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Spezielle Fragen der Sektorabgrenzung

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Academic year: 2022

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Spezielle Fragen der Sektorabgrenzung

Umstellung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen – ESVG 2010

Statistik Austria, 2. Dezember 2013

Michael Andreasch

Oesterreichische Nationalbank,

Abteilung Statistik – Außenwirtschaft, Finanzierungsrechnung und Monetärstatistiken

(2)

Themen:

Einblick

• Background zur ESVG-Umstellung Durchblick

• Umschichtung in den Vermögensbilanzen

• Offene Klassifikationsfragen Ausblick

• Zeitplan der Implementierung

(3)

Einblick zur ESVG-Umstellung – Finanzinstitute

 Erweiterung und Umschichtung der „Finanzintermediation“, „feiner“ gegliedert

• monetäre Finanzinstitute (laut Definition der EZB, 2.67 ESVG 2010)

• Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften ohne Versicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen

- sonstige Finanzinstitute

- Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten

inklusive finanzielle Head-offices (Hauptverwaltungen)

- Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber wie z.B. Beteiligungsgesellschaften, Sparkassen- und Privatstiftungen, SPEs aus grenzüberschreitenden Direktinvestitionen, …

• Versicherungen (einschließlich Rückversicherungen), Altersvorsorgeeinrichtungen (vormals Pensionskassen)

verändert neu

(4)

Private Org. ohne Erwerbszweck S.15

Zentralbank S.121 Zentralbank S.121

Sonstige monetäre Finanz- institute o. GMF (KI) S.122 Geldmarktfonds S.123

Versicherungen S.128

Firmeneigene Finanzierungs- einrichtungen S.127

Kredit- und Versicherungs- hilfstätigkeiten S.126

Sonstige Investmentfonds S.124

Sonstige monetäre

Finanzinstitute (MFI) S.122

Altersvorsorge-

einrichtungen S.129

Sonstige Finanzinstitute S.123

Kredit- und

Versicherungshilfstätigkeiten S.124

Versicherungen und Pensionskassen S.125

Sonstige Finanzinstitute S.125

Nichtfinanzielle Unternehmen S.11

Beteiligungs- gesellschaften, SPEs;

Privat- stiftungen Inklusive finanzieller Head-offices

(5)

Gliederungsstruktur für Holdings, Headoffices (ESA 1995)

Holding mit/ohne Management- funktion lt. ESA

1995

Klassifikation des Sektors abhängig von

Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch Waren und so. DL dominiert 

Head-office S.11

Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch

Finanzdienstleistungen dominiert 

Head-office S.123

(6)

Neue Gliederungsstruktur für Holdings, Headoffices (ESA 2010)

Holding mit/ohne Management- funktion lt. ESA

1995

Haupt- verwaltung (Branche 70-10)

Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch Waren und so. DL dominiert 

Head-office S.11

Wertschöpfung der Tochter-Unt. durch

Finanzdienstleistungen dominiert 

Head-office S.126

Holding lt. ESA 2010: S.127 (Branche 64-20) Neuer

Zwischen- schritt laut

ESA 2010

(7)

Einblick zur ESVG-Umstellung – Sektor Staat

 Der Staat und die öffentlich kontrollierten Einheiten:

Adaptierte Regeln und genauere Abgrenzung: zurück zum Staat

• Die sogenannte 50%-Regel für die Abgrenzung zum Staat (mindestens 50% der Ausgaben müssen durch marktwirtschaftliche Erträge gedeckt sein) wird um Nettozinsaufwände adaptiert.

• Öffentlich kontrollierte Einheiten (direkter oder indirekter Besitz von mehr als 50% der Anteile durch den Staat) werden nach der o.a. 50%-Regel durchleuchtet. Darüber hinaus wird untersucht, ob diese Unternehmen

„Hilfseinheiten“ oder „statistische Einheiten“ sind.

• Details siehe „Methodische Aspekte der ESVG – Revision, Der Sektor Staat im neuen ESVG“

(8)

Umschichtungen in den Vermögensbilanzen

• Umschichtung von S.11 und S.15 in S.127:

Der größte Effekt geht von der Umschichtung

- der SPEs (aus grenzüberschreitenden Direktinvestitionen) und

Holdings von den nicht finanziellen Unternehmen S.11 (ca. 100 Mrd EUR) und

- Privatstiftungen von den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (pOoE) S.15 (ca. 50 Mrd EUR)

in den Sektor „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen S.127“ aus;

damit gibt es auch eine Vermögensverschiebung von pOoE zu den Haushalten

(9)
(10)

Kenntnis aller Details ?

• Im Prinzip: fast ja 

- Die EU-Verordnung zum ESVG 2010 trat Ende Juni 2013 in Kraft

(Kapitel 2 des Anhangs 1 definiert die volkswirtschaftlichen Sektoren) - Die finanziellen Hauptverwaltungen (Managementgesellschaften) und

Einheiten in dem neuen Sektor „Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen“

sind in Kooperation zwischen Statistik Austria und OeNB definiert - Privatstiftungen werden Teil dieser „Firmeneigenen Finanzierungs-

einrichtungen“ und bekommen „imputierte“ Verbindlichkeiten – vorwiegend – gegenüber den Haushalten (S.14)

- Arbeiten für die Reklassikation von öffentlich kontrollierten Einheiten in den Sektor Staat sind von Statistik Austria in der Finalisierung

• … aber eben nicht ganz: 

- Klassifikation von sogenannten Private Equity Funds als Investmentfonds (S.124) ist geklärt, der Umfang der betroffenen Einheiten noch nicht.

(11)

Zeitplan der Implementierung – wann geht es los ?

• September 2014

- Die EU-Verordnung zum ESVG 2010 sieht vor, dass die Daten

zum 2. Quartal 2014 sowie für das Jahr 2013 und alle davorliegenden Berichtsperioden (abhängig von den konkreten Lieferverpflichtungen und nationalen Ausnahmeregelungen) erstmals nach ESVG 2010 gemeldet werden.

• … aber die Umstellungen beginnen schon Ende des Jahres:

- Statistik Austria und OeNB arbeiten bereits intensiv an den

Reklassifikationen, die weitest gehend im 4. Quartal 2013 abgeschlossen sein sollten.

- Informationen über die neuen Sektorklassifikationen an Melder (insbesondere Banken) sind vorgesehen.

(12)

Danke für die Aufmerksamkeit !

michael.andreasch@oenb.at

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