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Der Mitholztunnel wurde erstellt, um eine ideale Streckenführung zu ermöglichen und die Zufahrt zum Autoverlad Lötschberg lawinen- und wintersicher auszubauen

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I 134/2005 BVE 19. Oktober 2005 49C Interpellation

3088 Rösti, Kandersteg (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.06.2005

Lawinenschutztunnel Mitholz – Wann ist eine Lösung zu erwarten?

Seit dem 23. Juli 2004 ist der Mitholztunnel wegen drohendem Einsturz vollständig gesperrt. Ende November 2004 hat der Kanton Bern beim zuständigen Gerichtskreis XII Frutigen – Niedersimmental ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gestellt. Das Kreisgericht hat inzwischen zwei Professoren der ETH-Lausanne mit der Klärung der Ursachen für die Schäden am Mitholztunnel beauftragt. Das entsprechende Gutachten wird voraussichtlich Ende August 2005 vorliegen.

Auch wenn es einleuchtet, dass die Ermittlung der Ursache für die Schäden am Mitholztunnel und die Zuweisung der Verantwortlichkeiten sorgfältig erfolgen muss, besteht doch das Risiko, dass angesichts des kommunizierten Terminplans eine definitive Lösung noch Jahre auf sich warten lässt und die nach der vollständigen Sperrung des Mitholztunnels binnen Wochenfrist gebaute Notumfahrungsstrasse zur Dauerlösung wird.

Dies ist angesichts der Bedeutung dieser internationalen Verbindung unzumutbar. Die Kandertalstrasse hat per Bundesbeschluss zusammen mit dem Autoverlad Lötschberg als Rawil-Teilersatz und als Verbindung zwischen den Nationalstrassen des Berner Oberlands und des Wallis zu dienen. Der Mitholztunnel wurde erstellt, um eine ideale Streckenführung zu ermöglichen und die Zufahrt zum Autoverlad Lötschberg lawinen- und wintersicher auszubauen. Weder weist die kurvenreiche Notumfahrungsstrasse eine ideale Streckenführung auf, noch ist sie lawinen- und wintersicher. Gemäss Zeitungsberichten musste der Verkehr Ende Januar 2005 infolge Lawinengefahr im Einbahnverkehr kontrolliert über die Notumfahrungsstrasse geführt werden.

Es stellen sich daher folgende Fragen:

1. Wird, nachdem die Sondierbohrungen und die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen sind, an definitiven Lösungsvarianten gearbeitet?

2. Wann kann mit dem Variantenentscheid und mit der Aufnahme der Arbeiten gerechnet werden? Wann kann der reparierte Mitholztunnel bzw. die neue Strasse voraussichtlich in Betrieb genommen werden?

3. Bis wann ist mit einem Gerichtsentscheid bezüglich der Verantwortlichkeiten zu rechnen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 20.06.2005

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Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1

Der zuständige Gerichtskreis XII Frutigen – Niedersimmental hat den Parteien die Ant- worten auf die gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem einsturzgefährdeten Tunnel Mitholz am 3. Oktober 2005 zugestellt. Diese haben die Gelegenheit erhalten, den Entwurf des gerichtlichen Gutachtens zu prüfen und den beauftragten Professoren der ETH Lau- sanne Ergänzungsfragen zu stellen.

Mit dem Vorliegen des definitiven Gutachtens kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2006 gerechnet werden. Unmittelbar darauf folgend soll mit der Ausarbeitung der definiti- ven Lösung begonnen werden. Erste Lösungsideen für eine neue Strassenanlage beste- hen bereits seit Ende 2004.

Der Kanton wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des gerichtlichen Gutachtens und das weitere Vorgehen orientieren, sobald dieses vorliegt. Dies soll nach Möglichkeit mit den Beteiligten gemeinsam erfolgen.

Zu Frage 2

Es ist nicht möglich, über den Zeitpunkt des Variantenentscheids, des Baubeginns und der Inbetriebnahme der definitiven Lösung bereits Angaben zu machen. Die zu wählende Lö- sung hängt massgeblich von den Schadensursachen und der Art und Komplexität der dar- aus abzuleitenden Reparaturmassnahmen ab. Auf jeden Fall besteht nicht die Absicht, die heutige Notumfahrung zu einem Definitivum werden zu lassen. Die Achse Spiez - Kan- dersteg ins Wallis hat nationale Bedeutung.

Zu Frage 3

Es steht noch nicht fest, ob ein Gerichtsverfahren notwendig sein wird. Können auf Grund des gerichtlichen Gutachtens die Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden und werden diese von den Betroffenen auch anerkannt, ist eine aussergerichtliche Einigung nicht aus- geschlossen.

Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist heute offen, wann mit einem Entscheid gerechnet werden kann.

An den Grossen Rat

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