Spezielle Fragen der Sektorabgrenzung
Umstellung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen – ESVG 2010
Statistik Austria, 2. Dezember 2013
Michael Andreasch
Oesterreichische Nationalbank,
Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken
Themen:
Einblick
• Background zur ESVG-Umstellung Durchblick
• Umschichtung in den Vermögensbilanzen
• Offene Klassifikationsfragen Ausblick
• Zeitplan der Implementierung
Einblick zur ESVG-Umstellung – Finanzinstitute
Erweiterung und Umschichtung der „Finanzintermediation“, „feiner“ gegliedert
• monetäre Finanzinstitute (laut Definition der EZB, 2.67 ESVG 2010)
• Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften ohne Versicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen
- sonstige Finanzinstitute
- Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten
inklusive finanzielle Head-offices (Hauptverwaltungen)
- Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber wie z.B. Beteiligungsgesellschaften, Sparkassen- und Privatstiftungen, SPEs aus grenzüberschreitenden Direktinvestitionen, …
• Versicherungen (einschließlich Rückversicherungen), Altersvorsorgeeinrichtungen (vormals Pensionskassen)
verändert neu
Private Org. ohne Erwerbszweck S.15
Zentralbank S.121 Zentralbank S.121
Sonstige monetäre Finanz- institute o. GMF (KI) S.122 Geldmarktfonds S.123
Versicherungen S.128
Firmeneigene Finanzierungs- einrichtungen S.127
Kredit- und Versicherungs- hilfstätigkeiten S.126
Sonstige Investmentfonds S.124
Sonstige monetäre
Finanzinstitute (MFI) S.122
Altersvorsorge-
einrichtungen S.129
Sonstige Finanzinstitute S.123
Kredit- und
Versicherungshilfstätigkeiten S.124
Versicherungen und Pensionskassen S.125
Sonstige Finanzinstitute S.125
Nichtfinanzielle Unternehmen S.11
Beteiligungs- gesellschaften, SPEs;
Privat- stiftungen Inklusive finanzieller Head-offices
Gliederungsstruktur für Holdings, Headoffices (ESA 1995)
Holding mit/ohne Management- funktion lt. ESA
1995
Klassifikation des Sektors abhängig von
Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch Waren und so. DL dominiert
Head-office S.11
Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch
Finanzdienstleistungen dominiert
Head-office S.123
Neue Gliederungsstruktur für Holdings, Headoffices (ESA 2010)
Holding mit/ohne Management- funktion lt. ESA
1995
Haupt- verwaltung (Branche 70-10)
Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch Waren und so. DL dominiert
Head-office S.11
Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch
Finanzdienstleistungen dominiert
Head-office S.126
Holding lt. ESA 2010: S.127 (Branche 64-20) Neuer
Zwischen- schritt laut
ESA 2010
Einblick zur ESVG-Umstellung – Sektor Staat
Der Staat und die öffentlich kontrollierten Einheiten:
Adaptierte Regeln und genauere Abgrenzung: zurück zum Staat
• Die sogenannte 50%-Regel für die Abgrenzung zum Staat (mindestens 50% der Ausgaben müssen durch marktwirtschaftliche Erträge gedeckt sein) wird um Nettozinsaufwände adaptiert.
• Öffentlich kontrollierte Einheiten (direkter oder indirekter Besitz von mehr als 50% der Anteile durch den Staat) werden nach der o.a. 50%-Regel durchleuchtet. Darüber hinaus wird untersucht, ob diese Unternehmen
„Hilfseinheiten“ oder „statistische Einheiten“ sind.
• Details siehe „Methodische Aspekte der ESVG – Revision, Der Sektor Staat im neuen ESVG“
Umschichtungen in den Vermögensbilanzen
• Umschichtung von S.11 und S.15 in S.127:
Der größte Effekt geht von der Umschichtung
- der SPEs (aus grenzüberschreitenden Direktinvestitionen) und
Holdings von den nicht finanziellen Unternehmen S.11 (ca. 100 Mrd EUR) und
- Privatstiftungen von den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOoE) S.15 (ca. 50 Mrd EUR)
in den Sektor „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen S.127“ aus;
damit gibt es auch eine Vermögensverschiebung von pOoE zu den Haushalten
Kenntnis aller Details ?
• Im Prinzip: fast ja
- Die EU-Verordnung zum ESVG 2010 trat Ende Juni 2013 in Kraft
(Kapitel 2 des Anhangs 1 definiert die volkswirtschaftlichen Sektoren) - Die finanziellen Hauptverwaltungen (Managementgesellschaften) und
Einheiten in dem neuen Sektor „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen“
sind in Kooperation zwischen Statistik Austria und OeNB definiert - Privatstiftungen werden Teil dieser „Firmeneigenen Finanzierungs-
einrichtungen“ und bekommen „imputierte“ Verbindlichkeiten – vorwiegend – gegenüber den Haushalten (S.14)
- Arbeiten für die Reklassikation von öffentlich kontrollierten Einheiten in den Sektor Staat sind von Statistik Austria in der Finalisierung
• … aber eben nicht ganz:
- Klassifikation von sogenannten Private Equity Funds als Investmentfonds (S.124) ist geklärt, der Umfang der betroffenen Einheiten noch nicht.
Zeitplan der Implementierung – wann geht es los ?
• September 2014
- Die EU-Verordnung zum ESVG 2010 sieht vor, dass die Daten
zum 2. Quartal 2014 sowie für das Jahr 2013 und alle davorliegenden Berichtsperioden (abhängig von den konkreten Lieferverpflichtungen und nationalen Ausnahmeregelungen) erstmals nach ESVG 2010 gemeldet werden.
• … aber die Umstellungen beginnen schon Ende des Jahres:
- Statistik Austria und OeNB arbeiten bereits intensiv an den
Reklassifikationen, die weitest gehend im 4. Quartal 2013 abgeschlossen sein sollten.
- Informationen über die neuen Sektorklassifikationen an Melder (insbesondere Banken) sind vorgesehen.
Danke für die Aufmerksamkeit !
michael.andreasch@oenb.at