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Archiv "zu Phönix Kapitaldienst (II) : Wenig Asche" (15.04.2005)

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(1)

D

ie Weinmann GmbH + Co.KG und die O2(Ger- many) GmbH & Co.

OHG einigten sich über die Verwendung des chemischen Zeichens ,O2‘ für Sauerstoff.

Demzufolge setzt der Mün- chener Mobilfunkanbieter das Markenzeichen in der Tele-

kommunikation ein und der Hamburger Medizinherstel- ler wie bisher üblich im Ge- biet der Medizin/Gesundheit.“

Diese Erklärung wurde in den letzten Tagen von beiden Fir- men herausgegeben.

Vorausgegangen war eine Abmahnung des Mobilfunk-

anbieters O2, München, an den Medizintechnikhersteller Weinmann, Hamburg, wegen der Verwendung des Kürzels

„O2“ für Sauerstoff. Die Ab- mahnung richtete sich gegen die Markenanmeldung „Ven- ti-O2“, mit der Weinmann ein Sauerstoffgerät zur Behand- lung von Heimbeatmungspa- tienten bezeichnen wollte.

Darin sollte angeblich eine unlautere Ausnutzung des guten Rufes des Mobilfunk- anbieters zugrunde liegen.

Aus der Begründung und Breite der Abmahnaktion ließ sich schließen, so Wein- mann, dass sich der Mobilfunk-

anbieter vorbehalten wollte, gegen eine Nutzung des seit dem 19. Jahrhundert festge- legten chemischen Zeichens für Sauerstoff bei gewerbli- cher Betätigung vorzugehen, obwohl der Mobilfunkanbie- ter diesen Namen selbst erst seit wenigen Jahren führt.

Weinmann wehrte sich da- gegen mit dem Argument, dass schließlich ein überge- ordnetes Interesse daran be- stehe, dass Geräte zur Le- bensrettung und Lebenser- haltung weiterhin mit der ge- bräuchlichen Bezeichnung

„O2“ gekennzeichnet wer-

den. et

D

reißigtausend Anleger, vorwiegend Deutsche, vermutlich etliche Leser dieser Zeitschrift, registrierten fassungslos den Zusammen- bruch der Firma Phönix Kapi- taldienst, und bei einem Ge- samtschaden von schätzungs- weise 800 Millionen Euro kann durchaus von einem der größten Finanzskandale in der Nachkriegsgeschichte ge- sprochen werden.

Viele haben sich von den gefälschten zweistelligen Ren- diten blenden lassen und na- hezu ihre gesamte Altersvor- sorge auf Phönix-Produkte abgestellt; alles scheint verlo- ren. Es ist beileibe nicht alles umsonst, beeilen sich Anleger- anwälte zu erklären, im Ge- genteil, es sei einiges zu holen.

Der Grund für das Schüren dieser Erwartungen liegt in der Tatsache, dass Phönix Kapitaldienst als zugelassener Finanzdienstleister vom Bun-

desamt für Finanzdienstlei- stungsaufsicht (BaFin) kon- trolliert wurde. Die Aufsicht wurde in diesem Fall offenbar eher lax gehandhabt, spielt aber in der Beurteilung des Falles nur insoweit eine Rolle, dass tatsächlich dann, wenn das BaFin den Entschädi- gungsfall „formal“ feststellt, die EDW (Entschädigungs- einrichtigung der Wertpapier- handelsunternehmen) ein- springen muss und geschä- digte Anleger dort ihre An- sprüche anmelden können.

Genau darauf setzen auch die Juristen und raten zu weiteren Schritten gegen die EDW, da der Entschädi- gungsfall mittlerweile vom BaFin auch festgestellt sei.

Das stimmt in der Tat. Etliche Anwälte blasen denn auch schon zum großen Halali, es winken immerhin fette Streit- gebühren. Für die Geschädig- ten stellt sich somit die Frage:

Sollen sie gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen?

Fakt ist, dass die EDW ein Einlagensicherungsfonds ist und dass ein geschädigter An- leger 90 Prozent seiner For- derungen, maximal jedoch 20 000 Euro, bekommen kann.

Erste Feststellung also: 20 000 ist die absolute Obergren- ze, wer mehr investiert hat, schaut an der Stelle schon in die Röhre.

Zweite Feststellung: So klar diese Formulierung eben klang, so unsicher ist sie späte-

stens beim Blick auf das Kleingedruckte der EDW.

Es sieht so aus, dass alle

„Managed Account“-Produk- te aus der Haftung rausflie- gen, weil es sich hier nicht um erstattungsfähige Einlagen handelt. Damit ist die EDW für einen Großteil der Gelder schon fein raus. Darüber hin- aus sind nur Einlagen in Euro geschützt. Hat der Kunde sein Konto in Dollar führen lassen, ist auch hier nichts zu holen.

Im Ergebnis werden sich meines Erachtens die infrage kommenden Schadenssummen ziemlich minimieren oder teil- weise gar in Luft auflösen.

Nichts als heiße Asche hinter- lässt der havarierte Phönix Kapitaldienst. Der besonnene Geschädigte belässt es dabei, da in der Regel auch bei den Vermittlern nicht viel zu holen ist, und bucht die Erfahrung als Reifeprüfung auf dem Weg zur intelligenteren Geldanlage. ) S C H L U S S P U N K T

[64] Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1515. April 2005

Post Scriptum

O 2 : ein Kürzel für Sauerstoff – und Mobilfunk?

Der Mobilfunkanbieter O

2

sah durch die Nutzung der chemischen Abkürzung für Sauerstoff in der Medizintechnik seinen Ruf gefährdet.

zu Phönix Kapitaldienst (II)

Wenig Asche

Börsebius

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