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Archiv "H. pylori im operierten Magen selten" (16.01.1998)

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A-99

M E D I Z I N

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 3, 16. Januar 1998 (43)

Provozierter Rechtsstreit

Ein Beispiel für einen solchen Rechtsstreit stellte Dr. Ursula Kin- keldey, Vorsitzende einer Beschwer- dekammer des Europäischen Patent- amts, anhand eines Hepatitis-B- Impfstoffs dar. Im Jahr 1978 gelang es, zwei Proteine des Hepatitis-B-Vi- ruses zu exprimieren, ohne die korre- spondierenden Gene vorher sequen- ziert zu haben. Die Forscher konnten die Experimente reproduzieren und nachweisen, daß es sich um die Virus- proteine handelte, worauf ihnen ein Patent erteilt wurde. Die Firma Me- deva verletzte den Patentanspruch um eine Hepatitis-B-Vakzine zu pro- duzieren. Medeva argumentierte, daß sie die Virusproteine mit einem geringfügig veränderten Verfahren produziert und somit das Patent nicht verletzt hat. In einem umstritte- nen Urteil hat das House of Lords in London Medeva mit dem Argument Recht gegeben, daß der vorher er- teilte Patentanspruch zu weit gefaßt wurde. Wie Kindeldey betonte, wur- de in diesem Urteil erstmals das Stoffschutzkriterium verletzt, das ei- ne Erfindung unabhängig vom Pro- duktions- oder Syntheseweg schützt.

Ethische Bewertung des Patentschutzes

Nach Ansicht des Moraltheolo- gen Prof. Dr. Dietmar Mieth vom Zentrum für Ethik in den Wissen- schaften, Universität Tübingen, ist die Vergabe von Patenten mit der Monopolisierung von etwas Beste- hendem gleichzusetzen. Mieth ver- trat die These, daß eine Genisolie- rung eine Entdeckung ist und die physiologische Wirkungsweise nicht patentiert werden kann, wohl aber der therapeutische Einsatz eines künstlich veränderten Gens. So sei die „Nichtkommerzielle Nutzung des Menschen Teil der Menschenwürde“.

Der Philosoph Prof. Dr. Hans- Peter Schreibervon der ETH Zürich bezeichnete diese Sichtweise als re- duktionistisch. Sie entspräche dem Slogan „Kein Patent auf Leben“. Re- duktionistisch sei hieran die Implika- tion, daß „Gene“ mit Leben gleichge- setzt werden. Schreiber gab zu be- denken, daß eine Gesellschaft, in der die Kommerzialisierung von Tieren und Pflanzen anerkannt ist, die Pa- tentierung von transgenen Organis- men nicht ablehnen kann, sofern die- se nicht ungerechtfertigt leiden müs- sen. So könne das Argument nicht

überzeugen, daß eine durch Patente geschützte ökonomische Verwertung der Lebewesen im Widerspruch zu ihrer Würde stehe. Schreiber schreibt den modernen Biowissenschaften ei- ne „ingenieurwissenschaftliche Di- mension“ zu. Analog zu jenem For- schungszweig seien auch deren Erfin- dungen durch Patente zu schützen.

Keine sittenwidrigen Patente möglich

Ein Patent dürfe nicht sittenwid- rig sein, da gesellschaftliche Aspekte bei der Vergabe mit berücksichtigt werden müssen, ergänzte Rüdiger Rogge, Vorsitzender Richter am Bun- desgerichtshof in Karlsruhe. Beson- ders sensible Bereiche wie die Klo- nierung von Menschen oder die ge- schlechtsselektive Abtreibung wür- den durch die Biotechnologie-Richt- linie der Europäischen Union unter- sagt. Im allgemeinen sei es so, daß

„die Erteilung eines Patents seinem Inhaber kein positives Nutzungsrecht verleiht“, so Rogge. Dies bedeute, daß die Verwertung von Patenten der allgemeinen Rechts- und Sittenord- nung unterworfen sei.

Dr. Stephan Mertens KONGRESSBERICHT/FÜR SIE REFERIERT

In einer multizentrischen Studie wurde überprüft, ob Mobiltelefone durch elektromagnetische Interferenz zu Störungen bei Herzschrittmachern führen. Es wurden 980 Patienten mit Herzschrittmachern und fünf verschie- dene Mobiltelefone untersucht, die je- weils mit normaler sowie maximaler Sendeleistung betrieben wurden. Bei insgesamt 5 533 Tests kam es in 20 Pro- zent der Zeit zu Interferenzen irgendei- ner Art, Symptome bei den Herz- schrittmacherträgern fanden sich bei 7,2 Prozent. Wenn das Telefon am Ohr plaziert wurde, fanden sich keine kli- nisch relevanten Störungen, diese tra- ten nur auf, wenn das Telefon auf Höhe des Herzschrittmachers gehalten wur- de. Zweikammersysteme waren anfäl- liger als Einkammersysteme, Schritt-

Stören Mobiltelefone Herzschrittmacher?

macher mit Durchgriffsfiltern weniger störanfällig als solche ohne diesen Schutz. Die Autoren folgern, daß Mo- biltelefone zu klinisch relevanten Stö- rungen bei Herzschrittmacherträgern führen können, bei normaler Stellung des Telefons am Ohr aber mit keinem Gesundheitsrisiko verbunden sind. acc Hayes DL et al.: Interference with car- diac pacemakers by cellular telephones.

N Engl J Med 1997; 336: 1473–1479.

Dr. Hayes, Mayo Clinic, Department of Cardiology, 200 First Street SW, East 16, Rochester, MN, 55905, USA.

Während heute kein Zweifel mehr daran besteht, daß die Rezidiv- neigung des peptischen Geschwürs durch die chronische Typ-B-Gastritis im Rahmen der Helicobacter-pylori-

Infektion geprägt wird, erscheint das Ulkusleiden im operierten Magen eher eine sogenannte „Säurekrank- heit“ zu sein. Die Autoren der Studie berichten über ihre Erfahrungen bei 41 Patienten mit einem Anastomo- senulkus.

Dabei war ein Anastomosenul- kus signifikant häufiger bei Patienten anzutreffen, bei denen Helicobacter pylori nicht mehr nachweisbar war.

Ob es sinnvoll ist, beim positiven Helicobacter-pylori-Nachweis im re- sezierten Magen und einem Anasto- mosengeschwür eine Eradikations- therapie durchzuführen, bezweifeln

die Autoren. w

Leivonen MK, Haglund CH, Nordling SFA: Helicobacter pylori infection after partial gastrectomy for peptic ulcer and its role in relapsing disease. Europe J Ga- stroenterol Hepatol 1997; 9: 371–374.

Department of Surgery, Helsinki Univer- sity Central Hospital, University of Hel- sinki, Finnland.

H. pylori im operierten

Magen selten

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