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Archiv "Auf die richtige Mischung im Depot kommt es an" (08.10.1987)

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So könnte bei den heutigen Voraussetzungen die Mischung eines privaten Vermögensdepots

mittlerer Größenordnung aussehen

Prozentanteil am Gesamt- vermögen Geldwerte: Tägliche Liquidität

(Bargeld und Guthaben) 5 bis 10 Zinsanlagen, kurzfristig bis 5 Zinsanlagen,

mittel- und langfristig

(Anleihen, Sparbriefe) 25 bis 50 Bausparen,

Lebensversicherungen offen Zwischen- Aktien und Fonds bis 20 formen: Immobilienfonds bis 5 Sachwerte: Immobilien,

eigengenutzt offen

Renditeimmobilien, einschl.

steuerbegünstige offen Gold, Pretiosen 5 bis 10 Industrielle Rohstoffe bis 5 Sammlerwerte bis 10 Gesamtes privates Vermögen = 100 Prozent DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Jede Form der Kapitalanlage hat ihre Vor- und Nachteile. Und was heute gut ist, kann morgen Verluste bringen - eine Bilanz der Anlagemöglichkeiten

Auf die richtige Mischung im Depot

kommt es an

D

ie .50er Jahre boten Sternstunden für Ak- tionäre, die 60er Jahre für Immobilienbesitzer, die 70er für Goldfans. Das achte Jahrzehnt brachte wieder Aktienbesitzern Vorteile.

Am Anfang jeder Anlage- Überlegung steht die ehrliche Bilanz. Ohne daß man seine eigenen Finanzen genau kennt, ist eine vorausschau- ende Planung kaum möglich.

Vor allem die Liquidität ent- scheidet darüber, ob eine sich bietende Chance genutzt werden kann

In seiner Hitparade der Geldanlage für die 70er Jahre war der amerikanische Fi- nanz-Experte Richard S. Sa- lomon zu dem Schluß gekom- men, daß nur noch Aktien zu Ausverkaufspreisen zu haben waren. In den letzten Jahren machte die Aktie Boden gut.

Die „Rennliste" des Jahres 1986/87 wird von dem Risiko- papier angeführt, wenn man einmal von „Intangibles"

wie Chinesischer Keramik, Alten Meistern und Brief- marken absieht. Zudem hat es auch bei manchen Samm- lerwerten deutliche Preisein- brüche gegeben. Seine Stu- die überschreibt Richard S.

Salomon: „Anleihen und Schnäppchen".

Der US-Experte spricht natürlich in erster Linie von Dollaranleihen und -aktien.

Bezogen auf hiesige Verhält- nisse, waren zur Jahresmitte sicherlich auch Aktien kei- neswegs hoch bewertet. Und verglichen mit einer jähr- lichen Wertsteigerung in den vergangenen zehn Jahren von 30,8 Prozent bei Rohöl und 28,0 Prozent bei Gold, ma- chen sich 5,8 Prozent bei US- Aktien immer noch recht be- scheiden. In den kommenden Jahren dürften klassische Geldwerte und Aktien einen Teil des Vorsprungs der Sachwerte aufholen.

Inwieweit jeder einzelne Geldanleger bereit und in der Lage ist, sich bei seiner Ver- mögensplanung auf Ände- rungen der Rahmenbedin- gungen einzustellen, hängt vorrangig von seinem Finanz- status ab.

Sicherlich wäre es falsch, in Erwartung sinkender Infla- tionsraten jegliche Art von Sachwerten abzustoßen. Bei der Immobilie, zumal, wenn sie selbstgenutzt ist, versteht sich das von selbst. Auch der

„Notgroschen" in Gold soll- te nicht angegriffen werden, ebensowenig wie die Schmuckschatulle von Frau oder Freundin oder das Kirchner-Aquarell an der Wohnzimmerwand.

Eine völlige Umstellung auf Geldwerte ist also nicht ratsam, dennoch sollten die Schwerpunkte des Vermö- gens eventuell neu gesetzt werden. Anlagen in festver-

zinslicher Form werden vom Fiskus mit einer Strafsteuer belegt. Gold und Diamanten, als härteste Währung der Welt gepriesen, bescherten in den vorausgegangenen bei- den Jahren empfindliche Vermögensverluste. Das Ri- sikopapier Aktie brachte in den letzten Jahren gute Ge- winne. Selbst Grund und Bo- den, lange die grundsolide Basis bundesdeutschen Spar- fleißes, ist nicht mehr jenseits von Gut und Böse.

Die Bewertung von Ver- mögensgegenständen sollte möglichst nahe am Wieder- verkaufswert orientiert sein.

Wer ganz auf Nummer Sicher

gehen will, kalkuliert in den Tageswert noch ein Risiko- Disagio von zehn bis 20 Pro- zent ein, zum Beispiel bei Aktien oder Immobilien. Bei Sammlerwerten kann dieses Disagio aber auch höher aus- fallen.

Erste Zielsetzung der In- ventur ist es, festzustellen, wie das Vermögen aufgebaut ist. Dabei sind folgende Kri- terien bedeutsam:

• Verfügbarkeit

• langfristiger Ertrag

• mögliche Wertsteige- rung

Ob und wann über eine Geldanlage verfügt werden kann, ist die erste und wich- tigste Frage. Das gilt nicht nur für den Not- oder Ernst- fall, sondern auch für die täg- liche Anlageentscheidung.

Meistens gibt es wesentlich mehr Anlageideen und -be- dürfnisse als Geldmittel.

Nicht selten kommt der „hei- ße Tip" gerade in dem Mo- ment, wo die Mittel langfri- stig gebunden sind. Tatsäch- lich gelten die wirklich guten Angebote nur für ein paar Tage oder Wochen. Nur wer liquide ist, kann die Chancen wahrnehmen.

Eine Grundregel lautet somit, stets über seine eigene Liquidität informiert sein. In der Bilanz zählen zur Liquidi- tät ersten Ranges die sofort oder kurzfristig verfügbaren Vermögenswerte, also Bares auf dem Konto oder Spar- buch, Wertpapiere oder Sachwerte, die einen breiten Markt haben und somit täg- lich verkauft werden können.

Dazu zählen aber auch Spar- briefe, bei denen die Sperr- frist (zum Beispiel von einem Jahr bei Bundesschatzbrie- fen) abgelaufen ist oder Le- Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987 (91) A-2721

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Wie die Bundesbürger ihr Geld anlegen (2,3 Billionen DM Geldvermögen) Sparguthaben

Aktien und Festverzinsliche Versicherungen Termineinlagen und Sparbriefe

Bargeld Bausparen Sonstige

28,1% = 658 Milliarden 20,8% = 487 Milliarden 19,7% = 461 Milliarden 11,5% = 268 Milliarden 7,2% = 169 Milliarden 5,1% = 120 Milliarden 7,5% = 176 Milliarden 100% = 2,339 Billionen

Berlin-Darlehen

Noch attraktiver

durch Verkaufsmöglichkeit

bensversicherungsverträge (Rückkaufwert).

Bei Lebensversicherun- gen, aber auch bei Aktien, ist es allerdings oft nicht oppor- tun, Kasse zu machen. Das gilt auch für Sachwerte, be- sonders aber für Immobilien oder Firmenvermögen. In diesen Fällen muß jeder ent- scheiden, wie hoch er den Li- quiditätsverlust einstuft.

Auch ein Bauspargutha- ben, das in aller Regel zweck- gebunden ist und seinen Vor- teil nur durch die zinsgünsti- gen Darlehen entfaltet, braucht in die laufenden An- lage-Überlegungen nicht ein- bezogen zu werden. Aller- dings: Tabu sind auch Häuser nicht. Sofern der Immobi- lienbedarf für die Eigennut- zung gedeckt ist und die Im- mobilie ansonsten eine nur geringe Rendite erwarten läßt, sollte man das derart ge- bundene Vermögen nutzbrin- gender einsetzen.

Auch was langfristig kon- zipiert ist, darf nicht der re- gelmäßigen Kontrolle entge- hen. Die Rahmenbedingun- gen können sich grundlegend wandeln, was eine Revision der Entscheidung notwendig macht. Langfristig gebunde- ne Vermögenswerte können auch dadurch für die Anlage aktiviert werden, daß man sie beleiht. Die Fremdfinanzie- rung hat übrigens einen psy- chologischen Vorzug: Sie zwingt stets zu der Frage, ob die erwarteten Erträge die Kreditkosten oder mögliche Zinseinkünfte auf dem Kapi- talmarkt übertreffen.

Schließlich sollte sich je- der im klaren sein, welcher Anteil seines Vermögens Schutz vor Inflation bietet und entsprechend schlecht abschneidet bei einer defla- tionären Preisentwicklung.

Generelle Zielvorstellun- gen sind für die tägliche Liqui- dität — fünf bis zehn Prozent — oder bei dem Anteil von Gold und Sammlerwerten anzuge- ben. Bei Immobilien ist das abhängig von persönlichen Präferenzen und vom Vermö- gens- und Einkommensstatus.

So auch bei der gewünschten Absicherung durch Lebens- versicherungs- oder Bauspar- verträge. Die Empfehlungen für die Größenordnung von Zinsanlagen und Aktien ver- stehen sich aus der Situation des Jahres 1987. In einem spä- teren Zyklus der Konjunktur und Kreditpolitik würden die- se Empfehlungen anders aus- sehen.

Wer sich von Tages- schwankungen beeinflussen läßt, hat kaum Chancen, ei- nen nachhaltigen Anlageer- folg zu erzielen. Ist einmal der Entschluß zum Kauf ei- nes bestimmten Papiers auf- grund reiflicher Überlegun- gen gefallen, so sollte diese Entscheidung nicht durch ge- ringe Kursschwankungen be- einflußt werden, wohl aber von grundlegenden Änderun- gen in der Situation des Un- ternehmens oder der Kon- junktur. Das schnelle Rein- Raus-Geschäft ist etwas für Berufsspekulanten und ein Segen für Broker und Ban- ken. Rolf Combach, Bonn

Wer vor einigen Jahren ein Berlin-Darlehen gezeich- net hat, kann jetzt auch an sein Geld heran. Nach einem Runderlaß des Bundesfinanz- ministeriums ist es im Gegen- satz zu früher inzwischen kei- neswegs mehr steuerschäd- lich, wenn ein Berlin-Darle- hen nach § 17 BerlinFG vor- zeitig verkauft wird. Über- haupt stellen Berlin-Darle- hen heute eine der wenigen Anlageformen dar, mit de- nen relativ risikolos Steuern gespart werden können.

Bereits 1985 hatte der Bundesfinanzhof entschie- den: Wird ein Berlin-Darle- hen nach § 17 vorzeitig wei- terveräußert, so ist dies steu- erunschädlich. Doch bei den Finanzämtern gab es trotz des Urteils immer wieder diesbezügliche Probleme, so daß das Finanzministerium mit dem jüngsten Runderlaß (Aktenzeichen IV B2 — S 1976 — 1/87) Klarheit schaff- te. Danach können Berlin- Darlehen vor Laufzeitende unentgeltlich, aber auch ent- geltlich abgegeben werden.

Auch wer eine Bürgschafts- leistung dafür erhält, braucht den erhaltenen Steuervorteil nicht zurückzuzahlen. Schäd- lich ist jedoch nach wie vor die Herabsetzung der Darle- henssumme vor Fälligkeit.

Inzwischen hat sich für Berlin-Darlehen ein Zweit- markt — in erster Linie über Inserate in Tageszeitungen — entwickelt. Darin bieten Fir- men — etwa die Bassmann &

Partner GmbH in Berlin — den Ankauf bestehender Berlin-Darlehen an. Der Ab- schlag, der dabei vorgenom- men wird, liegt derzeit zwi- schen 10 und 20 Prozent der Darlehenssumme, angekauft werden nur Darlehen, die vor 1983 abgeschlossen worden sind. Diese „Second-hand- Darlehen" werden nun von

den ankaufenden Firmen an institutionelle Anleger wei- terveräußert, die damit eine lukrative und dennoch siche- re Kapitalanlage erhalten.

Für den einstigen Zeichner des Berlin-Darlehens zahlt sich das Geschäft jedoch nur aus, wenn er aus anderen Gründen —, zum Beispiel der bevorstehenden Praxisreno- vierung — liquide Mittel benö- tigt, verliert er doch aufgrund des verlangten Abschlags ei- nen Großteils seiner erzielten Steuervorteile. Dieser Ver- lust ist um so größer, je höher das Zinsniveau am Kapital- markt liegt und je größer so- mit der Abschlag des Auf- käufers ausfällt.

Andererseits stellt die Verkaufsmöglichkeit eine in- teressante Variante für Dar- lehenszeichner dar: Aus der einstigen langfristigen Anla- geform wird nun eine — im Notfall — kurzfristig liquidier- bare Investition. Uberhaupt sind die Vorteile von Berlin- Darlehen nicht uninteres- sant. Erhältlich sind derzeit sowohl die kurzlaufenden Darlehen nach § 16 BerlinFG

— die allerdings weder belie- hen noch vorzeitig verkauft werden dürfen — wie auch die langfristigen Darlehen nach

§ 17.

Welche Bank für welche Darlehen?

Erforderlich für die Zeichnung eines Berlin-Dar- lehens ist zunächst ein schrift- liches Darlehensangebot — gegebenenfalls durch Ver- mittlung der eigenen Haus- bank — an eine der Kapi- talsammelstellen: Bei den 16er Darlehen sind dies die

„Berliner Industriebank"

und die „Industriekreditbank

— Deutsche Industriebank",

A-2722 (92) Dt. Ärztebl. 84, Heft 41, 8. Oktober 1987

Referenzen

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