PKV-Ombudsmann
GOÄ-Reform überfällig
Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversiche- rung hat seinen Tätigkeitsbe- richt für das Jahr 2005 vorgelegt.
Die Zahl der schriftlichen Ein- gaben an die Ombudsstelle in Berlin hat sich weiter erhöht:
von 2 625 (2004) auf 2 956. Zu- sätzlich wandten sich je Werktag rund 25 Versicherte telefonisch an die Ombudsstelle. Wegen der stärkeren Inanspruchnah- me konnten 988 Beschwerden nicht abschließend bearbeitet werden und mussten ins Jahr 2006 übernommen werden.
Im Mittelpunkt der Eingaben stand wie in der Vergangenheit die Frage der Kostenerstattung für Arzt- und Zahnarztrechnun- gen. Hier habe sich das Kon- fliktpotenzial im Verhältnis Ver-
sicherer–Arzt–Patient weiter er- höht, weil die Versicherer die angesetzten Gebührenpositio- nen kritischer überprüften. Der Verteilungskampf um die finan- ziellen Ressourcen der Kran- kenversicherung sei schärfer ge- worden, sagt der Ombudsmann Arno Surminski. Die schon vor einem Jahr angemahnte Re- form der Amtlichen Gebühren- ordnungen für Ärzte und Zahn- ärzte sei deshalb noch dringli- cher geworden.
Auch die Frage, ob eine Be- handlung „medizinisch notwen- dig“ und damit versichert sei, spielte in den Ombudsmann- verfahren eine wachsende Rol- le. Häufig ging es auch darum, ob bestimmte Maßnahmen und Mittel in die Bereiche Wellness, Rehabilitation, Kosmetik, Nah- rungsergänzung gehörten oder der Behandlung einer Krank- heit dienten. Die Beendigung einer Versicherung wegen Kün- digung, Rücktritt oder Bei- tragsverzuges war ein weiterer Schwerpunkt der Ombudsmann- tätigkeit.
In 41,7 Prozent der in 2005 er- ledigten Fälle hatten die Be- schwerdeführer ganz oder teil- weise Erfolg. Der Ombudsmann sprach 42 unverbindliche Emp- fehlungen aus; das sind Schlich- tungsvorschläge, bei denen es Versicherer und Versicherungs- nehmer überlassen bleibt, ob sie ihnen folgen wollen. Der Tätig- keitsbericht des PKV-Ombuds- manns ist online kostenfrei ab- rufbar unter: www.pkv-ombuds
mann.de. JF
Hochwasser
Schäden am Auto sind versichert
Zwar sind die Überschwem- mungen dieses Frühjahrs in den Hochwasserregionen vor allem an Elbe und Donau (noch) nicht so katastrophal wie bei der Jahrhundertflut von 2002,
doch gibt es wieder mehrere Tausend Geschädigte.
Teils konnten die Fahrzeug- besitzer ihren Wagen nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit brin- gen, weil sie von dem steigenden Pegelstand überrascht wurden, den Anstieg des Wassers unter- schätzten oder auf Reisen wa- ren. Andere blieben auf über- fluteten Straßen und Plätzen, besonders in Unterführungen buchstäblich auf der Strecke. Es herrscht allerdings weithin Un- gewissheit, ja Ratlosigkeit, wel- che Hochwasserschäden am Au- to wie versichert sind.
Wird ein PKW bei einer Überschwemmung überflutet, ist der Schaden in der Teilkasko gedeckt. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt – gege- benenfalls abzüglich der verein- barten Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung im Schadensfrei- heitsrabatt gibt es bei solchen Schäden nicht. Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto zügiger und unkomplizierter die
Bearbeitung. rco
Versicherungen