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Archiv "Kassenärzte: Richtlinien-Änderungen, Vereinbarungen, Verträge ..." (13.09.1990)

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neuen Leistungen. Ein ähnliches Bild auch bei der Umsatzverände- rung: plus 3,96 Prozent gegenüber plus 0,36 Prozent.

Diese Zahlen machen deutlich, daß - im Gegensatz zu den immer wiederkehrenden Behauptungen - die Kassenärzte eben nicht selbst für die Leistungsentwicklung verant- wortlich sind. Auch die Angaben des Bundesarbeitsministeriums zu den

Trendmeldungen bestätigen

KBV-Prognose für 2/90

Was nun die aktuelle Diskussion über die Ergebnisse der Ersatzkas- sen-Abrechnungen angeht: Erste Trendmeldungen über die Abrech- nungsergebnisse des 2. Quartals 1990 scheinen die Prognose der KBV zu stützen, wonach der Leistungszu- wachs nicht höher als fünf bis sechs Prozent sein wird. Bestätigen sich diese Trendmeldungen, wäre die lei- dige Diskussion um die "Mengenent- wicklung" wohl fürs erste wieder vom Tisch. Doch an den wahren Pro- blemen geht sowohl die Aufregung um einzelne Abrechnungsquartale als auch die scheinbare Ruhe nach darauffolgenden Quartalen völlig vorbei.

Die Fragen müssen anders lau- ten:

~ Wer reagiert angemessen auf die Tatsache, daß die Lebenserwar- tung unserer Bevölkerung ständig zunimmt, was gesundheitspolitisch ohne Frage erwünscht, aber zwangs-

~ Beitragssatzstabilität:

mtrealistischer Grundsatz

Losgelöst von einzelnen Abrech- nungsquartalen ist der Ernst der La- ge in Wahrheit geprägt durch eine Entwicklung, auf die ein - in diesem Zusammenhang- ebenso unrealisti- scher wie unhaltbarer Grundsatz der

"Beitragssatzstabilität" keine befrie- digende Antwort gibt. Ein Instru- ment, mit dem das System der kas- senärztlichen Versorgung bestenfalls solange unter Druck gesetzt werden

Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im ersten Halbjahr 1990 belegen eine durchaus moderate Entwicklung im ambulan- ten Bereich.

Danach sind die Ausgaben insge- samt um 6,1 Prozent, die für die kas- senärztliche Versorgung unterdessen nur um 5,5 Prozent gestiegen. Die Ausgabensteigerung im Krankenhaus betrug hingegen 6,7 Prozent.

läufig mit einem vermehrten Be- handlungsbedarf verbunden ist? Äl- tere Menschen leiden nun einmal sehr viel häufiger an behandlungsbe- dürftigen Krankheiten als jüngere.

Die Kassenärzteschaft wird mit der Bewältigung dieser Probleme weitge- hend alleine gelassen.

~ Wer erklärt den Wider- spruch, daß neue Methoden in der medizinischen Diagnostik und in der Therapie sowie neue Arzneimittel zwar den Patienten zugute kommen sollen, aber offenbar weder einen höheren Leistungsbedarf noch höhe- re Kosten verursachen dürfen?

~Wer nimmt zur Kenntnis, daß die Praxiskosten der Kassen- und Vertragsärzte ständig steigen, ohne daß -wie in anderen Bereichen - ein Ausgleich vorhanden wäre?

~ Wer reagiert schließlich auf die Tatsache der nach wie vor stei- genden Arztzahlen - auf den unge- bremsten Zugang zu einem System, dem der Gesetzgeber schlicht und einfach einen "Ausgaben-Deckel"

übergestülpt hat? Die Kassenärzte- schaft allein kann die Kapazitätsver- ordnung nicht ändern.

kann, b~s es platzt, kann nicht die Lö- sung sem.

Man muß sich vielmehr fragen, wie vor diesem Hintergrund der schon sehr viel länger geltende Grundsatz "soviel ambulant wie möglich" überhaupt zum Tragen kommen soll. Wo steht geschrieben, daß - selbst unter einem derart un- sinnigen Deckel wie dem der Bei- tragssatzstabilität - der Ausgabenan- teil der ambulanten Versorgung im Unterschied zu anderen Leistungs- bereichen auf Dauer zementiert sein muß? Wie soll die auch von der Poli-

Kassenärzte

Richtlinien- ..

Anderungen, Vereinbarungen, Verträge . ..

Zum 1. Oktober dieses Jahres treten wichtige Verträ- ge und Vereinbarungen zwi- schen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzli- chen Krankenkassen in Kraft, die im Bek'!nntgabenteil des Deutschen Arzteblatts veröf- fentlicht werden.

e

Im vorliegenden Heft sind die Änderungen der Mut- terschafts-Richtlinien doku- mentiert. Dazu hat die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung Erläuterungen erarbeitet, die darüber hinaus auf aktuelle Fragen der gesamten gesetzli- chen Mutterschaftsvorsorge eingehen. Auch die in nachfol- genden Heften veröffentlich- ten Verträge und Vereinba- rungen sind dann - zum besse- ren Verständnis für den Arzt - jeweils mit Erläuterungen ver- sehen.

e

In den nächsten Ausga- ben werden bekanntgemacht und kommentiert werden: der neue Arzt-Ersatzkassen-Ver- trag, der Bundesmantelvertrag Ärzte, die Prüfvereinbarung mit den Ersatzkassen, die Ver- einbarungen der KBV mit den Spitzenverbänden der Kran- kenkassen zur bundeseinheitli- chen Einführung und Gestal- tung der Krankenversicherten- karte sowie die Psychothera- pievereinbarungen. JM

tik gewünschte Verlagerung medizi- nischer Leistungen aus dem relativ teuren Krankenhaus in die ver- gleichsweise kostengünstigere ambu- lante Versorgung gelingen, wenn er- stens ein enger Deckel nur wenig Dt. Ärztebl. 87, Heft 37, 13. September 1990 (19) A-2687

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