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Wer trägt die Verantwortung für den Untergrund und die Aufschüttung 4

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I 217/2004 BVE 20. Oktober 2004 49C

Interpellation

3204 Michel, Brienz (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.09.2004

Mitholztunnel

Zur Schuldklärung des vor dem Einsturz gefährdeten Tunnels und somit enormen finanziellen Konsequenzen auf der einen Seite und Image-Verlust aller Beteiligten auf der andern Seite, stelle ich folgende fragen:

1. Wurden bei Aufschüttung die geologischen Aussagen (Ausbaggerung des Sumpfgebietes) mitberücksichtigt.

2. Gibt und gab es ein Deponieüberwachungskonzept

3. Wer trägt die Verantwortung für den Untergrund und die Aufschüttung

4. Hat die BLS-Transit AG mehr aufgeschüttet als im Baubewilligungsverfahren.

5. Hat die BLS-Transit AG nach bewilligten Bauprojekt noch mehr Material deponiert (Inklusiv Schlammmaterial)

6. Wurde die Bauleitung laufend kontrolliert und wenn ja von wem?

7. Bis wann kann die Schuldfrage in etwa geklärt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Ausgangslage:

Der Regierungsrat legt grosses Gewicht darauf, die Ursachen für die aufgetretenen Schä- den abzuklären, die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten zu bezeichnen und schliesslich entsprechend diesen Verantwortlichkeiten die bereits aufgelaufenen und noch zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ereignis Mitholz zu verteilen.

Die Fragen des Interpellanten sind teilweise Gegenstand der bereits angelaufenen Ursa- chenabklärungen. Im Interesse eines geordneten Untersuchungsablaufs und einer einver- nehmlichen Lösung mit den beteiligten Unternehmen kann sich der Regierungsrat zu die- sen Fragen zurzeit nicht oder nur generell äussern. Selbstverständlich wird er den Gros- sen Rat und die Öffentlichkeit darüber nach Abschluss der Abklärungen orientieren. Vorab

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können wir zu den einzelnen Fragen gestützt auf den heutigen Wissensstand wie folgt Stellung nehmen:

1. Ja, die geologischen Empfehlungen wurden im Bereich des Lawinenschutztunnels berücksichtig.

2. Ja.

3. Die Verantwortlichkeiten beim Mitholztunnel werden erst nach Abschluss der Ursa- chenabklärung differenziert bezeichnet werden können.

4. Der für den Kanton als Bauherr des Lawinenschutztunnels handelnde Oberinge- nieurkreis I stellte im Frühjahr 2003 fest, dass im nördlichen Bereich und seitlich des Lawinenschutztunnels teilweise um mehrere Meter zu hoch geschüttet wurde. Die BLS AlpTransit AG musste daraufhin das Material abtragen.

Die Ursachenabklärung wird Aufschluss darüber geben, welches Material zu wel- chem Zeitpunkt aufgeschüttet wurde.

5. Diese Frage ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ursachenabklärung und kann deshalb nicht beantwortet werden.

6. Die Kontrolle der örtlichen Bauleitung Lawinenschutztunnel erfolgte durch die Ober- bauleitung und die ökologische Baubegleitung. Weiter wurden ihre Arbeit und eben- falls die Arbeit der Oberbauleitung vom Oberingenieurkreis I überwacht. Die Kon- trolle der örtlichen Bauleitung Deponiebewirtschaftung obliegt der BLS AlpTransit AG.

7. Zurzeit kann kein verlässlicher Zeitrahmen abgeschätzt werden.

An den Grossen Rat

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