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ECHO. Jahrgang 54 / G 3. Februar 2021 Lilienthalstraße Gilching Tel / Zustell-Service Tel. 0 89/

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Academic year: 2022

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Jahrgang 54 / G · 3. Februar 2021 Lilienthalstraße 1 · 82205 Gilching · Tel. 0 81 05/38 44 44 · Zustell-Service Tel. 0 89/5 46 55 - 138

Ausgabe 5/2021

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Gilching, Seefeld, Weßling, Herrsching Zur Herstellung dieser Ausgabe

wird

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Sonnenstr. 59 82205 Gilching · Telefon 0 81 05/2 55 00 Gilching· Romane, Kochbü-

cher, Bildbände, Krimis – bei Tina Reuther und Isabelle Feix lagern etwa 30.000 Bü- cher in Regalen und Kisten.

Es sind die Spenden derer, die derzeit Zeit haben, um ihre Bücherschränke auf Vor- dermann zu bringen. Seit mehr als zehn Jahren sam- meln die beiden Gilchinge- rinnen die Second-Hand-Bü- cher und verkaufen sie für einen guten Zweck. „Zum Wegwerfen sind die schönen Bücher doch viel zu schade“, versichert Reuther. In der Tat sieht man manchen Bü- chern an, dass sie noch nie gelesen wurden.

Um die Bücher weiter zu ver- werten, wurden in der Woh- nung verschiedene Sortier- stationen errichtet. Als erstes werden die Exemplare geord- net. Nicht alles ist verkäuflich.

So werden vergilbte oder ab- gegriffene Bücher aussortiert.

Auch Taschenbuchlexika, alte Romane oder Krimis aus den 1970-er und 80-er Jahre finden keine Abnehmer. In der näch- sten Station wird auf Online- Verkaufsplattformen im In- ternet geschaut, ob jemand die Werke möchte, sie werden auch fotografiert, betextet und angeboten. Dann gibt es noch den Postversand. Der- zeit gehen Bücher wie Hape Kerkelings „ich bin dann mal weg“ gut weg oder ganze Sammelbände. So hat eine gespendete Komplettserie von 70 Büchern 50 Euro ge- bracht. Für einzelne Bücher gibt es oft nicht mehr als ei-

nen Euro. Den Rest sortieren die beiden nach Themen in Bananenkisten und lagern die Bücher für den nächsten Büchermarkt ein. Der letzte sollte beispielsweise in der Rathaushalle stattfinden. Ta- schenweise würden die Le- sefreunde die Bücher, die je- weils für einen Euro verkauft werden, nach Hause schlep- pen. Wegen Corona muss der Verkauf während des Markt- sonntags oder im Rahmen des kirchlichen Advents- markts jetzt allerdings war- ten. „Unsere Lager sind bre- chend voll“, stöhnt Reuther.

Nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“, kommen am Ende doch schöne Be- träge für das Mutter-Kind- Haus, die Integrationshilfe, die Namaste-Stiftung in Gil- ching , die Herrschinger In- dienhilfe und Sozialprojekte in Indien, Bolivien oder Ser- bien zusammen. Insgesamt

werden 13 Projekte bedacht,

„Wenn ich daran denke, dann bin ich gleich wieder moti- viert“, versichert Feix, denn manchmal würde sie schon über die viele Arbeit stöh- nen.

Leben zeichnet sich im Bücherschrank ab

Oft bekommen die beiden ei- nen kompletten Nachlass.

„Da breitet sich dann ein gan- zes Leben aus“, so Reuther.

Reiseliteratur und Lebenshil- febücher, Romane und Ein- merker in den Büchern lassen Rückschlüsse auf den ehe- maligen Besitzer ziehen. „Das ist sehr berührend“, sagt sie.

Einmal seien alle Bücher fein säuberlich in Pergamentpa- pier gewickelt gewesen, ein anderes Mal seien getrock- nete Blüten oder eine PIN- Nummer aus den Büchern gefallen. Die beiden haben

aber auch schon Steuerun- terlagen oder Fotoalben ge- funden. Da die Spender ihre Kontaktdaten angeben, kön- nen solche Fundsachen zu- rückgegeben werden. Auch wenn beispielsweise eine CD aus einem Lernbuch fehlt, rufen die beiden an. „Oft ist die noch vorhanden“. Auch wenn die Bücher beim Kauf sehr teuer gewesen waren oder es sich um Antiquitäten handelt, die beiden haben nur einmal für eine Biografie von Marc Aurel einen höhe- ren Betrag von 39 Euro be- kommen und auch das Koch- buch aus dem Jahre 1902, das für zehn Euro wegging, war ein Highlight. Gut erhal- tene Bücher, Puzzles, Gesell- schaftsspiele, DVDs und CDs können in Gilching, Am Kes- selboschen 16a kontaktlos abgegeben werden. Email:

tina.reuther@t-online.de. Te- lefon: 08105/22650. pst Tina Reiuther und Isabelle Feix sortieren die Bücher, die im Internet verkauft werden sollen. Bild: pst

Zum Wegwerfen zu schade

Bücherspenden werden für soziale Zwecke verkauft

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Mittwoch, 3. Februar 2021 | Nr. 5 | H/G

Mitraten

Erreichbarkeit der Herrschinger Insel

Herrsching· Auch im Februar ist die Herrschinger In- sel e.V. (Bahnhofstr. 38) aufgrund des Lockdowns vor- wiegend telefonisch und per E-Mail zu erreichen. In dringenden Fällen wird auch persönlich vor Ort bera- ten, hierzu ist eine Anmeldung zwingend erforderlich.

Infos zu den aktuellen Angeboten sind auf der Home- page www.herrschinger-insel.de oder unter Telefon (08152) 9938030 sowie per E-Mail an info@herrschin-

ger-insel.de erhältlich. sv

2017 Dietrich-Oppenberg- Medienpreis für Journalisten 2. Platz in der Kategorie

Leser- und Verbrauchernähe

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1. Platz in der Kategorie Leser- und Verbrauchernähe

2017

Sonderpreis für den Beitrag

„Lokal Einkaufen“

2015 2016

Münchner Sozialcourage Medienpreis Ausgezeichnet mit

2020

Impressum

Parsberg Echo, Gilching Parsberg Echo, Herrsching Parsberg Echo, Germering Würmtal-Bote, -Info, - Echo Lilienthalstraße 1, 82205 Gilching Telefon 0 81 05 / 38 44 44 Telefax 0 81 05 / 38 44 55 Starnberger Anzeiger Telefon 0 81 51 / 9 98 98 88 Telefax 0 81 51 / 9 98 98 77 Weilheimer Echo Peißenberger Echo Telefon 08 81 / 92 45 45-0 Telefax 08 81 / 92 45 45-11 Auflage gesamt: 102.075 Stück Verlag:Wochenanzeiger Medien GmbH Fürstenrieder Straße 5 – 9, 80687 München Geschäftsführung: Roland Binder, Michael Simon Herbert Bergmaier

Anzeigenleitung: verantwortlich Michael Simon Anzeigenabteilung: 0 81 05 / 38 44 44 Telefax: 0 81 05 / 38 44 55 Internet: www.5-seen-wochenanzeiger.de

Email: info@5-seen-wochenanzeiger.de Vertriebsleitung:

Jürgen Werner, Tel. 089 / 45 24 36-44 Frank Oschmann, Tel. 089 / 45 24 36-32 E-Mail: vertrieb@crossmedia-verteilung.de Chefredakteur: Johannes Beetz (job) Redaktion:

Michael K. Albrecht (mka), Susanne Hauck (ha), Ulrike Seiffert (us), Sarah Steiner (sv), Patrizia Steipe (pst).

E-mail-Adresse:

redaktion@parsbergecho.de

Für unverlangt eingesandte Text- und Bildbeiträge keine Gewähr. Dem Verlag steht ausdrücklich die Nutzung in weiteren Medien, insbes. die Veröffentlichung im Internet zu. Nachdruck nur mit Erlaubnis des Verlags.

Satz: CreAktiv komma München GmbH Fürstenrieder Straße 5, 80687 München Druck: Süddeutscher Verlag Zeitungsdruck GmbH, Zamdorfer Straße 40, 81677 München Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung, die Sie im Internet unter www.5-seen-wochenanzeiger.de/agb einsehen können.

Zur Zeit ist die Preisliste Nr. 53/2020 gültig.

Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.

Regelmäßige Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter durch BDZV/BVDA

Zur Herstellung dieser Ausgabe wird Recycling-Papier verwendet

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3.2.

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Sturmböen bedeckt leichter Regen wolkig wolkig

DAS WETTER

DAS 5-SEEN WETTER

Andechs· Tagtäglich gehen wir daheim an Sehenswür- digkeiten vorbei, großen und kleinen, bekannten und un- bekannten, offenen und ver- steckten. Wir zeigen Ihnen jede Woche ein Stück Ihrer Heimat und fragen: Kennen

In welchem Dorf steht dieses Ortseingangsschild? Bild: pst

www.5-Seen- Wochenanzeiger.de

präsentiert von

Unser Heimat-Rätsel

Wo befindet sich dieseS

Schild?

Mitmachen und ein Wellness- Wochenende für zwei Personen

gewinnen!

Hier können Sie mitmachen

Wenn Sie glauben, zu wis- sen, an welcher Stelle un- ser heutiges Kleinod zu finden ist, schicken Sie uns einfach eine Mail oder Postkarte mit der Lösung und dem Stichwort „Pars- berg-Echo-Rätsel“ an:

Parsberg Echo, Lilient- halstraße 1, 82205 Gil- ching, leser@parsberge- cho.de

Wie gut kennen Sie Ihre Heimat?

Das wöchentliche Bilder-Rätsel in Ihrem Echo

Sie das und wo ist es zu fin- den? Gleich am Ortseingang des kleinen Dorfs grüßt das Schild mit dem Bild der Kir- che Sankt Pankratius. Sie stammt aus dem Spätmittel- alter und wurde im 17./18.

Jahrhundert ausgebaut. Da- mit das Raten nicht gar zu schwer wird, haben wir bei unserem Fotoausschnitt den Hinweis auf die Gemeinde Andechs stehen gelassen. Wir fragen: In welchem Ortsteil von Andechs befindet sich dieses Begrüßungsschild?

Gewinnen Sie ein Wellness-Wochenende

Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre „Fundmeldung“ zu- kommen lassen und lösen das Rätsel in der nächsten Folge auf.

Zu gewinnen gibt es unter allen, die bei unserem Hei- mat-Rätsel mitmachen, ein Wellness-Wochenende für zwei Personen in einem Ho- tel mit Halbpension in un- serer Region, Österreich oder Südtirol.

Bild: pst

Auflösung des letzten Rätsels

Die stilisierte Lyra ist an der Holzfassade der neuen Musikschule in Gilching an- gebracht..

Gilching· Gudrun Teresa Brückner (Klavier) ist Diplominstrumentalleh- rerin und -musikerin, arrangiert selbst und spielt in Bands. Seit 2016 unter- richtet sie an der Musikschule Gil- ching. Für den Verband Bayerischer Musikschulen leitet sie Fortbildungen zum Thema Popmusik im Klavier- unterricht. Entsprechend liegt ein Fokus ihres Unterrichts auf der Pop- musik, aber auch auf Rock- und Jazz- Klavier sowie Improvisation. „Basis- kenntnisse lassen sich auch mittels neuester Chartsongs vermitteln“, er- klärt Brückner ihr Konzept. „Außer- dem hole ich meine Schülerinnen und Schüler bei ihrem musikalischen Interesse ab, sie machen die Musik, die sie auch in ihrer Freizeit gerne hören. So sind sie immer mit Spaß bei der Sache.“

Gerne arbeitet die ambitionierte Leh- rerin mit Dozenten anderer Instru- mente zusammen, wie Schlagzeug,

Gesang und Gitarre. Darüber bringt sie ihren Schülern das Bandspiel nä- her. Diese sind hochmotiviert, da sie Möglichkeiten für Auftritte be- kommen, die sie begeistern. Brück- ners Motto: Musizieren sollte immer als Ausdruck des eigenen Empfindens erlebt werden. Deshalb bezieht sie das Improvisieren und Experimen- tieren in ihren Unterricht mit ein, für freies Spiel ohne Angst vor Feh- lern. Das klassische Spiel nach Noten kommt aber auch nicht zu kurz, jeder findet das Passende für sich.

red

Gudrun Teresa Brückner (Klavier).

Bild: Musikschule

Ein Haus voller Musik

50 Jahre Musikschule Gilching

Einen Steckbrief zum Werdegang der Lehrkräfte finden Sie auf der Homepage der Musikschule unter www.musikschule-gilching.de/ueber-uns/lehrkraefte.

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Mittwoch, 3. Februar 2021 | Nr. 5 | H/G

Aktuelles

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Backhendl, Kaiserschmarrn, Kalbsschnitzel, veg. Burger, Salate, hausgemachte Einweck - spezialitäten u.v.m.

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Donnerstag – Sonntag 10.00 – 20.00 Uhr Abholung:

Donnerstag – Sonntag 10.00 – 20.00 Uhr Gasthof Widmann - Oberer Wirt

Schulstraße 13, 82205 Gilching

Telefon: 08105/85 17, www.gasthof-widmann.com

regionale Schmankerl und internationale Leckereien

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Jedes Gericht können Sie zum Mitnehmen bestellen.

Mo. bis Fr. 11 – 20 Uhr Samstag 11 – 17 Uhr

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Telefon: 08105/3930841, www.restaurant-paga.de

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vor dem Haus Di. - So. 10 – 20 Uhr

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Mo – So. 12.00 – 20.00 Weihnachten und Silvester

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Tel. 08152/9350, www.seehof-ammersee.de

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Täglich 11.30 – 14.00 Uhr 18.00 – 20.00 Uhr

Trattoria Rusticone Römerstr. 21, 82205 Gilching

Telefon: 08105/277555, www.rusticone-gilching.de

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Täglich zwischen 11:30 – 14:30 und 17:30 – 22:30 Uhr Für Gilching, Alling, Germering, Weßling gilt Mindestbestellwert 15,- €

Innerhalb Herrsching ab 50 € außerhalb bis 15 km ab 150 €

Täglich zwischen 11:30 – 14:30 und 17:30 – 22:30 Uhr

Trattoria Rusticone Alling Hoflacher Straße 34, 82239 Alling

Telefon: 08141/ 530 41 23, www.rusticonealling.com

Salate, Vorspeisen, Pizza, Nudeln, Fleisch, Fisch, Desserts

Montag Ruhetag Mi. – So. 11.30 – 14.30 Uhr

und 17.30 – 21.30 Uhr

Montag Ruhetag Di. - So. 11:30 – 14:30 Uhr

und 17:30 – 21:30 Uhr Il Plonner - Der Dorf-Gasthof

Gautinger Str. 52, 82234 Oberpfaffenhofen Telefon 08153 / 91 61 27, www.ilplonner.de

täglich wechselnde Tagesangebote, siehe www.ilplonner.de

Täglich zw. 17 Uhr u. 20 Uhr, Im Gemeindegebiet kostenfrei außerhalb des Gemeindebereiches

30,- € Mindestbestellwert

Täglich zwischen 17 Uhr und 20 Uhr

Zagreb Grill Restaurant

Landsberger Straße 48, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 86 85, www.zagreb-grill-gilching.de

Normale Speisekarte unter

www.zagreb-grill-gilching.de/speisekarte

Dienstag - Samstag 11:30 - 14:00 und 17:00 – 22:00 Uhr Sonntag durchgehend Zum Alten Wirt

Inninger Straße 6, 82237 Etterschlag Telefon 08153/8282

Speisekarte unter www.alter-wirt-etterschlag.de Ente und Gans auf Vorbestellung

FILMSTATION GmbH

Römerstraße 11, 82205 Gilching Telefon: 08105/27 59 27,

E-Mail: info@filmstation.de, www.filmstation.de

In der FILMSTATION in Gilching haben wir jeden Freitag und Samstag von 17:00 – 20:00 Uhr für einen ToGo-Verkauf geöffnet. Im Angebot haben wir für den perfekten Filmabend natürlich süßes und salziges Popcorn, Nachos mit diversen Dips und Süßwaren aus unserer Pick & Mix -Station. Kinogutscheine können an diesem Tag ebenfalls an der Kasse ge- kauft werden. Diese sind zusätzlich auch online unter https://kinotickets.online/gilching-filmstation/vouchers erhältlich.

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Donnerstag – Sonntag 17.00 – 21.00 Uhr Fr. 25. und Sa. 26.12.

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München· Die vom 10. bis 14. März geplante Interna- tionale Handwerksmesse (IHM) muss als Konsequenz der anhaltenden Bestim- mungen zur Eindämmung der Coronapandemie abge- sagt werden. Damit kann das jährliche Gipfeltreffen des Handwerks zum zwei- ten Mal in Folge pandemie- bedingt nicht stattfinden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bayerische Handwerkstag (BHT) be- dauern den erneuten Aus-

fall der Veranstal- tung, se- hen aber in der jetzi- gen Phase der Pande- miebewälti- gung keine andere Mög- lichkeit. ZDH- P r ä s i d e n t Hans Peter Wollseifer sag- te: „Die Ent-

scheidung zur Absage ist uns sehr schwer gefallen,

denn unse- re Hand- w e r k s b e - t r i e b e brauchen M e s s e n , um ihre Produkte, I n n o v a - t i o n e n u n d Dienst- leistun- gen zu präsentieren und die Kon- takte zur Geschäftsanbah- nung zu nutzen. Nach dem

vergangenen Jahr wäre das für die Betriebe wichtiger denn je gewesen. Und als Wirtschafts- und Gesell- schaftsbereich fehlt uns diese zentrale Plattform zur Darstellung unserer Lei- stungsfähigkeit in Verbin- dung mit politischen Dis- kussionsforen. Jetzt jedoch blicken wir in die Zukunft und richten unseren Fokus auf die IHM 2022, die dann endlich wieder positive Im- pulse für das gesamte Handwerk setzen wird.“

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Unser neues Progamm für das Frühling/Sommer- Semester 2021 ist erschienen. Wir haben ein vielfäl-

tiges Angebot für Sie ausgearbeitet und freuen uns Ihnen in allen Bereichen Präsenz- und Online-Kurse anbieten zu können. Leider können aktuell die Präsenz-

kurse noch nicht stattfinden, aber wir sind weiterhin mit einem vielfältigen Onlineangebot für Sie da!

Sie finden alle Kurse und das neue Programm auf unserer Homepage: www.vhs-gilching.de oder in den

ausliegenden Programmheften. Eine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist unbedingt erforderlich.

Volkshochschule Gilching e.V.

Landsberger Straße 17a

Tel. 0 81 05 / 7 79 50 · Fax 0 81 05 / 77 95 77 E-Mail: vhs@vhs-gilching.de · www.vhs-gilching.de Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. und Do. 17.00 – 19.30 Uhr Mi. und Fr. 8.30 – 11.30 Uhr

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E 798 Feldenkrais- Methode: Bewusstheit durch Bewegung – Workshop

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E 050 – Sternbild gürtel am Himmelskleid – Der Tierkreis

1 x / Dienstag, 9.2.2021, 19:00 – 21:00 Uhr

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E 055 Wie unser Gehirn tickt

1 x / Dienstag, 9.2.2021, 19:45 – 21:15 Uhr

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* Gebühr: 12,– €

E 389 Online ist wie offline – nur anders 1 x / 10.02.2021, 19:00 – 20:00 Uhr

* Online

* Gebühr: 10,– €

E 155 Leben ohne Plas- tik? – Wege aus der Wegwerf gesellschaft 1 x / Donnerstag, 11.02.2021, 19:00 – 20:30 Uhr

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* Gebühr: 9,– €

E 074 Dantes „Comme- dia“ und die moderne Kosmologie

1 x / Donnerstag, 11.02.2021, 19:30 – 21:00 Uhr

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* Gebühr: 11,– €

E 047 Himmlischer Bienenschwarm und Offener Sternhaufen

1 x / Freitag, 12.2.2021, 18:30 – 20:30 Uhr

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* Gebühr: 14,– €

E 733 Prana Vidya 1 x / Freitag, 19.2.2021, 18:00 – 19:00 Uhr

* Online

* Gebühr: 8,– €

E 100 Harmonie und himmlisches Licht:

Die gotische Kathe- drale als Symbol der göttlichen Schöpfung 1 x / Donnerstag, 25.02.2021, 19:00 – 20:30 Uhr

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* Gebühr: 11,– €

E 654 Russisch A1 – Anfänger

10 x / Montag, 1.3.2021, 18:00 – 19:30 Uhr

* Online

* Gebühr: 171,– €

E 003 Studium Gene- rale: "Rätsel Leben - Ursprung, Entwick- lung, Zukunft des Le- bens auf der Erde und im Kosmos" - Modul 4 - Abschluss: Materie, Energie, Raum und Zeit, Information, Be- wusstsein - Hat Leben eine Zukunft?

4 x / Montag, 1.3.2021, 19:00 – 21:00 Uhr

* Online

* Gebühr: 59,– €

E 847 Pilates für Anfänger und leicht Fortgeschrittene 15 x / Montag, 1.3.2021, 19:00 – 20:00 Uhr

* Online,

* Gebühr: 89,– €

Der Gute Ofen i n Inn i ng

Münchner Straße 5 · 82266 Inning Tel. 08143/9921706 · www.derguteofen.de

Dienstag bis Samstag 10 – 18 Uhr

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0 81 43 - 9 92 17 06 Beratung zum Klimaschutz

Landkreis Starnberg· Vorträge und persönliche Beratun- gen sind derzeit nicht möglich, dennoch ist die Nachfrage rund um das Thema Klimaschutz groß. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass es viele gute Online-Vorträge von den verschiedensten Anbietern gibt.

Die Angebote der Verbraucherzentrale, des Bauzentrums

München und des Beraternetzwerkes „Land schafft Ener- gie“ können online unter www.lk-starnberg.de/energiever- anstaltungen abgerufen werden. Für die telefonische Ener- giesprechstunde am Donnerstag, 4. Februar, bei der Ver- braucherzentrale gibt es außerdem noch freie Termine.

Eine Terminvereinbarung ist möglich unter Telefon (08151)

148352 oder 148442. sv

Ein gutes Auge für die richtige Gestaltung!

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14. Februar

Valentinstag!

Alling· Anfang März sind normalerweise die Anmeld- etage für die Kindertages- stätten, Grundschule und Hort. Dieses Jahr muss auf- grund der Kontaktbeschrän- kungen vieles anders laufen.

Die jeweiligen Teams haben sich organisiert, und versu- chen Eltern und Kinder so nah und gut wie möglich zu begleiten.

Krippe und Kindergarten Alling

Angedacht für die Anmel- dungen ist die Woche von Montag, 1., bis Freitag, 5.

März. Die Eltern können vor- ab per Telefon oder Email einen Besuchstermin verein- baren. Voraussetzung ist aber, dass es bis dahin kein Betretungsverbot gibt. An- dernfalls können interessier- te Eltern die Anmeldeunter- lagen auf der Homepage der Kindertagesstätte (erzbis- tum-muenchen.de) herun- terladen. Bis Freitag, 5. März, sollte die Anmeldung aus- gefüllt und in den Briefkasten eingeworfen werden. Besich-

tigungen der Einrichtungen sind vorerst für den Sommer geplant.

Kontakt Krippe Alling (An- tonistraße 16): Telefon (08141) 53469930, Mail lei- tung@kinderkrippe.de. Kon- takt Kindergarten Alling (An- tonistraße 18): Telefon (08141) 53469940, Email pfarrkindergarten.

alling@kita.ebmuc.de.

Kita Biburg

Für die Kita Biburg können die Eltern einen persönlichen Termin für die Woche von Montag, 1., bis Freitag, 5., März vereinbaren.

In dieser Woche können in- teressierte Eltern ihre Kinder auch gleich anmelden. Kon- takt Kita Biburg: Telefon (08141) 43817, Email St-Ste- phan.Pfaffing-Biburg@kita.eb- muc.de.

Grundschule Alling

Aktuell wird die Schulein- schreibung ohne persönli- chen Kontakt geplant. Das Grundschul-Team hofft, bei

Besserung der Lage die künf- tigen Erstklässler im Früh- ling/Sommer in kleinen Grup- pen zum Kennenlernbesuch einladen zu können. In Kürze wird es ein Schreiben an die Eltern der Vorschulkinder geben mit der Bitte, die An- meldeunterlagen bis Montag, 1. März, einzureichen. So können die Kinder zumindest formell schon aufgenommen werden. Kontakt Grundschu- le (Schulweg 4): Telefon (08141) 5346990, Email info@grundschule.alling.de

Kinderhort Alling

Die Eltern der Vorschulkin- der werden in dem Brief zur Schuleinschreibung auch auf die Homepage des Horts hin- gewiesen: dort gibt es nähere Infos und den Anmeldebo- gen, den die Eltern bitte bis Freitag, 12. März, in den Hort- Briefkasten werfen oder schicken sollen. Fragen be- antwortet das Hort-Team auch gerne telefonisch.

Kontakt Kinderhort (Schul- weg 4): Telefon (08141) 534699-50, Email Hort.Al-

ling@kita.ebmuc.de Schule.

Tipps und Ideen für Eltern

Auf der Schul-Homepage (grundschule-alling.de) gibt es eine „digitale Pinnwand“, an der sich die Eltern der Vorschulkinder ständig aktu- ell informieren können. „Ge- meinsam mit den Kindergär- ten Alling und Biburg haben wir eine „Fundkiste“ gefüllt:

darin befinden sich allerhand Tipps und Ideen für die Eltern, damit der Start ins Schulleben gelingt: Spiele zur Förderung der Grob- und Feinmotorik, Übungen zur visuellen oder akustischen Wahrnehmung, Konzentrationsaufgaben, bis hin zu Tipps beim Schulran- zenkauf oder Ideen für leckere Pausenbrote“, erklärt Schul- leitung Katharina Fürst. Auch persönliche Beratungsgesprä- che sind möglich. Die Teams von Grundschule, Kindergär- ten und Hort stehen ständig in engem Austausch: „Wir wollen die Vorschulkinder und Eltern in dieser Zeit bis zum Schulstart bestmöglich

begleiten!“ red

„Bis zum Schulstart bestmöglich begleiten“

Anmeldung für 2021/22 in Kindertagesstätten, Grundschule und Hort starten demnächst

(5)

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Mittwoch, 3. Februar 2021 | Nr. 5 | H/G/S

Nebenan

Starnberg/Herrsching

· Vergangene Woche er- hielten die Vorstands- frauen Ursel Wrede und Liesel Baumann von der Beratungsstelle Frauennotruf im Land- kreis Starnberg einen Scheck in Höhe von 1.250 Euro.

Überreicht wurde die- ser von Landtagsmit- glied und Leitung der Arbeitsgruppe Frauen der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Dr. Ute Eiling-Hütig.

Sie und eine Kollegin haben 2020 auf die Er- höhung ihrer Abgeord- neten-Diäten verzichtet und spenden diesen Be- trag an drei soziale Ein- richtungen im Land- kreis Starnberg.

Ute Eiling-Hütig pflegt seit langem engen Kon- takt zum Frauennotruf Starnberg und setzt sich mit frauenpoliti- schen Themen ausein- ander. Als stellvertre-

tende Vorsitzende des Kinderschutzbundes Starnberg weiß sie:

„Wo Kinder in Gefahr sind, sind auch immer Frauen in Gefahr“.

Über die Unterstützung freuen sich die Mitar- beiterinnen der Bera- tungsstelle, zumal künf- tig auch Kinder und Ju- gendliche gewaltbetrof- fener Frauen Unterstüt- zung und altersgerech- te Beratung erhalten.

Auch Angehörige, Be- zugspersonen, private und professionelle Hel- fer können sich unter Tel. 081525720 oder per Mail an info@frauenhel- fenfrauen-sta.de an die Fachstelle wenden.

Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch an- onym.

Weitere Infos zur Ein- richtung gibt es unter www.frauenhelfenfrau- en-sta.de im Internet.

eis

Mit gutem Beispiel voran

MdL Dr. Ute Eiling-Hütig (CSU) spendete ihre Diäten-Erhöhung an die Beratungsstelle Frauennotruf.

Erhöhtes

Abgeordnetengehalt gespendet

Dr. Ute Eiling-Hütig unterstützt die Beratungsstelle Frauennotruf

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Frau- ennotruf (von links) Ursel Wrede und Liesel Bau- mann freuten sich über die Spende der Land- tagsabgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig.

Bild: Beratungsstelle Frauennotruf Starnberg· Für ein Parkti -

cket am Bahnhof See heißt es bald wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Stadt hat beschlossen, die Gebühren, die erst im Dezember 2019 eingeführt wurden, von 1,50 Euro auf 2,50 Euro in der Stunde zu erhöhen. Die Teue- rung hat einen Grund. Immer

mehr Besucher der Innen- stadt sind auf den um ein Fuchzgerl billigeren Parkplatz am Bahnhof ausgewichen, seitdem die Parkgebühren am Tutzinger-Hof-Platz und im Zentrum seit Oktober zwei Euro die Stunde kosten. Ein Verkehrseffekt, der der Stadt- verwaltung ein Dorn im Auge

ist. Denn am Bahnhof See sollen vor allem die MVV- Nutzer und die Tagesausflüg- ler, die zum Beispiel wegen einer Dampferfahrt anreisen, ihr Auto abstellen können.

Die Gebührenanpassung be- trifft aber nicht alle. Die Bahn- pendler sind davon ausge- nommen. Wer eine Fahrkarte

hat, darf sein Auto nach wie vor für einen Euro am Tag und bis zu 24 Stunden ab- stellen. Sonst ist eine maxi- male Parkzeit von vier Stun- den erlaubt. Am Tutzinger- Hof-Platz beträgt die Höchst- parkdauer eine Stunde, sonst in der Innenstadt zwei Stun-

den. ha

Parken schon wieder teurer

Bahnhof See: Das sind die Gründe

Weil der Parkplatz Bahnhof See vor allem für Pendler und Schiffsfahrgäste gedacht ist, kostet er jetzt wieder mehr als die Cityparkplätze. Bild: Hauck

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Informationen

der Gemeinde Gilching

Rathausplatz 1 · 82205 Gilching

Telefon 0 81 05/38 66-0 · Telefax 0 81 05/38 66-59 E-Mail: Info@gemeinde.gilching.de · www.gilching.de

Herausg.: Gem. Gilching · Verantwortlich: Erster Bürgermeister Manfred Walter · Redaktion: Anja Kastl

· 804 ·

Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do., Fr. 8.00 –12.00 Uhr

Mittwoch 7.00 –12.00 Uhr

Donnerstag 17.00 –19.00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung

Satz und Druck:

5 Seen Wochenanzeiger GmbH, Gilching

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching

Die für Montag, den 08.02.2021angesetzte Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal entfällt.

Die nächste angesetzte Sitzung des Ausschusses ist am 26.04.2021.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Gilching, 01.02.2021

Manfred Walter, Erster Bürgermeister

· 804 ·

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Ge- setzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Gemeinde Gilching folgende Verord- nung:

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Inhalt der Verordnung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gil- ching.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung

sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Sei- ten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Rad- wege und die der Straße dienenden Gräben, Bö- schungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung.

(2) Gehbahnen sind

a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, be- festigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie ge- meinsame Geh- und Radwege), nicht jedoch beschränkt öffentliche Wege, wie z. B. die selbstständigen Gehwege sowie die selbst- ständigen gemeinsamen Geh- und Radwege

oder

b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen

in einer Breite von 1,20 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.

(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemein- degebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung unge- eignetes oder ihr entzogenes Gelände oder ein- seitige Bebauung unterbrechen den Zusammen- hang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG).

Reinhaltung der öffentlichen Straßen

§ 3 Verbote

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verun- reinigen oder verunreinigen zu lassen.

(2) Insbesondere ist es verboten,

a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Wasch- wasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter auszubringen;

b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu las- sen;

c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee

1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzu- stellen oder zu lagern,

2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzu- stellen oder zu lagern, wenn dadurch die

Straßen verunreinigt werden können, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durch-

lässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen.

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.

Reinigung der öffentlichen Straßen

§ 4 Reinigungspflicht

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die in- nerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) aufge- führten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorder- lieger) oder über diese öffentlichen Straßen mit- telbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in

§ 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke wer- den über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.

(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßen- reinigungsverzeichnis (Anlage) aufgeführte öf- fentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Stra- ßen.

(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.

(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder-

oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öf- fentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.

(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernut- zungsberechtigten und die Inhaber eines Woh- nungsrechtes nach § 1093 BGB.

§ 5 Reinigungsarbeiten

Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vor- der- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsver- zeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reini- gungsflächen, zu reinigen.

Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen

Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üb- lichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern möglich ist);

entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.

Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.

b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reini- gungsfläche (§ 6) liegen.

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

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Bebauungsplan „Flurgrenzstraße/ Frühlingstraße”

für die Grundstücke Fl.Nrn. 204/1, 206/1, 208, 209, 209/1, 209/2, 1632/5 und Teilflächen aus 204, 205, 206 und 1633/35, Gemarkungen Argelsried und Gilching; Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz und Nr. 3 1. Halbsatz BauGB

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 13.11.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurgrenzstraße/ Früh- lingstraße“ gefasst. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung vom 21.09.2020 die Entwurfsplanung i.d.F.v.

21.09.2020 gebilligt. Dieser Entwurf des Be- bauungsplanes (einschließlich Begründung i.d.F.v. September 2020) liegt in der Zeit vom 11. Februar bis einschließlich 15. März 2021während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Gilching, Rathaus- platz 1, Bauamt, Zimmer Nr. O1.28 öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung unterrichten und Stel- lungnahmen abgeben. Aufgrund bundes- und landesbehördlicher Vorgaben zur Eindämmung von COVID-19 ist das Rathaus vorerst bis zum 14.02.2021 nur nach vorheriger Termin- vereinbarung für die Öffentlichkeit geöffnet.

Sie erreichen das Bauamt per E-Mail unter schwarzkopf@gemeinde.gilching.debzw.

huberm@ge-meinde.gilching.deoder per Te- lefon unter 08105/ 3866-72 bzw. 08105/

3866-60.

Während des o.g. Auslegungszeitraumes sind die offengelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Link https://www.gilching.de/rathaus/bau- amt/bauleitplanung/ für die Öffentlichkeit einsehbar.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. In die Frist fallende allge- mein arbeitsfreie Tage, also auch Feiertage und andere Tage, an denen das Rathaus der Gemeinde Gilching geschlossen ist, sowie offizielle Ferientage sind für den Fristlauf un- schädlich.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durch- führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.

4 BauGB aufgestellt werden.

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus dem in Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

gez. Manfred Walter, Erster Bürgermeister

Anlage: Lageplan (ohne Maßstab)

· 804 ·

Mikrozensus 2021 im Januar gestartet

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mi- krozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewer/in- nen zu unterstützen. Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Diese werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik zu diesem Thema kann auf deren Homepage unter www.statistik.bayern.de/presse/mittei- lungen/2021/oder auch auf der Gemeindewebsite unter www.gil- ching.deRubrik Rathaus/Aktuelles nachgelesen werden.

Gilching, den 01.02.2021 Manfred Walter, Erster Bürgermeister

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Wasser, unser lebenswichtigstes Nahrungsmittel

Die Agenda 21 möchte den Gilchinger Bürgern helfen: Geld sparenund CO2vermeiden Unsere Empfehlung

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Informationen

der Gemeinde Gilching

Rathausplatz 1 · 82205 Gilching

Telefon 0 81 05/38 66-0 · Telefax 0 81 05/38 66-59 E-Mail: Info@gemeinde.gilching.de · www.gilching.de

Herausg.: Gem. Gilching · Verantwortlich: 1. Bürgermeister Manfred Walter · Redaktion: Anja Kastl

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Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do., Fr. 8.00 –12.00 Uhr

Mittwoch 7.00 –12.00 Uhr

Donnerstag 17.00 –19.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung

Satz und Druck:

5 Seen Wochenanzeiger GmbH, Gilching

Anlage zur Straßenreinigungsverordnung (zu § 4 Abs. 1, § 5 und § 6)

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Straßenreinigungsverzeichnis Gruppe A

(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen)

Am Römerstein Bodenseestraße Brucker Straße Landsberger Straße Römerstraße (zw. Am Römerstein & Brucker Straße)

Gruppe B

(Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder in der in § 6 Abs. 1 Buch- stabe b festgelegten Breite)

Am Bahnhof Carl-Benz-Straße Dornierstraße Ferdinand-Porsche-Straße Friedrichshafener Straße Gutenbergstraße Karolingerstraße Lilienthalstraße Münchener Straße Nicolaus-Otto-Straße Pollinger Straße Rudolf-Diesel-Straße Starnberger Weg Von-Linde-Straße Weßlinger Straße

Gruppe C

(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)

Adolph-Kolping-Weg Ahornstraße Allinger Straße Almersweg Am Anger Am Aubach Am Baderwinkel Am Brunnerfeld Am Buchenstock Am Burgstall Am Erdäpfelgarten Am Gassl Am Gemeindeholz Am Grübl Am Hang Am Kesselboschen Am Lacherfeld Am Lehel Am Markt Am Obstgarten Am Rinnerhof Am Steinberg Am Stockerfeld Am Waldhang Am Zehentstadel Am Ziegelstadel Am Zwinger Andechser Straße Angerfeldstraße Apostelholzweg Argelsrieder Weg Arnoldusstraße Auweg Bahnhofstraße Bajuwarenstraße Biburger Weg

Birkholzweg Bräuhausgasse Brucker-Steig-Weg Cecinastraße Deichelweg Dorfstraße

Eichenstraße Eichholzweg Erlenweg Escherholzweg Feichtholzweg Fichtenstraße Flugplatzstraße Flurgrenzstraße Frauwiesenweg Frühlingstraße Fuchsgraben Fürstenfelder Weg Furtanger Ganghoferweg Gautinger Straße Geisenbrunner Weg Gernholzweg Gilgener Heide Gletscherweg Goldmacherweg Görbelmoosweg Griesbergstraße Grubenweg Haidwiesenweg Hainweg Hakenholzweg Hauptstraße

Gruppe C

(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)

Herbststraße Herrschinger Weg Hirschbergweg Hirtackerweg Hochsteigerweg Hochstift-Freising-Platz Hochstift-Freising-Weg Hopfenstraße Hörlholzweg Jägerweg Jahnweg Jupiterstraße Kapellenweg Karl-Valentin-Weg Keltenstraße Kiltrahingerstraße Kirchenweg Kirchgasse Kleinfeldstraße Klinglbergweg Kohlstatt Kosthofstraße Krautgartenweg Kreuzlinger Straße Lärchenweg Laubaner Straße Läutwiesenweg Leitenweg Liesl-Karlstadt-Weg Lindenweg Lochackerweg Ludwig-Thoma-Straße Mahdenholzweg Margeritenweg Marsstraße Martin-Luther-Weg Matthias-Stocker-Weg Meginhardstraße Melchior-Fanger-Straße Merkurstraße Münchner Torweg Nelkenstraße Neptunweg Neubruchweg Obermoosweg Ölbergweg Orionstraße Pähler Weg Parsbergweg Pentenrieder Weg Pfarrhofgasse Queriweg Rathausplatz Rathausstraße

Reßweg Ringstraße Römerstraße (zw. Starnberger Weg & Görbelmoosweg) Rosenstraße Rottenried Rottenrieder Straße

Sägewerkstraße Sandgrubenweg Schäftlarner Weg Schanzenweg Schellenbergstraße Schergenamtsweg Schmidgern Schulstraße Schützenweg Schwedenweg Seefelder Weg Siriusstraße Sommerstraße Sonnenstraße Spitzwiesenweg St. Gilgen St.-Egidi-Straße St.-Gilgener-Straße St.-Vitus-Straße Stäudlweg Steinlach Steinlacher Weg Sternstraße Stiehlerweg Strahlaweg Straßlichte Talbauernweg Talhof Talhofstraße Tannenstraße Teggermoosweg Tonwerkstraße Tulpenstraße Unterbrunner Ring Untere Läng Uranusstraße Venusstraße Von-Kobell-Weg Waldhof Waldstraße Wallbergweg Watzmannstraße Weichselbaumer Straße Weidenweg Weiherweg Welfenstraße Wendelsteinstraße Wiesmath Wildmoos Wildmoosweg Winkelhof Zeppelinstraße Zugspitzstraße

§ 6 Reinigungsfläche

(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straße, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßen- grundstück,

und

a) bei Straßen der Gruppe Ades Straßenreinigungs- verzeichnisses (Anlage) der Fläche außerhalb der Fahrbahn,

b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreini- gungsverzeichnisses (Anlage) einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,50 Meter verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn, c) bei Straßen der Gruppe Cdes Straßenreinigungs-

verzeichnisses (Anlage) der Fahrbahnmitte bzw.

der Straßenmitte

liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien bestimmt werden.

(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entspre- chend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebe- nenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flä- chen.

§ 7 Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger

(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Er- füllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Un- ternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für

den Fall, dass zwischen Vorder- und Hinterliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reini- gungsarbeiten) abgeschlossen sind.

(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt.

§ 8 Aufteilung der Reinigungs - arbeiten bei Vorder- und

Hinterliegern

(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten un- tereinander durch Vereinbarung zu regeln.

(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Ent- scheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu er- bringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vor- der- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeit- abständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinan- derstehen, wie die Grundstücksflächen.

Sicherung der Gehbahnen im Winter

§ 9 Sicherungspflicht

(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hin- terlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene

Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.

(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis (An- lage) aufgeführt sind.

§ 10 Sicherungsarbeiten

(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Siche- rungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B.

Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ab- flussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei- zuhalten.

§ 11 Sicherungsfläche

(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderlieger- grundstück innerhalb der in § 6 genannten Rei- nigungsfläche liegende Gehbahn nach § 2 Abs. 2.

(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.

Schlussbestimmungen

§ 12 Befreiung und abweichende Regelungen

(1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der An- tragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.

(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verord- nung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Be- rücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Ent- scheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt,

2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reini- gungspflicht nicht erfüllt,

3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- machung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Gilching, 26.01.2021

Manfred Walter, Erster Bürgermeister

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Mittwoch, 3. Februar 2021 | Nr. 5 | H/G/S

Jugend

München· Bundesweit star- ten die Wettbewerbe der 56.

Runde von Jugend forscht / Schüler experimentieren. Ta- lentierte Jungforscher prä- sentieren ihre Projekte zu- nächst auf den Regionalwett- bewerben im gesamten Bun- desgebiet. Für die aktuelle Runde von Deutschlands be- kanntestem Nachwuchswett- bewerb haben sich insge- samt 8.998 junge MINT-Ta- lente angemeldet.

Auch in diesem Jahr zeigen die Nachwuchswissenschaft- ler eine große Bandbreite an spannenden und innova- tiven Forschungsprojekten in den sieben Jugend-forscht- Fachgebieten: So gingen zwei Jungforscherinnen der Frage nach, wie stark der Spielsand in Sandkästen mit Mikropla- stik belastet ist. Präsentiert wird auch eine Analyse zur Ausbreitung der aus dem Schwarzen Meer einge- schleppten Quagga-Muschel im Bodensee, die dort hei- mische Arten verdrängt und

das Ökosystem belastet. Ein Jungforscher programmierte eine Software, um mittels

„künstlicher Intelligenz“ die Entwicklung von Aktienkur- sen besser vorhersagen zu können. In einem weiteren Projekt wurde physikalisch analysiert, warum sich pro- fessionelle Skispringer häufig im Bereich des Kreuzbandes verletzen. Um eine kosten- günstige Instandhaltung von Betonbauwerken zu ermög- lichen, erforschte ein Team, ob sich Risse in Beton mit- hilfe des Bakteriums Bacillus subtilis auf Basis biochemi- scher Prozesse reparieren lassen.

Diese und andere Beispiele beweisen, dass die Themen- vielfalt der Forschungspro- jekte bei Jugend forscht na- hezu grenzenlos ist. Die Sie- ger der Regionalebene qua- lifizieren sich für die Lan- deswettbewerbe, die Anfang März beginnen. Den Ab- schluss der 56. Runde von Jugend forscht bildet das

Bundesfinale vom 27. bis 30.

Mai in Heilbronn.

„Die Wettbewerbsveranstal- tungen auf Regional-, Lan- des- und Bundesebene wer- den von mehr als 180 Un- ternehmen sowie öffentli- chen und privaten Institu- tionen ausgerichtet“, sagt Dr. Nico Kock, Vorstand der Stiftung Jugend forscht e.V.

„Ohne ihre gemeinschaftli- che Unterstützungsleistung im Rahmen der größten öf- fentlich-privaten Partner- schaft ihrer Art in Deutsch- land wäre der Wettbewerb Jugend forscht / Schüler ex- perimentieren nicht denkbar.

Aufgrund dieses außeror- dentlichen Engagements der Paten und ehrenamtlichen Wettbewerbsleitungen kön- nen die Veranstaltungen bun- desweit stattfinden – als rei- ne Online-Wettbewerbe oder in reduzierter Form.“

Mehr Info im Internet unter www.jugend-forscht.de.

red

8.998 junge Talente machen mit

„Jugend forscht“ / „Schüler experimentieren“

startet in 56. Runde

Die Welt im Kleinen entdecken: Welche Strukturen bilden Moleküle?

Bilder: Stiftung Jugend forscht e.V.

Spannung am Strommesser: Gleich bewegt sich der Zeiger, oder?

Gilching· Das neue Pro- grammheft der vhs Gilching für Frühjahr/Sommer liegt seit letzten Freitag in den Rathäusern Gilching, Weßling und Wörthsee, in Apotheken, Geschäften sowie an der vhs- Geschäftsstelle aus. Wie im- mer darf man sich auf ein breites Spektrum an Kursen, Vorträgen und Führungen freuen. Damit alle Interes- sierten am Bildungsangebot teilhaben können, wird ein Großteil des Unterrichts nicht nur in der Volkshoch- schule, sondern auch online stattfinden – als sogenannte Hybrid-Kurse.

Mensch und Welt

Fundiertes Allgemeinwissen vermitteln die Studiengänge des „Studium Generale“ zu den Schwerpunkten Ge- schichte (Spätmittelalter bis Renaissance) und Rätsel Le- ben (Ursprung, Entwicklung, Zukunft des Lebens auf der Erde und im Kosmos).

Der Bereich „Mensch und Welt“ ermöglicht es allen In- teressenten, speziell für sie relevante Themen zum Bei- spiel zu Religion, Philosophie, Geschichte, Psychologie, Bio- logie, Gesellschaft und Politik ebenso wie zur Verbraucher- bildung, Natur und Kunst, Kulturtechniken und Kunst-

handwerk auszuwählen, mit zu diskutieren und selbst kreativ tätig zu werden. Ver- schiedene Exkursionen, di- verse Museumsführungen oder die Teilnahme an einer Betriebsführung bieten Bil- dung unterwegs. Gewohnt vielfältig und packend ist wie- der das Programm der Astro- gilde mit Vorträgen, Führun- gen und Beobachtungsmög- lichkeiten auf der vhs-Stern- warte für Groß und Klein.

Schule, Beruf, Karriere, Sprachen

Ausgewählte Angebote ver- mitteln fundierte Kenntnisse für Schule, Beruf und Karrie- re. Kurse und Seminare rund um den Computer und Soft- ware sowie die neuen Medien richten sich an Berufstätige, aber auch an private Nutzer aller Altersstufen. Schüler finden u.a. Unterstützung in Mathematik, Senioren erler- nen Wertvolles in eigens auf sie abgestimmten Seminaren.

Didaktisch und pädagogisch gut ausgebildete Sprachdo- zenten bieten Unterricht in allen gängigen europäischen Sprachen, in selten unter- richteten Sprachen wie Ja- panisch, Chinesisch, Portu- giesisch und Dänisch sowie in Deutsch als Fremdsprache für ausländische Mitbürger.

Gesundheit und Fitness

Der Bereich „Gesundheit und Fitness“ bietet über Kurse und Vorträge umfassende In- formationen z.B. zu Bluthoch- druck, Homöopathie oder zu gesundem Abnehmen. Hier findet man auch Entspan- nungskurse mit unterschied- lichen Techniken wie Auto- genes Training, Feldenkrais, Yoga, Qigong, Taijiquan. Be- liebt sind auch die Bewe- gungs- und Fitnesskurse wie z.B. Beckenboden- und Wir- belsäulengymnastik, Pilates oder Laufkurse sowie die un- terschiedlichen Tanzkurse (z.B. Zumba, West Coast Swing, Orientalischer Tanz oder Line Dance).

Besonderer Veranstaltungshinweis

Am 27. Februar findet der zweite Tag der Offenen Tür – online statt. Die vhs Gil- ching lädt im Rahmen dieser Veranstaltung zu kostenlosen Schnupperstunden ein.

Das ausführliche Programm und Informationen zur Teil- nahme findet man auf der Homepage unter www.vhs- gilching.de.

Weitere Informationen gibt es auch unter Tel. (08105) 77950 oder per Mail an vhs@vhs-gilching.de. pe

Breit gefächertes Bildungsangebot

vhs Gilching präsentiert ihr Frühjahr/Sommer-Programm

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Viren und Bakterien. Wir sehen sie zwar nicht, aber sie schwirren gerade jetzt in der Grippe- und Erkältungszeit wieder verstärkt herum. Wie wäre es, wenn es ein Schutzschild gäbe, das die Viren und

Bakterien abhält?

Ein Blick in die Natur zeigt die Lösung, die sich seit Jahren bewährt hat: Cistus creticus.

Seine Pflanzenstoffe bilden auf den Schleimhäuten von Mund und Rachen eine physikalische Schutzbarriere, die Vi- ren und Bakterien zu- verlässig abblocken kann. Die Lutschpas- tillen sind ideal zur Vorbeugung, wenn um einen herum alles schnieft und das In- fektrisiko besonders hoch ist. Sinn macht die Anwendung aber auch dann noch, wenn man bereits ein erstes Kratzen im Hals verspürt und eine Er- kältung sich anbahnt.

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Viren und Bakterien rechtzeitig abblocken

Aus TV und Presse:

Forschung zu Cistus / Zistr ose liefert hochaktuelle Er gebnisse

• Hindert Viren & Bak- terien daran, in den Körper zu gelangen

• Bildet einen Schutz- w“>Õv`iÀ,>V…i˜- ÃV…iˆ“…>ÕÌ

• Auch anwendbar Liˆ“iÀÃÌi˜À>Ìâi˜

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81241 PASING Bäckerstraße 4 &0 89 - 88 65 85 81243 NEUAUBING Limesstraße 73 &0 89 - 87 55 04 82152 PLANEGG Bahnhofstraße 35 &0 89 - 85 99 559 82205 GILCHING Römerstraße 43A &0 81 05 - 77 95 970

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