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Archiv "Wasserfilter: Weiterhin hygienische Probleme" (07.07.1995)

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LESERBRIEFE

sondern gegenseitig aus- schließen.

Der Grund ist folgender:

Wenn die Überlegenheit ei- nes therapeutischen Verfah- rens durch eine kontrollierte klinische Studie erwiesen ist, dann darf man (aus ethischen Gründen) nicht nochmals ei- ne gleiche Studie durch- führen. Man würde sonst die Patienten der Kontrollgrup- pe mit einem erwiesener- maßen schlechteren Verfah- ren behandeln — was ethisch nicht zulässig ist (Weltärzte- deklaration!).

Es ist in der Tat ein wenig beachtetes Problem: Wer die kontrollierte klinische Studie als das Maß der Wissen- schaftlichkeit in der Medizin nimmt, muß auf das Repro- duzieren des Ergebnisses ver- zichten. Wie man sieht (oder besser gesagt: wie man oft lei- der

nicht

sieht), ist die Reich- weite dieser Art von Wissen- schaftlichkeit in der Medizin sehr begrenzt.

Dr. med. Helmut Kiene, Mu- selgasse 10, 79112 Freiburg

Werbefaxe

Zu den Leserbriefen in Heft 9/1995 und 11/1995, die sich mit nächtli- chen Ruhestörungen durch Werbefa- xe befaßten:

Abmahnverein gründen

Es ist gerichtlich längst geklärt, daß man sich gegen unerwünschte Faxsendungen wehren kann. Für den einzel- nen Betroffenen sind jedoch gerichtliche Schritte viel zu zeitaufwendig. Das wäre viel- mehr eine gute Aufgabe für einen Abmahnverein. Des- halb möchte ich die Grün- dung eines solchen anregen...

Ich meine, daß das ein lohnender Nebenverdienst für einen Jura- oder nach kurzer Weiterbildung auch für einen Medizinstudenten wäre, der schnelle Abhilfe brächte, und die Allgemein- heit würde davon profitieren.

Dr. W. Gassner, Strandweg 31, 78476 Allensbach

Wasserfilter

Fortsetzung einer Auseinanderset- zung,. die sich auch im Leserbriefteil des DA niedergeschlagen hat:

Weiterhin

hygienische Probleme

Die Firma Brita versuch- te, mir per einstweiliger Ver- fügung folgende zusammen- fassende Aussage über die Einstellung des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes zu den Tischwasserfiltern unter- sagen zu lassen: „Das Bun- desgesundheitsamt hat ein- deutig gesagt, einschließlich der Stiftung Warentest: Kauft euch keinen von diesen Fil- tern, es ist unnötig". Damit blieb sie sowohl beim LG Wiesbaden als auch in der Berufung beim OLG Frank- furt erfolglos. Der Brita-Ba- by-Wasserfilter ist vom Markt genommen worden,

„da bei Anwendung von Bri- ta-B aby-Wasserfiltern ge- sundheitliche Gefahren bei vorauszusehendem Ge- brauch für Kleinkinder nicht auszuschließen sind" (Bun- desministerium für Gesund- heit, Bonn). Verschiedene Trinkwasserexperten und auch die Stiftung Warentest hatten in der Vergangenheit wiederholt auf die hygieni- schen Gefahren auch bei Ver- wendung anderer Brita-Was- serfilter hingewiesen. Neue Untersuchungen von Prof.

Rüden, Hygiene-Institut der Freien Universität Berlin, des TÜV Energie + Umwelt Freiburg, von meinem Insti- tut und von anderen bestäti- gen übereinstimmend, daß durch Brita-Filter die Trink- wasserqualität hygienisch teilweise erheblich ver- schlechtert wird. In vier von sechs Brita-Haushaltswasser- filtern fand eindeutig Keim- wachstum statt. Eine Feldstu- die in Freiburger Haushalten ergab, daß in 71 Prozent das Brita-gefilterte Wasser hygie- nisch schlechter war als das Leitungswasser des gleichen Haushalts. In einer von neun originalverpackten Filterkar- tuschen wurden 2 000 Schim- melpilze gefunden.

Glaxo GmbH • 23843 Bad Oldesloe • Zantic® 150 Film- tabletten • Zantie 300 Filmtabletten

Wirkstoff: Ranitidinhydrochlorid.

Zusammensetzung: Zantic 150 Filmtabletten: 1 Filmtablette enthält 168 mg Ranitidinhydrochlorid, entsprechend 150 mg Ranitidin; Hilfsstoffe: mikrokristalline Cellulose, Magnesium- stearat, Methylhydroxypropylcellulose, Titandioxid, Triacetin.

Zantic 300 Filmtabletten: 1 Filmtablette enthält 336 mg Ranitidinhydrochlorid, entsprechend 300 mg Ranitidin; Hilfs- stoffe: mikrokristalline Cellulose, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat, Methylhydroxypropylcellulose, Titandio- xid, Triacetin.

Anwendungsgebiete: Zantic 150 Filmtabletten/Zantic 300 Filmtabletten: Zur Therapie von Erkrankungen im oberen Gastrointestinaltrakt, bei denen eine Verringerung der Ma- gensäuresekretion indiziert ist, wie: Duodenalulcera, benigne Magenulcera, Refluxkrankheit der Speiseröhre (Reflux-Öso- phagitis), Zollinger-Ellison-Syndrom. Zantic 150 Filmtabletten außerdem bei starken, längerfristig bestehenden säurebeding- ten Beschwerden, die sich z. B. in Schmerzen im Oberbauch, Sodbrennen, saurem Aufstoßen äußern können, Anasto- mosenulcera, Langzeitbehandlung von Duodenal- und Ma- genulcera. Die Langzeitbehandlung ist indiziert bei Patienten, aus deren Anamnese bekannt ist, daß sie zu Rezidiven nei- gen. Einmalige Gabe während der Geburt zur Verhütung der Säureaspiration. Fortsetzung der mit Zantit Injektionslösung eingeleiteten Prophylaxe stre ßbedingter Schleimhautläsionen im oberen Gastrointestinaltrakt sowie Fortsetzung der Pro- phylaxe von Rezidivblutungen und der unterstützenden Maß- nahmen bei Blutungen aus Erosionen oder Magen- und Duodenalulcerationen. Besondere Hinweise: Bei geringfügi- gen Magen-Darm-Beschwerden, z.B. nervöser Magen, ist Zantic nicht angezeigt. Besonders vor der Behandlung von Magenulcera und in der Behandlung von starken längerfristig bestehenden säurebedingten Beschwerden sollte durch ge- eignete Maßnahmen eine eventuelle . Malignität ausgeschlos- sen werden.

Gegenanzeigen: Zantic darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Rani- tidin. Zantic darf nur bei strengster Indikation während der Schwangerschaft und der Stillzeit verabreicht werden, da bisher nur geringe Erfahrungen am Menschen vorliegen. Tierversu- che haben keine Hinweise auf Fruchtschädigung ergeben.

Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über Strengste Indi- kationsstellung auch bei Kindern ab 10 Jahren und Jugend- lichen bis zu 14 Jahren. Jüngere Kinder sollten von der Behandlung ausgeschlossen werden, solange keine ausrei- chenden Erfahrungen vorliegen (s. Dosierungsanleitung). Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Dosis zu reduzieren. Akute Porphyrie.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kam es unter der Behand- lung mit Zantic zu (manchmal starken) Kopfschmerzen, Diarrhöe, Obstipation, Hautausschlag, in seltenen Fällen Ery- thema multiforme, Juckreiz, Müdigkeit, Schwindel oder Übel- keit. In den meisten Fällen besserten sich die Beschwerden unter fortgesetzter Behandlung. Sehr selten wurde über Fälle von Gelenkbeschwerden und Muskelschmerz berichtet. Sel- tene Erhöhungen der Plasmakreatininwerte sind meist gering und normalisieren sich in der Regel unter fortgesetzter Behandlung mit Zantic. Vorübergehende Veränderungen der Leberwerte können auftreten, die sich unter fortgesetzter - Behandlung oder nach Beendigung der Therapie zurückbil- den. Selten kann unter der Behandlung eine normalerweise reversible Hepatitis mit oder ohne Gelbsucht auftreten. Über Fälle von Gynäkomastie sowie Libidoverlust und Potenz- störungen wurde berichtet. Der kausale Zusammenhang zwi- schen der Anwendung von Zantic und diesen Störungen ließ sich bislang nicht nachweisen. Vereinzelt wurde über Ver- wirrtheitszustände, Unruhezustände, Depressionen und Hal- luzinationen unter der Behandlung berichtet, die überwie- gend bei schwerkranken oder älteren Patienten auftraten, sowie über Schleiersehen. Die Erscheinungen verschwanden nach Absetzen der Behandlung wieder. In extrem seltenen Fällen ist über vermehrten Haarausfall berichtet worden.

Akute Überempfindlichkeitsreaktionen (z.B. anaphylaktischer Schock, Urtikaria, Quincke-Ödem, Fieber, Bronchialspasmus, Laryngospasmus, Eosinophilie, Blutdruckabfall, Brustschmer- zen, akute Bauchspeicheldrüsenentzündung) sind sehr ver- einzelt nach Zantic berichtet worden. Vereinzelt wurden unter der Behandlung mit Zantic Veränderungen des Blut- bildes berichtet (Thrombozytopenie bzw. Leukozytopenie, die gewöhnlich reversibel sind, sehr seltene Fälle von Agranu- lozytose, Panzytopenie, manchmal mit Knochenmarkshypo- plasie oder -aplasie). Sehr selten kam es zu Herzrhyth- musstörungen wie Tachykardie, Bradykardie und AV-Block.

Die Anwendung von Arzneimitteln, die den Säuregehalt des Mageninhalts verringern, kann bei beatmeten Patienten zum Wachstum von bestimmten Keimen (meist gramnegative Bakterien) im Mageninhalt führen. Es besteht dann die Mög- lichkeit, daß diese Erreger die Atemwege besiedeln. Dadurch kann unter Umständen das Risiko größer werden, daß eine Lungenentzündung auftritt.

Wirkungsweise des Arzneimittels: Histamin Hz-Rezeptor- Antagonist.

Handelsformen und Preise: Zantic 150 Filmtabletten:

Packung mit 20 Filmtabletten N1 DM 47,45. Packung mit 50 Filmtabletten N2 DM 109,55. Packung mit 100 Filmtabletten N3 DM 207,10. Zantic 300 Filmtabletten: Packung mit 20 Filmtabletten N1 DM 84,90. Packung mit 30 Filmtabletten N2 DM 123,05. Packung mit 50 Filmtabletten N2 DM 195,10.

Packung mit 100 Filmtabletten N3 DM 369,50.

Anstaltspackungen. Apotheken-Verkaufspreise inkl.

15% MwSt. Verschreibungspflichtig Stand: Juli 1995

A

-

1890 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 27, 7. Juli 1995

(2)

SPEKTRUM

LESERBRIEFE

Derartig kontaminiertes Wasser stellt eine Infektions- gefahr, insbesondere für ab- wehrgeschwächte Patienten, dar und muß vor Genuß ab- gekocht werden, wobei be- stimmte Bakterien-Toxine und vor allem Mykotoxine, die bekanntlich karzinogen und allergen sind, durch Ko- chen nicht zerstört werden.

Prof. Dr. med. Franz Daschner, Klinikum der Al- bert-Ludwigs-Universität, Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene, Hugstetter Straße 55, 79106 Freiburg

Nuklearmedizin

Zu dem Leserbrief „Weiterbildungs- probrem" von Prof. Dr. med. Dr. med.

habil. Ingolf G. Böttger in Heft 18/1995, der sich auf den Beitrag

„Eigenständige nuklearmedizinische Fachabteilungen erforderlich" von Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Biersack und Prof. Dr. med. Jochen Dressier in Heft 6/1995 bezog:

Kein Problem der Weiterbildung

Probleme der ausreichen- den Versorgung und der Qualitätssicherung in der Nu- klearmedizin an Kranken- häusern entstehen nicht, wie Prof. Böttger meint, wegen

„Weiterbildungsproblemen".

Auch wird die „Gründung"

neuer nuklearmedizinischer Abteilungen nicht gefordert.

Vielmehr bestand die In- tention des Artikels von Prof. Biersack und Prof.

Dressier, soweit ich es ver- standen habe, überwiegend darin, nuklearmedizinische Diagnostik in kleineren und mittleren Krankenhäusern zu optimieren und Krankenhäu- ser, die bereits jetzt eine funktionsfähige Nuklearme- dizin betreiben, mit eigen- ständigen Fachvertretern zu besetzen. Es handelt sich hierbei nicht um ein neues, sondern um ein grundsätzli- ches Problem, das zahlreiche Spezialgebiete der Medizin in ihrer Entwicklung erfahren mußten (Anästhesiologie,

Radiologie, verschiedene Disziplinen der Inneren Me- dizin und der Chirurgie).

Daß es sich nicht um ein Problem der „Weiterbil- dung" handelt, zeigt eine jüngst durchgeführte Umfra- ge gemeinsam durch den Be- rufsverband Deutscher Nu- klearmediziner e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN). Es ergäb sich, daß an über 100 Universitäten und Kranken- häusern mit eigenen nuklear- medizinischen Abteilungen in den letzten fünf Jahren mehr als 240 Gebietsärzte für das Fach Nuklearmedizin ausgebildet wurden. Dies er- scheint ausreichend, um den Bedarf zu decken.

Auch wird der Meinung von Prof. Böttger nicht zuge- stimmt, die deutsche Nukle- armedizin führe ein „Schat- tendasein" in der „In-vitro- Diagnostik". In der Weiter- bildungsordnung findet eine Beschränkung auf Radio

-

Im- muno

-

Assays nicht statt, und die Fachgesellschaft bezie- hungsweise der Berufsver- band der Nuklearmedizin bemühen sich seit Jahren in- tensiv um dieses Gebiet.

Im übrigen sollten lokale Besonderheiten außer Be- tracht gelassen werden, ins- besondere wenn, wie im vor- liegenden Falle, eine beson- dere persönliche Betroffen- heit besteht.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. E.

Moser, Deutsche Gesell- schaft für Nuklearmedizin e.V., Hugstetter Straße 55, 79106 Freiburg i. Br.

Personalien

Zu der „Varia"-Meldung in Heft 20/1995, daß Prof. Dr. med. Hans Joachim Müller-Eberhard, Direktor des Bernhard-Nacht-Instituts für Tro- penkrankheiten in Hamburg, die Lei- tung der Klinischen Abteilung nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. med.

Manfred Dietrich übernommen hat:

Unzutreffend

Diese Aussage trifft nicht zu. Ich bin der Direktor des

Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin und damit auch der Klinischen Abtei- lung des Instituts. Diese Kli- nische Abteilung wird von ei- nem Leitenden Kranken- hausarzt geleitet. Gegenwär- tig ist damit Herr Professor Dr. Klaus Mainzer betraut.

Es trifft ferner nicht zu, daß beabsichtigt ist, die Bet- tenstationen dem Allgemei- nen Krankenhaus St. Georg in Hamburg anzugliedern.

Prof. Dr. Hans J. Müller- Eberhard, Bernhard-Nocht- Institut für Tropenmedizin, Bernhard-Nocht-Straße 74, 20359 Hamburg

Kinderunfälle

Zu dem Spektrum-Akut-Beitrag von Christine Vetter in Heft 7/1995

„Häufiger als alle Erkrankungen":

Verwirrende Zahlen Die Autorin beschreibt, daß 1 000 Kinder jährlich un- mittelbar an den Folgen von Unfällen sterben. Im letzten Absatz weist sie darauf hin, daß 95 Prozent der Unfälle im Heim, in der Freizeit und beim Sport passieren und nicht, wie man vorurteils- mäßig meint, im Straßenver- kehr. Der oberflächliche Le- ser könnte nun annehmen, daß nur fünf Prozent der To- desfälle verkehrsbedingt sind.

Nach Auskunft des Stati- stischen Bundesamtes kamen 1993 445 Kinder verkehrsbe- dingt ums Leben: 132 als Fußgänger, 177 als Fahrrad- fahrer, 117 in Personenwagen und bei weiteren Unfällen 19 Kinder. . . . 1993 wurden 13 415 Kinder schwer ver- letzt. Ich kann mir nicht vor- stellen, daß dies nur fünf Pro- zent der Schwerverletzten sind.

Mit einer Geschwindig- keitsbegrenzung von 30 km/h innerorts konsequent durch- geführt, könnte ein Großteil dieser Kinder gerettet wer- den. Hierüber gibt es eindeu- tige Zahlen. Leider konnte sich die offizielle Ärzteschaft in Deutschland bisher nicht zu diesem billigen und

äußerst effizienten Thera- peutikum durchringen.

Dr. med. Günter Baitsch, Ar- beitsgruppe Verkehr der IGUMED, Hochrheinklinik Bad Säckingen GmbH, Bergseestraße 57, 79713 Bad Säckingen

Zwangsbehandlung

Zu dem Leserbrief „Dürfen solche Personen Ärzte sein?" von Dr. med.

Wolf Geisler in Heft 21/1995:

Skandal

Ein Skandal unter dem Deckmantel der Demokratie!

Rassistisches Verhalten der Justiz. Willkürliche Auswahl von 43 Personen gegenüber zirka 1 200 Personen. „Die Abtransportierten" wurden wie Kriminelle behandelt:

Photographien, Fingerab- drücke (unglaubwürdig, daß dies der Genetik diente). Un- mögliches menschliches, ethi- sches und ärztliches Verhal- ten in der Frauenklinik der Universität Köln...

Dr. M. Wriede, Lerchenfeld 9, 22081 Hamburg

Wut verstellte Blick Die Empörung des Kolle- gen Dr. Geisler über die zwangsweise Untersuchung/

Behandlung von 40 Roma- Frauen und -Mädchen kann ich gut nachvollziehen.

Allerdings hat er sich zu einem Leserbrief im DÄ hin- reißen lassen, der es den für diese Aktion Verantwortli- chen leichtmacht, seine Kri- tik als unqualifiziert, überzo- gen und haltlos abzutun. Er hat den ärztlichen Sachver- stand außen vor gelassen (Schock [!] bei einer Blutent- nahme) und mit dem Schluß- satz einen durch nichts beleg- ten schlimmen Verdacht in die Welt gesetzt.

Schade, daß hier die ver- ständliche Wut den Blick ver- stellt hat. Ich fürchte, daß dieser Leserbrief der Sache der Roma mehr geschadet als gedient hat.

Dr. Werner Mölders, Im Sie- pen 5, 45731 Waltrop

A-1892 (10) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 27, 7. Juli 1995

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