sagt dazu: «Wir fordern, dass sämtliche Tests über die OKP finanziert und von der Franchise befreit werden.» Andernfalls be- stehe die Gefahr, dass sich potenziell infizierte Personen aus Kostengründen gegen einen Test entscheiden.

(2)

Seit Ende April werden die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Corona- virus schrittweise gelockert. Gleichzeitig sind die Kantone angehalten, jede einzelne Neuinfektion zurückzuverfolgen und zu unterbrechen. Inzwischen ist dieses Contact Tracing in sämtlichen Kantonen etabliert. Damit die Kantone die aufwendige und personalintensive Aufgabe stemmen können, muss die Zahl der Neuinfektionen unbedingt auf einem tiefen Niveau gehalten werden.

Nach der Plenarversammlung fand heute zudem ein Austausch zwischen der GDK und dem Bund im Rahmen der ständigen Plattform «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» statt. Auch die- ser Austausch drehte sich schwerpunktmässig um die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie.

Auskünfte:

Regierungspräsidentin Heidi Hanselmann, amtierende Präsidentin GDK, 079 778 23 44 Regierungsrat Lukas Engelberger, neu gewählter Präsident GDK, 079 689 01 46 Michael Jordi, Generalsekretär GDK, 031 356 20 20, michael.jordi@gdk-cds.ch

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

Kurz-CV Lukas Engelberger

Dr. iur. Lukas Engelberger (CVP), Advokat, LLM, ist seit August 2014 Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt. Er ist ab 1. Juni 2020 Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Aus- serdem ist er Mitglied des Beschlussorgans der hochspezialisierten Medizin, präsidiert die Kommission Vollzug KVG der GDK, ist Mitglied des Institutsrats der Swissmedic und Verwaltungsrat der Cantosana AG. Von 2004 bis zu seiner Wahl in den Regie- rungsrat Basel-Stadt war er Mitglied des Grossen Rates. Von 2013 – 2014 stand er der CVP Basel-Stadt als Präsident vor. Lukas Engelberger ist verheiratet und Vater dreier Kinder.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Weil sich die Lage über die Festtage nicht markant verbessert hat und sich durch die neuen Coronavirus-Varianten

GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Es handelt sich um pragmatische Massnahmen, mit denen die Auswirkungen auf die Wirtschaft und der Eingriff in die persönliche Freiheit der

GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Es hängt massgeblich von den Sport- und Kulturorganisationen sowie den Veranstaltern ab, ob sich die Öffnung im Bereich

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Vorstand der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV)

Heidi Hanselmann betonte bei der Wahl die tragende Rolle der Kantone für eine qualitativ hochstehende, allen zugängliche, aber auch finanzierbare Gesundheitsversorgung:

2 Die vorliegende Verordnung regelt ausserdem die Gebühren für Tätigkeiten und Entscheide der interkantonalen Prüfungskommission in Osteopathie und der Rekurskommission 4

Reglement der Schweizerischen Konferenz der kanto- nalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) über die Gebühren für die interkantonale Prü- fung der

Auf der Basis eines Beitrags von CHF 15‘000.— pro Assistenzärztin/Assistenzarzt soll eine Lösung erarbeitet werden, welche durch alle Kantone mitgetragen werden